Zuschussrichtlinien der Gemeinde Urbach für private Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes
Stand: 01.01.2009
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Teil I |
Streuobstwiesen- und Feldwegrainförderung |
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Teil II |
Regenwassersammel- u. –nutzungsanlagen |
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Teil III |
Dach- und Fassadenbegrünung |
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Teil IV |
Solarenergie |
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Teil V |
Holzpellet- und Hackschnitzel-Zentralheizungen |
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Teil VI |
Wärmedämmung |
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Teil VII |
Passivhäuser |
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Teil VIII |
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung |
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Teil IX |
Erdwärme |
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Teil X |
Grauwasseraufbereitung |
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Teil XI |
Antragsvordrucke |
Die gesamten Richtlinien können Sie hier (306,1 KB) herunterladen.
Die Umweltzuschüsse für 2011 sind aufgebraucht, das neue Zuschussprogramm gilt voraussichtlich ab Februar oder März 2012 und umfasst folgende Bereiche: Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung, Pellets- und Hackschnitzelheizungen, Passivhäuser, Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Erdwärmeanlagen, Regen- und Grauwassernutzung. Förderrichtlinien und ntragsformulare werden im ersten QUartal 2012 hier bereitgestellt.
Das gemeindliche Streuobstwiesenprogramm ist weiterhin verfügbar. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 8 € pro Hochstammobstbaum, der im Außenbereich gepflanzt wird. Außerdem gibt eine Prämie für Bienenvölker und ein Feldwegrainprogramm.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Rolf Koch, Ortsbauamt, Tel. 07181/8007-65 oder E-Mail: koch@urbach.de
Über Fördermittel von anderen Stellen können Sie sich hier informieren: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/45556/
