Entdecken Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Gemeinde Urbach. Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen aus Ihrer Region.

Meldung vom 27. Januar 2026

Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Urbach nimmt leicht ab in 2025

Die Anzahl der Menschen, die in Urbach leben, war im vergangenen Jahr leicht rückläufig. Dies weist die angehängte Statistik aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung aus. Vermutlich hängt dies mit dem verminderten Zustrom von Geflüchteten zusammen, der sich auch in unserer Kommune auswirkt. So lebten in Urbach zum 31.12.2025 9.190 Menschen in Urbach, 96 weniger als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Die Zahlen und weitere Informationen aus dem Einwohnermeldeamt können der angehängten pdf-Datei entnommen werden. Zum Vergleich sind darin auch die Zahlen der letzten 5 Jahre sowie die der Jahre 2005 und 2015 enthalten. Bevölkerungsstatistik 2025 (PDF / 9 KB )   Weiteres interessantes Zahlenmaterial über Urbach findet man auch auf den Seiten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg
Meldung vom 26. Januar 2026

Winterdienst im Einsatz – bitte um Verständnis

Die aktuellen winterlichen Wetterbedingungen stellen unseren Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Aufgrund unserer maschinellen und personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich, alle Straßen und Wege gleichzeitig zu räumen und zu streuen.
Wie bei solchen Wetterlagen üblich, setzen wir klare Prioritäten: Zunächst werden stark frequentierte Verkehrswege, sicherheitsrelevante Bereiche sowie Steil- und Gefällstrecken berücksichtigt. Erst im Anschluss können nachrangige Straßen und Wege bearbeitet werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass der gewohnte Normalzustand bei extremen Witterungsverhältnissen nicht immer sofort hergestellt werden kann. Gleichzeitig appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Passen Sie Ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen an und planen Sie zusätzliche Zeit ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Unser Winterdienst arbeitet mit Hochdruck daran, die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.

Meldung vom 20. Januar 2026

Kanalsanierung in mehreren Straßen in Urbach – geringe Verkehrsbeeinträchtigungen möglich

Die Gemeinde Urbach lässt im Zuge der Kanalsanierung 2026 mehrere schadhafte Abwasserkanalhaltungen im geschlossenen Sanierungsverfahren instand setzen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma Kanal Türpe Gerolzheim GmbH beauftragt.
Die Bauarbeiten sind im Zeitraum vom 26.01.2026 bis zum 05.04.2026 vorgesehen. Betroffen sind die Straßen Kelterweg, Kelterhalde, Nelkenstraße, Lilienstraße, Vogelsang, Finkenweg, Kürzestraße sowie die August-Lämmle-Straße.
Da die Sanierungsarbeiten unterirdisch erfolgen, ist mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen für die Anwohner zu rechnen. Lediglich die erforderlichen Sanierungsfahrzeuge werden zeitweise im Straßenraum stehen, wobei die Durchfahrt für den Verkehr gewährleistet bleibt.
Die betroffenen Anwohner werden vor Beginn der Arbeiten in der jeweiligen Straße rechtzeitig und direkt durch die Mitarbeiter der Firma Kanal Türpe informiert.

Meldung vom 20. Januar 2026

Bitte denken Sie jetzt an den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher aus privaten Gärten wachsen häufig über Zäune und Grundstücksgrenzen hinaus in Gehwege oder auf die Straße. Das kann Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindern und im schlimmsten Fall gefährlich werden.
Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können, müssen Pflanzen entlang öffentlicher Wege regelmäßig zurückgeschnitten werden. Wichtig ist dabei:

Über Fahrbahnen muss eine freie Höhe von mindestens 4,50 Meter bestehen.
Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter freizuhalten.
Entlang von Geh- und Radwegen ist der Bewuchs bis zur Hinterkante des Weges zurückzuschneiden.Gibt es keinen Gehweg, ist seitlich zur Fahrbahn ein Abstand von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Ist ein Randstein vorhanden, reicht ein Abstand von 0,50 Meter aus.

Bitte bedenken Sie auch, dass Pflanzen während der Wachstumszeit schnell wieder austreiben und gegebenenfalls mehrmals im Jahr geschnitten werden müssen.
Besonders wichtig ist ein freier Blick an Kreuzungen und Einmündungen: Verkehrsteilnehmer müssen beim Anfahren andere Fahrzeuge rechtzeitig sehen können, um sicher abbiegen oder die Straße überqueren zu können.
Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihren Bewuchs zu überprüfen und notwendige Rückschnitte bis spätestens 28.02.2026 vorzunehmen, sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu sicheren Straßen und Wegen in unserer Gemeinde!

