Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2010
Die Verwaltung stellte zunächst das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2009 vor. Insgesamt kann der Verwaltungshaushalt 2009 nur durch die Inanspruchnahme von Rücklagen und Grundstückserlösen ausgeglichen werden. Es müssen Mittel aus dem Vermögenshaushalt entnommen werden, um die Ausgaben des Verwaltungshaushalts zu finanzieren. Jedoch haben sich im Verwaltungshaushalt gegenüber der Planung Mehreinnahmen von 250.000 € und Wenigerausgaben von ca. 425.000 € ergeben, so dass sich Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt gegenüber der Planung um 675 000 € reduziert.. Auch im Vermögenshaushalt ergaben sich – insbesondere aus der Auflösung nicht mehr benötigter Haushaltsreste - Verbesserungen in Höhe von 380 000 €. Aufgrund der genannten Verbesserungen mussten erfreulicherweise nur 1,65 Mio. € statt wie geplant 2,79 Mio. € aus der Rücklage entnommen werden, so dass Ende 2009 eine Rücklage von ca. 6 Mio. € verbleibt. Die Schulden im Kämmereihaushalt wurden planmäßig zurückgeführt; neue Schulden wurden nicht gemacht.
Anschließend an die Jahresrechnung 2009 wurde der Stand der Haushaltsentwicklung 2010 zur Jahresmitte vorgestellt.
Im Verwaltungshaushalt entsprechen die Einnahmen aus der Grundsteuer, dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer nach aktuellem Stand den Erwartungen. Bei der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind höhere Einnahmen zu erwarten als geplant. Während die Schlüsselzuweisungen aufgrund der Neuermittlung der Einwohnerzahl geringfügig niedriger sein werden als erwartet, ist beim Familienleistungsausgleich (aufgrund der Erhöhung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuer) mit Mehreinnahmen zu rechnen. Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gebühren, Verkaufserlöse, Mieteinnahmen….) sowie die Zinseinnahmen werden voraussichtlich den Erwartungen entsprechen. Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Strom und Gas werden höher ausfallen als veranschlagt, da sich die Konzessionsabgabe für Gas erhöht hat. Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts werden die für Personalausgaben sowie für sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen und Fuhrpark sowie Verwaltungsaufwendungen) veranschlagten Mittel in der Jahressicht ausreichen. Die Zuwendungen an die örtlichen Vereine sind ausbezahlt. Auch die Finanzierungsanteile für die kirchlichen Kindergärten sowie die Umlage an den GVV fließen wie geplant regelmäßig ab. Die veranschlagten Mittel für Zinszahlungen werden ebenfalls ausreichen. Auch die Finanzausgleichsumlage wird wie geplant abfließen. Die Kreisumlage wird aufgrund des von 36 auf 35,5 % gesenkten Hebesatzes geringer ausfallen als geplant.
Nach aktuellem Stand muss der Vermögenshaushalt ca. 500 000 € zuschießen um den Verwaltungshaushalt 2010 auszugleichen. Zwar bedeutet dies ein Verbesserung gegenüber den geplanten Ausgleichsbedarf (683 255 €), jedoch ist es unerfreulich, dass bereits im zweiten Jahr in Folge Mittel des Vermögenshaushalts benötigt werden, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Auch für das kommende Jahr zeichnet sich bereits eine ähnliche Entwicklung ab.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 4,13 Mio. € wird zu mehr als der Hälfte (2,37 Mio. €) aus der Rücklage finanziert. Das Problem liegt hier nicht auf der Ausgaben- sondern auf der Einnahmenseite. Von den erwarteten Erlösen aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken in den „Oberen Mühlwiesen“ in Höhe von 1 Mio. € konnten bisher nur 63 748 € eingenommen werden. Zwar gibt es Kaufinteressenten, die Regionalplanung lässt jedoch nach derzeitigem Stand keine Ansiedlung von Spezialeinzelhandel zu, was den Verkauf erheblich erschwert. Die Verwaltung bemüht sich intensiv, die beabsichtigte Nutzung doch noch zu ermöglichen, im Jahr 2010 sind hier jedoch keine Erlöse hieraus mehr zu erwarten. Derzeit ist die Ansiedlung eines anderen Betriebs in Aussicht, für welchen man die Bauleitplanung entsprechend anpassen könnte. Die hierfür in 2010 zu erwartenden Grundstückserlöse liegen bei maximal 400 000 €.
