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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21. Juni 2022


Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Bürgerinfoportal ab 01.09.2020“ Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
Es waren 4 Zuschauer*innen anwesend.

TOP 1Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2021 der Remstalwerk GmbH & Co. KG, der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH und der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbHDie Geschäftsführerin des Remstalwerks, Gabriele Laxander, erläuterte anhand einer Präsentation die Abschlusszahlen der drei Unternehmen. Die rund 85.700 € Verlust der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH wird aufgrund eines Verlustabführungsvertrags vom Remstalwerk übernommen. Das Remstalwerk weist 2021 einen Gewinn nach Steuern von ca. 829.460 € aus. 300.000 € davon sollen an die Gesellschafter, darunter die Gemeinde Urbach, ausgeschüttet werden, der Rest wird in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Ausschüttung an die Gemeinde Urbach beträgt 31.500 €.Bei der Kundenstatistik Strom gab es mit 7.030 im Mai 2021 gegenüber 6842 in 2020 nur einen geringen Zuwachs. Ebenso beim Gas (1.481 zu 1.453 Kunden 2020), was daran liegt, dass die eingekauften Mengen Gas verkauft wurden. Ein Nachkauf zu den heute um ein Vielfaches teureren Gaspreisen am Markt würde bedeuten, für Bestandskunden und für Neukunden unterschiedliche Tarife einzuführen, worauf das Remstalwerk jedoch verzichten wollte, so Frau Laxander. Aus allen Fraktionen des Gemeinderats wurde Frau Laxander für die solide Betriebsführung und das gute Ergebnis Dank ausgesprochen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse (bei 8. nahm Bürgermeisterin Fehrlen wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil): 1. Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 der Remstalwerk GmbH & Co. KG, der Regionalwerk Remstal Verwaltungs- GmbH und der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH zur Kenntnis. 
2. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, den Jahresabschluss 2021 der Remstalwerk GmbH & Co. KG mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 31.893.852,59 € festzustellen. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, dem Vorschlag der Geschäftsführung zuzustimmen, den Jahresüberschuss in Höhe von 829.459,78 € wie folgt zu verwenden: 
a) Der Teilgewinn in Höhe von 300.000 € wird an die Gesellschafter anteilig ihrer Beteiligung ausgeschüttet,
 
b) 459,78 € werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
 
3. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, der Geschäftsführung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 der Remstalwerk GmbH & Co. KG zu erteilen. 
4. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH dahingehend auszuüben, dass der Jahresabschluss 2021 der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 28.810,14 € festgestellt wird. Weiter werden die Vertreter der Gemeinde Urbach ermächtigt zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH in Höhe von 10,42 € festgestellt wird. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
5. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH dahingehend auszuüben, dass der Geschäftsführung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt wird. 
6. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH dahingehend auszuüben, dass der Jahresabschluss 2021 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 31.607.740,61 € festgestellt wird. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Remstalwerk GmbH & Co. KG wird in Höhe von - 85.699,81 € festgestellt. Das Jahresergebnis nach Verlustübernahme wird in Höhe von 0,00 € festgestellt. 
7. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH dahingehend auszuüben, dass der Geschäftsführung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH erteilt wird. 
8. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, den Aufsichtsrat der Remstalwerk GmbH & Co KG zu entlasten.  TOP 2Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die ergänzende Betreuung von Grundschüler*innen an der Wittumschule Urbach (Grundschülerbetreuungssatzung - GBS) In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26. April 2022 wurde dem Gremium und der Öffentlichkeit die neue Konzeption für die Grundschülerbetreuung an der Wittumschule vorgestellt und erläutert.Der Gemeinderat stimmte dieser zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung so, dass damit im September in das Schuljahr 2022/2023 gestartet werden kann. Dem Gebührenvorschlag der Verwaltung wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Gebührensatzung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.Die ausgearbeitete Satzung wurde in der Sitzung nun dem Gremium vorgelegt.Die bereits am 26. April 2022 beschlossenen Gebührensätze nebst Gebührenstaffelung nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie finden sich darin wieder.Alle Betreuungsmodule, ob gebührenpflichtig oder nicht, sollen auch tageweise gebucht werden können, womit den Bedürfnissen der Familien mit einem Höchstmaß an Flexibilität entgegengekommen wird. In zwei Online-Infoabenden der Wittumschule und der Gemeinde am 30. und 31. Mai 2022 wurde den insgesamt ca. 90 teilnehmenden Eltern das neue Konzept und auch die in der Satzung enthaltenen Gebühren vorgestellt. Nach dem hierbei erhaltenen Feedback gewannen Schule und Gemeinde den Eindruck, dass die Eltern das neue Konzept begrüßen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die ergänzende Betreuung von Grundschüler*innen an der Wittumschule Urbach (Grundschülerbetreuungssatzung – GBS) im Wortlaut der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage mit der Ergänzung der Worte „oder sich als pflegende Angehörige um Pflegebedürftige kümmern“ in § 2 Abs. 4 Satz 1. Anmerkung: Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt vom 30. Juni 2022 amtlich bekanntgemacht und tritt am 1. September 2022 in Kraft.  TOP 3Anpassung des Essenspreises für die Schulverpflegung in der Mensa der Wittumschule Die Schülerinnen und Schüler der Wittumschule erhalten in der Schulmensa ein Mittagessen. Der dafür von den Eltern zu entrichtende Preis beträgt bereits seit einigen Jahren 3,70 €. Die Gemeinde hat sich seinerzeit für die Verpflegungsart Cook & Chill entschieden. Alternativen wären die Lieferung von Warmkost oder Gefrierkost (Cook & Freeze). Die Erfahrungen mit Cook & Chill und die Zufriedenheit mit der Qualität des Essens sind über die Jahre aber gleichbleibend gut, sodass es eigentlich keinen Grund gibt, davon abzugehen. Das Essen wird zubereitet in der Küche am Schloss der Diakonie Stetten in Kernen-Stetten und seit 01.04.2022 auch von dort ausgeliefert. Es handelt sich um einen regionalen Anbieter, was wünschenswert ist. Nach Preiserhöhungen zum 01.01.2020 und 01.01.2022 erfolgte nunmehr eine erneute außerordentliche Preiserhöhung seitens der Diakonie Stetten zum 01.05.2022. Zur Begründung wird die dramatisch verschärfte Situation in der Lebensmittelbeschaffung aufgrund des Krieges in der Ukraine angeführt. Insgesamt beliefen sich die Erhöhungen über alle Warengruppen hinweg auf 15%. Da in einem Mittagessen der Lebensmitteleinsatz durchschnittlich mit 45% zu Buche schlage, sehe man sich gezwungen, die Preise für das gelieferte Essen um 6,7% zu erhöhen. Auch weitere Preissteigerungen, die in den nächsten Monaten voraussichtlich erfolgen würden, müssten leider an uns weitergegeben werden. Die Essenkosten einschließlich Transportkosten betrugen für die Gemeinde in den Jahren 2018: Ø 4,17 €/Essen, 2019: Ø 4,25 €/Essen, 2020: Ø 4,24 €/Essen, 2021: Ø 4,41 €/Essen. Die Gemeinde Urbach subventioniert demnach pro Essen inzwischen ca. 70 Cent, was in einem Jahr mit angenommen wieder 15.500 Essen einen Zuschussbetrag von 10.850 € ausmacht. Die Verwaltung hielt deshalb eine Erhöhung des Essenspreises auf 4,00 € für geboten. Eine Umfrage unter Nachbarkommunen hat ergeben, dass alle auf unterschiedliche Verpflegungssysteme und Lieferanten/Caterer/Küchen setzen. Die Spanne der Verkaufspreise für ein Mittagessen reicht von 3,50 € (Rudersberg) und umgerechnet 3,52 € (Remshalden) über 3,70 € derzeit und 3,90 € ab 01.09.2022 (Plüderhausen), 3,90 € (Lorch) bis 3,95/3,98 € (Schwaikheim). Wichtig ist der Hinweis darauf, dass alle weiteren Kosten, die die Gemeinde für die Schulverpflegung an der Wittumschule aufwendet, nicht in die Kalkulation des Essensverkaufspreises einfließen. Zu nennen wären hier die kostenlose Abgabe von Wasser an die Schülerinnen und Schüler, die Personalkosten für die Hauswirtschaftskräfte in der Mensa (3 Teilzeitbeschäftigte mit zusammen 98,43%) und anteilig die Reinigung, aber auch für die Befassung auch der Schulsekretärin und des Schulhausmeisters mit dem Thema, anteilige Verwaltungskosten im Rathaus, anteilige Verbrauchskosten wie Wasser, Strom und Heizung, Kosten für das Online-Buchungssystem „MensaMax“, mit dem Eltern Essen bestellen und bezahlen, Abschreibung und Verzinsung von Gebäude und Inventar.Die Erhöhung des Essenpreises soll erfolgen zum neuen Schuljahr 2022/2023. Der Gemeinderat folgte der Argumentation der Verwaltung und fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat legt den Verkaufspreis für ein Mittagessen in der Mensa der Wittumschule mit Wirkung vom 01.09.2022 auf 4,00 € fest.  