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Pressemitteilungen

Behinderungen auf der K 1881, Ortsdurchfahrt Urbach wegen der Behebung eines Rohrbruchs Meldung vom 12. März 2024

In der Hauptstraße in Urbach etwa auf Höhe der Einmündung Bärenhofstraße muss ab 13. März in Fahrtrichtung Plüderhausen ein Rohrbruch behoben werden. Für diese Arbeiten muss die Richtungsfahrbahn Plüderhausen in einem etwa 20 m langen Abschnitt gesperrt werden. Durch diese halbseitige Sperrung der verkehrsmäßig stark belasteten Ortsdurchfahrt von Urbach wird es insbesondere in den Berufsverkehrszeiten morgens und abends aber auch über den Mittag voraussichtlich zu erheblichen Behinderungen kommen. Der Durchgangsverkehr von und nach Plüderhausen wird daher gebeten, über die B 29 auszuweichen. Die Dauer der Baustelle schätzt das beauftragte Bauunternehmen auf ca. zwei Wochen.

Vollsperrung der Unteren Seehalde wegen Straßensanierung bis voraussichtlich Mitte Mai Meldung vom 06. März 2024

Im Laufe der 11. Kalenderwoche beginnt die Firma Hortus aus Lorch mit der Sanierung der Straße in der Unteren Seehalde. Damit werden auch Erneuerungsarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen einhergehen sowie die Anlage von behindertengerechten Bushaltestellen. Das Lorcher Bauunternehmen geht von einer planmäßigen Bauzeit von etwa drei Monaten aus, wenn keine „bösen Überraschungen“ zu Tage treten. Durchgeführt werden die Baumaßnahmen in zwei Abschnitten, die während der Arbeiten voll gesperrt werden müssen. Beginnen wird die Firma Hortus Mitte der 11. Kalenderwoche (voraussichtlich am 13. oder 14. März mit dem Abfräsen des Straßenbelags im kompletten Abschnitt der Unteren Seehalde von der Abzweigung „Obere Seehalde“ bis zur südlichen Einmündung der Straße Kahlharz. Hierfür werden etwa zwei Tage angesetzt. Dann beginnt der erste Bauabschnitt zwischen der Einmündung „Obere Seehalde“ und der Straße „Innerer See“. Dieser ist dann für ca. vier Wochen voll gesperrt. Die „Obere Seehalde“ ist von der Burgstraße her anfahrbar. Der nördliche Teil der Seehalde über den Dammweg und die Straße Innerer See. Wenn dieser Abschnitt fertiggestellt ist, folgt eine weitere Vollsperrung im Abschnitt zwischen Einmündungen „Innerer See“ und „Kahlharz“ (südlicher Ast). Die Zufahrt zum Kahlharz wird dann über den Freibadparkplatz erfolgen (weitere Infos erfolgen zu gegebener Zeit). Während der Vollsperrungen wird das Bauunternehmen die Zufahrt für Anlieger, Ver- und Entsorgungsfahzeuge sowie Feuerwehr und Rettungsdienst ermöglichen soweit es die Tiefbauarbeiten erlauben. Der Durchgangsverkehr wird jedoch gebeten, den Bereich Seehalde/Kahlharz zu meiden und über die Haubersbronner Straße auszuweichen.   Linien- und Schulbusse verkehren bis Mitte/Ende Mai nicht in der Burgstraße und Seehalde   Wegen der zuvor genannten umfangreichen Baumaßnahmen verkehren Linien- und Schulbusse  bis voraussichtlich Mitte Mai nicht in der Unteren Seehalde. Die dortigen Haltestellen sowie die regulären Haltestellen in der Burgstraße werden während der Bauzeit nicht angefahren. Die Busse wenden im Banrain und verkehren über die Haubersbronner Straße. In der Haubersbronner Straße werden auf Höhe Einmündung Burgstraße Ersatzhaltestellen eingerichtet.
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Staupe bei Waschbären in Plüderhausen und Urbach Meldung vom 27. Februar 2024

