Jahresbericht 2009 der Seniorenbeauftragten
Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde, Angelika Erne, berichtete in der Sitzung über die Veranstaltungen des Seniorenprogramms der Gemeinde im Jahr 2009.
Neben Einzelveranstaltungen wie Ausflügen und Vorträgen fanden zahlreiche regelmäßige Gruppenaktivitäten statt (Yoga, Sturzprophylaxe, Computerform, Wassergymnastik, Kegeln, Englisch, Gedächtnistraining…). Außerdem engagierten sich die Urbacher Senioren auch im Jahr 2009 als Lese- und Azubipaten sowie in der Holzwerkstatt. Der Mittagstisch für Senioren wird immer beliebter, teilweise besuchen diesen bis zu 30 Gäste. Das Schlosscafé wird hingegen von den bisher dort engagierten Ehrenamtlichen nicht weiter betrieben, da die Besucherzahlen von Termin zu Termin stark schwankten. Für das Jahr 2010 ist der Aufbau einer neuen Gruppe geplant, die sich mit „Lebenserinnerungen“ beschäftigt. Bürgermeister Hetzinger und die Gemeinderäte dankten Frau Erne für ihr Engagement und lobten vor allem die Neuerungen und Innovationen in verschiedenen Bereichen des Seniorenprogramms.
Jahresbericht 2009 der Leiterin der Mediathek
Die Leiterin der Mediathek, Stefanie Schilling, stellte in der Sitzung die Entwicklung der Mediathek im Jahr 2009 vor. Der Zielbestand von 16 000 Medien ist fast erreicht, wobei der Schwerpunkt nach wie vor auf Büchern liegt. Die Zahl der Ausleihen, Neuanmeldungen und aktiven Leser ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Einnahmen haben sich um 4% erhöht, was hauptsächlich auf Mahngebühren zurückzuführen ist. Die Zahl der Veranstaltungen war mit 23 etwas geringer als im Vorjahr (29). Frau Schilling wies in diesem Zusammenhang auf das sonstige kulturelle Angebot in Urbach hin. Dieses sei so gut und umfangreich, dass es – auch im Hinblick auf die sinnvolle Verwendung der vorhandenen Finanzmittel – nicht notwendig sei, das Veranstaltungsangebot der Mediathek auszuweiten. Es wurde angeregt, mehrere Veranstaltungen zu einer Themenwoche mit dem Schwerpunkt „Lesen“ zusammenzulegen. Diese soll voraussichtlich im Herbst 2010 stattfinden.
Deutlich zurückgegangen ist die Nutzung des Internets, da mittlerweile die meisten Haushalte über einen eigenen Internetanschluss verfügen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Internetnutzung künftig kostenlos anzubieten.
Die Erneuerungsquote bei den Medien betrug im letzten Jahr 8%. Frau Schilling sowie auch Bürgermeister Hetzinger und die Gemeinderäte betonten, dass insbesondere der Aktualität des Medienbestands hohe Bedeutung zukomme und Qualität Vorrang vor Quantität habe. Die Erneuerungsquote zu halten sei daher wichtiger, als den Zielbestand möglichst schnell zu erreichen.
Bericht über die kulturellen Veranstaltungen im Jahr 2009
Achim Grockenberger, bei der Gemeindeverwaltung für die Kulturarbeit zuständig, berichtete über das Kulturprogramm im Jahr 2009. Das Jahr 2009 war ein „normales“ Veranstaltungsjahr, die Zahl der Veranstaltungen bewegte sich in etwas auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden 34 Veranstaltungen durch das Kulturamt abgewickelt. Der Etatansatz musste leider aufgrund eines in dieser Höhe nicht vorhersehbaren Verlusts beim Schlosskonzert erheblich überschritten werden.
Bei der Veranstaltungsreihe Kabarett und Comedy war die Zahl der Abonnenten zwar rückläufig, jedoch konnte aufgrund der entsprechend erhöhten Zahl frei verkaufter Eintrittskarten das beste wirtschaftliche Ergebnis seit Bestehen der Kabarett- und Comedy Reihe erzielt werden. Die „Zugpferde“ 2009 waren Ottfried Fischer und Bülent Ceylan. Der Gewinnanteil der Gemeinde aus den insgesamt 8 Veranstaltungen betrug 3 909,19 €.
