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Pressemitteilungen

Ortsbauamt wegen Umbau von 27. bis 31.03.23 geschlossen Meldung vom 22. März 2023

Das Ortsbauamt ist seit über 20 Jahren im Erdgeschoss des Gebäudes Am Rathaus 1 untergebracht. Zum 01.05.2023 wird das Team um den Bereich Gebäudemanagement erweitert. Dazu werden mehrere Mitarbeitende ihre angestammten Büros verlassen und in andere Büros umziehen. Die Telefonnummern ändern sich nicht. Gleichzeitig finden Renovierungsarbeiten statt. Das Ortsbauamt ist in der Zeit vom 27.03. – 31.03.2023 geschlossen. In dringenden Fällen senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: bauamt@urbach.de oder melden sich telefonisch unter 07181/8007-0. Ab 03.04.2023 sind wir dann weiterhin im Dienstgebäude Am Rathaus 1 zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Das Team des Ortsbauamts dankt für Ihr Verständnis.

Machen Sie sich auf zu einem Spaziergang durch Urbach! Meldung vom 22. März 2023

Eine neue, tolle Broschüre hat die Gemeinde in enger Zusammenarbeit mit dem Urbacher Geschichtsverein vor kurzem herausgegeben, die Gäste aus nah und fern, aber auch die Urbacherinnen und Urbacher selbst zu einem Spaziergang durch unseren Ort animieren möchte. Die 24-seitige farbige und reich bebilderte Broschüre enthält viel Wissenswertes zur Geschichte von Urbach, markanten Gebäuden und Denkmälern aber auch zu Kunstwerken, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die interessanten Texte entstammen größtenteils der Feder von Joachim Wilke, dem aktuellen Vorsitzenden des Urbacher Geschichtsvereins. Seine wöchentlich erscheinenden geschichtlichen „Miniaturen“ im Mitteilungsblatt und auf Instagram haben inzwischen eine zahlreiche Fan-Gemeinde. Beim Zusammentragen der Daten und Fakten und Texte standen ihm dabei im Hintergrund mehrere Aktivisten des Geschichtsvereins hilfreich zur Seite.   Die neue Broschüre soll – anders als der bereits im Jahr 1990 erschienene „Ortshistorische Rundgang“, der nur die ehemalige Gemeinde Oberurbach beleuchtet – auf unterhaltsame Art, gleichzeitg aber informative Weise zu einem rund 4 Kilometer langen Spaziergang durch ganz Urbach animieren. Dabei geben Texte und historische Fotos Auskunft über historische Gebäude wie das Schloss, die Afrakirche, die Rathäuser, den Farrenstall, den „Widumhof“ und andere Baudenkmäler. Aber auch historische Begebenheiten werden aufgegriffen, wie z.B. die Rettung von Urbach im Jahr 1796 durch Johann Abraham Schröder oder die Geschichte von Hedwig Heuss, der „First Lady aus Urbach“.   Ermöglicht wurde die Herausgabe dieser neuen Broschüre quasi als „Nebenprodukt“ der kürzlich erschienen Broschüre zum neuen „Remsi escape“-Spiel des Tourismusvereins Remstal (wir berichteten). Auch dafür hatte der Geschichtsverein, in Persona Joachim Wilke, umfangreiche Texte und Fotos geliefert, die aber den Rahmen der für Kinder konzipierten Broschüre gesprengt hätten. Damit diese wertvolle Arbeit nicht umsonst gewesen ist, hatten sich Gemeinde und Geschichtsverein spontan dazu entschlossen, die fast deckungsgleiche Route für die „Schnitzeldjagd“ „Remsi escape“ auch für Erwachsene zu konzipieren und mit viel Wissenswertem über Urbach zu hinterlegen. In gemeinschaftlicher Arbeit entstand daraus nun die Broschüre „Ein Spaziergang“ durch Urbach, die freundlicherweise auch durch Anzeigen einiger Urbacher Unternehmen und Gastronomen mitfinanziert wurde. Diesen gilt ein besonderer Dank, ebenso wie Joachim Wilke und seinen Mitautoren vom Urbacher Geschichtsverein.   Die Broschüre ist ab sofort beim Servicebüro der Gemeinde und im Gasthaus „Rößle“ erhältlich sowie beim Geschichtsverein und demnächst auch online unter www.urbach.de unter dem Stichwort „Freizeit“.   BU:
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Baden-Württembergische Kommunen legen 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vor Meldung vom 08. März 2023