TOP 4Teilnahme am Förderprogramm "Aufholen nach Corona" - Vorübergehende Ausweitung der Schulsozialarbeit Zur Kompensation der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und deren Familien hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ mit einem Gesamtumfang von zwei Milliarden € für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Diese Mittel sollen Kinder und Jugendlichen auf dem Weg des Aufwachsens begleiten und sie beim Ausgleich von Lernrückständen unterstützen. Im Rahmen des Programmes wurde auch die Schulsozialarbeit berücksichtigt.Nach den Erfahrungen der Gemeinde mit dem ersten Förderzeitraum 01.11.2021 bis 31.07.2022, für den der Bewilligungsbescheid viel zu spät einging, als dass die Gemeinde noch sinnvoll hätte reagieren können, warb die Verwaltung bezüglich des neuen Förderzeitraums ab 01.08.2022 darum, die Schulsozialarbeitendenstelle an der Wittumschule für ein Schuljahr von 80% auf 100% aufstocken zu dürfen unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Förderung erhält oder nicht. Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sprachen sich unisono für diese Aufstockung der Schulsozialarbeit aus. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Paulinenpflege Winnenden über die Aufstockung der Schulsozialarbeitsstelle an der Wittumschule um 20% auf 100% befristet auf den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.07.2023. Der überplanmäßigen Aufwendung in 2022 wird zugestimmt. Im Haushaltsplan 2023 sind die auf 2023 entfallenden Aufwendungen entsprechend zu veranschlagen. Dieser Beschluss ergeht unabhängig davon, ob die Gemeindeverwaltung mit einem Antrag auf Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Erfolg hat.  TOP 5 Bürgerinitiative „LONA“ (Lokal und Nachhaltig) - Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Urbach Die Bürgerinitiative „LONA“ (Lokal und nachhaltig leben und arbeiten in Urbach) hat als finanzielle Unterstützung der Aktivitäten der Gruppe einen Zuschuss der Gemeinde Urbach in Höhe von 1.000 € für 2022 beantragt. Was die Initiative ist und was deren Ziele sind, geht zum Teil aus dem Antragsschreiben hervor. Weitere Infos können der Homepage www.lona-urbach.de entnommen werden. Zitat: Die Initiative „versteht sich als Forum und bürgerschaftliche Initiative, die in der Gemeinde nachhaltige Projekte anstoßen und begleiten will.“ Die Gemeindeverwaltung befürwortete eine Einzelfallentscheidung und schlug vor, LONA einmalig und ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht für die Zukunft den beantragten Zuschuss von bis zu 1.000 € zu gewähren.Nach gründlicher Diskussion fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, der Bürgerinitiative „LONA“ einen einmaligen verlorenen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 € für 2022 zu gewähren.Um auch andere Initiativen und Projekte ggf. finanziell fördern zu können, wird in den Haushaltsplänen 2023 ff. unter dem Produkt 31600000 Sonstige Förderungen, Konto 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche vorsorglich jeweils ein Betrag von 3.000 € eingestellt.  TOP 6Beschaffung eines Geschirrmobils Die Gemeinde besitzt seit 1991 ein Geschirrmobil. Dabei handelt es sich um einen Fahrzeuganhänger mit Plane, der mit Spülmaschinen bestückt ist. Er ist außerdem mit Behältern mit Geschirr, Besteck und Gläsern ausgestattet. Das Geschirrmobil wird an Vereine und Gruppierungen, aber auch an Privatpersonen und -institutionen ausgeliehen. Die Anschaffung wurde damals beschlossen, um auf Festen die Verwendung von Einmalgeschirr und -besteck aus Plastik oder Pappe zu vermeiden und damit einen Beitrag zur Müllreduzierung zu leisten. Das Nähere ist in den Satzungen über die Benutzungsordnung und über die Gebührenordnung für das Geschirrmobil der Gemeinde Urbach geregelt (siehe auf der Homepage unter Rathaus | Ortsrecht). Das in die Jahre gekommene Geschirrmobil ist inzwischen abgenutzt, der Aufbau so verzogen, dass die Auszüge für den Wetterschutz nicht mehr verwendet werden können. Die Halterungen der Einbauten und Aufnahmen sind verschlissen. Nun ist auch noch die Spülmaschine kaputtgegangen. Der Reparaturkostenvoranschlag für diese beläuft sich auf brutto 3.920 €. Seitens der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler wurde der Haushaltsantrag für 2022 gestellt, ein neues Geschirrmobil anzuschaffen. Dem entsprechend wurden 35.000 € dafür im Haushaltsplan veranschlagt. Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt und die Verwaltung zur Einholung von Angeboten aufgefordert. Die Verwaltung hat bei drei Anbietern Angebote über ein neues Geschirrmobil einschl. Spülmaschinen eingeholt. Wegen der Unterbringung in der DRK-Garage darf der Aufbau des Anhängers eine Höhe von 1,90 m nicht übersteigen, was nur bei einem Angebot erfüllt war. Als Alternative zu der Ersatzbeschaffung sah die Verwaltung einen Verzicht auf ein eigenes Geschirrmobil. Nur wenige Kommunen verfügen über ein solches freiwilliges Angebot für ihre Vereine und Privatpersonen. Benutzer*innen müssten für ihre Feste und Veranstaltungen dann anderswo ein Geschirrmobil ausleihen. Dies ist zum Beispiel möglich bei der AWRM, der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises oder in Rudersberg oder in Murrhardt. Bei frühzeitiger Buchung bestünden gute Chancen, ein solches „externes“ Geschirrmobil bei Veranstaltungen zur Verfügung zu haben, so die Verwaltung. Die Diskussion im Gemeinderat zeigte jedoch, dass, auch wenn kein wirtschaftlicher Betrieb möglich sei, im Sinne der Vereinsförderung und des Umweltgedankens Urbach wieder ein neues Geschirrmobil anschaffen solle. Entsprechend fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des von der Firma Nonnenmacher Anhängerbau aus Honhardt angebotenen Geschirrmobils einschl. Spülmaschine und Gläserspülmaschine zum Preis von netto 36.160,00 €, brutto 43.030,40 €. Die überplanmäßige Ausgabe von 8.030,40 € wird genehmigt.Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Gebührenordnung für das Geschirrmobil anzupassen.  TOP 7Bebauungsplanänderung im Bereich des Grundstücks Innerer See 3Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Innerer See 3 ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport zu errichten. Nach kurzer Diskussion wurde dieser TOP zur erneuten Beratung in den Technischen Ausschuss verwiesen.  TOP 8Neubau einer Lagerhalle mit Anlegen einer Betriebsausfahrt auf dem Grundstück Wasenstraße 90 - weiteres VorgehenGeplant ist der Neubau einer Lagerhalle und eine Betriebsausfahrt Wasenstraße 90. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 213 „Wagäcker Änderung IV“ im Bereich der Flurstücke Nr. 3454/1, 3446/2 und 3457/1 Gemarkung Oberurbach, sowie im Bereich von Teilflächen der Flurstücke Nr. 3474/3 und 3446/1 Gemarkung Oberurbach zu ändern. Das Vermessungsbüro Käser aus Plüderhausen wird beauftragt, einen BebauungsplaSeite 6 von 6Seite 6 von 6nentwurf zu erstellen. Die Bebauungsplanfremdkosten sind vom Veranlassenden zu übernehmen.  TOP 9Verlängerung der Steinbeisstraße von der Konrad-Hornschuch-Straße in Richtung Bauhof - Vergabe von Planungsleistungen Nachdem sich am Tag der Sitzung ein neuer Sachverhalt ergeben hat, wurde die Beratung dieses Tagesordnungspunkts im Einvernehmen mit dem Gemeinderat von der Tagesordnung abgesetzt.  TOP 10Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster BeschlüsseBekanntgegeben wurde folgender in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2021 gefasster Beschluss:Kauf Brunnen Coca-Cola (Rechte, Grundstücke, Betriebsgebäude): Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertrag mit Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH über den Ankauf der acht Brunnen mit dem dazugehörigen Gelände und dem Betriebsgebäude bis zu einer Gesamtsumme von 200.000 € zu verhandeln.  TOP 11Anfragen an die Verwaltung / VerschiedenesAus der Mitte des Gemeinderats wurde die Problematik der zeitweisen Knappheit von Parkierungsmöglichkeiten auf den Parkplätzen beim Friedhof oder Freibad angesprochen. Das Ordnungsamt wird sich des Themas annehmen und auch einen Vorschlag für eine Parkierungsregelung für den Auerbachhallenparkplatz erarbeiten, der ebenfalls zunehmend von Dauerparkern benutzt wird. Im Bereich Beckengasse / Haubersbronner Straße werde trotz „Tempo 30“-Beschilderung oft gerast, so ein weiterer Hinweis; hier solle eine Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt werden. Die Verwaltung gab bekannt, dass der Haushaltsplan 2022 des Gemeindeverwaltungsverbands Plüderhausen – Urbach vom Landratsamt genehmigt worden sei.

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