Aus Landeszuwendungen erwartet die Gemeinde im Vermögenshaushalt insgesamt 438 000 €. Diesse werden für folgende Maßnahmen gewährt: energetische Investitionen an der Wittumschule, Kunstrasenplatz, Sanierungsverfahren Urbach III, Kinderhaus. 80 000 € davon entfallen auf das Kinderhaus und werden 2010 nicht eingehen, da mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die Mittel noch nicht bewilligt sind. Daher wird ein Nachtragsplan aufgestellt.
Die Finanzierung des Wohngebiets „Urbacher Mitte“ erfolgt über ein Sonderkonto außerhalb der allgemeinen Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Den Ausgaben von 5,31 Mio. € stehen inzwischen Einnahmen von 4,05 Mio. € gegenüber. Die Schuldverpflichtung gegenüber der Bank liegt somit noch bei 1,26 Mio. €. Die geplante Rückführung der Sonderfinanzierung wird voraussichtlich nicht wie geplant innerhalb von 4 Jahren gelingen. Die Verpflichtung ist über Rücklagemittel ausreichend abgesichert. Mittlerweile können etwa 2 Mio. € des ursprünglichen Sicherungsvolumens von 3,2 Mio. € anderweitig verwendet werden, was auch bereits entsprechend eingeplant wurde.
Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich, da auch in 2010 keine Neuverschuldung vorgesehen ist, von 3,31 Mio. € auf 3,12 Mio. € reduzieren. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 364 € je Einwohner (Landesschnitt bei Gemeinden vergleichbarer Größe: 755 €). Weniger erfreulich ist die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage: Diese reduzierte sich bereits im Jahr 2009 von 7,65 Mio. € auf 6 Mio. € und wird Ende des Jahres 2010 voraussichtlich nur noch 3,62 Mio. € betragen.
Bürgermeister Hetzinger wies darauf hin, dass die Gemeinde Urbach – wie die meisten Gemeinden – ein Strukturproblem im Verwaltungshaushalt habe, welches sich durch die laufenden Kosten für neue Aufgaben wie die Ganztagsschule und die Kleinkinderbetreuung verschärfe. Daher müsse man bei den Haushaltsberatungen nicht nur den investiven Bereich sondern auch den Verwaltungshaushalt betrachten. Das Hauptproblem der Gemeinde liege derzeit in den nicht realisierten Grundstückserlösen. Zwar verfüge die Gemeinde derzeit noch über Rücklagen, welche aber durch die geplanten Maßnahmen Umkleidegebäude Freibad, Kunstrasenplatz und Kinderhaus aufgebraucht würden, so dass diese dann aufgebraucht sein werde. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass vorsichtiges Agieren angesichts der Finanzlage angebracht sei, die Lage in anderen Gemeinden jedoch noch wesentlich dramatischer sei und die Entwicklung in 2009 besser gewesen sei, als erwartet.
Sprachförderung der Kindergartenkinder – Änderung des Konzepts
Die Gemeinde betreibt in den Kindergärten derzeit Sprachfördergruppen für Kinder ab 4 Jahren. Die Förderung wird von ehrenamtlichen Kräften gegen Aufwandsentschädigung durchgeführt. Die Sprachförderung gibt es derzeit in den Gemeindekindergärten Maiergarten, Lerchennest und Kinderschüle sowie im Katholischen und im Evangelischen Kindergarten. Auch für die restlichen Kindergärten (Schloss, Kunterbunt, Waldkindergarten) ist die Einstellung einer Sprachförderkraft geplant. Zur teilweisen Deckung der Kosten werden derzeit von den Eltern Gebühren von 6 € pro Monat erhoben.
