Es waren 7 Zuschauer*innen anwesend. TOP 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Eine Fragestellerin erkundigte sich nach den Folgekosten der bei der Remstal Gartenschau 2019 realisierten Projekte, nachdem nach ihrer Wahrnehmung Beschädigungen, Vandalismus und erhöhtes Müllaufkommen zu beklagen seien und deren Beseitigung einen höheren Aufwand auf Seiten der Gemeinde nach sich ziehe. Die Verwaltung bekundete, die Kosten dafür könne man immer nur im Nachgang zusammentragen, wenn alle Rapporte und Belege je betroffenem Objekt vorlägen. Dies bedinge jedoch einen entsprechenden Verwaltungsaufwand. Dieselbe Fragestellerin wollte wissen, wie die im Abwasser der Kläranlage enthaltenen Stoffe herausgefiltert würden. Die Verwaltung sagte ihr eine schriftliche Stellungnahme dazu zu. TOP 2 Unbefristete Einstellung von Fachkräften und Entfristung von Fachkraftstellen in den Kindertageseinrichtungen Die Verwaltung stellte in ihrer Sitzungsvorlage für den Gemeinderat die Stellensituation im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (insbesondere Erzieher*innen der Kitas und Kindergärten) dar. 8,82 Stellen seien durch Erzieherinnen in Elternzeit belegt. Es sei gelungen, in allen Kindertageseinrichtungen sämtliche Plan- und Springerstellen zu besetzen. Drei Mitarbeiter*innen mit befristeten Arbeitsverträgen bis Ende August 2022 hätten wegen einer unbefristeten Weiterbeschäftigung angefragt. Deren Ausscheiden wäre ein herber Verlust.Zur Sicherstellung des Dienstbetriebs schlug die Verwaltung vor, die Stellen der Elternzeitvertretungen zu entfristen und für neue zu besetzende Stellen geeignetes Personal unbefristet einzustellen.Wenn der Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten könne, drohe die Schließung von Gruppen und Einrichtungen. Auch sollten in Urbach Ausgebildete die Aussicht auf eine unbefristete Übernahme haben, da der Nachwuchs ansonsten zu anderen Kindergartenträgern abwandere. Derzeit gebe es keinen Markt für befristete Stellen, was man an fehlenden Bewerbungen auf entsprechende Stellenausschreibungen sehe. Ziel müsse es sein, gutes Personal an die Gemeinde Urbach zu binden. Wegen des allseits bekannten Fachkräftemangels stünden die Kindergartenträger in starker Konkurrenz untereinander um diese Fachkräfte. Deshalb appellierte die Leiterin des Sachgebiets Bildung und Erziehung im Rathaus, Heike Bieg, an die Mitglieder des Gemeinderats, entsprechend zu beschließen.Alle Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats hatten den Tenor, dass die Argumente der Verwaltung vollauf nachvollziehbar sind und klar für eine Entfristung der befristeten Arbeitsverhältnisse sprächen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die unbefristete Einstellung von Fachkräften sowie die Entfristung von Fachkraftstellen in den Kindertageseinrichtungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. TOP 3 Wittumschule Urbach - Neukonzeption der Grundschulbetreuung In ihrer Sitzungsvorlage stellte die Verwaltung die geplante Neukonzeption der Grundschülerbetreuung an der Wittumschule vor. Zunächst wurde der derzeitige „Status quo“ dargestellt mit getrennter Betreuung von Ganztagsschülerinnen und -schülern in der Ganztagsbetreuung (GTB) einerseits und von Nicht-Ganztagsschülerinnen und -schülern in der Kernzeitbetreuung (KZB) andererseits. Beides jeweils in unterschiedlichen Räumlichkeiten, mit eigenem Betreuungspersonal, eigener Ausstattung und eigenen Gebührenregelungen. Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 sollen diese beiden getrennt voneinander operierenden Säulen der Betreuung zusammengeführt werden. Dazu wurde eine neue Modulstruktur an über den Tag verteilten Betreuungsmodulen entwickelt. Die Schulleitung der Wittumschule sprach sich in ihrer Stellungnahme für deren Realisierung aus. Damit und mit der damit verbundenen Flexibilisierung könne man den Belangen der Familien und Eltern besser entgegenkommen. Auch sei künftig allen Schülerinnen und Schülern, auch den bisherigen Kernzeitkindern, das Mittagessen in der Schulmensa möglich. Durch die Auflösung von Parallelstrukturen ergäben sich zudem Synergieeffekte. Aus zwei mach eins gelte auch für die Teambildung bei den Betreuungskräften. Die frei werdenden Räume der KZB könnten ohne viel Aufwand in eine unterrichtliche Nutzung überführt werden.Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bekundet, die Neukonzeption und die für sie sprechenden Argumente erschienen schlüssig und nachvollziehbar. Die von der Verwaltung vorgeschlagene neue Gebührenregelung wurde gutgeheißen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt die gemeinsamen Überlegungen der Gemeindeverwaltung und der Schulleitung der Wittumschule zur Neuorganisation der Grundschulbetreuung an der Wittumschule Urbach zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der neuen Konzeption so, dass damit im September in das Schuljahr 2022/2023 gestartet werden kann.Dem Gebührenvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührensatzung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. TOP 4 GVV 03/2022 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022Nach der inhaltlichen Erläuterung des Zahlenwerks und der ihm zugrundeliegenden Sachverhalte durch den Verbandsrechner des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Plüderhausen – Urbach, Herrn Köhler und den technischen Geschäftsführer, Herrn Kern, fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen - Urbach werden beauftragt, der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 bis 2025 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs zuzustimmen. TOP 5 GVV 05/2022 Feststellung Eröffnungsbilanz 2022Nach der Umstellung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der kameralen Welt auf die Regelungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2020 konnte in den letzten Monaten endlich auch die Eröffnungsbilanz fertiggestellt werden. Auf dieser Basis werden in der Folge die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erstellt.Nach der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen und zusätzlichen Pflichtangaben fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, die Eröffnungsbilanz 2020 festzustellen. TOP 6 GVV 04/2022 Gemeindeverwaltungsverband und Mitgliedsgemeinden – Abschluss öffentlich-rechtlicher VereinbarungenDie Mitgliedsgemeinden Urbach und Plüderhausen sowie der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) arbeiten in vielen Bereichen zusammen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, die jeweilige interkommunale Zusammenarbeit entweder in der Verbandssatzung oder in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu regeln. Daraufhin wurden entsprechende Entwürfe der Vereinbarungen ausgearbeitet und der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat beigefügt.Nach deren Erläuterung und Darstellung der diesen zugrundeliegenden Sachverhalte fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Urbach über die Übernahme der Kassen- und Rechnungsgeschäfte und der Personalabrechnung des Verbandes:
Dieser Vereinbarung wird zugestimmt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Urbach (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Regenüberlaufbecken, der Regenklärbecken und der Abwasserhebeanlagen auf der Gemarkung Urbach:
Dieser Vereinbarung wird zugestimmt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Plüderhausen (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Regenüberlaufbecken, der Regenklärbecken und der Abwasserhebeanlagen auf der Gemarkung Plüderhausen sowie der Kläranlage Walkersbach:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach (GVV) und der Gemeinde Plüderhausen (Mitgliedsgemeinde) über die betriebstechnische Betreuung der Wasserversorgungsanlagen des GVV:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, der Vereinbarung in der Verbandsversammlung zuzustimmen. TOP 7 GVV 6/2022 Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen - Urbach - Ausschreibung der Arbeiten zur Erneuerung des Zwischenhebewerks der VerbandskläranlageIn der dem Gemeinderat vorliegenden Sitzungsvorlage war der Hinweis enthalten, dass diese Maßnahme seit 2018 ein Thema sei. Aufgrund personeller Engpässe und aufgrund der Suche nach einer kostenmäßig und energetisch möglichst gleichermaßen vorteilhaften Lösung habe sich die Planung verzögert. Inzwischen seien die Betriebsleitung und die beteiligten Fachpersonen zu einer optimierten Lösung gelangt, sodass die Verbandsverwaltung den Gemeinderatsgremien und der Verbandsversammlung nun empfehlen könne, die Arbeiten zur Ausschreibung zu bringen. Technische Lösung: Ursprünglich waren Rohrgehäusepumpen favorisiert worden. Im Zuge der weiteren Planung hat sich jedoch gezeigt, dass diese einen größeren Umbau der vorhandenen Bauwerke erfordert hätte. Daher wurde der Einsatz von Kreiselpumpen (wie bisher) erneut geprüft. Dabei wurde die Förderhöhe auf ein Minimum reduziert, wodurch eine energetisch und finanziell vorteilhafte technische Lösung entstand Kostenberechnung und Finanzierung: Vorbehaltlich der aktuellen Krisensituation geht das Ingenieurbüro sweco zusammengefasst von folgenden Kosten aus: Bauwerk und Baukonstruktionen: 90.900 €; Bauwerk – Technische Anlagen: 406.000 €; Außenanlagen: 7.600 €; Baunebenkosten: 77.500 €; Zwischensumme brutto: 582.000 €.Damit liegt die optimierte Planung trotz der Preissteigerungen der letzten Jahre ca. 30.000 € unter den Kostenannahmen von 2019 und 2020 – auch wenn das in Anbetracht der Krise der letzten Wochen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Die Maßnahme ist finanziell mit 600.000 € eingeplant. Elektro- und Steuerungstechnik: Die Einbindung der neuen Pumpen in die elektrische Anlage und die Anlagensteuerung ist in bewährter Weise unter der Planung, Anleitung und teilweise auch mit hard- und softwaretechnischen Arbeiten durch das Ingenieurbüro Häußler aus Walddorfhäßlach vorgesehen. Das Ingenieurbüro betreut die Steuerungstechnik auf der Anlage seit Jahrzehnten kompetent zuverlässig und wirtschaftlich. In der Sitzung wurde die Planung von Herrn Kern detailliert vorgestellt und erklärt sowie Fragen aus der Mitte des Gemeinderats beantwortet. Anschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, die Verbandsverwaltung zu beauftragen, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros sweco und Häußler auszuschreiben bzw. zur Vergabe vorzubereiten. TOP 8 Bebauungsplan Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“:- Anerkennung des Planentwurfs - AuslegungsbeschlussAnlass für die Bebauungsplanung ist hauptsächlich der vorgesehene Neubau eines Pflegeheims im Bereich Hofackerstraße 28. Der Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst aber nicht nur den eigentlichen Pflegeheimstandort, sondern auch die südlich angrenzenden Grundstücke einschließlich „Burkhardtsbau“ Beckengasse 40, um für die dortigen Nutzungen mit den für dieses Gebäude notwendigen Stellplätzen, die sich teilweise auf gemeindeeigener Fläche befinden, eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Um das Bebauungsplanverfahren nicht zu überfrachten, wird davon abgesehen, die östlich angrenzenden Bereiche bis zur Schrödergasse einzubeziehen, zumal sich hierzu aktuell kein planungsrechtliches Bedürfnis ergibt. Mit dem Bebauungsplan wird im Wesentlichen ein Sondergebiet (Pflegeheim mit Wohngemeinschaften) im Bereich der Grundstücke Hofackerstraße 28 und 30 einschließlich angrenzender Bereiche des Schlossparks sowie ein allgemeines Wohngebiet im Bereich der Grundstücke Hofackerstraße 22 bis 26 und Beckengasse 40 und 46 festgesetzt.Mit