Meldung vom 20. Januar 2026

Wissenswertes zum Thema Winterdienst

Auch wenn der Winter gerade eine Pause macht – er ist noch nicht vorbei, und wie die letzten Tage gezeigt haben, besteht immer noch hoher Informationsbedarf zum Thema „Räumen und Streuen bei Schnee und Eis“. Deshalb nachfolgend nochmals alles Wichtige, was in Urbach zu beachten ist (kann in anderen Kommunen satzungsbedingt anders sein!): 
 
Was muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich sind Anlieger verpflichtet, den Gehweg entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dabei ist eine Mindestbreite von 1 Meter freizuhalten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn kein baulich angelegter Gehweg vorhanden ist oder es sich um einen Fußweg handelt. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass der geräumte Streifen an den des Nachbarn anschließt, sodass ein durchgehend begehbarer Weg entsteht.
Die Räum- und Streupflicht besteht außerdem für Grundstücke, bei denen sich zwischen Grundstücks- und Straßengrenze ein Grünstreifen befindet, sofern dieser nicht breiter als 10 Meter ist.
Nicht räumpflichtig sind Anlieger nur dann, wenn in ihrer Straße lediglich ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und dieser sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.  

Wer ist verantwortlich?
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach verpflichtet Haus- und Grundstückseigentümer sowie deren Mieter zur Durchführung des Winterdienstes. Leben mehrere Parteien in einem Haus, müssen diese untereinander regeln, wer den Winterdienst übernimmt. Die Haftung erfolgt in diesem Fall gesamtschuldnerisch.
 
Bis wann muss geräumt sein? 
Die Gehwege, Fußwege und Straßenränder müssen werktags bis 7.00 Uhr,sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis ist der Winterdienst gegebenenfalls zu wiederholen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
 
Wie ist richtig zu räumen und zu streuen?
Der geräumte Schnee sollte – sofern kein anderer Platz vorhanden ist – zwischen Fahrbahn und Gehweg gelagert werden. Bitte werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Bei Tauwetter ist außerdem darauf zu achten, dass die Straßeneinläufe freigehalten werden, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Der Einsatz von Streusalz ist gemäß der Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Eisregen, erlaubt. Aufgrund der erheblichen Umweltbelastung ist Salz ansonsten verboten. Stattdessen sind abstumpfende Materialien wie Sand, Split oder Asche zu verwenden, die nach dem Tauwetter wieder aufgekehrt werden sollten.
 
Gassen für Räumfahrzeuge freihalten
Gerade in älteren Wohngebieten sind die Straßen oft sehr schmal. Räumfahrzeuge mit bis zu drei Meter breiten Schilden benötigen ausreichend Platz und einen gewissen Schwung beim Schneeschieben. Beidseitiges Parken kann die Durchfahrt erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Bitte nehmen Sie daher beim Parken Rücksicht, da es andernfalls vorkommen kann, dass Straßen nicht oder nur unzureichend geräumt werden können.
 
Wenn der Schneepflug den Weg wieder zuschiebt
Der kommunale Bauhof und die Straßenmeisterei beginnen häufig bereits in den frühen Morgenstunden mit dem Räumen, um den Berufsverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Bei extremen Wetterlagen ist es jedoch nicht immer möglich, das gesamte Straßen- und Wegenetz rechtzeitig zu räumen. Dadurch kann es vorkommen, dass frisch geräumte Gehwege oder Einfahrten durch den Schneepflug erneut zugeschoben werden. Auch wenn die Fahrer versuchen, solche Situationen zu vermeiden, lässt sich dies nicht immer verhindern. Wir bitten die betroffenen Anlieger hierfür um Verständnis.
 
Weitere Informationen
Für Fragen zur Räum- und Streupflicht wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, Telefon: 8007-36, E-Mail: ordnungsamt@urbach.de
Anregungen oder Fragen zum Winterdienst des kommunalen Bauhofs richten Sie bitte an das Ortsbauamt, Telefon: 8007-63, E-Mail: bauamt@urbach.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit in der winterlichen Jahreszeit.

Meldung vom 13. Januar 2026

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Urbach beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...
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Meldung vom 07. Januar 2026

Online-Anmeldung für Kita-Plätze startet

Ab sofort ist die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz bequem von zu Hause aus online möglich.  Die Anmeldung für einen Krippenplatz kann frühestens ab der Geburt des Kindes erfolgen, für einen Kindergartenplatz genügt eine Anmeldung ab dem 2. Lebensjahr. Für Familien ohne Internetzugang stehen weiterhin Formulare zur schriftlichen Anmeldung bereit. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kindertageseinrichtungen
Meldung vom 18. Dezember 2025

Appell zum Verzicht auf privates Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Anlass zur Freude und zum gemeinsamen Feiern. Zugleich möchten wir eindringlich dazu aufrufen, auf das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk zu verzichten.
Aus Gründen der Sicherheit stellt Feuerwerk – insbesondere der Gebrauch illegaler oder unsachgemäß verwendeter Böller – eine erhebliche Gefahr dar. Jährlich kommt es zu schweren Verletzungen an Händen, Augen und Ohren sowie zu Bränden an Gebäuden, Fahrzeugen und in der Natur. Diese Risiken gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte und binden wertvolle Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei.
Auch aus Sicht des Tierschutzes ist Feuerwerk problematisch. Die lauten Knallgeräusche und Lichtblitze versetzen Haus- und Wildtiere in große Angst und Panik. Viele Tiere erleiden erheblichen Stress, Verletzungen oder flüchten orientierungslos. Besonders betroffen sind Hunde, Katzen, Pferde sowie Vögel und Wildtiere.
Darüber hinaus belastet Silvesterfeuerwerk die Luftqualität erheblich. In kurzer Zeit werden große Mengen an Feinstaub freigesetzt, die die Atemluft verschlechtern und insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesundheitsschädlich sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rücksichtnahme auf Mitmenschen, insbesondere auf Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten. Für viele von ihnen können die lauten Explosionen Erinnerungen an traumatische Erlebnisse wachrufen und starke Angstgefühle auslösen.
Bitte beachten Sie zudem die geltenden gesetzlichen Regelungen:
 
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen von Pyrotechnik grundsätzlich verboten. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Grundsätzlich unterlassen werden sollte das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Pflegeheimen und Ortsteilen mit alten Gebäuden und Fachwerkhäusern.
 
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein und appellieren, den Jahreswechsel ohne privates Feuerwerk zu feiern. Es gibt zahlreiche alternative Möglichkeiten, das neue Jahr stimmungsvoll, gemeinschaftlich und friedlich zu begrüßen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Meldung vom 15. Dezember 2025

Stellenausschreibung Bürgermeister/in (m/w/d)

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Urbach (ca. 9.200 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaberin zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.  Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 8. März 2026 , eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 29. März 2026 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerbenden (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und müssen spätestens am Montag, den 9. Februar 2026, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach – in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt. • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; •eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt; Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Bewerbervorstellung werden den zugelassenen Bewerbenden rechtzeitig mitgeteilt.
Meldung vom 19. September 2025

Gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte aus Urbach und Plüderhausen zum 50-jährigen Bestehen des Gemeindeverwaltungsverbands

Die Gemeinderäte von Plüderhausen und Urbach treffen sich traditionell einmal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung. In diesem Jahr stand das Treffen ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Gemeindeverwaltungsverbands und fand im Rahmen einer Besichtigung der Kläranlage statt – mit anschließendem geselligen Ausklang.
 
In ihren Redebeiträgen würdigten sowohl Bürgermeisterin Fehrlen als auch von Bürgermeister Treiber die seit über 50 Jahren bestehende Zusammenarbeit als für beide Seiten sehr gewinnbringend. Zudem wurde der gemeinsame Verband als Chance bewertet, die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu stärken und auszubauen. Anschließend erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von dem Betriebsleiter der Kläranlage, Herrn Michael Schütz, eine kurze Führung durch die Kläranlage. Dabei wurden die geplanten Investitionen in der Schlammbehandlung und deren Notwendigkeit erläutert. Anhand anschaulicher Beispiele wurde der Aufbau der Zentrifuge, der Weg des Schlamms sowie die anfallenden Mengen erklärt. Die einzelnen Schritte und Zusammenhänge der technischen Anlagen wurden vorgestellt und gaben einen guten Einblick in die vielseitigen Aufgaben auf der Kläranlage. Auch die „geschmacklichen“ Herausforderungen blieben nicht aus, sodass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Abwassertechnik mit allen Sinnen erfahren konnten. Den Abschluss bildete ein gemütliches Beisammensein, bei dem die Gelegenheit zum Austausch in lockerer Atmosphäre genutzt wurde.
 
Rückblick - Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands
Im Jahr 1974 gründeten die Gemeinden Plüderhausen und Urbach den Gemeindeverwaltungsverband, der zum 01.01.1975 wichtige Themen wie die Flächennutzungsplanung, die Abwasserbeseitigung aber auch die Wasserversorgung übertragen bekam. Dazu gehört die Organisation des Betriebs der Gemeinschaftskläranlage.
 
Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands erfolgte im Kontext der Gemeindegebietsreform. Im zweiten Regierungsentwurf war 1972 noch die Gründung einer Einheitsgemeinde mit dem Doppelnamen „Plüderhausen-Urbach“ vorgesehen. Als Ergebnis intensiver gemeinsamer politischer Bemühungen der Bürgermeister und des Landtagsabgeordneten Dr. Steeb war im dritten und finalen Regierungsentwurf nur noch die Gründung eines Teilverwaltungsraum vorgesehen und die Wahrung der Selbstständigkeit der beiden Kommunen gewahrt werden konnte.

Meldung vom 08. September 2025

Achtung: Schule beginnt - ABC-Schützen werden eingeschult

Falls Sie noch Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Aalen, Verkehrserziehungsdienst, E-Mail: aalen.pp.praevention@polizei.bwl.de 
Meldung vom 23. Juni 2025

Das Sommerferienprogramm ist online

Ab sofort ist das Sommerferienprogramm online und Anmeldungen sind möglich.  In Kooperation mit Vereinen, Privatpersonen, Organisationen und vielen ehrenamtlichen Helfern wird das Sommerferienprogramm über die Dauer der Sommerferien angeboten. Die Veranstaltungen reichen von Sportaktivitäten, Basteln und Werkeln, Entdecken bis hin zu Ausflügen, Musik und mehr -  sodass den Urbacher Kindern ein spannendes und abwechslungsweises Programm während den Sommerferien geboten werden kann. Wir danken HERZLICH allen Veranstaltern, die sich am Urbacher Ferienprogramm beteiligen!
Meldung vom 26. Mai 2025

Urbach beim Fußverkehrs-Check 2025 dabei

Gute Nachrichten für alle, die in Urbach zu Fuß unterwegs sind: Die Gemeinde wurde für den Fußverkehrs-Check 2025 des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ausgewählt. Ziel ist es, die Sicherheit und Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens weiter zu verbessern – insbesondere für Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. „Der Fußverkehrs-Check ergänzt unser Mobilitätskonzept sinnvoll. Wir wollen Gehwege so gestalten, dass sie für alle sicher und bequem nutzbar sind – auch mit Kinderwagen oder Rollator“, erklärt Bürgermeisterin Martina Fehrlen.  Im Rahmen des Programms finden zwei Workshops und zwei Begehungen statt. Dabei werden zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen vor Ort erarbeitet. Der erste Workshop dient der Sensibilisierung und Planung, der zweite der Auswertung und Diskussion. Die Begehungen analysieren typische Routen im Ort – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Sicherheit für alle Generationen. Staatssekretärin Elke Zimmer betonte bei der Urkundenübergabe in Stuttgart: „Zu Fuß gehen macht nur dann wirklich Spaß, wenn wir uns auf den Bürgersteigen sicher bewegen können. Die Fußverkehrs-Checks sind eine wertvolle Möglichkeit, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort konkrete Lösungen zu entwickeln. Damit machen wir den Fußverkehr zu einem wichtigen und sichtbaren Thema in jeder Gemeinde.“ Neben Urbach wurden 14 weitere Kommunen ausgewählt – von der Kleinstgemeinde bis zur Großstadt. Die Checks werden vom Fachbüro Planersocietät begleitet. Die Kosten trägt das Land. Baden-Württemberg gilt bundesweit als Vorreiter in der Förderung des Fußverkehrs. Seit 2015 haben bereits 120 Kommunen am Programm teilgenommen – und jetzt ist Urbach auch dabei!
Meldung vom 25. April 2025

Neuer Mietspiegel für Urbach

💰 Was kostet die Miete in Urbach? Das verrät der neue einfache Mietspiegel 2025/2026 – jetzt mit online Berechnungsschema und vielen Vergleichsdaten.
 
Hier geht’s direkt zur Online-Ermittlung:
🔗 mietspiegel-urbach.de
 
Erarbeitet wurde der Mietspiegel von der immo.consult GmbH in Kooperation mit unseren Nachbarkommunen.
 
Mitgewirkt haben außerdem:
🏠 DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.
🏡 Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e. V.
🏘️ Haus & Grund Schorndorf e V.
 
So schaffen wir gemeinsam Transparenz, Fairness und Planungssicherheit. Für alle, die mieten oder vermieten wollen.

Beate Härer vom Demenznetzwerk Schorndorf und Umgebung übergibt Bürgermeisterin Martina Fehrlen und Heike Bieg, Sachgebietsleiterin Bildung und Erziehung, das Demenzbuch für Kinder.
Meldung vom 11. Februar 2025

Demenz kindgerecht erklärt: Gemeinde Urbach setzt auf frühe Aufklärung

In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Urbach wird künftig das Buch „Demenz - Was ist mit Oma los?“ zum Vorlesen genutzt. Es hilft Kindern, die Veränderungen bei ihren Großeltern besser zu verstehen und mit dem Thema Demenz sensibel umzugehen. Zusätzlich steht das Buch in der Mediathek zur Ausleihe für interessierte Familien bereit. Bürgermeisterin Martina Fehrlen betont: „Demenz betrifft nicht nur die erkrankten Personen, sondern auch ihre Familien. Gerade Kinder erleben oft mit, wie sich vertraute Menschen verändern. Deshalb ist es wichtig, sie frühzeitig und einfühlsam an das Thema heranzuführen.“ Die Bereitstellung des Buches wurde durch das Demenznetzwerk Schorndorf und Umgebung ermöglicht, das sich für eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz einsetzt. Ein besonderer Dank gilt Beate Härer vom Fachbereich Familie und Soziales der Stadt Schorndorf, die die Organisation übernommen hat.
Weitere Informationen zum Demenznetzwerk finden Sie unter: www.schorndorf.de.

Foto B29-Baustelle
Meldung vom 31. Januar 2025

B 29: Umfassende Sanierungsarbeiten zwischen Urbach und Lorch - 2. Bauabschnitt

Ab dem 3. Februar 2025 beginnt der zweite Bauabschnitt der Sanierung der B 29 zwischen Urbachund Lorch. Im Abschnitt zwischen der Wieslauftalbrücke und dem Tunnel Sünchen wird der linke Fahrstreifen gesperrt. Es erfolgen Sanierungsarbeiten an der Brücke und den Leitplanken. Der Bauabschnitt soll Anfang April 2025 abgeschlossen sein. Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt mit den Arbeiten im zweiten Bauabschnitt der Sanierung der B 29 zwischen Urbach und Lorch. Ab Montag, 3. Februar 2025, wird im Bereich zwischen der Wieslauftalbrücke und dem Tunnel Sünchen eine Verkehrssicherung in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet. Das führt zu einer Verlängerung der bestehenden Sperrung von der Auffahrt Haubersbronn bis zum Tunnel Sünchen. In beiden Richtungen ist jeweils der linke Fahrstreifen gesperrt. Um die Auffahrt auf die B 29 an der Zufahrt Haubersbronn während den Bauarbeiten zu verbessern, werden die Einfädelungsstreifen in beide Richtungen vorübergehend jeweils um 100 Meter verlängert. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen Sanierungsarbeiten im Mittelstreifen der Wieslauftalbrücke und zwischen dem Tunnel Sünchen und der Wieslauftalbrücke werden die Leitplanken erneuert. Der Abschluss dieses Abschnitts ist für Anfang April 2025 geplant. Der bereits laufende dritte Bauabschnitt von der Wieslauftalbrücke bis Plüderhausen soll Ende April 2025 fertiggestellt werden. Der Bund investiert mit der Gesamtmaßnahme rund 22 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur. Das Regierungspräsidium Stuttgart bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app