Wahlen 2026

Am Sonntag, den 08.03.2026, finden in Urbach die Landtagswahl sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister statt. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, mit ihrer Stimme mitzuentscheiden, wer das Land und die Gemeinde in den nächsten Jahren gestalten wird. 

Wahlen am 8. März 2026! Landtag Baden-Württemberg & Bürgermeisterwahl in Urbach

Wahlen am 8. März 2026!
Landtag Baden-Württemberg & Bürgermeisterwahl in Urbach
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
am 8. März 2026 haben Sie die Gelegenheit, mit Ihrer Stimme die Zukunft von Urbach und Baden-Württemberg mitzugestalten.
 
Ihre Möglichkeiten:
 
Landtagswahl Erststimme: Direktkandidatin/en im Wahlkreis Zweitstimme: Partei, die den Landtag prägen soll
 
Bürgermeisterwahl: Eine Stimme für die/n Kandidat/in Ihrer Wahl – oder eine andere, eindeutig identifizierbare Person
 
Was gilt es am Wahlsonntag zu beachten?
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie ein gültiges Ausweisdokument bereit. Die Stimmzettel erhalten Sie direkt im Wahllokal.
 
Sie möchten oder können nicht persönlich zur Wahl gehen?
Noch bis Freitag, den 6. März 2026, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
 
Warum wählen wichtig ist?
Das aktive Wahlrecht ist ein zentrales Element unserer Demokratie. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, über die Zukunft Baden-Württembergs und unserer Gemeinde zu entscheiden und damit unseren unmittelbaren Lebensbereich aktiv mitzugestalten.
Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl!
 
Wo sind die Wahlergebnisse abrufbar?
Zuerst wird die Landtagswahl ausgezählt. Mit den ersten Wahlergebnissen wird ab ca. 18.30 Uhr gerechnet. Diese sind auf der Webseite der Gemeinde Urbach (www.urbach.de) abrufbar.
 
Die Ergebnisse zur Landtags- und Bürgermeisterwahl werden aber auch im Sitzungssaal der Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 1. OG, auf eine Leinwand übertragen. Auch das vorläufige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl wird dort verkündet.
 
 

Landtagswahl

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz in Baden-Württemberg mindestens seit dem 8. Dezember 2025 innehaben. Automatisch ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Urbach eingetragen werden alle am 25. Januar 2026 in Urbach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 31. Januar 2026 zugestellt. Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Wahlschein online beantragen - Achtung: nicht mehr möglich!

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Öffentliche Bekanntmachungen

Das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Urbach ist die Homepage. Alle öffentlichen Bekanntmachungen rund um die Landtagswahl finden Sie hier

Wahlergebnis online

Die Wahlergebnisse werden digital erfasst und hier veröffentlicht: Ergebnis Landtagswahl Gemeinde Urbach

Weitere nützliche Informationen zur Wahl

Am kommenden Sonntag, 8. März, findet gleichzeitig statt:
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg und die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Urbach
 
Nachfolgend das Wichtigste dazu in Stichworten:
 
Auskünfte:
Bei Fragen rund um die Wahlen wenden Sie sich bitte an Meike Naun, Hauptamtsleitung, naun@urbach.de, 07181 8007-30. Unter dieser Nummer ist Frau Naun auch am gesamten Wahlwochenende erreichbar.
 
Briefwahl: Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: Dem Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung (getrennter Wahlschein Landtagswahl und Bürgermeisterwahl) Landtagswahl: amtlicher Stimmzettel weißer Stimmzettelumschlag roter Wahlbriefumschlag Bürgermeisterwahl: amtliche Stimmzettel gelber Stimmzettelumschlag gelber Wahlbriefumschlag Außerdem ist jeweils ein Merkblatt zur Erklärung, wie die Briefwahl auszuüben ist, beigefügt. Briefwahl kann auch an Ort und Stelle im Servicebüro der Gemeinde Urbach ausgeübt werden. Das Abgeben von Wahlbriefen am Sonntag während der Wahlzeit in einem Wahllokal ist nicht möglich. Bitte werfen Sie die Umschläge im Briefkasten des Rathauses ein. Das Briefwahlergebnis wird durch den Briefwahlvorstand ermittelt. Dieser tritt am Sonntag ab 15.00 Uhr in der Wittumschule zusammen. Stichwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin:
Entfällt bei der Wahl am 8. März auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 29. März eine Stichwahl statt. Bei dieser entscheidet dann die höchste Stimmenanzahl, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
 