der Erstellung des Bebauungsplans wurde das Büro Käser Ingenieure aus Plüderhausen beauftragt. Dieses hat auf Grundlage der Planungen von Schatz projectplan GmbH aus Schorndorf, die im Ausschuss Leben im Alter (ALiA) am 08.03.2022 präsentiert und diskutiert wurden, den Bebauungsplanentwurf erstellt. Im Zuge der anschließenden Erörterung und Diskussion wurde übereingekommen, dass auf eine Vorgabe im Bebauungsplan über eine maximal zulässige Anzahl von Wohnungen in Gebäuden verzichtet wird, da die übrigen Festsetzungen als „Leitplanken“ ausreichen. Um das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen, fasste der Gemeinderat mehrheitlich mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“ in der Fassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 26.04.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, wird anerkannt mit der Maßgabe, dass auf die Vorgabe der max. Zahl der Wohnungen verzichtet wird. Ihm wird die Begründung vom 26.04.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, beigefügt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 „Hofackerstraße/Beckengasse“ wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 9 Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin - Beschaffung neue Server & Backup Lösung Die aktuellen Server im Rathaus wurden im Jahre 2013 beschafft und sind seitdem in Betrieb. Das ist eine lange Laufzeit für derartige Server. Die Beschaffung neuer Server war bereits für das Jahr 2021 vorgesehen und im Haushalt finanziert, konnte jedoch aufgrund eines Personalwechsels auf der EDV-Stelle in Kombination mit einer längeren Vakanz nicht umgesetzt werden. Durch die veraltete Hardware kann der laufende Betrieb des Rathauses und allen Außenstellen nicht verlässlich gewährleistet werden. Der Server hatte in letzter Zeit bereits Aussetzer, so dass zügiges Handeln notwendig war, um die Arbeitsfähigkeit des Rathauses und der Außenstellen aufrecht zu erhalten.Die EDV-Stelle hatte Angebote von drei Dienstleistern eingeholt. Die günstigsten Angebote beliefen sich auf:- 37.378,00 € für zwei neue Server, die redundant im Verbund gesteuert sind- 5.680,00 € für die neue Infrastruktur und Anbindung an das Netzwerk- 3.860,00 € für das neue Backupsystem, Gebäude getrennt im Bauamt- Summe: 49.222,00 € inkl. Aufwand und Installation Nach der Hauptsatzung der Gemeinde ist für Beschaffungsmaßnahmen bis zu 40.000 € die Bürgermeisterin, darüber hinaus bis zu 100.000 € der Verwaltungsausschuss und darüber hinaus der Gemeinderat zuständig. Um eine rechtzeitige Lieferung der Ausstattung und den weiteren Betrieb zu gewährleisten, hat Bürgermeisterin Fehrlen auf Bitte der EDV-Stelle eine Eilentscheidung getroffen und die Beschaffung beim günstigsten Anbieter, der Fa. Mepro EDV GmbH, Urbach, freigegeben. Die Mittel sind im Haushalt 2022 eingeplant. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis. TOP 10 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Kanalerneuerung Widerscheinstraße - MehrkostenDer Gemeinderat hatte am 22.02.2022 die Arbeiten für den Teilbereich Widerscheinstraße des Kanalsanierungsprogramms 2021 mit einer Auftragssumme von 118.718,83 € an die Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG vergeben. Im Zuge der Bauarbeiten ist eine Wasserleitung zum Vorschein gekommen, deren Existenz an dieser Stelle nicht bekannt war. Sie musste im Bereich des neuen Kanalschachtes umgelegt werden.Zudem wurde festgestellt, dass der Unterbau der Straße nicht die notwendige Stabilität aufweist. Es wurde vorgeschlagen, die Straße im Bereich der Aufgrabungen auf ihre komplette Breite neu aufzubauen. Dies verursacht Mehrkosten beim Straßenausbau von 18.000 € brutto und bei der Wasserversorgung von 9.500 € brutto. Damit die Arbeiten auf der Baustelle zügig weitergeführt werden konnten, wurden die Arbeiten im Wege der Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 30.03.2022 vergeben. Hätte man bis zur Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 abgewartet, hätte diese für die Baustelle eine Verzögerung von ca. 3 Wochen bedeutet, verbunden mit Einschränkungen in der Zugänglichkeit von Atriumschule, Atriumhalle und Kindergarten Lerchennest. Die Mehraufwendungen sind vom Haushaltsansatz des laufenden Jahres gedeckt, weil die Vergabesumme unter dem Planansatz lag. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis. TOP 11 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Nachrüstung von Lüftungsgeräten in der Wittumschule - AuftragserweiterungDer Gemeinderat hatte am 22.02.2022 beschlossen, dass für 8 Klassenzimmer der Wittumschule (7 im Mittelbau + 1 in der Ganztagesbetreuung im OG Westbau) Lüftungsgeräte nachgerüstet werden. Die Auftragssumme der Lüftungsfirma Mesch GmbH aus Weilheim belief sich auf 190.989,29 €, die Gesamtkosten (mit Elektro, Fensterdurchführung u.a.) wurden auf ca. 245.000 € geschätzt und der Gemeinderat entsprechend informiert. Bei der Erstbesichtigung mit dem Fachingenieur des Büros Clauss und eines Lüftungsgeräteherstellers war man zum Ergebnis gekommen, dass aus bautechnischen Gründen die anderen 6 Klassenzimmer im Erd- und im Dachgeschoss des Westbaues nicht mit Lüftungsgeräten nachgerüstet werden können. Bei der Detailbesprechung mit dem günstigsten Bieter Fa. Mesch, nach Auftragserteilung, konnte eine Lösung gefunden werden, die eine Nachrüstung der 3 Klassenzimmer im Dachgeschoss aufgrund der größeren Raumhöhe unter Einbeziehung des Oberlichtbereichs ermöglicht.Die Auftragserweiterungssumme der ausführenden Firma Mesch beträgt + 72.000 € (inklusive allen Fensterdurchführungen und Nebenarbeiten). Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme steigen von 245.000 € auf ca. 285.000 €. Die Mehrkosten betragen somit insgesamt ca. 40.000 €.Für die Gesamtmaßnahme liegt ein Fördermittelbescheid über 224.000 € bei förderfähigen Gesamtausgaben von 280.000 € vor. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 20%. Im Gemeinderat am 22.02.2022 wurden Gesamtkosten von 245.000 € genannt. Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme 312.000 € veranschlagt, so dass der Rahmen des Fördermittelbescheids von 280.000 € auf geschätzte 285.000 € zwar überschritten wird, dass aber im Haushalt genügend Mittel vorhanden sind.Um eine zeitnahe Lieferung der Lüftungsgeräte und deren Nachrüstung zusammen mit den bereits beauftragten Lüftungsgeräten sicherzustellen, wurden die 3 zusätzlichen Lüftungsgeräte bereits im Rahmen einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat nahm diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Kenntnis. TOP 12 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse Es wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.03.2022 die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, mit der Erstellung der Gewerbeentwicklungsstrategie Urbach gemäß vorliegendem Angebot beauftragt hat. TOP 13 Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nochmal auf die eingangs erfolgte Anfrage einer Bürgerin wegen eines erhöhten Müllaufkommens Bezug genommen. Wer für die Attraktionen werbe, die für die Remstal Gartenschau 2019 geschaffen wurden, brauche sich darüber nicht zu wundern. Bürgermeisterin Fehrlen widersprach. Die Gemeinde werbe nicht aktiv über das hinaus, was über die Veröffentlichungen des Vereins „Remstal Tourismus“ erscheine. Auch aus mehreren Wortmeldungen anderer Mitglieder des Gemeinderats wurde klar, dass schließlich doch auch Urbacherinnen und Urbacher Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten in anderen Kommunen besuchten und man es nicht gut finde, wenn die in Urbach geschaffenen Einrichtungen insbesondere auch für Kinder und Familien u.a. mit dem Hinweis auf ein ggf. höheres Müllaufkommen ständig schlecht geredet werden.