Zum Kindergartenjahr 2010 / 2011 startet ein neues Förderprogramm des Landes. Über dieses können die Kosten für die Sprachförderung voraussichtlich zum Großteil gedeckt werden. Gefördert werden Sprachfördermaßnahmen für Kinder, die ein Jahr vor der Einschulung stehen und bei denen bei der Einschulungsuntersuchung ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Für jeden Kindergarten, in dem es mindestens 2 „förderberechtigte“ Kinder gibt, werden vom Land pauschal 2 000 € Zuschuss pro Jahr gewährt. In die auf diese Weise finanzierten Maßnahmen können auch andere Kinder mit aufgenommen werden. Somit können in Urbach auch in den durch das Land finanzierten Gruppen weiterhin alle von den Erzieherinnen als förderbedürftig eingestuften Kinder ab 4 Jahren gefördert werden. Da der Zuschuss die Kosten nahezu vollständig deckt, wird ein Abmangel nur noch in den Kindergärten entstehen, für die die Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden kann. Dies werden voraussichtlich nur 2 Kindergärten sein. Daher schlug die Verwaltung vor, künftig auf die Sprachfördergebühr zu verzichten. Da die Fördermittel nur an den Träger der jeweiligen Einrichtung bewilligt werden können, müssen die Sprachförderkräfte der kirchlichen Kindergärten künftig – ebenso wie sonstiges Kindergartenpersonal auch – künftig von den Kirchengemeinden angestellt werden, welche dann ihre Kosten ebenfalls über den Landeszuschuss decken können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die neue Landesförderung in Anspruch zu nehmen, ab dem neuen Kindergartenjahr auf die Sprachfördergebühr zu verzichten, die Fördergruppengebührensatzung entsprechend abzuändern und die Sprachförderung in den kirchlichen Kindergärten künftig den Kirchengemeinden zu überlassen.
Eigenwassernutzung durch Aufbereitung der Quellen Süd – Veränderte Ausführung
In der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2009 war beschlossen worden, das Eigenwasser weiterhin zu nutzen und es waren folgende Varianten für eine Aufbereitung der Vorkommen aus dem Bereich der Quellen Süd vorgestellt worden:
1. Ultrafiltration mit nachgeschalteter Druckerhöhungsanlage am Standort Bärenbach
2. Ultrafiltration ohne nachgeschaltete Druckerhöhungsanlage am Standort Bärenbach
3. Ultrafiltration im Containerbauwerk am Standort Niederzonenbehälter Leitersberg
Mittlerweile wurde eine weitere Variante als Abwandlung zur bisherigen Variante 3 erarbeitet. Herr Riker vom Büro Riker und Rebmann aus Murrhardt stellte die optimierte Planung in der Sitzung vor. Vorgesehen ist eine Aufbereitung am Hochbehälter Leitersberg. Durch Um- und Rückbauarbeiten kann dort künftig Raum für einen Aufbereitungsstandort geschaffen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Anlagentechnik (übergangsweise) separat auf dem Grundstück des Hochbehälters unterzubringen. Gegenüber den bisherigen Varianten bietet dies einige Vorteile. Dies sind Minimierung der baulichen Anlagen in der Wasserversorgung (Unterhaltung), vereinfachte und dauerhafte Beseitigung des Filtrationskonzentrats, zentraler Versorgungs- und Bedienungspunkt für den Anlagenbetreiber, mögliche spätere Erweiterungen und Modifikationen jederzeit möglich, Erhöhung, bzw. Sicherstellung der Löschwassersituation für Bärenbach, niedrige Betriebskosten und standardisierter Anlagenbau.Durch den derzeitigen Abschlag der Quellen Süd wird die bestehende Verbindungsleitung von Bärenbach zum Hochbehälter Leitersberg als Fallleitung genutzt. Für die mögliche künftige Aufbereitung am Hochbehälter Leitersberg muss eine weitere separate Fallleitung gebaut werden. Das Rohwasser muss zum Hochbehälter gefördert werden, im Anschluss erfolgt am Hochbehälter die Aufbereitung und Speicherung des Wassers. Die derzeitige Leitung aus Grauguss ist seit rund 100 Jahren in Betrieb. Bauartbedingt und auf Grund des Alters ist sie anfällig für Rohrbrüche. Eine Erneuerung ist ohnehin in absehbarer Zeit notwendig und soll - zur Optimierung der Hydraulik - auf einer neuen Trasse erfolgen. Die Mehrkosten für einen zweiten Leitungsstrang belaufen sich gegenüber einem reinen Leitungsaustausch (rund 195.000 €) auf ca. 50.000 €. Die in der Kostenschätzung ermittelten Aufwendungen für die vorgesehene Variante belaufen sich auf rund 250.000 € für die Aufbereitung, einschließlich Bauwerk und dem Anschluss des Hochbehälters an den Kanal in der Widerscheinstraße. Hinzu kommen die 195.000 € für den in jedem Fall früher oder später anfallenden Leitungsaustausch sowie die 50 000 € für die neue Fallleitung. Es fallen also Sofortkosten von 495 000 € an. Gegenüber den bisher vorgestellten Varianten besteht insofern ein Nachteil, als ein höherer Anteil der Kosten sofort anfällt und eine Erhöhung der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung vorgesehenen Kreditaufnahme notwendig wird. Dennoch wurde die neue Variante von Herrn Riker als mittel- und langfristig die beste Lösung dargestellt, da hierbei die wesentlichen Vorteile der beiden zuvor vorgestellten Varianten vereint werden können. Es können standardisierte Anlagenteile verwendet und Unterhaltungskosten minimiert werden. Durch den Standort am Hochbehälter wird die Anlagenüberwachung vereinfacht. Die Wasserversorgung der Gemeinde Urbach gewinnt an Versorgungssicherheit, die Feuerlöschsituation im Bärenbach wird verbessert und die Energiekosten werden minimiert. Mit der Leitungserneuerung kann noch in diesem Jahr begonnen werden. Der Beginn der Installation der Aufbereitung kann dann ab der Jahreswende erfolgen. Die Arbeiten sind bis zum Sommer 2011 abgeschlossen und die Anlage betriebsbereit.
Der Gemeinderat beschloss die Aufbereitung der Quellen Süd zur weiteren Nutzung des Eigenwassers und beauftragte das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Ausführungsplanung entsprechend der vorgestellten Variante.
Neubau des Sanitär- und Umkleidegebäudes für das Freibad – Entscheidung über die Durchführung der Ausschreibung
Die Freigabe der Ausschreibung der Maßnahmen für den Neubau des Sanitär- und Umkleidegebäudes für das Freibad war in der Sitzung am 18.05.2010 zunächst zurückgestellt worden (siehe Sitzungsbericht im Amtsblatt vom 10.06.2010). Die Verwaltung hatte den Auftrag erhalten die Entwicklung der Haushaltssituation auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung darzustellen. Der Finanzzwischenbericht 2010, der auch die erwarteten Veränderungen, die sich aus der aktuellen Steuerschätzung ergeben darstellt, zeigt für 2010 und 2011 keine weitere „Verböserung“ auf. Das Aufkommen aus eigenen Steuereinnahmen wird voraussichtlich ebenfalls nicht den befürchteten Absturz ergeben. Das finanzwirtschaftliche Risiko ist begrenzt auf die noch nicht gesicherten Erlöse aus der Grundstücksveräußerung. Der dort zu erwartende Einnahmeausfall muss kompensiert werden, durch die Rückstellung anderer Maßnahmen und einer weiteren Rücklagenentnahme. Dafür ist es erforderlich einen Nachtragsplan zu erstellen, der dem Gemeinderat im September zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Nachtrag keine Verschlechterung der Zuführung an den Verwaltungshaushalt erfordern wird und eine Schuldaufnahme in 2010 ebenfalls nicht veranschlagt werden muss. Angesichts der Bedeutung des Freibads für alle Bürger empfohl die Verwaltung dem Gemeinderat, die Maßnahme nach Ende der Badesaison 2010 durchzuführen. Ansonsten wäre eine Zurückstellung um mindestens zwei, eher drei bis vier Jahre erforderlich. Das würde aber wieder bedeuten, dass eine Zwischensanierung der Sanitäranlagen im alten Zustand notwendig wäre. Somit wären also Mittel gebunden, die letztlich bei Durchführung der Neubaumaßnahme verloren sind. Bürgermeister Hetzinger legte dar, dass sich die Ausschreibung nicht negativ auf eine eventuelle Bewilligung von Ausgleichsstockmitteln für das Kinderhaus auswirken werde, da mehr Schaden entstehe, wenn die Maßnahme jetzt nicht durchgeführt werde. Dies habe das Regierungspräsidium so bestätigt.