Baden-württembergische Gemeinden, Städte und Landkreise haben im letzten Jahr mehr als 180.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine und aus anderen Staaten aufgenommen. Zu Beginn war dies noch getragen durch eine große Bereitschaft der Zivilbevölkerung, dazu Wohnraum und Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zugleich haben die Kommunen ihre Aufnahmekapazitäten vervielfacht. Doch alle verfügbaren Aufnahme- und Unterkunftskapazitäten sind nun belegt darauf weisen die Kommunen seit vielen Wochen hin. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch die personellen und räumlichen Integrationskapazitäten nahezu vollständig erschöpft sind. Das Dilemma zwischen der humanitären Pflicht zur Aufnahme der geflüchteten Menschen und dem, was faktisch ermöglicht werden kann, wird immer größer. Dazu erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen) und der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (Mannheim): „Als bürgernächste Ebene ist es leider wiederholt notwendig, dass die Kommunen in ihrer Verantwortung für das Gelingen vor Ort ein klares Signal an die Bundespolitik senden: Es ist dringend notwendig, eine realitätsbezogene Migrations- und Flüchtlingspolitik umzusetzen. Dazu braucht es Gesetzgeber und Regierung, sowie im Besonderen das Bewusstsein der Politik für die angespannte Situation in den Kommunen. Die ‚Stuttgarter Erklärung‘ soll dies deutlich zum Ausdruck bringen. Die Rückmeldungen aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen sind klar: Um auch zukünftig eine verantwortliche Aufnahme und Integration von Ukrainern als auch bei den Asylbewerbern in den Kommunen vor Ort leisten zu können, muss die nationale und die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik weiterentwickelt werden. Wir brauchen eine Konsequenz in beide Richtungen – sowohl ein Fördern und Einfordern von Integration der Menschen mit Bleiberecht als auch eine Rückführung der Nicht-Bleibeberechtigen. Dazu bedarf es dringend einer gelebten Solidarität innerhalb Europas auch beim Thema Verteilung.“„Mit dem Instrument der nationalen Ankunftszentren soll der Bund operativ Verantwortung in der Aufnahme nach Deutschland Geflüchteter übernehmen. Dort könnten die Geflüchtete erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden, die Bleibeperspektive von Asylsuchenden im Rahmen eines schnellen Prüfverfahrens überprüft und nur Personen mit Bleibeperspektive an Länder und Kommunen weiterverteilt werden. Dies bedeutet jedoch klar, dass der Bund die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive konsequent rückführen muss und die bilateralen Rückführungsabkommen ausweiten soll.“ 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik (148,5 KB )
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Die Urbacher Markthalle – ein neues Konzept für den alten Ortskern in Urbach-Nord Meldung vom 08. März 2023

Mit viel Aufmerksamkeit und interssierter Kundschaft wurde in der vergangenen die „Urbacher Markthalle“ in der Beckengasse eröffnet. In den Räumlichkeiten, wo bisher „Halis Lädle“ war, entstand in den letzten Wochen quasi in Rekordtempo eine neue Einkaufsmöglichkeit für den alten Ortskern in der Beckengasse im Umfeld der Afrakirche. Dabei ist die „Urbacher Markthalle“ nicht nur ein Ort, wo man praktisch alle Dinge des täglichen Lebens kaufen kann, sondern soll auch ein Ort der Begegnung werden. Erdacht und ermöglicht wurde dieses von verschiedenen Akteuren. Da wäre zunächst die Bäckerei Wiedmaier zu nennen, die von Ihrem Stammhaus in der Gartenstraße mit dem Verkauf von Backwaren, leckeren Kuchen und Torten in die Beckengasse umgezogen ist. Brezeln und Kuchen gibt es dort aber nicht nur „to Go“, sondern auch im „Oskar’s“, einem gemütlichen Café, das an sieben Tagen die Woche geöffnet hat und mit seiner geschmackvollen Einrichtung zum Verweilen, Schwätzen und Genießen einlädt. Dort kann man auch täglich ein Mittagsmenü einnehmen, das von der gegenüber liegenden Metzgerei Walz zubereitet und zum Mitnehmen oder Vor-Ort-Essen geliefert wird. Sieben Tage die Woche hat auch der „Tante M-Laden“ geöffnet, der auf engem Raum alle Dinge anbietet, die man für den Alltag so braucht – von frischen und haltbaren Lebensmitteln, Getränken bis hin zu Waschmittel, Drogerie- und Hygieneartikeln. Neu, und für ältere Leute möglicherweise etwas abschreckend ist der Umstand, dass im „Tante M-Laden“ kein Kassenpersonal anwesend ist. Das bedeutet, dass die Kundschaft ihren Einkauf an der Kasse selbst einscannen muss. Auch die Bezahlung erfolgt elektronisch – entweder mit EC-Karte oder einer elektronisch aufladbaren Kundenkarte. In den ersten Wochen wird aber zu bestimmten Zeiten morgens und am Nachmittag Personal anwesend sein und Hilfestellung bei den notwendigen Schritten leisten, falls erforderlich. Auch die Verkäuferinnen an der Bäckertheke, wo man nach wie vor bar zahlen kann und auch bedient wird zu den üblichen Öffnungszeiten, helfen gerne. Der große Vorteil des „Tante M-Ladens“ , dass hier täglich, also auch sonntags, von morgens 5.00 Uhr bis abends 23.00 Uhr eingekauft werden kann. Freilich hoffen die Marktbetreiber, dass die Urbacher Bevölkerung dort nicht nur das einkauft, was gerade daheim ausgegangen ist und beim Großeinkauf vergessen wurde. Für Menschen, die kurze Wege suchen und brauchen, bietet der Laden, der bei seinem Warensortiment sehr stark auch auf regionale und lokale Anbieter setzt, die Möglichkeit bequem zu Fuß oder mit dem Rad einzukaufen – auch ohne das Auto! Und wenn man dann noch nette Bekannte oder Freunde trifft beim Einkaufen, was soll einen dann noch davon abhalten, eine gute Tasse Kaffee mit einem Stück Kuchen zu genießen?   Gemeinderat und Verwaltung, die immer wieder aufgefordert werden, für eine Belebung des Ortskerns in und im Umfeld der Beckengasse zu sorgen, freuen sich sehr über dieses gelungene Gesamtkonzept. Nun bleibt zu hoffen, dass dieses auch mit der notwendigen Kundenfrequenz gesegnet sein wird und es sich damit auch als wirtschaftlich tragfähig erweisen wird, denn vom „Draufzahlen“ kann niemand leben. Die ersten Öffnungstage machen aber Mut, dass das Konzept angenommen und erfolgreich sein wird. Am besten schaut man sich das Ganze selbst mal an!
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4. Sparkassen Remstal-Marathon, 24. September 2023 - die Anmeldung läuft! Meldung vom 15. Februar 2023