Veterinäramt empfiehlt, Hunde zu impfen / Waschbär-Spülwurm kann auch für Menschen gefährlich werden Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat bei vier Waschbären aus Plüderhausen und drei Waschbären aus Urbach das hochansteckende Staupevirus nachgewiesen. Die mit dem Staupevirus infizierten Waschbären weisen untypisches Verhalten wie Benommenheit, Orientierungslosigkeit und verminderte Scheu auf.  Während Menschen sich nicht mit dem Staupevirus infizieren können, stellt das Virus eine Gefahr für Hunde dar. Deswegen empfiehlt das Veterinäramt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern neben einer regelmäßigen Entwurmung auch die Staupe-Impfung. Aber auch für Menschen kann der Kontakt zu Waschbären in seltenen Fällen gefährlich werden, da Waschbären Träger weiterer Krankheitserreger sein können. So konnte bei zwei Tieren aus Plüderhausen der sogenannte Waschbär-Spulwurm (Baylisascaris procyonis) nachgewiesen werden. Den Wurm können die Waschbären im Darm beherbergen, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen. Für Menschen kann der Waschbär-Spülwurm gefährlich werden, wenn sie mit dem Kot der Tiere in Kontakt kommen. Die im Kot enthaltenen Eier können eine Infektion auslösen, bei der es zu gravierenden Erkrankungen, wie neurologischen Ausfällen, einer Hirnhautentzündung oder eine Entzündung der inneren Organe führen kann. Dezernent Gerd Holzwarth vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis rät: „Halten Sie Waschbären von Häusern, Sandkästen oder auch Gärtenhäusern möglichst fern und verzichten Sie bitte auf die Fütterung von den Tieren“. Dabei sollten weder lebende noch tote Wildtiere mit bloßen Händen angefasst werden. „Wenn der Kontakt zur Bergung der Tiere erforderlich ist, verwenden Sie bitte Einmalhandschuhe und einen dicht schließenden Plastiksack zur Aufnahme des Tierkörpers und halten Sie dabei den Kontakt möglichst gering,“ so Holzwarth weiter. Info Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat nützliche Tipps auf seiner Homepage zur diesem Thema parat unter folgendem Link . Fragen rund um den Waschbären beantwortet der Wildtierbeauftragte des Rems-Murr-Kreises, Dominic Hafner. Erreichbar ist Herr Hafner per E-Mail unter d.hafner@rems-murr-kreis Zudem sind auch in den Kommunen Althütte, Fellbach, Berglen, Kernen, Leutenbach, Murrhardt, Plüderhausen, Rudersberg, Schorndorf, Weinstadt und Winnenden Stadtjäger eingesetzt, die beim Auftreten von Waschbären beraten und unterstützen können. Auf der Homepage des Landkreises Waschbär und Co.: Rems-Murr-Kreis ist eine Liste mit den Kontaktdaten zu den Stadtjägern veröffentlicht (siehe auch Anhang zu diesem Artikel). Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Beauftragung eines Stadtjägers wie auch sonstiger Schädlingsbekämpfer von privater Seite aus kostenpflichtig ist. Infos zu dieser Thematik gibt es auch beim Ordnungsamt der Gemeinde Urbach unter 8007-36. Liste der Stadtjäger (49 KB )
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Schranke an der Hagsteige ist ab 2. März 2024 wieder geschlossen Meldung vom 27. Februar 2024

Sobald die Witterung freundlich ist, haben viele Menschen wieder das Bedürfnis, die Natur und ihre Reize zu erleben – und das ist auch gut so! Beliebte Ziele von Familien und Wanderbegeisterten sind dabei der Urbacher Walderlebnispfad mit seiner Kugelbahn, der Bergrutsch oder der Spiel- und Grillplatz „Hauwiesen“.
Leider hat das am vergangenen Wochenende (und an vereinzelten Tagen auch schon davor) wieder teilweise zu chaotischen Verhältnissen am und um den Wanderparkplatz an der Hagsteige geführt.
Deswegen wird, entgegen der ursprünglichen Absicht des Ordnungsamts, die vorhandene Schranke erst auf Ostern hin wieder zu aktivieren, dies bereits ab 2. März der Fall sein.
Das bedeutet, die Schranke beim Freibad ist dann samstags, sonntags und an Feiertagen grundsätzlich von 09.00 bis 18.00 Uhr geschlossen. Das Ordnungsamt behält sich aber vor, bei besonders starker Ausnutzung des Parkplatzes an der Hagsteige die Schranke auch unter der Woche zu schließen (z. B. in den Ferien). Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum Ende der Herbstferien Anfang November.

