Parkscheibenpflicht tagsüber jetzt auch auf dem Friedhofsparkplatz
Letzte Woche berichteten wir an dieser Stelle über die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz bei der Auerbachhalle, weil die Stellplätze dort zunehmen von so genannten „Dauerparkern“ belegt wurden. Gleiches gilt auch für den Friedhofsparkplatz. Auch dort gilt seit dieser Woche eine Parkscheibenpflicht von 8.00 bis 18.00 Uhr an Werktagen. Die Höchstparkdauer in diesem Zeitraum ist auf 2 Stunden begrenzt. Dadurch soll dieser Parkplatz seinen ursprünglichen Zweck wieder erfüllen können, nämlich den Besucher*innen des Friedhofs zur Grabpflege und bei Beerdigungen eine Parkmöglichkeit zu eröffnen. Andere Verkehrsteilnehmer können den Parkplatz außerhalb der genannten Zeiten uneingeschränkt zum Abstellen von PKW’s mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen nutzen.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass auch hier Verstöße gegen die geltende Parkregelung mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet werden.