Stimmzettel und Stimmabgabe Landtagswahl:
Erstmals stehen bei einer Landtagswahl zwei Stimmen zur Verfügung. Damit kann sowohl entschieden werden, wer den Wahlkreis im Landtag vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.
Die Erststimme wird für die Person, die den jeweiligen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll abgegeben.
Die Zweitstimme ist für die Landesliste und hat somit Einfluss darauf, wie viele Sitze die Parteien im Landtag erhalten.
Bürgermeisterwahl:
Auf dem Stimmzettel sind die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerbenden aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person hat 1 Stimme. Gewählt werden kann entweder durch Ankreuzen einer auf dem Stimmzettel vorgedruckten Person. Man kann aber auch eine andere wählbare Person in die leere Zeile eintragen. Diese Person muss zweifelsfrei durch Angabe von Namen, Vornamen, beruf oder Stand, Anschrift und falls nötig weiteren Angaben bezeichnet werden.
 
Ungültige Stimmzettel:
Bitte beachten Sie: wenn Sie mehr als die zulässigen Stimmen (Landtag: 2; Bürgermeister: 1) abgeben, ist ihr Stimmzettel ungültig.
Auch wenn der Stimmzettel ganz durchgerissen, -geschnitten oder -gestrichen ist, einen beleidigenden Zusatz oder einen Vorbehalt enthält, kann die Stimme nicht gewertet werden.
 
Unionsbürger/innen:
Unionsbürger/innen sind für de Bürgermeisterwahl wahlberechtigt, nicht aber für die Landtagswahl.
 
Wahlbenachrichtigung:
Jede wahlberechtigte Person hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist vermerkt, in welchem Wahlraum Sie wählen können. Mit dem Dokument kann außerdem Briefwahl beantragt werden.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Sonntag mit zur Wahl. Dies erleichtert den Mitgliedern des Wahlvorstands das Auffinden Ihres Namens im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen dann wieder mitgegeben, da diese im Falle einer Stichwahl nochmals benötigt wird.
Wahlergebnisse: Die Wahlergebnisse für die Landtagswahl werden in den jeweiligen Wahllokalen der Wahlvorstände nach Ende der Wahlhandlung ab 18.00 Uhr ermittelt. Anschließend wird das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt. Das Gesamtergebnis der Bürgermeisterwahl wird durch die Vorsitzende des Gemeindewahlauschusses, Frau Ursula Jud, im Sitzungssaal des Rathauses bekannt gegeben, sobald die Ergebnisse aus allen Wahlbezirken und dem Briefwahlvorstand vorliegen. Die Ergebnisse werden am Sonntag ab ca. 18.30 Uhr auch im Sitzungssaal auf eine Leinwand übertragen.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse ist öffentlich - jedermann hat Zutritt.
Der Gemeindewahlausschuss trifft sich zu einer öffentlichen Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses am Montag, den 9. März 2026 um 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal (1. OG).
 
Wählerverzeichnis:
Wählen können nur wahlberechtigte Personen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein erhalten haben.
Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, wer Briefwahlunterlagen mit Wahlschein erhalten hat.
Im Wahllokal wird anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung geprüft und der Stimmabgabevermerk angebracht.
 
Wahlhandlung
Die Wahlhandlung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
Wahlscheine:
Wahlscheine für die Wahl am Sonntag, den 8.März 2026 können bis Freitag, 6. März 15.00 Uhr (Landtagswahl) / 18.00 Uhr (Bürgermeisterwahl) im Servicebüro, Schießgasse 10, beantragt werden. Wenn aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung der Wahlraum nicht, oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).
Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der
Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 
Falls Sie samstags oder sonntags einen Wahlschein beantragen möchten setzen Sie sich bitte telefonisch mit Frau Naun in Verbindung (07181 8007-30).
 