Am Sonntag, 24. September 2023, startet der 4. Sparkassen Remstal-Marathon von Schwäbisch Gmünd nach Waiblingen! Nach coronabedingter Zwangspause wird das Remstal wieder zum Treffpunkt Laufbegeisteter aus nah und fern.
Dieses Jahr verläuft die Strecke wieder von Schwäbisch Gmünd aus remsabwärts durch das Remstal und die Städte und Gemeinden Lorch, Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach, Remshalden, und Weinstadt zum Ziel nach Waiblingen. In der Urbacher Mitte wird sich wieder das Ziel des Halmarathons befinden.
Sportlich und landschaftlich reizvoll führt die Strecke entlang der Rems, vorbei an Weinbergen, Streuobstwiesen, Wäldern und durch historische Altstädte.
Neben dem Marathonwettbewerb gibt es wieder einen Halbmarathon mit Ziel in Urbach und den beliebten Staffellauf zwischen den beteiligten Kommunen. Ob Breiten- oder Leistungssportler - beim Sparkassen Remstal-Marathon ist für jeden etwas dabei. Dieses Jahr ist der Sparkassen Remstal-Marathon auch wieder Asbchlusslauf des großen „Lauf geht’s“ Programms im Remstal. Ein Rahmenprogramm in den Orten und an der Strecke macht den Lauf für alle Beteiligten und Zuschauer zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Die Fortsetzung des Sparkassen Remstal-Marathons wäre nicht möglich ohne die vorbildliche Zusammenarbeit aller Beteiligten aus den Städten und Gemeinden und die großzügige und verlässliche Unterstützung unserer Partner und Sponsoren.
Alle Informationen zum 4. Sparkassen Remstal-Marathon einschließlich der Anmeldung gibt es unter www.sparkassen-remstal-marathon.de. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadt Waiblingen, Abteilung Sport, Andreas Schwab, E-Mail: andreas.schwab@waiblingen.de oder die Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport, Frank Wendel, E-Mail: frank.wendel@schwaebisch-gmuend.de.

Glasfaser für Urbach: Kooperation mit GVG Glasfaser und Deutsche Giga Access gestartet Meldung vom 26. Januar 2023