Stücklesbesitzer und andere Berechtigte können sich beim Servicebüro, so sie noch keine haben, Karten oder Münzen zum Öffnen der Schranke holen. Sobald das Freibad wieder geöffnet hat im Mai, geht dies auch an der dortigen Freibadkasse.
Leider ist diese Maßnahme erforderlich, weil das Ordnungsamt sicherstellen muss, dass zu den genannten Freizeitzielen jederzeit auch Rettungsfahrzeuge durchkommen müssen (wie schnell kann sich beim Spielen im Wald ein Kind verletzen!) oder aber auch meist recht breite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Versorgung von Tieren auf der Weide oder zur Waldarbeit müssen.
Außerdem weist das Ordnungsamt auch darauf hin, dass auch am Wochenende das bestehende Verbot der Einfahrt am Feldweg zwischen Unterer Seehalde und Hagsteige kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Wenn die Schranke geschlossen ist, stehen Besucher/-innen die öffentlichen Parkplätze beim Freibad bzw. im Banrain zur Verfügung. Der Freibadparkplatz wird gerade geräumt und steht spätestens ab Mitte März wieder zur Verfügung.
Außerdem können auch die Wanderparkplätze „Lauftreff“ und „Buchs“ im Bärenbachtal genutzt werden, von wo aus man den Walderlebnispfad und die Kugelbahn ebenfalls bequem erreichen kann.

Gemeinde mietet weiterhin leerstehenden Wohnraum an für die Unterbringung geflüchteter Menschen Meldung vom 09. Februar 2024

Dieser Tage haben das Land Baden-Württemberg und das Landratsamt die vorläufigen Aufnahmequoten für die Kommunen im Rems-Murr-Kreis bekannt gegeben. Demnach muss (und dabei liegt die Betonung wirklich auf „muss“) die Gemeinde Urbach auch 2024 wieder 42 Geflüchtete in der so genannten Anschlussunterbringung aufnehmen.
 
Nachdem die eigenen Aufnahmekapazitäten längst erschöpft sind, ist die Gemeinde weiterhin auf der Suche nach leerstehendem Wohnraum in Urbach, den die Eigentümer/-innen bereit sind, an die Gemeinde zur Unterbringung der hilfesuchenden Menschen zu vermieten.

Wie verläuft die Unterbringung der Hilfesuchenden?

Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die ihr per Aufnahmequote zugewiesenen Menschen in der sogenannten Anschlussunterbringung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu verschaffen, den sie meist auf dem freien Wohnungsmarkt, aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, nicht finden.
 
„Anschlussunterbringung“ – was heißt das? Wenn Schutzsuchende hierher nach Deutschland kommen, werden diese in der Regel in Sammelunterkünften des Landes, sog. LEA‘s (Landeserstaufnahmestellen) untergebracht und dann proportional auf die Landkreise im Land verteilt. Dort „landen“ sie dann in sog. Gemeinschaftsunterkünften (GU‘s) der Landkreise (hier in Urbach im „Hotel zur Mühle“ und neu auch in Containern in der Austraße beim Bauhof).
 
Diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer Situation in ihren Heimatländern eine längerfristige Bleibechance oder bereits einen Aufenthaltstitel erworben haben, etwa durch Anerkennung ihres Asylantrags, werden dann spätestens nach zwei Jahren zur sog. Anschlussunterbringung auf die Kommunen verteilt. In die Anschlussunterbringung sollten also eigentlich nur Hilfesuchende kommen, die längerfristig in Deutschland bleiben können und hier integriert werden sollen. Das ist die Theorie.
In der Praxis sieht es so aus, dass die LEA‘s beim Land und die GU‘s der Landkreise angesichts hoher Flüchtlingsströme aus aller Herren Länder große Kapazitätsschwierigkeiten haben und deshalb versuchen durch die Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen wieder Platz zu schaffen für Neuankömmlinge.
Hinzu kommen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, für die andere Regeln gelten und die direkt auf die Kommunen verteilt werden können.
All dies führt dazu, dass die Gemeinde Urbach im vergangenen Jahr 2023 insgesamt 86 Menschen aufnehmen hätte müssen. Für immerhin 75 konnte tatsächlich eine Unterbringung realisiert werden. Die restlichen 11 zur Erfüllung der Quote ziehen dieser Tage nach Urbach um.
Möglich wurde dieser Kraftakt, weil es nach wie vor Haus- und Wohnungseigentümer in Urbach gibt, die bereit gewesen sind, privaten Wohnraum an die Gemeinde zu vermieten zur Unterbringung dieser hilfe- und schutzsuchenden Menschen. Dafür ist die Gemeinde äußerst dankbar! Ohne diese Bereitschaft wäre die Gemeine nicht in der Lage gewesen, auch nur einen kleinen Bruchteil der vorgeschriebenen Aufnahmequote zu erfüllen, da eigene Unterbringungskapazitäten längst erschöpft sind.