Der Gemeinderat teilte die Ansicht der Verwaltung und beschloss einstimmig, die Leistungen für den Neubau des Sanitär- und Umkleidegebäudes auf der Grundlage der in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2010 verabschiedeten Planung auszuschreiben mit dem Ziel der Fertigstellung zur Eröffnung der Badesaison 2011.
Änderung der Friedhofsordnung
Die Thematik war vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2010 vorberaten worden (siehe Sitzungsbericht im Amtsblatt vom 08.07.2010).Anlass für die Neufassung der Friedhofsordnung ist die Aktualisierung der Grabarten und die teilweise Anpassung an die Mustersatzung des Gemeindetags, die unter anderem wegen der Änderungen des Bestattungsgesetzes ihrerseits aktualisiert wurde. Der Verwaltungsausschuss hatte dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Satzung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu beschließen, mit der Ergänzung, dass Lichtbilder an Grabmalen künftig zulässig sein sollen bis zu einer Größe von 13 x 9 cm. Dieser Änderungswunsch wurde in § 16 Abs. 3 Nr. 4 der Satzung eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig ohne Diskussion die Neufassung der Friedhofsordnung. Diese ist vollständig abgedruckt im Amtsblatt vom 29.07.2010.
Änderung der Satzung über die Bestattungsgebühren
Die Thematik war vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2010 vorberaten worden (siehe Sitzungsbericht im Amtsblatt vom 08.07.2010). Der Verwaltungsausschuss hatte dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) zu beschließen. Bürgermeister Hetzinger wies darauf hin, dass die Gemeinde im Bestattungswesen den Kostendeckungsgrad erhöhen müsse, da man sonst Probleme bei der Bewilligung von Ausgleichsstockmitteln bekommen könne. Der Gemeinderat beschloss einstimmig ohne Diskussion die Änderungsatzung der Bestattungsgebührenordnung. Diese ist vollständig abgedruckt im Amtsblatt vom 29.07.2010.
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Thematik war vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2010 vorberaten worden (siehe Sitzungsbericht im Amtsblatt vom 08.07.2010). Entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig ohne Diskussion die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Diese ist vollständig abgedruckt im Amtsblatt vom 29.07.2010.
Erlass einer Benutzungsordnung für das Schlossareal
Im Bereich des Schlosses und der benachbarten betreuten Altenwohnungen kommt es immer wieder zu Klagen älterer Bewohner über rücksichtslose Kinder und Jugendliche. Um eine rechtliche Handhabe zu bekommen, damit ggf. Personal, Haumeister oder auch gemeindliche Ordnungskräfte und die Polizei einschreiten können, hatte die Verwaltung dem Verwaltungsausschuss eine Benutzungsordnung für das Schlossareal vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Verabschiedung dieser Benutzungsordnung zu empfehlen. Eine Anregung aus der Diskussion im Verwaltungsausschuss wurde noch aufgenommen, nämlich den Fahrradübungsplatz südöstlich des Langbaues vom Verbot des Fahrradfahrens und des Skatens auszunehmen, damit Kinder die für die Fahrradprüfung in der Grundschule üben wollen, dies machen können – allerdings nur zu den sonst üblichen Benutzungszeiten. Der Gemeinderat beschloss die entsprechend überarbeitete Benutzungsordnung einstimmig und ohne Diskussion als Satzung. Diese ist vollständig abgedruckt im Amtsblatt vom 29.07.2010.
Auftrag an die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung für die Gemeindeverwaltung mit anschließender Stellenbewertung
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2010 waren Mittel für die Durchführung einer Organisationsuntersuchung in Höhe von 20.000 € aufgenommen worden. Die Gemeindeverwaltung soll darauf untersucht werden, ob die vorgegebenen Aufgaben wirksam und mit dem geringst möglichen sachlichen und personellen Aufwand erledigt werden. In diesem Zusammenhang soll auch ermittelt werden, ob die Personalausstattung der Gemeindeverwaltung angemessen ist. Nach der Organisationsuntersuchung und der dann notwendigen Reorganisation soll eine Stellenbewertung durchgeführt werden. Bisher sind nicht alle Stellen der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bewertet und die derzeit vorliegenden Stellenbewertungen sind zum Teil veraltet.
