Wasser ist knapp – Wasserentnahme derzeit verboten
Gewässer im Rems-Murr-Kreis brauchen dringend eine Verschnaufpause
Die anhaltende Trockenheit macht auch unseren Gewässern zu schaffen. Bäche und Flüsse führen vielerorts nur noch wenig Wasser. Um die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, hat der Rems-Murr-Kreis die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis 30. September 2026 verboten.
Das bedeutet: Wasser darf derzeit nicht aus Bächen und Flüssen entnommen werden – auch nicht mit Eimern oder Gießkannen. Das gilt beispielsweise für die Rems, die Murr und kleinere Bäche.
Auch die Entnahme aus bestimmten Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, ist untersagt. Private Brunnen sind dagegen nicht pauschal von dem Verbot betroffen.
Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um
Gerade bei anhaltender Hitze und Trockenheit ist jeder Liter wichtig. Niedrige Wasserstände und hohe Wassertemperaturen setzen Fischen und anderen Wasserlebewesen erheblich zu. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, Wasser sparsam zu verwenden und unnötigen Verbrauch zu vermeiden.
Wichtig:
Verstöße gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Regelung gilt zunächst bis 30. September 2026. Änderungen aufgrund der weiteren Wetter- und Niedrigwassersituation sind möglich.