Wie funktioniert die Vermietung an die Gemeinde und an wen kann ich mich wenden?

Die Gemeinde mietet angebotene Wohnungen und Häuser in der Regel zu einer dem aktuellen Mietspiegel entsprechenden Miete an. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wie groß das Mietobjekt ist und in welchem Zustand. Allerdings sollten Installationen und Haustechnik dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen und die Mietdauer sollte mindestens ein Jahr betragen (gerne aber länger). Darüber hinaus ist jedoch grundsätzlich alles verhandelbar.
Sollte eine Einigung erzielt werden, weist die Gemeinde als Obdachlosenbehörde anschließend Geflüchtete in diese Wohnung ein und betreut sie dann auch im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Sollten sich im weiteren Verlauf Probleme zwischen Eigentümern und den Eingewiesenen ergeben, dann kümmert sich das Integrationsbüro darum. Dies kann im Extremfall auch dazu führen, dass „nicht funktionierende“ Bewohner/-innen auch von jetzt auf nachher „umgesetzt“ werden könnten.
Anders als bei regulären Mietverhältnissen zwischen Bewohnern und Vermietern geht der Haus- bzw. Wohnungseigentümer ein wesentlich geringeres Risiko ein, unliebsame Bewohner/-innen wieder loszuwerden. Außerdem ist der regelmäßige Zahlungsfluss

Es kann jedoch an dieser Stelle versichert werden, dass es bisher in keinem einzigen Fall erforderlich war, eine solche Umsetzung tatsächlich durchführen zu müssen, weil die Verantwortlichen in der Gemeindeverwaltung schon im Vorfeld planen, wer wo reinpassen könnte, ohne dass es zu Konfliktsituationen mit den Eigentümern oder der Nachbarschaft kommen könnte. So konnten – zumeist Familien – in den letzten Monaten meist völlig geräuschlos und konfliktfrei in einigen Gebäuden und Wohnungen verteilt im ganzen Ortsgebiet untergebracht werden, obwohl die schiere Anzahl von 75 Anschlussflüchtlingen und mehr als 100 GU-Flüchtlingen in den beiden Unterkünften des Landkreises sich viel deutlicher im Ortsbild von Urbach hätte bemerkbar machen müssen. Hier wirkt sich ebendiese dezentrale Unterbringung aus, die – so hofft die Gemeindeverwaltung – auch positiv auf die Integration dieser Menschen auswirken wird und sich deshalb hoffentlich auch 2024 fortsetzen lässt!

Falls jemand mit dem Gedanken spielt, im Moment leerstehenden Wohnraum an die Gemeinde zu vermieten, möge er/sie sich bitte mit Johanna Schäfer von der Liegenschaftsverwaltung der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, Tel. 8007-25 oder E-Mail: schaefer@urbach.de. Für Auskünfte stehen auch der Integrationsmanager der Gemeinde Omid Waselzada, Tel. 8007-70 oder E-Mail: waselzada@urbach.de oder Achim Grockenberger vom Ordnungsamt (Obdachlosenbehörde), Tel. 8007-36 bzw. E-Mail grockenberger@urbach.de zur Verfügung.
Geben Sie Ihrem Herz einen Ruck! Die Bausubtanz eines Gebäudes oder einer Wohnung wird durch Leerstand nicht besser und Sie tun mit der Vermietung ein gutes Werk!
 

