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Pressemitteilungen

Erste geflüchtete Migranten ziehen im ehemaligen Hotel „Zur Mühle“ ein Meldung vom 24. Mai 2023

Dieser Tage hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit der Belegung des ehemaligen Hotels „Zur Mühle“ im Neumühlweg begonnen. Das Gebäude wurde, wie bekannt, vom Landkreis erworben, um dort eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete einzurichten, die dem Rems-Murr-Kreis vom Land, u.a. aus den LEA’s (Landeserstaufnahmestellen) zugewiesen werden.
Das Landratsamt verteilt von diesen Gemeinschaftsunterkünften aus dann die Geflüchteten an die Kommunen im Kreis zur weiteren Integration.
 
Wie das Landratsamt mitgeteilt hat, wird die Unterkunft in Stufen belegt, um ein bestmögliches Ankommen und Einleben zu gewährleisten. Die maximale Belegung von 70 bis 80 Personen soll erst sukzessive und nur bei Bedarf erreicht werden. Dabei soll die Unterkunft aufgrund der Ausstattungsqualität und Lage innerhalb des Orts vor allem für Familien genutzt werden.
 
In einem ersten Schritt ziehen dort nun 5 schutzsuchende Familien sowie eine gesundheitlich angeschlagene Einzelperson ein. Insgesamt werden vorläufig 19 Geflüchtete in der Unterkunft eine vorläufige Bleibe finden.
 
Betreut werden die Schutzsuchenden dort von einem erfahrenen Verwaltungspersonal, welches bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 im Flüchtlingsbereich beschäftigt und im Belegungsmanagement daher sehr erfahren ist.
Vor Ort wird zusätzlich eine Sozialbetreuerin regelmäßig – bei Vollbelegung sogar täglich – anwesend sein und die Flüchtlinge beim Einleben in der Unterkunft und in der Gemeinde begleiten. Das Landratsamt würde sich, eigenem Bekunden zufolge, über ehrenamtliche Unterstützung freuen.
 
Als Ansprechpartner*innen stehen zur Verfügung:
 
Sozialpädagogische Betreuung I Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Frau Uhlig | 0160 95533767 | H.Uhlig@kdv-rmk.de
 
Belegungs- und Unterbringungsmanagement I Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Herr Polachowski | 07151 501-1105 | F.Polachowski@rems-murr-kreis.de
 
Ehrenamtskoordinatoren | Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Frau Kreb | 07151 501-1417 | S.Kreb@rems-murr-kreis.de
Herr Luttmann | 07151 501-1670 | H.Luttmann@rems-murr-kreis.de
 
Das Landratsamt hofft auf ein gedeihliches Miteinander zwischen den Hilfesuchenden, den betreuenden Menschen und den Nachbarn der Einrichtung.

Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 23. Juli 2023 über das Gewerbegebiet Schraienwiesen Meldung vom 24. Mai 2023