Im Rahmen des normalen Kulturprogramms wurde ein neuer Anlauf unternommen, die kleineren Veranstaltungen im Schlosskeller wieder aufleben zu lassen. Dabei bezahlt das Kulturamt keine Garantiegagen mehr. Die drei bisher auf diese Weise durchgeführten Konzerte (Jazz und Folk) brachten ein zufrieden stellendes Ergebnis. Erfolgreich verliefen auch die Kooperationen mit dem Lions-Club Schorndorf und der HSK Urbach-Plüderhausen im Rock-/Pop-Bereich.
Der Bereich Klassik wird nur vom Schlosskonzert abgedeckt. Dieses hat sich zu einem Höhepunkt im Veranstaltungskalender entwickelt. Jedoch verursachte es im Jahr 2009 aufgrund teurer Bühnen- und Techniksonderwünsche sowie einer aufgrund eines Gewitters „ins Wasser gefallenen“ Veranstaltung ein Defizit von 10 918 € (ohne Bauhofleistungen). Mit den Machern des Schlosskonzerts wurde daraufhin eine klare Höchstgrenze für ein von der Gemeinde zu tragendes Defizit in Höhe von 3 000 € gezogen. Da das Konzert dieses Jahr in der Afra-Kirche stattfinden wird, ist zu erwarten, dass man unter dieser Defizitgrenze bleibt.
Im Bereich der bildenden Kunst fanden 2009 wieder zwei viel beachtete Ausstellungen professioneller Künstler im „Museum am Widumhof“ statt. Für Kinder gab es 2009 insgesamt 6 Kindertheater-Veranstaltungen, die zwar jeweils 250 bis 400 € Defizit verursachten, jedoch auch von hoher pädagogischer Qualität sind.
Finanziell brachten alle Veranstaltungen - mit Ausnahme der Kabarett- und Comedy-Reihe – ein Defizit mit sich. Bürgermeister Hetzinger wies darauf hin, dass es im Kulturbereich immer einen Abmangel gebe und das Gesamtergebnis mit Ausnahme des Schlosskonzerts sehr gut sei. Die Gemeinderäte lobten die außerordentliche Kulturarbeit der Gemeinde und merkten an, dass zahlreiche auswärtige Besucher die Urbacher Kulturveranstaltungen besuchen. Angesichts eines relativ hohen Defizits bei den beiden Kunstausstellungen (1 646,48 € und 2051,39 €) wurde die Frage aufgeworfen, ob das Besucherinteresse überhaupt dementsprechend sei. Bürgermeister Hetzinger wies darauf hin, dass man die Anzahl bereits von 4 auf 2 reduziert habe und es sich um qualitativ hochkarätige Ausstellungen handle, über die auch überregional berichtet werde. In der Regel werden die Ausstellungen von 100 bis 200 Personen besucht, der Großteil davon bei der Eröffnung. Angesichts der Hochwertigkeit der Ausstellungen wurde vereinbart, diese zunächst unter Ausnutzung möglicher Sparpotentiale weiterzuführen.
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften - Vorberatung
Die Zahl der von der Gemeinde unterzubringenden Obdachlosen und Flüchtlinge hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verringert. Mehrere Gebäude konnten zwischenzeitlich abgebrochen oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Derzeit gibt es in der Gemeinde weniger als 20 Asylbewerber. Die Benutzungsgebühren für die verbliebenen Gebäude wurden in den letzten Wochen einer Überprüfung unterzogen und sollen entsprechend angepasst werden. Problematisch erwiesen sich bei der Kalkulation die Betriebskosten. Diese schwanken aufgrund häufigen Bewohnerwechsels stark. Dies ist besonders im Neumühleweg 31 der Fall, da hier keine „Dauerobdachlosen“ wohnen sondern die Belegung sehr unterschiedlich ist, weil beispielsweise Personen untergebracht sind, die in Kürze abgeschoben werden. Bei der Ermittlung der Betriebskosten wurde daher der Durchschnitt der letzten 4 Betriebsjahre angesetzt.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschloss der Verwaltungsausschuss einstimmig, dem Gemeinderat die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen und die entsprechende Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zu empfehlen. Erhöht werden die Benutzungsgebühren einschließlich Betriebskosten je m² Wohnfläche und Jahr in der Unterkunft:
Neumühleweg 31 von 60,41 € auf 88,32 €
Neumühleweg 33 von 93,71 € auf 85,10 €
Kirchplatz 9, EG, von 37,36 € auf 37,82 €
Widerscheinstraße 19 von 37,61 € auf 33,16 €
Änderung der Satzung über die Bestattungsgebühren – Vorberatung
Die Bestattungsgebühren der Gemeinde wurden letztmals im Jahr 2005 kalkuliert und angepasst. Bisher sind diese nicht annähernd kostendeckend. Im Jahr 2009 betrug der Kostendeckungsgrad lediglich 53%. Der Trend zu Feuerbestattungen bringt tendenziell eine Verschlechterung der Situation mit sich. Da die Gebühren zudem nicht mehr den aktuellen Flächen entsprechen, schlug die Verwaltung eine Gebührenanpassung vor. Insbesondere im Hinblick auf den Ausgleichsstockantrag für das Kinderhaus müsse der Kostendeckungsgrad dabei dringend verbessert werden.
