Mit dem Fahrrad oder E-Scooter über den Zebrastreifen - was ist erlaubt?

Beispielfoto WAZ

Fußgängerüberwege – umgangssprachlich „Zebrastreifen“ – sorgen immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei Fahrrädern und E-Scootern stellt sich die Frage: Darf man darüber fahren? Muss man absteigen? Und wer hat eigentlich Vorrang? Auch in Urbach gibt es solche besonders stark frequentierte Fußgängerüberwege, an denen es immer wieder zu prekären Situationen kommt. Beispielhaft sei hier der Zebrastreifen an der Hauptstraße von und zum Marktplatz genannt. 
Deswegen seien an dieser Stelle einmal die geltenden gesetzlichen Regeln dargestellt:
 
Der Grundsatz: Der Zebrastreifen ist für Fußgänger da
Nach § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben an Fußgängerüberwegen grundsätzlich zu Fuß Gehende Vorrang. Fahrzeuge müssen ihnen das sichere Überqueren ermöglichen. 
Das bedeutet:
Autos, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter müssen bremsbereit sein. Wer zu Fuß den Überweg benutzen möchte, hat Vorrang. Überholen am Zebrastreifen ist verboten. 
Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Ja. Das Befahren eines Fußgängerüberwegs mit dem Fahrrad ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings gilt dabei ein wichtiger Unterschied:
Fahrend = kein Vorrang
Wer auf dem Fahrrad sitzt und über den Zebrastreifen fährt, gilt rechtlich als Fahrzeugführer – nicht als Fußgänger. Dadurch entsteht kein Vorrang gegenüber dem Autoverkehr
Das heißt konkret:
Radfahrende dürfen den Zebrastreifen fahrend nutzen. Sie müssen jedoch warten, wenn Fahrzeuge Vorrang haben oder nicht rechtzeitig anhalten können. Autofahrer müssen für fahrende Radfahrer nicht automatisch stoppen. 
Kommt es zu einem Unfall, kann Radfahrenden eine Mitschuld zugesprochen werden. 
 
Wann haben Radfahrende Vorrang?
Nur dann, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. In diesem Moment gelten sie als Fußgänger und genießen dieselben Rechte wie andere Fußgänger am Überweg. 
In der Praxis ist das die sicherste und rechtlich eindeutigste Lösung – insbesondere an stark befahrenen Straßen.
 
Wie ist die Lage bei E-Scootern?
Für E-Scooter gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Fahrräder:
Fahrend gelten E-Scooter als Fahrzeuge. Fahrende E-Scooter-Fahrer haben am Zebrastreifen keinen besonderen Vorrang. Wer absteigt und den E-Scooter schiebt, gilt als Fußgänger. 
Da E-Scooter sehr kompakt sind und schnell beschleunigen können, entstehen häufig Missverständnisse im Straßenverkehr. Deshalb sollten Nutzer besonders defensiv fahren und niemals davon ausgehen, dass Autos automatisch anhalten.
 
Häufige Irrtümer

„Radfahrer müssen immer absteigen“
Nein. Das Fahren über den Zebrastreifen ist erlaubt. Ohne Absteigen besteht jedoch kein Vorrang. 

„Autos müssen für fahrende Radfahrer immer anhalten“
Ebenfalls falsch. Der Vorrang des Fußgängerüberwegs gilt in erster Linie für Fußgänger. 

„Kinder auf dem Fahrrad haben automatisch Vorrang“
Auch Kinder gelten fahrend grundsätzlich als Fahrzeugführer. Trotzdem müssen Autofahrer natürlich besonders vorsichtig sein.
 
Tipps für mehr Sicherheit

Für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer
Geschwindigkeit vor dem Überweg deutlich reduzieren Blickkontakt mit Autofahrern suchen Nicht überraschend auf den Zebrastreifen fahren Im Zweifel absteigen und schieben 

Für Autofahrer
Immer bremsbereit an Zebrastreifen heranfahren Auch auf schnell herannahende Fahrräder oder E-Scooter achten Besonders vorsichtig bei Kindern und unübersichtlichen Situationen sein 

Fazit
Mit Fahrrad oder E-Scooter darf man einen Fußgängerüberweg zwar fahrend überqueren – einen automatischen Vorrang hat man dabei jedoch nicht. Erst durch das Absteigen und Schieben wird man rechtlich zum Fußgänger und erhält die entsprechenden Vorrechte.
Wer Missverständnisse vermeiden möchte, fährt defensiv und steigt im Zweifel lieber ab. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
 
Und übrigens ist das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter auf dem Urbacher Marktplatz ebenfalls nicht erlaubt. Der Marktplatz ist nämlich als Fußgängerzone beschildert. Das heißt für Radelnde oder E-Scooter-Piloten: absteigen und schieben!
Gerade jetzt in den Sommermonaten, wo sich oft viele kleine Kinder am Wasserspiel am Marktplatz aufhalten und herumtollen, sollte von seiten der Radfahrer und E-Scooter-Piloten mehr Rück- und Vorsicht erwartet werden dürfen!