Um das zukunftssichere Netz in die Remstalgemeinde zu holen, hat die Kommune einen Kooperationsvertrag mit der GVG Glasfaser und der Deutsche Giga Access unterzeichnet. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die verfügbaren Bandbreiten von Internetverbindungen immer weiter gestiegen. Ob Homeoffice, Homeschooling, Streaming oder Online-Shopping – ein schnelles, stabiles Internet ist für viele Aktivitäten im Alltag unerlässlich geworden. Um diesen Bedarf zu decken, setzt Urbach nun auf die Errichtung eines reinen Glasfasernetzes. Die GVG-Gruppe und der Deutsche Giga Access (DGA) möchten sukzessive ein sogenanntes FTTH-Netz (fibre to the home) errichten. Dabei werden die Glasfasern direkt bis in die Wohneinheiten gebracht, sodass Bandbreiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde sichergestellt werden können. Die Vermarktung der Glasfaserprodukte startet in der Gemeinde im Remstal am 08. Februar 2023. „Störungs- und schwankungsanfällige Kupferleitungen sind in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung keine Alternative mehr. Dem Glasfasernetz mit seinen konkurrenzlos hohen Down- und Uploadraten gehört die Zukunft“, fasst Alexander Kneesch, GVG-Gebietsleiter in Baden-Württemberg, zusammen. Das Ausbauprojekt ist Teil eines bundesweiten Kooperationsmodells zwischen der GVG Glasfaser und der DGA zu Gunsten eines möglichst flächendeckenden Ausbaus mit zukunftssicherer, reiner Glasfaser in ganz Deutschland. Im Rahmen der Zusammenarbeit bündeln beide Partner ihre Kernkompetenzen: Während die DGA als Eigentümerin die ultraschnellen FTTH-Glasfasernetze plant, baut und betreibt, übernimmt die GVG Glasfaser mit ihrer Marke teranet die Vermarktung sowie das Endkundengeschäft samt attraktiver Tarifmodelle. Das Glasfasernetz wird vollständig getrennt vom „klassischen“ Telefonnetz errichtet. Damit der Ausbau realisiert werden kann, müssen sich bis zum Vermarktungsende am 31. Mai mindestens 40 Prozent der Wohn- und Geschäftseinheiten für einen Glasfaseranschluss entscheiden. „Wir bauen das Netz in Urbach eigenwirtschaftlich aus, nutzen also keinerlei Förder- oder Steuergelder, sodass wir eine gewisse Akzeptanz benötigen“, erklärt Dr. Arno Wilfert, CEO der Deutsche Giga Access. „Auch für die Tiefbauarbeiten übernehmen wir sämtliche Kosten, sofern die Grundstücksgrenze nicht weiter als 30 Meter von dem anzuschließenden Gebäude entfernt ist.“ Gemeinde steht hinter dem Glasfaserausbau Urbachs Bürgermeisterin Martina Fehrlen ist von der Zukunftssicherheit reiner Glasfaser überzeugt: „Mit dem geplanten flächendeckenden Glasfaserausbau haben wir die Chance, uns hinsichtlich der immer weiter steigenden Bandbreitenanforderungen langfristig sicher aufzustellen.“ Vor allem das angebotene Gesamtpaket der Kooperation von GVG und DGA, das aus Ausbau, Vermarktung und Netzbetrieb besteht, habe sie überzeugt. „Mit den beiden Unternehmen haben wir in Urbach Partner an unserer Seite, die jede Phase dieses umfangreichen Projekts in eigener Hand behalten.“ Eine Perspektive zu haben, um breitbandtechnisch nicht abgehängt zu werden, sei langfristig essenziell. Infoveranstaltungen und offene Beratungen zum Glasfaserausbau Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen umfassend über den geplanten Glasfaserausbau in der Gemeinde zu informieren, lädt die GVG Glasfaser alle Interessierten zu zwei Infoveranstaltungen ein. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mittwoch, 08.02.2023 & Montag, 24.04.2023 jeweils um 19:00 Uhr Auerbachhalle (Seebrunnenweg 15, 73660 Urbach) Die Expertinnen und Experten von teranet stehen allen Interessierten ab dem 13.02.2023 zudem immer montags in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr im Rathaus Urbach (Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach) bei offenen Beratungen zur Verfügung. Fragen zum eigenen Glasfaseranschluss oder zu Produkten werden gerne auch telefonisch unter 0431 80649649 oder über das bereitstehende Kontaktformular auf teranet.de beantwortet. Auf der genannten Website können Interessierte sich auch ganz bequem einen Wunschtermin für eine kontaktlose Telefonberatung oder einen persönlichen Beratungstermin zu Hause buchen. Außerdem kann der Vertrag auch direkt online abgeschlossen werden. Über die Unternehmensgruppe GVG Glasfaser Die GVG Glasfaser GmbH plant, baut und betreibt Gasfasernetze und versorgt Privathaushalte sowie Geschäftskundinnen und -kunden mit Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Gebäude (FTTH). Anspruch des 2014 in Kiel gegründeten Unternehmens ist es, Kommunen im gesamten Bundesgebiet an die beste digitale Infrastruktur – reine Glasfaser – anzuschließen. Der Fokus liegt insbesondere auf der Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Regionen. Die GVG Glasfaser agiert dabei einerseits als Partner von Kommunen und Zweckverbänden, andererseits auch sehr erfolgreich als FTTH-Spezialist im eigenwirtschaftlichen Ausbau. Mit ihrer regionalen Marke nordischnet und ihrer bundesweiten Marke teranet versorgt die GVG Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden zuverlässig mit hochleistungsfähigem Internet, Telefonie sowie Fernsehen mit Bandbreiten von bis zu 1 GBit/s symmetrisch. Mittlerweile ist die GVG in rund 200 Kommunen aktiv und zählt mehr als 97.000 Kundinnen und Kunden. Damit ist sie einer der führenden deutschen Telekommunikationsanbieter in puncto echte Glasfaseranschlüsse. Über die Unternehmensgruppe Deutsche Giga Access Die Deutsche Giga Access GmbH finanziert, plant, baut und betreibt moderne und hoch performante Glasfasernetze in Deutschland. Dabei werden die Netze so ausgebaut, dass sie Open Access-fähig sind und somit die Leitungen von allen interessierten Diensteanbietern genutzt werden können, um deren Kunden besonders leistungsfähige Glasfaseranschlüsse anzubieten. Die DGA kann auf starke Partner in verschiedenen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette für den Glasfaserausbau zurückgreifen. Dazu gehören spezialisierte Unternehmen aus den Bereichen: Planung, Überwachung und Dokumentation des Ausbaus von Glasfasernetzen sowie Tiefbauexperten, die mit eigenen Tiefbauressourcen einen hohen Grad an Verfügbarkeit von Ressourcen und damit einen zügigen und qualitativ hochwertigen Bau von Trassen und Hausanschlüssen sicherstellen. Zudem bietet das Partnerportfolio Experten für den Netzbetrieb, Wartung und die Aufrüstung der Netzebene 4 in Mehrfamilienhäusern mit Glasfaser. Die Hauptaufgabe der DGA liegt dabei im Ausbau des FTTH-Netzes: Glasfaser für die „letzte Meile“.  
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26. April 2022  Meldung vom 19. Mai 2022


