Landratsamt verbietet ab sofort Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus sämtlichen Gewässern im Rems-Murr-Kreis grundsätzlich verboten. Dieses Wasserentnahmeverbot gilt ab sofort und ist vorläufig beschränkt bis zum 30.09.2023.
Die komplette Allgemeinverfügung mit ihrem genauen Wortlaut und die Begründung zur Allgemeinverfügung können unter nachfolgendem Link als pdf-Datei heruntergeladen werden:
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs vom 21.07.2023 (842,5 KB)