Die Bestattungsgebühren teilen sich auf in die Gebühren für die Bestattung an sich und die Gebühren für die Grabnutzung. Bei den Gebühren für die Bestattung werden die Kosten für die Grabherstellung und –schließung bisher in vollem Umfang an die Gebührenzahler weiter gegeben, die Kosten für die Aussegnungshalle zu 60%. Bei den Grabnutzungsgebühren wurden Kostendeckungen zwischen 55% und 95% angesetzt. Dass die jährlichen Kostendeckungen dennoch stets nur bei ca. 50% liegen, liegt an der Größe des Friedhofs sowie an der Zahl der jährlichen Bestattungen. Die Sterberate in Urbach liegt – erfreulicherweise - ca. 18% unter dem Bundesdurchschnitt. Der Friedhof selbst verfügt über derzeit ungenutzte Grabflächen, die aber dennoch gepflegt werden müssen. Er ist aus heutiger Sicht möglicherweise zu groß, jedoch sind dadurch auch in Zukunft kaum Investitionen für Erweiterungen notwendig.
Im Verwaltungsausschuss wurde nun die aktuelle Gebührenkalkulation und –anpassung vorgestellt. Bei den Bestattungsgebühren werden künftig die Kosten des Begräbnisses sowie der Verwaltungskostenanteil voll angesetzt, die Benutzung der Aussegnungseinrichtungen und der Leichenzelle mit 90% (bisher 60%). Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren sind die Kosten für die Pflege und Unterhaltung des Friedhofs sowie kalkulatorische Kosten und anteilige Verwaltungskosten berücksichtigt. Diese wurden unter Berücksichtigung der Ruhezeiten auf die Grabflächen umgerechnet. Für ein Reihengrab ist mit 70% (bisher 55%) der niedrigste Kostendeckungsgrad vorgesehen, da es sich um ein „Pflichtgrab“ handelt. Für die anderen Grabtypen sind folgende Kostendeckungsgrade vorgesehen: Reihenwiesengrab 80%, Wahlgrab 80% (bisher 75%), Familienwahlerdgrab weiterhin 95%, Familienurnenwahlgrabkammer 95% (bisher 75%). Neu hinzugekommen sind die Wiesengräber mit einem geplanten Kostendeckungsgrad von 80% (Reihenweisengrab), bzw. 90% (Wahlwiesengrab). Der etwas höhere Kostendeckungsgrad der Wiesengräber ist dadurch gerechtfertigt, dass man sich in den 25 Jahren Laufzeit nicht mehr um die Gräber kümmern muss. Auf einen Auswärtigenzuschlag wird verzichtet.
Die Neukalkulation führt zu folgenden Gebührenerhöhungen (Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren insgesamt): Reihenerdgräber 22%, Urnenreihenerdgräber 9%, einfach breite Wahlerdgräber 11%, einfach breite Familienwahlerdgräber 8%.
Geringer werden die Gebühren für doppelt breite Familienwahlerdgräber (-5%) sowie für Familienurnenwahlgrabkammern (-2%). Die Veränderungen der Gebührenhöhe, d.h. die Erhöhungen einerseits und die Senkungen andererseits resultieren – so die Verwaltung auf Rückfrage aus dem Gremium – aus den neu angesetzten Kostendeckungsgraden, vor allem aber aus der Anpassung der Gebühren an die realen Flächen. So sind beispielsweise „doppelt breite“ Gräber nicht tatsächlich doppelt breit.