Wahlzeit:
Am Sonntag kann zwischen 8.00 – 18.00 Uhr gewählt werden. Wenn die Wahlhandlung um 18.00 Uhr durch die/den Wahlvorsteher/in beschlossen wird, dürfen nur noch die Personen wählen, die sich bereits im Wahlraum oder in der sich vor dem Wahlraum gebildeten Warteschlage befinden.
 
 
                       
 

Bürgermeisterwahl

Zeitplan zur Bürgermeisterwahl

  • Stellenausschreibung: 12.12.2025
  • Bewerbungsschluss: 09.02.2026, 18.00 Uhr
  • Sitzung des Gemeindewahlausschusses: 09.02.2026, 18.30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus
  • Öffentliche Vorstellung der Bewerbenden: 26.02.2026, 18.30 Uhr, Auerbachhalle
  • Podiumsdiskussion ZVW: 03.03.2026, 19.00 Uhr, Auerbachhalle
  • Wahltag: 08.03.2026
  • ggf. Stichwahl: 29.03.2026

Redaktioneller Fehler in den Briefwahlunterlagen

Die Gemeinde Urbach bittet alle Personen, die bis zum 19.02.2026 für die Bürgermeisterwahl Briefwahl beantragt haben, um Beachtung

Was ist passiert?
Auf dem gelben Wahlschein für die Bürgermeisterwahl ist ein redaktioneller Fehler abgedruckt. Auf der Vorderseite heißt es in dem Abschnitt „Achtung Briefwählerinnen und Briefwähler“: „[…] Dann erst den Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken.“ Richtigerweise müsste dort stehen: „[…] Dann erst den Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.“.

Alle Briefwählerinnen und -wähler werden gebeten, ihre Unterlagen vor der Stimmabgabe genau zu prüfen und ihre Stimmzettel sowie die dazu gehörenden Wahlscheine korrekt in die vorgesehenen Umschläge (siehe Ziffer 3) einzulegen.Bei Anträgen auf Briefwahl, die ab dem 19.02.2026 gestellt wurden, ist dieser Fehler bereits korrigiert.

Hat der redaktionelle Fehler Auswirkungen auf die Gültigkeit der Briefwahlstimmen?
Bezüglich des Sachverhalts wurde Rücksprache mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis gehalten. Es kann festgestellt werden, dass für die Zulassung von Wahlbriefen durch die Briefwahlvorstände die Farbe des Briefumschlags, in dem die Stimmzettelumschläge und die Wahlscheine transportiert wurden, keine Auswirkung hat. Am Sonntag, den 8. März 2026, werden ab 15 Uhr die Wahlbriefumschläge durch die Briefwahlvorstände geöffnet und überprüft. Sollte in einem roten Briefumschlag sowohl der gültige Wahlschein für die Bürgermeisterwahl, als auch für die Landtagswahl zusammen mit den dazugehörigen Stimmzettelumschlägen eingepackt worden sein, werden die Stimmzettelumschläge dennoch zugelassen.   Gleiches gilt, wenn beide gültigen Wahlscheine und beide Stimmzettelumschläge in dem gelben Wahlbriefumschlag eingeworfen oder versendet wurden.

Richtige Verpackung der Wahlunterlagen
Befolgen Sie beim Verpacken folgende Schritte:

  • Legen Sie den gekennzeichneten gelben Stimmzettel, den Sie für die Stimmabgabe verwenden, in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag. Kleben Sie den Stimmzettelumschlag zu.
  • Unterschreiben Sie auf der Vorderseite des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und geben Sie das Datum an.
  • Legen Sie den unterzeichneten Wahlschein und den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den gelben Wahlbriefumschlag zu.
  • Falls Sie auch an der Landtagswahl teilnehmen, legen Sie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag sowie den weißen Wahlschein für die Landtagswahl in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den roten Wahlbriefumschlag zu.
  • Geben Sie die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post oder werfen Sie diese im Rathaus ein.

