Dieser Tage haben das Land Baden-Württemberg und das Landratsamt die vorläufigen Aufnahmequoten für die Kommunen im Rems-Murr-Kreis bekannt gegeben. Demnach muss (und dabei liegt die Betonung wirklich auf „muss“) die Gemeinde Urbach auch 2024 wieder 42 Geflüchtete in der so genannten Anschlussunterbringung aufnehmen.
Nachdem die eigenen Aufnahmekapazitäten längst erschöpft sind, ist die Gemeinde weiterhin auf der Suche nach leerstehendem Wohnraum in Urbach, den die Eigentümer/-innen bereit sind, an die Gemeinde zur Unterbringung der hilfesuchenden Menschen zu vermieten.
Wie verläuft die Unterbringung der Hilfesuchenden?
Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die ihr per Aufnahmequote zugewiesenen Menschen in der sogenannten Anschlussunterbringung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu verschaffen, den sie meist auf dem freien Wohnungsmarkt, aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, nicht finden.
„Anschlussunterbringung“ – was heißt das? Wenn Schutzsuchende hierher nach Deutschland kommen, werden diese in der Regel in Sammelunterkünften des Landes, sog. LEA‘s (Landeserstaufnahmestellen) untergebracht und dann proportional auf die Landkreise im Land verteilt. Dort „landen“ sie dann in sog. Gemeinschaftsunterkünften (GU‘s) der Landkreise (hier in Urbach im „Hotel zur Mühle“ und neu auch in Containern in der Austraße beim Bauhof).
Diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer Situation in ihren Heimatländern eine längerfristige Bleibechance oder bereits einen Aufenthaltstitel erworben haben, etwa durch Anerkennung ihres Asylantrags, werden dann spätestens nach zwei Jahren zur sog. Anschlussunterbringung auf die Kommunen verteilt. In die Anschlussunterbringung sollten also eigentlich nur Hilfesuchende kommen, die längerfristig in Deutschland bleiben können und hier integriert werden sollen. Das ist die Theorie.
In der Praxis sieht es so aus, dass die LEA‘s beim Land und die GU‘s der Landkreise angesichts hoher Flüchtlingsströme aus aller Herren Länder große Kapazitätsschwierigkeiten haben und deshalb versuchen durch die Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen wieder Platz zu schaffen für Neuankömmlinge.
Hinzu kommen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, für die andere Regeln gelten und die direkt auf die Kommunen verteilt werden können.
All dies führt dazu, dass die Gemeinde Urbach im vergangenen Jahr 2023 insgesamt 86 Menschen aufnehmen hätte müssen. Für immerhin 75 konnte tatsächlich eine Unterbringung realisiert werden. Die restlichen 11 zur Erfüllung der Quote ziehen dieser Tage nach Urbach um.
Möglich wurde dieser Kraftakt, weil es nach wie vor Haus- und Wohnungseigentümer in Urbach gibt, die bereit gewesen sind, privaten Wohnraum an die Gemeinde zu vermieten zur Unterbringung dieser hilfe- und schutzsuchenden Menschen. Dafür ist die Gemeinde äußerst dankbar! Ohne diese Bereitschaft wäre die Gemeine nicht in der Lage gewesen, auch nur einen kleinen Bruchteil der vorgeschriebenen Aufnahmequote zu erfüllen, da eigene Unterbringungskapazitäten längst erschöpft sind.
Wie funktioniert die Vermietung an die Gemeinde und an wen kann ich mich wenden?
Die Gemeinde mietet angebotene Wohnungen und Häuser in der Regel zu einer dem aktuellen Mietspiegel entsprechenden Miete an. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wie groß das Mietobjekt ist und in welchem Zustand. Allerdings sollten Installationen und Haustechnik dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen und die Mietdauer sollte mindestens ein Jahr betragen (gerne aber länger). Darüber hinaus ist jedoch grundsätzlich alles verhandelbar.
Sollte eine Einigung erzielt werden, weist die Gemeinde als Obdachlosenbehörde anschließend Geflüchtete in diese Wohnung ein und betreut sie dann auch im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Sollten sich im weiteren Verlauf Probleme zwischen Eigentümern und den Eingewiesenen ergeben, dann kümmert sich das Integrationsbüro darum. Dies kann im Extremfall auch dazu führen, dass „nicht funktionierende“ Bewohner/-innen auch von jetzt auf nachher „umgesetzt“ werden könnten.
Anders als bei regulären Mietverhältnissen zwischen Bewohnern und Vermietern geht der Haus- bzw. Wohnungseigentümer ein wesentlich geringeres Risiko ein, unliebsame Bewohner/-innen wieder loszuwerden. Außerdem ist der regelmäßige Zahlungsfluss
Es kann jedoch an dieser Stelle versichert werden, dass es bisher in keinem einzigen Fall erforderlich war, eine solche Umsetzung tatsächlich durchführen zu müssen, weil die Verantwortlichen in der Gemeindeverwaltung schon im Vorfeld planen, wer wo reinpassen könnte, ohne dass es zu Konfliktsituationen mit den Eigentümern oder der Nachbarschaft kommen könnte. So konnten – zumeist Familien – in den letzten Monaten meist völlig geräuschlos und konfliktfrei in einigen Gebäuden und Wohnungen verteilt im ganzen Ortsgebiet untergebracht werden, obwohl die schiere Anzahl von 75 Anschlussflüchtlingen und mehr als 100 GU-Flüchtlingen in den beiden Unterkünften des Landkreises sich viel deutlicher im Ortsbild von Urbach hätte bemerkbar machen müssen. Hier wirkt sich ebendiese dezentrale Unterbringung aus, die – so hofft die Gemeindeverwaltung – auch positiv auf die Integration dieser Menschen auswirken wird und sich deshalb hoffentlich auch 2024 fortsetzen lässt!
Falls jemand mit dem Gedanken spielt, im Moment leerstehenden Wohnraum an die Gemeinde zu vermieten, möge er/sie sich bitte mit Johanna Schäfer von der Liegenschaftsverwaltung der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, Tel. 8007-25 oder E-Mail: schaefer@urbach.de. Für Auskünfte stehen auch der Integrationsmanager der Gemeinde Omid Waselzada, Tel. 8007-70 oder E-Mail: waselzada@urbach.de oder Achim Grockenberger vom Ordnungsamt (Obdachlosenbehörde), Tel. 8007-36 bzw. E-Mail grockenberger@urbach.de zur Verfügung.
Geben Sie Ihrem Herz einen Ruck! Die Bausubtanz eines Gebäudes oder einer Wohnung wird durch Leerstand nicht besser und Sie tun mit der Vermietung ein gutes Werk!