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Urbacher Ortsdurchfahrt wegen Weihnachtsmarkt am 7. und 8. Dezember 2024 gesperrt

Park- und Haltverbote bitte beachten!

Wegen des 39. Urbacher Weihnachtsmarkts wird der Kreisverkehr Mitte in Urbach am kommenden Wochenende von Samstag, 7. Dezember 2024, ab 13.00 Uhr und am Sonntag, 8. Dezember 2024 ganztägig voll gesperrt. Von der Sperrung betroffen sind auch die vom Kreisverkehr abgehenden Straßen, die Schorndorfer Straße bis zum Kreisverkehr Mühlwiesen (Kreisstraße K 1881), die Mühlstraße (K 1880) bis zur Einmündung Kapffstraße, die Hauptstraße (K 1880) bis zur Einmündung Friedhofstraße und die Bachstraße bis zur Zusammenführung der beiden Fahrbahnäste beim Gebäude Bachstr. 16.
 
Der Busverkehr ist von dieser Sperrung ebenfalls betroffen. Nicht angefahren während der Dauer der Sperrung werden die Haltestellen Kapffstraße (bei der Raiffeisenbank) und Schorndorfer Straße. Die Bus-Kunden werden gebeten, auf die Haltestellen Hölderlinweg oder Wittumhalle auszuweichen
 
Der überörtliche Verkehr von und nach Plüderhausen sowie von und nach Haubersbronn wird gebeten, über die B 29 auszuweichen. Innerörtlich und für den Linienbusverkehr ist eine Umleitungsstrecke eingerichtet, die allerdings nicht unbeschränkt Verkehr aufnehmen kann und deswegen auch dem Linienbus und dem innerörtlichen bzw. dem Zielverkehr vorbehalten bleiben sollte. Darauf weist die Urbacher Gemeindeverwaltung hin.
 
Die Anwohner der Umleitungsstrecken in der Gartenstraße, Jahnstraße und in der Friedhofstraße sowie in der Konrad-Hornschuch-Straße und in der Steinbeisstraße werden freundlich gebeten, die anlässlich dieser Umleitung aufgestellten Parkverbote zu beachten und auch Besucher auf diese hinzuweisen. Der Verkehrsfluss auch auf den Umleitungsstrecken darf nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Auch die sonst geltenden Park- und Haltverbote in den gesperrten Zufahrtsstraßen zum Weihnachtsmarkt (Mühlstraße und Schorndorfer Straße) müssen ebenfalls beachtet werden, da diese Rettungswege für die Veranstaltung sind und von Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeugen jederzeit befahrbar sein müssen! Ggf. wird das Ordnungsamt bei Verstößen auch Bußgelder verhängen bzw. in besonders krassen Fällen auch Fahrzeuge abschleppen lassen!
Es wird um Verständnis gebeten, dass dies aus Gründen der Verkehrs- und Veranstaltungssicherheit unerlässlich ist.

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