Der Gemeinderat von Urbach hat mit einer breiten Mehrheit von Freien Wählern, CDU und SPD in seiner Sitzung am 25. April 2023 den Weg für einen Bürgerentscheid freigemacht. Am 23. Juli 2023 entscheiden die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Stimme darüber, ob die Gemeinde ein klimaneutrales Gewerbegebiet in den Schraienwiesen entwickeln wird. Die Kriterien dafür werden im Fall eines positiven Votums in einem engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ausgestaltet. „Ich freue mich, dass der Gemeinderat den Weg für einen Bürgerentscheid freigemacht hat. Bürgerentscheide sind ein hervorragendes demokratisches Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger bei zukunftsweisenden Entscheidungen direkt mit einzubeziehen. Bei einem Projekt wie der Entwicklung der Schraienwiesen ist es wichtig, dass es sich im Fall der Realisierung auf eine Mehrheit der Bevölkerung in Urbach stützen kann“, erklärt Bürgermeisterin Martina Fehrlen. Die Öffentlichkeit wird auch bei der Entwicklung des Gebietes im Rahmen von Bürgerräten oder einem Bürgerforum beteiligt. „Eine Chance für die Zukunft Urbachs“ In der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend hat Martina Fehrlen die Bedeutung eines gut aufgestellten Gewerbes für eine Gemeinde wie Urbach betont. „Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ist eine hervorragende Chance, um unsere Gemeinde bestmöglich für die kommenden Jahrzehnte aufzustellen. Wir ermöglichen damit zum einen unseren ortsansässigen Unternehmen, sich zu vergrößern. Das sichert den Standort, Arbeits- und Ausbildungsplätze und macht uns als Wohnort und Lebensmittelpunkt auch für junge Leute und Familien langfristig interessant. Zum anderen bieten wir Flächen, auf denen sich neue Firmen ansiedeln können“, sagt Martina Fehrlen. Eine starke Wirtschaft sei wichtig, um die Lebensqualität für alle Menschen in Urbach auf einem hohen Niveau zu halten. Wenn die Kommune genug Gewerbesteuern einnimmt, kann sie das öffentliche Leben attraktiv gestalten: Kitas neu bauen und Schulen noch besser ausstatten, die Vereine weiterhin fördern, das Freibad erhalten, die Mediathek attraktiv gestalten und moderne Kinderspielplätze ermöglichen. Weitere Pluspunkte, die sie unterstreicht: „Wenn Menschen in ihrem Heimatort arbeiten können, bleibt ihnen aufgrund von kurzen Arbeitswegen Zeit für das Ehrenamt, das für unsere Gemeinde unersetzlich ist. Durch den Wegfall der Pendelei zum weit entfernten Arbeitsplatz verbessert sich zudem der CO2-Fußabdruck.“ Zustimmung vieler Unternehmen steht Für die Entwicklung der Schraienwiesen zum Gewerbegebiet haben sich im Vorfeld der Gemeinderatssitzung auch viele ortsansässige Unternehmen ausgesprochen. Die Firma Karl DUNGS GmbH & Co. KG., die Systemlösungen für die innovative Heizwärme- und Prozesswärme Industrie entwickelt und im Bereich Wasserstofftechnik aktiv ist, möchte, so Geschäftsführer Karl Dungs, Ankerpunkt eines klimaneutralen Gewerbegebietes Schraienwiesen werden. Man sei auf zusätzliche Flächen angewiesen, um das Wachstum der Unternehmensgruppe am Standort Urbach abzusichern. Man wolle dort nachhaltig investieren und expandieren, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unternehmer-Familie selbst leben. Die Fried Kunststofftechnik gibt bekannt, nur an einem Standort, Urbach, ihre Produktionskapazitäten aufbauen zu wollen. Die Hauptmotivation sei es, unnötige Umwelt- und Kostenbelastungen durch lange innerbetriebliche Transporte zu vermeiden. Das Unternehmen wolle auch weiterhin am Standort Urbach investieren und begrüße deshalb eine mögliche Industrie- und Gewerbeentwicklung auf den Schraienwiesen.  Der Urbacher Malermeister Thomas Schiek ist ebenfalls ausdrücklich für die angedachte Gewerbeentwicklung auf den Schraienwiesen. Es sichere örtliche Arbeitsplätze und verhindere, dass ortsansässige Firmen und Betriebe mangels geeigneter Erweiterungsflächen abwandern. Vincenzo Di Carlo von der gleichnamigen Firma für Parkett-&Fußbodentechnik möchte in den Schraienwiesen sein Unternehmen vergrößern. Auch zahlreiche weitere namhafte Handwerksunternehmen sprechen sich für die Gewerbeentwicklung der Schraienwiesen aus. Hintergrund Das potentielle Gewerbegebiet „Schraienwiesen“ ist rund 9,47 Hektar groß und liegt im Westen der Gemeinde, parallel zur B29. Die Potentialfläche „Schraienwiesen“ ist die größte noch nicht umgesetzte gewerbliche Entwicklungsfläche im Flächennutzungsplan. Es stehen aktuell keine anderen Flächen zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bebauung qualitätsvoll und nachhaltig gestaltet werden soll. Das beinhaltet beispielsweise Aufenthaltsflächen, ressourcenschonende Bebauung, Verbesserung des Kleinklimas durch Grün am Bau und vieles mehr. Zudem wird das Gewerbegebiet klimaneutral sein. Das heißt, dass die Treibhausgasemissionen, die durch die wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Gebietes verursacht werden, auf netto null reduziert werden. Alle Emissionen, die durch die Herstellung von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Gebietes entstehen, werden durch Maßnahmen wie die Verwendung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienzmaßnahmen und/oder durch den Einsatz von Technologien zur Kohlenstoffbindung oder -entfernung kompensiert. Mehrheit der Unternehmen stehen zum Standort Im Rahmen der Gewerbeentwicklungsstrategie wurden im Mai 2022 auf Grundlage der Gewerbesteuerdaten 200 Unternehmen in Urbach schriftlich befragt. Die Unternehmen äußern einen zusätzlichen Flächenbedarf von mindestens 4,8 Hektar. Dieser ist im Bestand nicht vorhanden. „68 Prozent der Unternehmen möchten gerne in Urbach bleiben. Darunter sind neben örtlichen familiengeführten Handwerksbetrieben die beiden größten Gewerbesteuerzahler und größten Arbeitgeber in Urbach mit rund 20 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vor Ort. Für sie müssen wir passende Flächen bereitstellen“, erklärt Martina Fehrlen. Sollten sich die Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid am 23. Juli 2023 für eine Entwicklung der Schraienwiesen entscheiden, hat das für den Gemeinderat und die Verwaltung bindende Wirkung.     Hier finden Sie einen Flyer zur Historie und dem Verfahren des Bürgerentscheids: Infoflyer (1,687 MB ) Für weitere Rückfragen: Martina Fehrlen Bürgermeisterin Gemeinde Urbach fehrlen@urbach.de 07181-8007-11
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Ampelanlage in der Wasenstraße/Schorndorfer Straße bei der Anschlussstelle an die B 29 wird erneuert Meldung vom 09. Mai 2023