Es waren 7 Zuschauer*innen anwesend.  TOP 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Eine Fragestellerin erkundigte sich nach den Folgekosten der bei der Remstal Gartenschau 2019 realisierten Projekte, nachdem nach ihrer Wahrnehmung Beschädigungen, Vandalismus und erhöhtes Müllaufkommen zu beklagen seien und deren Beseitigung einen höheren Aufwand auf Seiten der Gemeinde nach sich ziehe. Die Verwaltung bekundete, die Kosten dafür könne man immer nur im Nachgang zusammentragen, wenn alle Rapporte und Belege je betroffenem Objekt vorlägen. Dies bedinge jedoch einen entsprechenden Verwaltungsaufwand. Dieselbe Fragestellerin wollte wissen, wie die im Abwasser der Kläranlage enthaltenen Stoffe herausgefiltert würden. Die Verwaltung sagte ihr eine schriftliche Stellungnahme dazu zu.  TOP 2 Unbefristete Einstellung von Fachkräften und Entfristung von Fachkraftstellen in den Kindertageseinrichtungen Die Verwaltung stellte in ihrer Sitzungsvorlage für den Gemeinderat die Stellensituation im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (insbesondere Erzieher*innen der Kitas und Kindergärten) dar. 8,82 Stellen seien durch Erzieherinnen in Elternzeit belegt. Es sei gelungen, in allen Kindertageseinrichtungen sämtliche Plan- und Springerstellen zu besetzen. Drei Mitarbeiter*innen mit befristeten Arbeitsverträgen bis Ende August 2022 hätten wegen einer unbefristeten Weiterbeschäftigung angefragt. Deren Ausscheiden wäre ein herber Verlust.Zur Sicherstellung des Dienstbetriebs schlug die Verwaltung vor, die Stellen der Elternzeitvertretungen zu entfristen und für neue zu besetzende Stellen geeignetes Personal unbefristet einzustellen.Wenn der Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten könne, drohe die Schließung von Gruppen und Einrichtungen. Auch sollten in Urbach Ausgebildete die Aussicht auf eine unbefristete Übernahme haben, da der Nachwuchs ansonsten zu anderen Kindergartenträgern abwandere. Derzeit gebe es keinen Markt für befristete Stellen, was man an fehlenden Bewerbungen auf entsprechende Stellenausschreibungen sehe. Ziel müsse es sein, gutes Personal an die Gemeinde Urbach zu binden. Wegen des allseits bekannten Fachkräftemangels stünden die Kindergartenträger in starker Konkurrenz untereinander um diese Fachkräfte. Deshalb appellierte die Leiterin des Sachgebiets Bildung und Erziehung im Rathaus, Heike Bieg, an die Mitglieder des Gemeinderats, entsprechend zu beschließen.Alle Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats hatten den Tenor, dass die Argumente der Verwaltung vollauf nachvollziehbar sind und klar für eine Entfristung der befristeten Arbeitsverhältnisse sprächen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die unbefristete Einstellung von Fachkräften sowie die Entfristung von Fachkraftstellen in den Kindertageseinrichtungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  TOP 3 Wittumschule Urbach - Neukonzeption der Grundschulbetreuung In ihrer Sitzungsvorlage stellte die Verwaltung die geplante Neukonzeption der Grundschülerbetreuung an der Wittumschule vor. Zunächst wurde der derzeitige „Status quo“ dargestellt mit getrennter Betreuung von Ganztagsschülerinnen und -schülern in der Ganztagsbetreuung (GTB) einerseits und von Nicht-Ganztagsschülerinnen und -schülern in der Kernzeitbetreuung (KZB) andererseits. Beides jeweils in unterschiedlichen Räumlichkeiten, mit eigenem Betreuungspersonal, eigener Ausstattung und eigenen Gebührenregelungen. Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 sollen diese beiden getrennt voneinander operierenden Säulen der Betreuung zusammengeführt werden. Dazu wurde eine neue Modulstruktur an über den Tag verteilten Betreuungsmodulen entwickelt. Die Schulleitung der Wittumschule sprach sich in ihrer Stellungnahme für deren Realisierung aus. Damit und mit der damit verbundenen Flexibilisierung könne man den Belangen der Familien und Eltern besser entgegenkommen. Auch sei künftig allen Schülerinnen und Schülern, auch den bisherigen Kernzeitkindern, das Mittagessen in der Schulmensa möglich. Durch die Auflösung von Parallelstrukturen ergäben sich zudem Synergieeffekte. Aus zwei mach eins gelte auch für die Teambildung bei den Betreuungskräften. Die frei werdenden Räume der KZB könnten ohne viel Aufwand in eine unterrichtliche Nutzung überführt werden.Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bekundet, die Neukonzeption und die für sie sprechenden Argumente erschienen schlüssig und nachvollziehbar. Die von der Verwaltung vorgeschlagene neue Gebührenregelung wurde gutgeheißen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt die gemeinsamen Überlegungen der Gemeindeverwaltung und der Schulleitung der Wittumschule zur Neuorganisation der Grundschulbetreuung an der Wittumschule Urbach zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der neuen Konzeption so, dass damit im September in das Schuljahr 2022/2023 gestartet werden kann.Dem Gebührenvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührensatzung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.  TOP 4  GVV 03/2022 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022Nach der inhaltlichen Erläuterung des Zahlenwerks und der ihm zugrundeliegenden Sachverhalte durch den Verbandsrechner des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Plüderhausen – Urbach, Herrn Köhler und den technischen Geschäftsführer, Herrn Kern, fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen - Urbach werden beauftragt, der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 bis 2025 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs zuzustimmen.  TOP 5 GVV 05/2022 Feststellung Eröffnungsbilanz 2022Nach der Umstellung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der kameralen Welt auf die Regelungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2020 konnte in den letzten Monaten endlich auch die Eröffnungsbilanz fertiggestellt werden. Auf dieser Basis werden in der Folge die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erstellt.Nach der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen und zusätzlichen Pflichtangaben fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, die Eröffnungsbilanz 2020 festzustellen.  TOP 6 GVV 04/2022 Gemeindeverwaltungsverband und Mitgliedsgemeinden – Abschluss öffentlich-rechtlicher VereinbarungenDie Mitgliedsgemeinden Urbach und Plüderhausen sowie der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) arbeiten in vielen Bereichen zusammen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, die jeweilige interkommunale Zusammenarbeit entweder in der Verbandssatzung oder in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu regeln. Daraufhin wurden entsprechende Entwürfe der Vereinbarungen ausgearbeitet und der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat beigefügt.Nach deren Erläuterung und Darstellung der diesen zugrundeliegenden Sachverhalte fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Urbach über die Übernahme der Kassen- und Rechnungsgeschäfte und der Personalabrechnung des Verbandes:
Dieser Vereinbarung wird zugestimmt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen.  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Urbach (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Regenüberlaufbecken, der Regenklärbecken und der Abwasserhebeanlagen auf der Gemarkung Urbach:
Dieser Vereinbarung wird zugestimmt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Plüderhausen (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Regenüberlaufbecken, der Regenklärbecken und der Abwasserhebeanlagen auf der Gemarkung Plüderhausen sowie der Kläranlage Walkersbach:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Plüderhausen (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Wasserversorgungsanlagen des GVV:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen.  TOP 7 GVV 6/2022 Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach - Ausschreibung der Arbeiten zur Erneuerung des Zwischenhebewerks der VerbandskläranlageIn der dem Gemeinderat vorliegenden Sitzungsvorlage war der Hinweis enthalten, dass diese Maßnahme seit 2018 ein Thema sei. Aufgrund personeller Engpässe und aufgrund der Suche nach einer kostenmäßig und energetisch möglichst gleichermaßen vorteilhaften Lösung habe sich die Planung verzögert. Inzwischen seien die Betriebsleitung und die beteiligten Fachpersonen zu einer optimierten Lösung gelangt, sodass die Verbandsverwaltung den Gemeinderatsgremien und der Verbandsversammlung nun empfehlen könne, die Arbeiten zur Ausschreibung zu bringen. Technische Lösung: Ursprünglich waren Rohrgehäusepumpen favorisiert worden. Im Zuge der weiteren Planung hat sich jedoch gezeigt, dass diese einen größeren Umbau der vorhandenen Bauwerke erfordert hätte. Daher wurde der Einsatz von Kreiselpumpen (wie bisher) erneut geprüft. Dabei wurde die Förderhöhe auf ein Minimum reduziert, wodurch eine energetisch und finanziell vorteilhafte technische Lösung entstand Kostenberechnung und Finanzierung: Vorbehaltlich der aktuellen Krisensituation geht das Ingenieurbüro sweco zusammengefasst von folgenden Kosten aus: Bauwerk und Baukonstruktionen: 90.900 €; Bauwerk – Technische Anlagen: 406.000 €; Außenanlagen: 7.600 €; Baunebenkosten: 77.500 €; Zwischensumme brutto: 582.000 €.Damit liegt die optimierte Planung trotz der Preissteigerungen der letzten Jahre ca. 30.000 € unter den Kostenannahmen von 2019 und 2020 – auch wenn das in Anbetracht der Krise der letzten Wochen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Die Maßnahme ist finanziell mit 600.000 € eingeplant. Elektro- und Steuerungstechnik: Die Einbindung der neuen Pumpen in die elektrische Anlage und die Anlagensteuerung ist in bewährter Weise unter der Planung, Anleitung und teilweise auch mit hard- und softwaretechnischen Arbeiten durch das Ingenieurbüro Häußler aus Walddorfhäßlach vorgesehen. Das Ingenieurbüro betreut die Steuerungstechnik auf der Anlage seit Jahrzehnten kompetent zuverlässig und wirtschaftlich. In der Sitzung wurde die Planung von Herrn Kern detailliert vorgestellt und erklärt sowie Fragen aus der Mitte des Gemeinderats beantwortet. Anschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, die Verbandsverwaltung zu beauftragen, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros sweco und Häußler auszuschreiben bzw. zur Vergabe vorzubereiten.  TOP 8 Bebauungsplan Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“:- Anerkennung des Planentwurfs - AuslegungsbeschlussAnlass für die Bebauungsplanung ist hauptsächlich der vorgesehene Neubau eines Pflegeheims im Bereich Hofackerstraße 28. Der Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst aber nicht nur den eigentlichen Pflegeheimstandort, sondern auch die südlich angrenzenden Grundstücke einschließlich „Burkhardtsbau“ Beckengasse 40, um für die dortigen Nutzungen mit den für dieses Gebäude notwendigen Stellplätzen, die sich teilweise auf gemeindeeigener Fläche befinden, eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Um das Bebauungsplanverfahren nicht zu überfrachten, wird davon abgesehen, die östlich angrenzenden Bereiche bis zur Schrödergasse einzubeziehen, zumal sich hierzu aktuell kein planungsrechtliches Bedürfnis ergibt. Mit dem Bebauungsplan wird im Wesentlichen ein Sondergebiet (Pflegeheim mit Wohngemeinschaften) im Bereich der Grundstücke Hofackerstraße 28 und 30 einschließlich angrenzender Bereiche des Schlossparks sowie ein allgemeines Wohngebiet im Bereich der Grundstücke Hofackerstraße 22 bis 26 und Beckengasse 40 und 46 festgesetzt.Mit der Erstellung des Bebauungsplans wurde das Büro Käser Ingenieure aus Plüderhausen beauftragt. Dieses hat auf Grundlage der Planungen von Schatz projectplan GmbH aus Schorndorf, die im Ausschuss Leben im Alter (ALiA) am 08.03.2022 präsentiert und diskutiert wurden, den Bebauungsplanentwurf erstellt. Im Zuge der anschließenden Erörterung und Diskussion wurde übereingekommen, dass auf eine Vorgabe im Bebauungsplan über eine maximal zulässige Anzahl von Wohnungen in Gebäuden verzichtet wird, da die übrigen Festsetzungen als „Leitplanken“ ausreichen. Um das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen, fasste der Gemeinderat mehrheitlich mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“ in der Fassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 26.04.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, wird anerkannt mit der Maßgabe, dass auf die Vorgabe der max. Zahl der Wohnungen verzichtet wird. Ihm wird die Begründung vom 26.04.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, beigefügt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch).
 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“ wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen.