Eine Anleitung zur korrekten Verpackung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl liegen den Briefwahlunterlagen ebenfalls bei.

Übersicht farbliche Zuordnung
  Landtagswahl Bürgermeisterwahl
Stimmzettelumschlag Weiß Gelb
Wahlbriefumschlag Rot Gelb

Betrifft der Fehler auch die Landtagswahl?
Nein. Die Briefwahlunterlagen für die zeitgleich stattfindende Landtagswahl sind von dem Fehler nicht betroffen.

Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen oder sind sich unsicher, ob Sie Ihre Briefwahlunterlagen korrekt abgegeben haben? Dann melden Sie sich.

Das Team des Servicebüros und Frau Naun (Hauptamtsleitung) stehen Ihnen per Mail oder telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
 
Servicebüro:
07181 / 8007-99
servicebuero@urbach.de
 
Frau Naun
07181 / 8007-30
naun@urbach.de
 
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Urbacherinnen und Urbacher mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Urbach ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlschein online beantragen - Achtung: nicht mehr möglich!

Öffentliche Vorstellung der Bewerbenden um die Bürgermeisterwahl, 26.02.2026

Am Donnerstag, den 26.02.2026, fand die öffentliche Vorstellung der Bewerbenden um die Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 in der Auerbachhalle statt.

Die Veranstaltung war sehr gut besucht, hier können Sie sich die Vorstellung noch einmal ansehen:

Öffentliche Vorstellung der Bewerbenden um die Bürgermeisterwahl

Wichtige Informationen: 
- Saalöffnung: 18.00 Uhr
- Beginn: 18.30 Uhr
- Redezeit pro Person: 15 Minuten
- Fragezeit für die Bürgerschaft: 15 Minuten 
- während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. 

Öffentliche Bekanntmachungen

Das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Urbach ist die Homepage. Alle öffentlichen Bekanntmachungen rund um die Bürgermeisterwahl finden Sie hier

Wahlergebnis online

Die Wahlergebnisse werden digital erfasst und hier veröffentlicht: Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Gemeinde Urbach

Weitere nützliche Informationen zur Wahl

 
Am kommenden Sonntag, 8. März, findet gleichzeitig statt:
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg und die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Urbach
 
Nachfolgend das Wichtigste dazu in Stichworten:
 
Auskünfte:
Bei Fragen rund um die Wahlen wenden Sie sich bitte an Meike Naun, Hauptamtsleitung, naun@urbach.de, 07181 8007-30. Unter dieser Nummer ist Frau Naun auch am gesamten Wahlwochenende erreichbar.
 
Briefwahl: Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: Dem Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung (getrennter Wahlschein Landtagswahl und Bürgermeisterwahl) Landtagswahl: amtlicher Stimmzettel weißer Stimmzettelumschlag roter Wahlbriefumschlag Bürgermeisterwahl: amtliche Stimmzettel gelber Stimmzettelumschlag gelber Wahlbriefumschlag Außerdem ist jeweils ein Merkblatt zur Erklärung, wie die Briefwahl auszuüben ist, beigefügt. Briefwahl kann auch an Ort und Stelle im Servicebüro der Gemeinde Urbach ausgeübt werden. Das Abgeben von Wahlbriefen am Sonntag während der Wahlzeit in einem Wahllokal ist nicht möglich. Bitte werfen Sie die Umschläge im Briefkasten des Rathauses ein. Das Briefwahlergebnis wird durch den Briefwahlvorstand ermittelt. Dieser tritt am Sonntag ab 15.00 Uhr in der Wittumschule zusammen. Stichwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin:
Entfällt bei der Wahl am 8. März auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 29. März eine Stichwahl statt. Bei dieser entscheidet dann die höchste Stimmenanzahl, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
 
