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Alle Informationen rund um das Thema Wasser- und Abwasser (Gebühren, Eigentümerwechsel, Wasserzählerablesung, usw.) finden Sie hier:

Wasser- und Abwassergebühren

Für das Jahr 2024 gelten folgende Wasser- und Abwassergebühren:

Frischwassergebühren mit 3,35 €/m³ zuzüglich 7% Mehrwertsteuer
Schmutzwassergebühren mit 2,40 €/m³
Niederschlagswassergebühr mit 0,46 €/m²

Für das Jahr 2023 gelten folgende Wasser- und Abwassergebühren:

Frischwassergebühren mit 3,20 €/m³ zuzüglich 7% Mehrwertsteuer
Schmutzwassergebühren mit 2,40 €/m³
Niederschlagswassergebühr mit 0,46 €/m²

Informationen rund um die Jahresrechnung und Vorauszahlungen

Die Jahresrechnungen über die Frischwasserverbrauchsgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren werden für jedes Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) erstellt.

Die Jahresrechnung beinhaltet:
Frischwasserverbrauchsgebühren - Abrechnung des Verbrauchs durch Wasserzählerablesung im Dezember eines jeden Jahres
Schmutzwassergebühr - Abrechnung nach Frischwasserabnahme
Niederschlagswassergebühr - Abrechnung nach gebührenrelevanter Grundstücksfläche

Auf die ermittelte Jahresgebühr werden die bereits bezahlten Vorauszahlungen angerechnet.
Die Abschlagshöhe der Vorauszahlungen wird aus dem jeweiligen Vorjahresverbrauch und den neuen Gebührensätzen ermittelt.
Die Abschläge betragen je 1/4 der zu erwartenden Jahresrechnung und werden jeweils nach einem Quartal am 30.03., 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres erhoben.

Eigentümerwechsel

Bei einem Verkauf eines Hauses bitten wir um sofortige Mitteilung, damit die Endabrechnung möglichst bald erstellt werden kann und die Abschlagsrechnungen nicht mehr weiterlaufen.
Wir benötigen hierzu einen Wasserzählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes sowie die Kontaktdaten der neuen Eigentümer.

Satzungen

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) sowie die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) finden Sie unter:
https://www.urbach.de/start/Rathaus/Ortsrecht.html

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