Kommunalisierung Stromversorgung – Wahl der strategischen Partner
Urbach hat sich entschlossen, zusammen mit den Gemeinden Kernen, Weinstadt, Remshalden und Winterbach ein integriertes Regionalwerk zu gründen und dazu ein Energieunternehmen als strategischen Partner zu suchen. 6 Bewerber haben hierzu ein Beteiligungsangebot unterbreitet. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens stehen noch zwei Anbieter zu Auswahl. Es handelt sich dabei um die Bietergemeinschaft EWS Schönau eG / Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die Bietergemeinschaft AlbElekrizitätswerke eG Geislingen / Stadtwerke Schorndorf GmbH /Stadtwerke Fellbach GmbH.
Im Gemeinderat gab es unterschiedliche Präferenzen für den einen oder anderen Anbieter. Die Gemeinderäte, die für die Bietergemeinschaft EWS / Stadtwerke Schwäbisch Hall plädierten, sahen deren Vorteil vor allem in der Vermarktung des Stroms, da es sich um einen reinen „Öko-Strom“-Anbieter handelt und keine direkte räumliche Nähe (und somit enge Konkurrenz) zu einem Mitglied der Bietergemeinschaft besteht. Die Gemeinderäte, die sich für die Bietergemeinschaft AlbElektrizitätswerke / Stadtwerke Schorndorf / Stadtwerke Fellbach aussprachen, hoben vor allem die Chancen der interkommunalen Zusammenarbeit hervor. Alle Mitglieder des Gemeinderats waren jedoch der Auffassung, dass es sich um zwei gute und annehmbare Angebote handle. Der Gemeinderat entschied mit knapper Mehrheit, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den anderen Anbietern in finale Vertragsverhandlungen mit der Bietergemeinschaft AlbElekrizitätswerke eG Geislingen / Stadtwerke Schorndorf GmbH /Stadtwerke Fellbach GmbH zu treten.
Für den Fall, dass sich die Mehrzahl der anderen Gemeinden dafür entscheiden sollte, in Verhandlungen mit der Bietergemeinschaft EWS Schönau eG / Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zu treten, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung sich dieser Vorgehensweise anzuschließen.
Beitritt der Gemeinde Urbach zum Kommunalen Arbeitgeberverband
Die Gemeinde Urbach ist bisher nicht Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands („KAV“) und damit nicht tarifgebunden. Auf Antrag des Personalrats hatte der Gemeinderat im Jahr 2011 entschieden, dem KAV beizutreten, vorher allerdings die Arbeitsverträge der Beschäftigten zu vereinheitlichen und Regelungen zur Pauschalierung von Erschwerniszuschlägen zu treffen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung einstimmig, dem KAV zum nächstmöglichen Termin beizutreten und die entsprechenden Änderungsverträge der Beschäftigten zum 1. April 2012 in Kraft zu setzen.
Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
Die Gemeindeverwaltung erläuterte anhand der vorliegenden Kindergartenanmeldungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen und die notwendigen Anpassungen des Angebots.
Im Kleinkindbereich ist weiterhin ein Bedarf an Plätzen vorhanden, der das Angebot weit übersteigt. Ein großer Teil dieses Bedarfs wird voraussichtlich über das neue Kinderhaus gedeckt werden können, welches im Januar 2013 eröffnet. Um für die Übergangszeit auch ganztägige Kleinkindbetreuung zu ermöglichen, schlug die Verwaltung auf Anregung des Eltenbeirats vor, die Betreuungszeiten in der Krippengruppe Wasenkinder zu verlängern.
Die Zahl der Kindergartenplätze für Kinder ab 3 Jahren ist insgesamt ausreichend. Jedoch zeigt sich, dass die Zahl der Anmeldungen für die Kindergärten mit flexibel buchbarer VÖ-7-Betreuung (Lerchennest und Maiergarten) die Zahl der dort zur Verfügung stehenden Plätze weit übersteigt. Hingegen werden in den Kindergärten mit Regel-Betreuungszeiten (Schloss-Kindergarten und kirchliche Kindergärten) auch am Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 noch viele Plätze frei sein. Die Verwaltung schlug daher vor, in diesen Kindergärten Veränderungen des Angebots vorzunehmen und dazu insbesondere mit den kirchlichen Trägern in Verhandlung zu treten.
Der Gemeinderat beschloss die Kindergartenbedarfsplanung und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungs- und Handlungsvorschläge einstimmig.
Konzept für die Essensversorgung in den Kindertagesstätten
Die Verwaltung war beauftragt worden, im Zuge der Küchenkonzeption für das Kinderhaus ein Gesamtkonzept für die Essensversorgung aller Urbacher Kindertageseinrichtungen vorzuschlagen. Da das Kochen in der Einrichtung selbst personell aufwendig und hygienerechtlich problematisch ist, schlug die Verwaltung vor, die Essensversorgung aller Urbacher Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel auszuschreiben, einen Anbieter zu finden, der alle Einrichtungen mit frisch gekochtem Essen beliefert. Bei einer Umfrage in anderen Gemeinden und Kindertagesstätten hat sich gezeigt, dass diese mit Anbietern von „Cook & Chill“- oder „Cook & Freeze“-Lösungen (gekühltes, bzw. tiefgefrorenes Essen welches im Konvektomat erwärmt wird), sehr zufrieden sind. Daher schlug die Verwaltung vor, für das Kinderhaus und die Wittumschule alternativ auch eine Ausschreibung im Hinblick auf eine solche Lösung vorzunehmen. In den anderen Kindertageseinrichtungen ist diese Alternative aufgrund des Platzbedarfs der hierfür erforderlichen Ausstattung nicht möglich. Die Ausschreibung der Küche für das Kinderhaus soll so erfolgen, dass sowohl die Belieferung mit frischem Essen als auch die Variante „Cook & Chill“ oder „Cook & Freeze“ realisierbar ist.
Der Gemeinderat beschloss den Verwaltungsvorschlag einstimmig.
Beschluss über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss über die Annahme einer Spende.
