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Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Nr. 241 „Raiffeisenstraße - Neumühleweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 241 „Raiffeisenstraße - Neumühleweg“ aufzustellen und dessen Entwurf zu veröffentlichen. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. Er umfasst die Grundstücke Raiffeisenstraße 17 und 19, Neumühleweg 27 und 31/33, außerdem Flurstück Nr.1/2 und 796/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 3, 790/18 und 791/7 alle Gemarkung Unterurbach. Hinweise gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch:1. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf des Bebauungsplans (planungsrechtliche Festsetzungen) einschließlich Örtlicher Bauvorschriften (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie Ergebnisdokumentation der Artenschutzfachlichen Übersichtsbegehung im Zeitraum vom 05.04. – 06.05.2024 (je einschließlich) einsehen.
2. Zusätzlich können die unter Nr. 1 genannten Unterlagen während der Sprechzeiten des Bürgermeisteramts Urbach (Dienstags, Donnerstags und Freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr, Montags nachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr; im Flur des Ortsbauamts, Am Rathaus 1, eingesehen werden Die Einsichtnahme ist Samstags, Sonntags und an Feiertagen nicht möglich.
3. Während der Dauer der unter Nr. 1 genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
4. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@urbach.de übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Weg abgeben werden, z.B. in Textform per Brief an das Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach. Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks, Gebäudes und des Bebauungsplanes enthalten. Abgegebene Stellungnahmen werden im Wortlaut ohne Angabe des Verfassenden in der öffentlichen Gemeinderatsvorlage wiedergegeben.
5. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben.
 Hinweise gemäß § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch:Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass kein Vorhaben Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Vom Umweltbericht, von der Umweltprüfung, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB) wird abgesehen.


Lageplan/Zeichnerische Festsetzungen (576,2 KB)Textteil/Textliche Festsetzungen (248,9 KB)Begründung (142,5 KB)Ergebnis der Artenschutzfachlichen Übersichtsbegehung (1,538 MB)

Bebauungsplan Nr. 229 „Austraße - Wilhelmstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229 „Austraße - Wilhelmstraße“ zu veröffentlichen. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. Er umfasst alle Grundstücke, die zwischen der Austraße, der Wilhelmstraße, der Maiergartenstraße und der Konrad-Hornschuch-Straße liegen. Hinweise gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch:1. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf des Bebauungsplans (planungsrechtliche Festsetzungen) einschließlich Örtlicher Bauvorschriften (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie Ergebnisdokumentation der Artenschutzfachlichen Übersichtsbegehung und Darstellung der Umweltbelange im Zeitraum vom 05.04. – 06.05.2024 (je einschließlich) einsehen.
2. Zusätzlich können die unter Nr. 1 genannten Unterlagen während der Sprechzeiten des Bürgermeisteramts Urbach (Dienstags, Donnerstags und Freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr, Montags nachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr; im Flur des Ortsbauamts, Am Rathaus 1, eingesehen werden Die Einsichtnahme ist Samstags, Sonntags und an Feiertagen nicht möglich.
3. Während der Dauer der unter Nr. 1 genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
4. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@urbach.de übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Weg abgeben werden, z.B. in Textform per Brief an das Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach. Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks, Gebäudes und des Bebauungsplanes enthalten. Abgegebene Stellungnahmen werden im Wortlaut ohne Angabe des Verfassenden in der öffentlichen Gemeinderatsvorlage wiedergegeben.
5. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben.
 Hinweise gemäß § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch:Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass kein Vorhaben Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Vom Umweltbericht, von der Umweltprüfung, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB) wird abgesehen.


Lageplan/Zeichnerische Festsetzungen (3,145 MB)Textteil/Textliche Festsetzungen (496,7 KB)Begründung (1,487 MB)Ergebnis der Artenschutzfachlichen Übersichtsbegehung (1,821 MB)Darstellung der Umweltbelange (1,109 MB)

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