Der Verwaltungsausschuss lobte die große Wahlfreiheit im Bestattungswesen sowie die Neuerung, dass künftig wieder Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen möglich sind. Diese werden von der seit Juli 2009 im Bestattungswesen tätigen Firma Langhammer gegen einen Zuschlag von 357 € angeboten. Kritisiert wurde im Bereich des Bestattungswesens der Zustand des neuen Friedhofs. Bürgermeister Hetzinger sagte eine Prüfung durch das Bauamt zu. Da die Kosten für den Grünschmuck in der Aussegnungshalle derzeit von den Hinterbliebenen zusätzlich zu bezahlen sind wurde aus dem Gremium angeregt, dass die Gemeinde künftig eine Pauschale für die Bäumchen in der Aussegnungshalle an den Gärtner zahlen und dies in die Benutzungsgebühr einkalkulieren könnte. Hierzu wird sich die Verwaltung nochmals intern beraten.
Neben der Neuregelung der Gebührenhöhe sieht die Satzung vor, den Kreis der zur Zahlung der Benutzungsgebühr Verpflichteten auszudehnen. Bisher konnte als Gebührenschuldner nur derjenige bestimmt werden, der die Bestattung beantragt hat. Wenn dieser zahlungsunfähig war, konnte die Gemeinde ihre Forderung nicht anderweitig geltend machen. Künftig sind auch die bestattungspflichtigen Angehörigen zur Zahlung der Gebühr verpflichtet und haften dafür als Gesamtschuldner. Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat die vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu empfehlen.
Änderung der Friedhofsordnung – Vorberatung
Die Verwaltung erachtete eine Änderung der Friedhofsordnung für notwendig, da einige Aktualisierungen des Wortlauts (z.B. aktualisierte Grabbezeichnungen) sowie eine Anpassung an das aktuelle Gemeindetagsmuster vorgenommen werden sollen. Rückfragen aus dem Gremium gab es bezüglich der Ruhezeiten. Die Verwaltung erläuterte, dass beim Ablauf der Ruhezeit von 15 Jahren in der Urnenwand eine anonyme Bestattung erfolgt. Die Gemeinde wird dazu ein Feld anlegen. Die Ruhezeit von 25 Jahren in sonstigen Gräbern kann nicht reduziert werden, da die Gemeinde sonst die Lücken pflegen müsste. Dies wäre kostenintensiver als das Einebnen. Daher kann entsprechenden Wünschen aus der Bürgerschaft nicht entsprochen werden. Eine Verlängerung über 25 Jahre hinaus ist hingegen möglich. Bei Familienwahlgräbern ist dies ohnehin vorgesehen, bei anderen Gräbern kann die Gemeinde zustimmen, sofern das Feld noch länger läuft. Nach Abstimmung mit dem Bauhof ist eine Verlängerung in diesen Fällen in der Regel möglich. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, auf Grabmälern entgegen dem Gemeindetagsmuster künftig auch Lichtbilder zuzulassen. Es wurde daraufhin einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Neufassung der von der Verwaltung ausgearbeiteten Satzung vorzuschlagen, wobei künftig auch Lichtbilder bis zu einer Größe von 9 x 13 cm zugelassen werden sollen.
Änderung der Richtlinien für die Sportlerehrung – Vorberatung
Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl der bei der Sportlerehrung der Gemeinde zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler stetig zu. Es wird immer schwieriger wird, die Sportlerehrung bzw. deren Gäste überhaupt noch in der Auerbachhalle unterzubringen. Die Sportlerehrung kostet im Jahr 2009 insgesamt 3 500 €. Der nach Ansicht der Verwaltung entscheidende nachteilige Faktor einer zu umfangreichen Sportlerehrung ist jedoch, dass die Dauer der Ehrung in die Länge gezogen wird. Mit zunehmender Ehrungsdauer lässt die Aufmerksamkeit der Gäste im Saal immer mehr nach und es wird immer lauter und unruhiger.
