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E-Bürgerdienste

Die Gemeinde Urbach strebt eine Ausweitung von so genannten "E-Bürgerdiensten" an.

Ziel ist es, dem Bürger Anwendungen anzubieten, die es ihm ermöglichen, zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten auf Behördengänge verzichten und diese stattdessen online erledigen zu können. Bisher ist dies in nachfolgenden Bereichen möglich:

Virtuelles Rathaus - Pilotprojekt mit der Netze BW

In Urbach bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ab sofort im Rahmen des Pilotprojekts „virtuelles Rathaus“ verschiedene Dienstleistungen als Online-Dienste an. Das Ziel ist eine Zeitersparnis für unsere Bürgerinnen und Bürger, indem der Gang zum Rathaus entfällt, da der Termin online per Videoberatung abgehalten werden kann. Ebenfalls wollen wir hiermit Verfahren beschleunigen.

Videoberatung | Videokonferenz 
 
Um einen Termin zur Videoberatung im Rathaus zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte telefonisch an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle anliegen per Videoberatung erledigt werden können, da bei einigen Verfahren der Gesetzgeber eine persönliche Anwesenheit erfordert.
Die Datenschutzhinweise zur Videoberatung finden Sie unten.
 
Ob Sie die technischen Voraussetzungen für die Videoberatung erfüllen, können Sie über folgenden Link testen: adiaLive Infrastruktur-Test (adiacom.ch) Bitte erlauben Sie den Zugriff auf Mikrofon und Kamera.

Datenschutzhinweise (410,7 KB)

Melderegisterauskunft

Auf Antrag kann die Meldebehörde Auskünfte an Dritte über bestimmte Personen erteilen, sofern keine Auskunfts- oder Übermittlungssperre besteht. Diese Auskünfte beinhalten den Vor- und Familiennamen, akadamische Grade und Titel sowie die Anschrift. Für den Antrag von einfachen Meldeauskünften, die über das DVV-Meldeportal gestellt weden, wird per Lastschriftverfahren ein Betrag von 8,09 € (inkl. MwSt.) eingezogen.

Erweiterte Melderegisterauskünfte werden nur erteilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Die Gebühr beträgt je Anfrage 20,00 €.

Beantragung Bürgerauskunft

Wahlen

Online-Wahlscheinbeantragung

Wunschkennzeichen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z.B. ein Namenskürzel, die Abkürzung Ihrer Firma, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum, oder möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer? Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Aber Achtung: Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.

Wunschkennzeichen

Weitere Verfahren werden Ihnen angeboten unter dem gemeinsamen Verwaltungsportal des Landes und der Kommunen Baden-Württembergs: service-bw

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