Erste geflüchtete Migranten ziehen im ehemaligen Hotel „Zur Mühle“ ein Meldung vom 24. Mai 2023

Dieser Tage hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit der Belegung des ehemaligen Hotels „Zur Mühle“ im Neumühlweg begonnen. Das Gebäude wurde, wie bekannt, vom Landkreis erworben, um dort eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete einzurichten, die dem Rems-Murr-Kreis vom Land, u.a. aus den LEA’s (Landeserstaufnahmestellen) zugewiesen werden.
Das Landratsamt verteilt von diesen Gemeinschaftsunterkünften aus dann die Geflüchteten an die Kommunen im Kreis zur weiteren Integration.
 
Wie das Landratsamt mitgeteilt hat, wird die Unterkunft in Stufen belegt, um ein bestmögliches Ankommen und Einleben zu gewährleisten. Die maximale Belegung von 70 bis 80 Personen soll erst sukzessive und nur bei Bedarf erreicht werden. Dabei soll die Unterkunft aufgrund der Ausstattungsqualität und Lage innerhalb des Orts vor allem für Familien genutzt werden.
 
In einem ersten Schritt ziehen dort nun 5 schutzsuchende Familien sowie eine gesundheitlich angeschlagene Einzelperson ein. Insgesamt werden vorläufig 19 Geflüchtete in der Unterkunft eine vorläufige Bleibe finden.
 
Betreut werden die Schutzsuchenden dort von einem erfahrenen Verwaltungspersonal, welches bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 im Flüchtlingsbereich beschäftigt und im Belegungsmanagement daher sehr erfahren ist.
Vor Ort wird zusätzlich eine Sozialbetreuerin regelmäßig – bei Vollbelegung sogar täglich – anwesend sein und die Flüchtlinge beim Einleben in der Unterkunft und in der Gemeinde begleiten. Das Landratsamt würde sich, eigenem Bekunden zufolge, über ehrenamtliche Unterstützung freuen.
 
Als Ansprechpartner*innen stehen zur Verfügung:
 
Sozialpädagogische Betreuung I Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Frau Uhlig | 0160 95533767 | H.Uhlig@kdv-rmk.de
 
Belegungs- und Unterbringungsmanagement I Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Herr Polachowski | 07151 501-1105 | F.Polachowski@rems-murr-kreis.de
 
Ehrenamtskoordinatoren | Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Frau Kreb | 07151 501-1417 | S.Kreb@rems-murr-kreis.de
Herr Luttmann | 07151 501-1670 | H.Luttmann@rems-murr-kreis.de
 
Das Landratsamt hofft auf ein gedeihliches Miteinander zwischen den Hilfesuchenden, den betreuenden Menschen und den Nachbarn der Einrichtung.

Ampelanlage in der Wasenstraße/Schorndorfer Straße bei der Anschlussstelle an die B 29 wird erneuert Meldung vom 09. Mai 2023

Die in die Jahre gekommene und inzwischen störungsanfällige Ampelanlage auf der Kreisstraße von und nach Schorndorf beim B 29-Anschluss Urbach wird ab kommender Woche gegen eine neue ausgetauscht. Damit zieht das zuständige Straßenbauamt im Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Baumaßnahme vor, die eigentlich erst bei der anstehenden Sanierung der Wasenstraße vorgesehen gewesen wäre.
Ein Komplettausfall der Ampelanlage an diesem stark frequentierten Verkehrsknoten hätte befürchtet müssen, da für die Ampelsteuerung kaum mehr Ersatzteile zu bekommen sind.
Die ausführende Firma setzt für die Arbeiten einen Zeitrahmen von etwa einem Monat, beginnend ab Montag, 15. Mai an.
Die Arbeiten werden voll unter Verkehr ausgeführt. Es kann jedoch aufgrund der Arbeiten zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen.

04 Meldung vom 24. April 2017

01 Meldung vom 24. April 2017

02 Meldung vom 24. April 2017

03 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

01 Meldung vom 18. April 2017

02 Meldung vom 18. April 2017

03 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 02. Mai 2016

02 Meldung vom 02. Mai 2016

03 Meldung vom 02. Mai 2016

04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 13. April 2016

02 Meldung vom 13. April 2016

03 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

01 Meldung vom 13. April 2016

02 Meldung vom 13. April 2016

03 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

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