Daher schlug die Verwaltung zwei Änderungen der Richtlinien vor. Sportliche Erfolge sollen nur gewürdigt werden, wenn mindestens ein 1. Platz bei einer Kreismeisterschaft erzielt wurde (bisher auch für 2. und 3. Plätze). Bei Bezirksmeisterschaften sollen nur noch 1. und 2. Plätze geehrt werden (bisher 1., 2. und 3. Plätze). In Plüderhausen gibt es mit der LG Limes Rems (Leichathleten) und der HSK Urbach-Plüderhausen (Handball) zwei sportliche Gruppierungen, wo Urbacher und Plüderhäuser gemeinsam ihren Sport ausüben. Um Gleichbehandlung zu erreichen, hat sich die Verwaltung bei der Überarbeitung der Richtlinien an den Kriterien aus Plüderhausen orientiert. Dort wird die Ehrung vom Verband der Sportvereine, also nicht von der Gemeinde, vorgenommen. In den Fällen, wo Mannschaften und Einzelsportler der genannten Gruppierungen geehrt werden sollen, soll jede Gemeinde diejenigen Sportler ehren, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen, damit diese nicht zweimal geehrt werden. Bei Mannschaften und Staffeln, denen sowohl Urbacher, als auch Plüderhäuser Sportler angehören, wird es dem Verein überlassen, in welcher Gemeinde die Mannschaft/Gemeinde geehrt werden soll. Wenn man die Zahlen der letzten Sportlerehrung als Beispiel heranzieht, würden mit der neuen Regelung 36 zu ehrende Einzelsportler sowie zwei Mannschaften mit nochmals ca. 30 von knapp 300 wegfallen.
Da aus dem Gremium Bedenken geäußert wurden, ob die vorgenommenen Kürzungen ausreichend sind, wurde vereinbart, es zunächst auf diese Weise auszuprobieren und eventuell im nächsten Jahr weitere Einschränkungen vorzunehmen. Angeregt wurde auch, künftig nur noch Kinder zu ehren, dieser Gedanke wurde jedoch wieder verworfen. Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat die überarbeiteten Richtlinien vorzuschlagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Meinung des SC zu den vorgesehenen Änderungen einzuholen.
In seiner Sitzung am 24.11.2009 hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, dem Gemeinderat eine Polizeiverordnung zur Beschlussfassung zu empfehlen, die die Benutzung des Schlossgeländes regelt. Damit sollten die älteren Bewohner im Schloss, in den angrenzenden betreuten Altenwohnungen und in den Heimen des Alexanderstifts vor Lärm geschützt werden.
Aufgrund eines Urteils des VGH Mannheim darf jedoch die Benutzung des öffentlichen Raums nicht mehr mit einer Polizeiverordnung geregelt werden. Entsprechend einer Empfehlung des Landratsamts schlug die Verwaltung daher vor, nun stattdessen eine Benutzungsordnung als Satzung zu beschließen. Somit wird das Schlossareal als öffentliche Einrichtung der Gemeinde betrachtet, für die der Gemeinderat – ähnlich der Benutzungsordnung einer Veranstaltungs- oder Sporthalle – eine Satzung erlassen kann.
In der Sitzung vom 24.11.2009 war die Verwaltung beauftragt worden, ihren Vorschlag so abzuändern, dass die Mittagsruhe von 12.30 auf 13.30 Uhr statt 12.30 bis 14.30 Uhr festgelegt wird. Dies wurde in den aktuellen Satzungsvorschlag eingearbeitet. Außerdem wurde seinerzeit empfohlen, die Abendnutzung nicht an festgeschriebene Zeiten zu binden, sondern die Nutzung generell bis zum Einbruch der Dunkelheit zuzulassen. Da die Benutzungszeiten mittlerweile für alle Urbacher Spielplätze auf 20.00 Uhr begrenzt wurden, wurde dies nun entgegen dem Beschluss vom 24.11.2009 nicht in die Satzung eingearbeitet. Sonst dürfte der Spielplatz im Schloss zumindest im Sommer länger benutzt werden als alle anderen Spielplätze im Ort.