Die in die Jahre gekommene und inzwischen störungsanfällige Ampelanlage auf der Kreisstraße von und nach Schorndorf beim B 29-Anschluss Urbach wird ab kommender Woche gegen eine neue ausgetauscht. Damit zieht das zuständige Straßenbauamt im Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Baumaßnahme vor, die eigentlich erst bei der anstehenden Sanierung der Wasenstraße vorgesehen gewesen wäre.
Ein Komplettausfall der Ampelanlage an diesem stark frequentierten Verkehrsknoten hätte befürchtet müssen, da für die Ampelsteuerung kaum mehr Ersatzteile zu bekommen sind.
Die ausführende Firma setzt für die Arbeiten einen Zeitrahmen von etwa einem Monat, beginnend ab Montag, 15. Mai an.
Die Arbeiten werden voll unter Verkehr ausgeführt. Es kann jedoch aufgrund der Arbeiten zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte Meldung vom 03. Mai 2023

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg ab dem am 8. Mai 2023. Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden. Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8.5.2023 eine Telefon-Hotline geschaltet. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg über folgenden Link beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude. Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II. Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschla nd/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte
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Sanierungsgebiet "Urbach Nord - Ortsmitte V" Meldung vom 03. Mai 2023

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.03.2020 (BGBl I Seite 587), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBl. Seite 137) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach in seiner Sitzung am 02.05.2023 folgende Sanierungssatzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 17 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Urbach Nord - Ortsmitte V ". Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 28.03.2023 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Urbach von jedermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt  auf den neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vor­schriften der §§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. § 4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechts­verbindlich. Ausgefertigt: Urbach, den 02.05.2023 Martina Fehrlen Bürgermeisterin Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (insbes. Ausgleichsbetrag des Eigentümers) wird hingewiesen. Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) hingewiesen. Lageplan zum Download (410,3 KB )
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Schranke Hagsteige ab sofort wieder in Betrieb Meldung vom 29. März 2023

Der Frühling ist da (oder zumindest nicht mehr fern). Das heißt, dass auch der Wanderparkplatz an der Hagststeige wieder mehr und mehr frequentiert wird. Um zu verhindern, dass dort unkoordiniert und übermäßig geparkt wird und somit im Falle eines Einsatzes Rettungsfahrzeuge jederzeit zum Einsatzort gelangen können, wurde die Zufahrt zu diesem Ausflugshotspot durch eine Schranke am Wochenden gesperrt.
Die Schranke ist ab dem kommenden Wochenende bis Ende Oktober wieder samstags und sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen von 9.00 bis 18.00 Uhr geschlossen. In dieser Zeit ist es nur Grundstückseigentümer*innen und anderen Berechtigten im Einzugsgebiet der Hagsteige mit einer Karte oder Münze möglich, die Schranke in Richtung Hagsteige zu öffnen. Die Karten und Münzen erhalten nur Berechtigte beim Servicebüro im Rathaus und später, wenn es öffnet, auch im Freibad.
Alle anderen Gäste und Besucher*innen des Wald-Erlebnispfades oder des Bergrutsches werden gebeten, nach Möglichkeit mit den „Öffis“ (Haltestelle „Banrain“, VVS Buslinie 249) anzureisen oder ihr Auto am Freibadparkplatz zu parken. Eine andere Möglichkeit für einen Besuch des beliebten Wald-Erlebnispfades bietet sich an den Wanderparkplätzen „Buchs“ und „Lauftreff“ im Bärenbachtal.

04 Meldung vom 24. April 2017

01 Meldung vom 24. April 2017

02 Meldung vom 24. April 2017

03 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

01 Meldung vom 18. April 2017

02 Meldung vom 18. April 2017

03 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 02. Mai 2016

02 Meldung vom 02. Mai 2016

03 Meldung vom 02. Mai 2016

04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 13. April 2016

02 Meldung vom 13. April 2016

03 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

01 Meldung vom 13. April 2016

02 Meldung vom 13. April 2016

03 Meldung vom 13. April 2016

04 Meldung vom 13. April 2016

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