Wiedervermietungsprämie für leerstehenden Wohnraum in Urbach
Förderprogramm Wiedervermietungsprämie der Gemeinde Urbach
In Urbach immer wieder ein Thema: Eine Wohnung steht leer und wird nicht vermietet, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Durch steigende Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen in der Gemeinde Urbach. Die Prämien soll leerstehenden Wohnraum wiederbeleben und Anreize schaffen.
Wiedervermietungsprämie: Was bedeutet das?
Wer sich als Haus- oder Wohnungsbesitzer dazu entscheidet, eine seit längerer Zeit leerstehende Wohnung in Urbach wieder neu zu vermieten, kann dafür von der Gemeinde Urbach eine einmalige Prämie von zwei Nettokaltmieten (maximal 2.000 Euro) bekommen.
Dafür ist erforderlich, dass die Gemeinde Urbach bei Beratung und Vermittlung tätig ist. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand und es nach der Beratung der Gemeinde Urbach einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als zwölf Wochen ist.
Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wir rufen daher alle Haus- und Wohnungsbesitzer auf, leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Ansprechperson im Rathaus bezüglich der Auszahlung der Prämie und offener Fragen zur Wiedervermietungsprämie ist:
Für den Antrag wird benötigt:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
- Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen Dauer des Leerstandes, Länge des neuen Mietvertrages sowie die Nettomiete hervor gehen.
Anlagen Wiedervermietungsprämie:


