Knallerei mit Böllern außerhalb der genehmigten Zeiten ist verboten und nervt Menschen und Tiere
Ein neues Phänomen tritt gerade im zeitlichen Umfeld von „Halloween“ nicht nur in Urbach, sondern auch andernorts auf, wie zahlreiche Meldungen und Nachrichten in den Medien und Beschwerden aus der Bürgerschaft oder gar Berichte über Kleinbrände belegen, die durch Böller verursacht wurden. Jugendliche und junge Erwachsene haben in den letzten Tagen verstärkt Knaller, Kanonenschläge, Böller und andere lautstarke Pyrotechnik in der Öffentlichkeit gezündet und gehen damit vielen gehörig auf die Nerven!
Das Ordnungsamt der Gemeinde weist deshalb an dieser Stelle darauf hin, dass das Abbrennen von Pyrotechnik außerhalb der zugelassenen Zeiten an Silvester und Neujahr grundsätzlich verboten ist!
Sollten die Jugendlichen dabei erwischt werden, wenn Sie dieses Verbot missachten, erfolgt beim ersten Mal eine gebührenpflichtige Verwarnung von Minimum 50,00 €. Im Wiederholungsfall gibt es eine Anzeige, die dann mindestens das Doppelte kostet. Erste gebührenpflichtige Verwarnungen werden dieser Tage bereits ausgesprochen.
Was ist das Problem?Das Abbrennen von Feuerwerk und Pyrotechnik zeitlich begrenzt: Es gibt klar geregelte Zeitfenster und oft auch Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Feuerwerk. Werden Knaller oder Raketen außerhalb dieser Zeiten gezündet, spricht man vom illegalen Abbrennen. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (typische Silvesterböller und -raketen) dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Warum ist das gefährlich?
- Verletzungsrisiko: Feuerwerkskörper können schwere Verbrennungen, Schnittwunden, Knalltraumen oder Augenverletzungen verursachen — besonders wenn sie unsachgemäß verwendet, manipuliert oder von unseriösen Herstellern über das Internet gekauft werden.
- Brandgefahr: Funkenflug und falsch abgefeuerte Raketen setzen schnell Müll, Dächer, Balkone, Hecken oder Fahrzeuge in Brand. In dicht bebauten Gebieten wächst das Risiko einer Kettenreaktion.
- Gefährdung Dritter: Unbeteiligte Passanten, Autofahrer oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen werden durch unkontrolliertes Abbrennen in Gefahr gebracht.
- Stress für Tiere und Menschen: Lautes Knallen belastet ältere Menschen, Kleinkinder, Kranken und Haustiere massiv; für freilebende Tiere kann es zu Panik und Verletzungen führen.
- Umweltbelastung: Rückstände, Glas, Metall- und Plastikteile sowie Feinstaub und Luftschadstoffe erhöhen die Umweltbelastung deutlich.
Rechtliche Konsequenzen (allgemein)
- Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wenn bestehende Zeit- oder Ortseinschränkungen verletzt werden.
- Strafrechtliche Ermittlungen, wenn durch das Abbrennen Personen verletzt oder Eigentum schwer beschädigt wird (z. B. fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Eingriffe).
- Beschlagnahme gefährlicher oder nicht zugelassener Pyrotechnik.
- Zivilrechtliche Haftung: Verursacher können für Brandschäden, Behandlungskosten und sonstige Schäden haftbar gemacht werden.
Durchsetzung und Kontrolle Ordnungsamt und Polizei schreiten ein, wenn Verstöße sofort gemeldet werden und die Verursacher ermittelt werden können. Sie reagieren auf Hinweise, führen Kontrollen durch und leiten bei Verstößen Bußgeldverfahren ein oder informieren die Staatsanwaltschaft bei schwerwiegenden Vorfällen.
Was können Betroffene tun?
Dokumentieren: Datum, Zeit, Ort, Beschreibung des Vorfalls, ggf. Fotos oder Videos — ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Melden: Polizei oder Ordnungsamt informieren — insbesondere bei wiederholtem oder gefährlichem Verhalten. In dringenden Fällen (Brand, Verletzung) sofort den Notruf wählen.
Konflikt vermeiden: Auf direkte Konfrontation verzichten; Eigenes Sicherheitsverhalten (Kinder/Haustiere sichern, Fenster schließen) beachten.
Wichtig zur Ermittlung der Täterinnen und Täter ist, dass die Meldung, wenn solche Böller gezündet werden, sofort erfolgt. Nachträgliche Beschwerden oder Hinweise ohne Beweismittel (Fotos oder Videos, die die Tat dokumentieren), führen leider beim Ordnungsamt bzw. der Polizei nicht zum gewünschten Erfolg, da die Verursachenden im Nachhinein praktisch nicht mehr ermittelt werden können.
Ansprechpartner bei Verstößen sind:
- während der üblichen Bürozeiten: das Ordnungsamt der Gemeinde, Tel. 8007-36
- abends, nachts oder am Wochenende das Polizeirevier Schorndorf, Tel. 204-0 oder 110.