Laut Satzungsentwurf sind Radfahren, Rollerfahren und Skaten im Schlosshof und auf den befestigten Wegen im Schlosspark allgemein verboten. Bürgermeister Hetzinger erläuterte, dass der Fahrradübungsplatz darin nicht umfasst sei. Das Abhalten der Fahrradprüfung sowie auch das Üben auf dem Platz seien somit weiterhin möglich. Hierfür sei nicht einmal eine Ausnahme – welche die Gemeinde laut Satzungsentwurf erteilen kann – notwendig. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beauftragten die Verwaltung, die Schüler sowie auch die Schlossbewohner und Anwohner darüber zu informieren, was künftig erlaubt ist und was nicht. Es wurde das Problem angesprochen, dass Kinder teilweise schon ab 18 Uhr aufgefordert würden, den Platz zu verlassen. Bürgermeister Hetzinger sagte eine entsprechende Information der Schulen und der Anwohner zu. Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat die Benutzungsordnung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Neues Redaktionssystem für das Mitteilungsblatt sowie Erhöhung des Bezugspreises
Die Verwaltung informierte den Verwaltungsausschuss über das vom Würth Verlag ab sofort eingeführte Redaktionssystem für die Herstellung des Mitteilungsblattes. Verfasser von Texten für das Mitteilungsblatt (Schulen, Kirchen, Vereine) schicken Ihre Beiträge nicht mehr an die „Blättles“-Redaktion sondern stellen ihre Artikel direkt über das Internet ein. Die „Blättles“-Redaktion im Rathaus bekommt hierüber eine Mitteilung und entscheidet, ob der Text veröffentlicht wird und unter welcher Rubrik. Der Verlag erhofft sich hierdurch mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Für die Gemeinde bleibt der Arbeitsaufwand jedoch weitgehend derselbe. Profitieren kann die Gemeinde durch kürzere und schnellere Arbeitswege sowie verlängerten Fristen beim Redaktionsschluss.
Die Gemeinde zahlte an den Würth Verlag im Jahr 2008 insgesamt 6 420 €, im Jahr 2009 insgesamt 9 630 € für die Herstellung des Mitteilungsblattes. Die hohen Kosten kommen durch Überschreitungen der vereinbarten Seitenzahlbegrenzung zustande. Vereinbart ist eine Begrenzung auf 24 Seiten pro Ausgabe für den redaktionellen Teil. Bei 51 Ausgaben entspricht dies 1.224 Seiten pro Jahr. Im Jahr 2008 waren jedoch 1.339 Seiten, also 115 Mehrseiten, und 2009 sogar 1.400 Seiten, also 174 Mehrseiten, an den Würth Verlag zu vergüten. Derzeit umfasst das „Blättle“ im Durchschnitt 27 Seiten. Damit liegt Urbach im Durchschnitt an der Spitze vergleichbarer Gemeinden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass diese Entwicklung so nicht akzeptiert werden kann. Die Umfänge der Artikel und die Anzahl der veröffentlichten Fotos und Grafiken haben nicht nur bei der Gemeindeverwaltung, sondern auch bei den Kirchen und Vereinen immer mehr zugenommen. Zwar gibt es für das Mitteilungsblatt Redaktionsstatuten mit einer Begrenzung der Zeilenzahlen. Jedoch wurden diese praktisch nicht mehr angewendet – zumindest bei einigen Vereinen und Kirchen.
Neben einer Erhöhung des Bezugspreises stellte die Verwaltung auch eine Zeilen- bzw. Silbenbegrenzung als Lösungsmöglichkeit vor. Diese wäre technisch problemlos machbar. Sie würde jedoch für große Vereine und Kirchen zu Einschränkungen in der Berichterstattung führen. So könnten z.B. der SC Urbach oder der TC Urbach nicht mehr von allen Mannschaften Spielberichte veröffentlichen und die katholische und evangelische Kirchengemeinde müssten sich, wie die Baptisten oder die Süddeutsche, auf kurze Veranstaltungshinweise beschränken. Auch eine Kostenbeteiligung der „Vielschreiber“ wurde als Lösungsmöglichkeit vorgestellt. Eine gerechte Kostenaufschlüsselung wäre jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher schlug die Verwaltung vor, den Bezugspreis ab 2011 um 3 € pro Jahr auf 26 € zu erhöhen. Der Abo-Preis liegt damit immer noch eher am unteren Ende vergleichbarer Gemeinden (zum Vergleich: Plüderhausen 36 € pro Jahr, Rudersberg 26,60 € pro Jahr, Winterbach 23 € pro Jahr). Um eine stärkere Preiserhöhung zu vermeiden soll außerdem der Umfang des Mitteilungsblatts auf durchschnittlich 25,5 Seiten pro Ausgabe (1 300 Seiten pro Jahr) reduziert werden. Dazu sollen künftig weniger Fotos und Grafiken erscheinen. Anmeldeformulare und dergleichen werden nicht mehr 1:1 abgedruckt, sondern nur noch verkleinert und mit Hinweis auf die Homepage, wo man Derartiges herunterladen kann. Auch an die Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Vereine und Kirchen soll der Appell ergehen, sich kürzer zu fassen und weniger Grafiken und Fotos zu verwenden. Sollte dies nicht fruchten, wird über die Einführung eines Silbenzahllimits nachgedacht. Diese Vorgehensweise wurde von Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird zum Jahresende nochmals über die Entwicklung bei den Seitenzahlen berichten und dann - im negativen Fall - einen Vorschlag unterbreiten, wie ein Silbenzahllimit aussehen könnte.