  TOP 9 Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin - Beschaffung neue Server & Backup Lösung Die aktuellen Server im Rathaus wurden im Jahre 2013 beschafft und sind seitdem in Betrieb. Das ist eine lange Laufzeit für derartige Server. Die Beschaffung neuer Server war bereits für das Jahr 2021 vorgesehen und im Haushalt finanziert, konnte jedoch aufgrund eines Personalwechsels auf der EDV-Stelle in Kombination mit einer längeren Vakanz nicht umgesetzt werden. Durch die veraltete Hardware kann der laufende Betrieb des Rathauses und allen Außenstellen nicht verlässlich gewährleistet werden. Der Server hatte in letzter Zeit bereits Aussetzer, so dass zügiges Handeln notwendig war, um die Arbeitsfähigkeit des Rathauses und der Außenstellen aufrecht zu erhalten.Die EDV-Stelle hatte Angebote von drei Dienstleistern eingeholt. Die günstigsten Angebote beliefen sich auf:- 37.378,00 € für zwei neue Server, die redundant im Verbund gesteuert sind-   5.680,00 € für die neue Infrastruktur und Anbindung an das Netzwerk-   3.860,00 € für das neue Backupsystem, Gebäude getrennt im Bauamt- Summe: 49.222,00 € inkl. Aufwand und Installation Nach der Hauptsatzung der Gemeinde ist für Beschaffungsmaßnahmen bis zu 40.000 € die Bürgermeisterin, darüber hinaus bis zu 100.000 € der Verwaltungsausschuss und darüber hinaus der Gemeinderat zuständig. Um eine rechtzeitige Lieferung der Ausstattung und den weiteren Betrieb zu gewährleisten, hat Bürgermeisterin Fehrlen auf Bitte der EDV-Stelle eine Eilentscheidung getroffen und die Beschaffung beim günstigsten Anbieter, der Fa. Mepro EDV GmbH, Urbach, freigegeben. Die Mittel sind im Haushalt 2022 eingeplant. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis.  TOP 10 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Kanalerneuerung Widerscheinstraße - MehrkostenDer Gemeinderat hatte am 22.02.2022 die Arbeiten für den Teilbereich Widerscheinstraße des Kanalsanierungsprogramms 2021 mit einer Auftragssumme von 118.718,83 € an die Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG vergeben. Im Zuge der Bauarbeiten ist eine Wasserleitung zum Vorschein gekommen, deren Existenz an dieser Stelle nicht bekannt war. Sie musste im Bereich des neuen Kanalschachtes umgelegt werden.Zudem wurde festgestellt, dass der Unterbau der Straße nicht die notwendige Stabilität aufweist. Es wurde vorgeschlagen, die Straße im Bereich der Aufgrabungen auf ihre komplette Breite neu aufzubauen. Dies verursacht Mehrkosten beim Straßenausbau von 18.000 € brutto und bei der Wasserversorgung von 9.500 € brutto. Damit die Arbeiten auf der Baustelle zügig weitergeführt werden konnten, wurden die Arbeiten im Wege der Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 30.03.2022 vergeben. Hätte man bis zur Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 abgewartet, hätte diese für die Baustelle eine Verzögerung von ca. 3 Wochen bedeutet, verbunden mit Einschränkungen in der Zugänglichkeit von Atriumschule, Atriumhalle und Kindergarten Lerchennest. Die Mehraufwendungen sind vom Haushaltsansatz des laufenden Jahres gedeckt, weil die Vergabesumme unter dem Planansatz lag. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis.  TOP 11 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Nachrüstung von Lüftungsgeräten in der Wittumschule - AuftragserweiterungDer Gemeinderat hatte am 22.02.2022 beschlossen, dass für 8 Klassenzimmer der Wittumschule (7 im Mittelbau + 1 in der Ganztagesbetreuung im OG Westbau) Lüftungsgeräte nachgerüstet werden. Die Auftragssumme der Lüftungsfirma Mesch GmbH aus Weilheim belief sich auf 190.989,29 €, die Gesamtkosten (mit Elektro, Fensterdurchführung u.a.) wurden auf ca. 245.000 € geschätzt und der Gemeinderat entsprechend informiert. Bei der Erstbesichtigung mit dem Fachingenieur des Büros Clauss und eines Lüftungsgeräteherstellers war man zum Ergebnis gekommen, dass aus bautechnischen Gründen die anderen 6 Klassenzimmer im Erd- und im Dachgeschoss des Westbaues nicht mit Lüftungsgeräten nachgerüstet werden können. Bei der Detailbesprechung mit dem günstigsten Bieter Fa. Mesch, nach Auftragserteilung, konnte eine Lösung gefunden werden, die eine Nachrüstung der 3 Klassenzimmer im Dachgeschoss aufgrund der größeren Raumhöhe unter Einbeziehung des Oberlichtbereichs ermöglicht.Die Auftragserweiterungssumme der ausführenden Firma Mesch beträgt + 72.000 € (inklusive allen Fensterdurchführungen und Nebenarbeiten). Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme steigen von 245.000 € auf ca. 285.000 €. Die Mehrkosten betragen somit insgesamt ca. 40.000 €.Für die Gesamtmaßnahme liegt ein Fördermittelbescheid über 224.000 € bei förderfähigen Gesamtausgaben von 280.000 € vor. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 20%. Im Gemeinderat am 22.02.2022 wurden Gesamtkosten von 245.000 € genannt. Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme 312.000 € veranschlagt, so dass der Rahmen des Fördermittelbescheids von 280.000 € auf geschätzte 285.000 € zwar überschritten wird, dass aber im Haushalt genügend Mittel vorhanden sind.Um eine zeitnahe Lieferung der Lüftungsgeräte und deren Nachrüstung zusammen mit den bereits beauftragten Lüftungsgeräten sicherzustellen, wurden die 3 zusätzlichen Lüftungsgeräte bereits im Rahmen einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis.  TOP 12 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse Es wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.03.2022 die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, mit der Erstellung der Gewerbeentwicklungsstrategie Urbach gemäß vorliegendem Angebot beauftragt hat.  TOP 13 Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nochmal auf die eingangs erfolgte Anfrage einer Bürgerin wegen eines erhöhten Müllaufkommens Bezug genommen. Wer für die Attraktionen werbe, die für die Remstal Gartenschau 2019 geschaffen wurden, brauche sich darüber nicht zu wundern. Bürgermeisterin Fehrlen widersprach. Die Gemeinde werbe nicht aktiv über das hinaus, was über die Veröffentlichungen des Vereins „Remstal Tourismus“ erscheine. Auch aus mehreren Wortmeldungen anderer Mitglieder des Gemeinderats wurde klar, dass schließlich doch auch Urbacherinnen und Urbacher Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten in anderen Kommunen besuchten und man es nicht gut finde, wenn die in Urbach geschaffenen Einrichtungen insbesondere auch für Kinder und Familien u.a. mit dem Hinweis auf ein ggf. höheres Müllaufkommen ständig schlecht geredet werden.