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat darüber, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) um Abgabe eines entsprechenden Angebots gebeten worden war. Nun soll der GPA der Auftrag erteilt werden, da sie in Fragen der Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung große Erfahrung und Kompetenz nachweisen kann. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Gutachten zusammengefasst. Mit der Untersuchung soll im Herbst begonnen werden. Mit den Ergebnissen ist bis zum Jahresende zu rechnen. Mit der Stellenbewertung soll dann im Laufe des 1. Quartals 2011 begonnen werden. Die Kosten der Beratung sowie auch der Stellenbewertung bestimmen sich nach dem Zeitaufwand. Dieser Zeitaufwand wird mit dem Gebührensatz der GPA von 590 € je tatsächlich angefangenem Tagewerk zuzüglich eines Reisekostenzuschlags von 40 € je Tagewerk für auswärtige Tätigkeiten abgerechnet. Weitere Kosten entstehen nicht. Bürgermeister Hetzinger erläuterte, dass die Personalbemessung im Mittelpunkt der Untersuchung stehe und dass auch der Personalrat der Gemeinde die Untersuchung befürworte. Auf Rückfrage aus dem Gremium sagte er zu, dass der Gutachter dem Gemeinderat für Auskünfte zur Verfügung stehe.
Beschluss über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig über die Annahme einer Spende für das Schülerferienprogramm.
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Es wurden folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekanntgegeben:
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.04.2010:
Der Technische Ausschuss nahm die aktualisierten städtebaulichen Entwürfe zur Kenntnis. Die in der Sitzung besprochenen Änderungen im Bereich des Grundstücks Widerscheinstraße 17/19 sind einzuarbeiten. Vor der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses findet eine Besichtigung des Quartiers statt.
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.04.2010:
Der Gemeinderat beschloss, die aktualisierte Planung für das Umkleidegebäude mit Kiosk beim geplanten Kunstrasenplatz weiter zu verfolgen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, mit den Verantwortlichen des SC Urbach über die Realisierung des Kiosks und der Toilettenanlage zu verhandeln und im Anschluss im Gemeinderat zu berichten.
Der Gemeinderat beschloss, das Grundstück Markung Oberurbach Flst. Nr. 7319/1 mit 976 m² (Gewerbebauplatz in den Oberen Mühlwiesen) einer interessierten Urbacher Firma zum Kauf anzubieten.
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.05.2010:
Der Gemeinderat stimmte dem Kauf mehrerer Grundstücke westlich der Kläranlage zum Kaufpreis von insgesamt 20.400 € zu, mit der Maßgabe, dass auf einem Teil der Grundstücke vom Landratsamt der Bau eine BMX-Bahn genehmigt wird.
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.06.2010:
Der Gemeinderat nahm den Zwischenstand der Sanierungsmaßnahme Urbach III zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die für das zweite Halbjahr 2010 noch ausgewiesenen Maßnahmen umgehend zur Durchführung zu bringen, um die Kosten dafür noch im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Urbach III abrechnen zu können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mieter im Gebäude Wittumstraße 21 nach Möglichkeit in anderen Gemeinderäumlichkeiten unterzubringen mit dem Ziel, das Gebäude Wittumstraße 21 unter Inanspruchnahme von Sanierungsmitteln anschließend abzubrechen.
Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf einer Teilfläche von etwa 2.000 m² im Gewerbegebiet "Obere Mühlwiesen“ zum Bau einer Tankstelle zum Preis von 150,-- €/m² zu.
Der Gemeinderat beschloss, für den Bereich Widerscheinstraße/Polarstraße auch im Bereich des Museums „Farrenstall“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Auf den Verkauf von Grundstücksflächen bzw. Bauplätzen in diesem Areal soll zunächst verzichtet werden. Das Baugrundstück entlang der Widerscheinstraße soll verkleinert werden.
Der Gemeinderatsbeschluss für den Verkauf des Gewerbegrundstücks Markung Unterurbach, Flurstücks Nr. 768/2 am Remsweg wird in der Weise ergänzt, als die Zahlung des Kaufpreises in Raten erfolgen kann gegen Sicherung und Kaufpreisverzinsung mit 4 %.
Aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 29.06.2010:
Der Verwaltungsausschuss beschloss verschiedene Mieterhöhungen in Gemeindewohnungen.
