Jugendliche risikofreudig und teilweise verkehrswidrig mit E-Scootern unterwegs in Urbach
In letzter Zeit sieht man nicht nur in den Städten, sondern auch in Urbach vermehrt Jugendliche mit so genannten E-Scootern (batteriebetriebene Tretroller) herumfahren.
Abgesehen davon, dass immer wieder in den Medien der Bewegungsmangel bei vielen Kindern und Jugendlichen beklagt wird, sollten Eltern, die bei ihren Kindern und Jugendlichen mit solchen Gefährten die Bequemlichkeit fördern, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und die Risiken im Straßenverkehr hinweisen.
Jugendliche neigen leider oft zum Leichtsinn und zur Risikofreudigkeit und denken dabei nicht an die Gefahren, die im Umgang mit solchen Fahrzeugen lauern, sowohl für sich selbst, als auch für andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch kleine Kinder und ältere Menschen.
Folgende Regeln müssen beachtet werden:
- Mindestalter für E-Scooter-Fahrer ist 14 Jahre.
- Nutzung zu zweit oder nebeneinander ist nicht erlaubt.
- E-Scooter dürfen nur auf dem Radweg oder der Straße genutzt werden; der Gehweg, Fußgängerzonen und öffentliche Grünanlagen sind tabu.
- Fahrer von E-Scootern müssen die Fahrradampeln beachten.
- Beim Abbiegen Handzeichen geben.
- Promillegrenze liegt bei 0,5; Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen nach Alkoholkonsum nicht fahren.
- Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
- Ein E-Scooter für den Straßenverkehr darf nicht schneller als 20 km/h fahren und muss über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen.
- Eine Klingel und ausreichende Beleuchtung sind vorgeschrieben.
- Die Maße dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, und der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 10 und 70 Euro rechnen.
Der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei werden in nächster Zeit die Einhaltung dieser Regeln schwerpunktmäßig kontrollieren, insbesondere dort, wo sich Gefahren für kleine Kinder und ältere Menschen ergeben wie auf dem Marktplatz und im Umfeld von Spielplätzen und Grünanlagen in der Urbacher Mitte sowie bei Senioren-Wohnanlagen im Umfeld vom Schloss Urbach und Alexanderstift.