Stimmzettel und Stimmabgabe Landtagswahl:
Erstmals stehen bei einer Landtagswahl zwei Stimmen zur Verfügung. Damit kann sowohl entschieden werden, wer den Wahlkreis im Landtag vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.
Die Erststimme wird für die Person, die den jeweiligen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll abgegeben.
Die Zweitstimme ist für die Landesliste und hat somit Einfluss darauf, wie viele Sitze die Parteien im Landtag erhalten.
Bürgermeisterwahl:
Auf dem Stimmzettel sind die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerbenden aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person hat 1 Stimme. Gewählt werden kann entweder durch Ankreuzen einer auf dem Stimmzettel vorgedruckten Person. Man kann aber auch eine andere wählbare Person in die leere Zeile eintragen. Diese Person muss zweifelsfrei durch Angabe von Namen, Vornamen, beruf oder Stand, Anschrift und falls nötig weiteren Angaben bezeichnet werden.
 
Ungültige Stimmzettel:
Bitte beachten Sie: wenn Sie mehr als die zulässigen Stimmen (Landtag: 2; Bürgermeister: 1) abgeben, ist ihr Stimmzettel ungültig.
Auch wenn der Stimmzettel ganz durchgerissen, -geschnitten oder -gestrichen ist, einen beleidigenden Zusatz oder einen Vorbehalt enthält, kann die Stimme nicht gewertet werden.
 
Unionsbürger/innen:
Unionsbürger/innen sind für de Bürgermeisterwahl wahlberechtigt, nicht aber für die Landtagswahl.
 
Wahlbenachrichtigung:
Jede wahlberechtigte Person hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist vermerkt, in welchem Wahlraum Sie wählen können. Mit dem Dokument kann außerdem Briefwahl beantragt werden.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Sonntag mit zur Wahl. Dies erleichtert den Mitgliedern des Wahlvorstands das Auffinden Ihres Namens im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen dann wieder mitgegeben, da diese im Falle einer Stichwahl nochmals benötigt wird.
Wahlergebnisse: Die Wahlergebnisse für die Landtagswahl werden in den jeweiligen Wahllokalen der Wahlvorstände nach Ende der Wahlhandlung ab 18.00 Uhr ermittelt. Anschließend wird das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt. Das Gesamtergebnis der Bürgermeisterwahl wird durch die Vorsitzende des Gemeindewahlauschusses, Frau Ursula Jud, im Sitzungssaal des Rathauses bekannt gegeben, sobald die Ergebnisse aus allen Wahlbezirken und dem Briefwahlvorstand vorliegen. Die Ergebnisse werden am Sonntag ab ca. 18.30 Uhr auch im Sitzungssaal auf eine Leinwand übertragen.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse ist öffentlich - jedermann hat Zutritt.
Der Gemeindewahlausschuss trifft sich zu einer öffentlichen Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses am Montag, den 9. März 2026 um 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal (1. OG).
 
Wählerverzeichnis:
Wählen können nur wahlberechtigte Personen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein erhalten haben.
Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, wer Briefwahlunterlagen mit Wahlschein erhalten hat.
Im Wahllokal wird anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung geprüft und der Stimmabgabevermerk angebracht.
 
Wahlhandlung
Die Wahlhandlung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
Wahlscheine:
Wahlscheine für die Wahl am Sonntag, den 8.März 2026 können bis Freitag, 6. März 15.00 Uhr (Landtagswahl) / 18.00 Uhr (Bürgermeisterwahl) im Servicebüro, Schießgasse 10, beantragt werden. Wenn aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung der Wahlraum nicht, oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).
Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der
Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 
Falls Sie samstags oder sonntags einen Wahlschein beantragen möchten setzen Sie sich bitte telefonisch mit Frau Naun in Verbindung (07181 8007-30).
 
Wahlzeit:
Am Sonntag kann zwischen 8.00 – 18.00 Uhr gewählt werden. Wenn die Wahlhandlung um 18.00 Uhr durch die/den Wahlvorsteher/in beschlossen wird, dürfen nur noch die Personen wählen, die sich bereits im Wahlraum oder in der sich vor dem Wahlraum gebildeten Warteschlage befinden.