Parkscheibenpflicht und Nutzungsbeschränkung auf dem Parkplatz der Auerbachhalle
Leider ist es während der Corona-Pandemie, wo nur wenige Veranstaltungen in der Auerhachhalle stattgefunden haben, zur (Un)Sitte geworden, dass der Parkplatz von etlichen Dauerparkern zu jeder Tages- und Nachtzeit belegt wurde, teilweise auch von größeren Lieferwagen oder Kundendienstfahrzeugen und Anhängern, für die die Stellplätze auf dem Parkplatz nicht ausgelegt sind. Dies hat dazu geführt, dass Veranstaltungsbesucher*innen der Auerbachhalle teilweise gezwungen waren, woanders zu parken und dabei auch Einfahrten von Anwohnern zugestellt wurden.
Dies hat das Ordnungsamt nun dazu veranlasst, eine Parkscheibenregelung für die Hauptveranstaltungszeiten in der Auerbachhalle einzuführen. Das bedeutet, dass zwischen 17.00 und 22.00 Uhr an allen Wochentagen, gerade auch an den Wochenenden, die Höchstparkdauer auf drei Stunden begrenzt wird. Während dieser Zeit herrscht Parkscheibenpflicht! Tagsüber kann der Parkplatz von den Anliegern bis 17.00 Uhr oder Bahnreisenden genutzt werden (auch ohne Parkscheibe).
Darüber hinaus darf der Parkplatz ab sofort nur noch von PKW’s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen genutzt werden, sofern das Fahrzeug auf einen Stellplatz passt und nicht darüber hinausragt.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird diese Regelung ab dem kommenden Wochenende verschärft kontrollieren und bei Verstößen ggf. gebührenpflichtige Verwarnungen aussprechen.