Neukonzeption der Grundschülerbetreuung an der Wittumschule Meldung vom 18. Mai 2022

Einladung für die Eltern zu den Online-Infoabenden am 30. und 31. Mai 2022
 
Liebe Eltern der Wittumgrundschülerinnen und -schüler,
 
sicherlich haben Sie bereits erfahren, dass die Ganztagesbetreuung an der Wittumschule eine neue Struktur für das Schuljahr 2022/2023 erhält.
Diese Struktur ermöglicht es uns, noch besser auf die Bedürfnisse der Familien einzugehen.
 
Über die Neuerungen möchten wir Sie am 30.05.2022 und am 31.05.2022,  jeweils um 19.00 Uhr in einem Online-Infoabend informieren.
 
Da die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt ist, bieten wir Ihnen diese zwei Termine an und hoffen, dass die Kapazität ausreicht.

Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Link:
 
Für den 30.05.2022
Thema: GTB Infoabend I
Uhrzeit: 30. Mai 2022 19:00 Uhr
 
Zoom-Meeting beitreten
 
https://bit.ly/wittum
 
Meeting-ID: 829 3226 7426
Kenncode: U1sTpW
 
 
Für den 31.05.2022
Thema: Infoabend GTB II
Uhrzeit: 31. Mai 2022 19:00 Uhr 
 
Zoom-Meeting beitreten
 
https://bit.ly/wittum1
 
Meeting-ID: 851 7645 0159
Kenncode: HLZN3C
 
Wir freuen uns darauf, Sie an einem der Termine begrüßen zu dürfen.
 
 
Matthias Rieger, Gemeinschaftsschulrektor
Marina Schmid, Leitung Ganztagsbetreuung (GTB)
Jürgen Schunter, Gemeinde Urbach, Hauptamt
 

04 Meldung vom 24. April 2017

01 Meldung vom 24. April 2017

02 Meldung vom 24. April 2017

03 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 24. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

01 Meldung vom 18. April 2017

02 Meldung vom 18. April 2017

03 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 18. April 2017

04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 02. Mai 2016

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04 Meldung vom 02. Mai 2016

01 Meldung vom 13. April 2016

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04 Meldung vom 13. April 2016

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