Die Verwaltung berichtete dem Ausschuss über die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation beim Töpfermarkt, der immer am letzten Aprilwochenende samstags und sonntags stattfindet. Da der Markt ein Publikumsmagnet ist, ist er mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen und Park-Such-Verkehr verbunden. Die durch die Ausweisung der Hofackerstraße als Einbahnstraße zur Verfügung stehenden Parkplätze reichen – so die Erfahrung dieses Jahr - nicht aus. Fahrzeuge werden an allen möglichen und unmöglichen Stellen beengend und verkehrsbehindernd platziert.
Zur Verbesserung der Situation schlug die Verwaltung vor, einen „Bus-Shuttle“ einzurichten, der die größeren Parkplätze (Freibad, Friedhof, Lebensmittelmärkte Urbacher Mitte, Auerbachhalle, Bahnhof) anfährt. Von dort werden die Besucher dann zum Schlossgelände gefahren. Die Parkplatzwegweisung soll dann auf diese Sammelparkplätze hinführen. Der Parkplatz Wittumhalle/Wittumstadion wird teilweise von den Töpfermarktbeschickern selber belegt. Von den dort verbleibenden Besucherparkplätzen aus ist das Töpfermarktgelände gut erreichbar, daher braucht dieser Parkplatz nicht in den Buspendelverkehr einbezogen zu werden. Der Sportclub Urbach soll gebeten werden, am Töpfermarkt-Wochenende keine Fußballspiele im Wittumstadion und Sportveranstaltungen in der Wittumhalle anzusetzen. Von der Möglichkeit, die Schraienstraße zur Einbahnstraße in Richtung B 29 zu machen, um damit weitere Parkmöglichkeiten auf der südwärts führenden Fahrbahnhälfte zu schaffen, soll wegen des Beschilderungsaufwandes abgesehen werden. Die Verwaltung rechnet mit Kosten von 300 bis 500 € für den Bus-Shuttle. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren – wie auch die Verwaltung – der Ansicht, dass diese Kosten vom Veranstalter getragen werden müssen. Die Verwaltung wird auf diesen entsprechend zugehen.
Neuauflage eines Bildbands für Urbach
Die Verwaltung informierte den Ausschuss über die geplante Neuauflage eines Bildbands für Urbach. Die Gemeinde hat gemeinsam mit dem Geiger Verlag in Horb 1999 einen Ortsbildband herausgebracht. Die Auflage von 900 Exemplaren des damals 48 Seiten umfassenden Bildbandes ist inzwischen vergriffen. Der Geiger Verlag ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Vorschlag, eine Neuauflage des Ortsbildbandes zu machen. Die Auflage soll 1 000 Stück betragen, der Umfang diesmal 60 Seiten. 1999 hat die Gemeinde den Bildband für 23,00 DM zzgl. 7% MwSt pro Stück erhalten und für 29,80 DM verkauft. Heute kostet das Buch 13,50 € zzgl. 7 % MwSt. Über den Verkaufspreis ist derzeit noch nicht entschieden. Der Bildband soll wie 1999 im Format 23 x 21,5 cm erstellt werden. Auch die inhaltliche Struktur soll übernommen werden. Dieses Jahr wird auch die Ortsbroschüre neu aufgelegt. Für die dafür benötigten Fotos sind gute Hobby-Fotografen vorgesehen, die gebeten werden sollen, auch für den Bildband entsprechende Motive zu fotografieren.
Der Verwaltungsausschuss stimmte der Vorgehensweise einstimmig zu. Ziel soll sein, den Bildband bis Weihnachten fertig zu stellen.
