Wahlen 2026

Am Sonntag, den 08.03.2026, finden in Urbach die Landtagswahl sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister statt. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, mit ihrer Stimme mitzuentscheiden, wer das Land und die Gemeinde in den nächsten Jahren gestalten wird. 

Landtagswahl

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz in Baden-Württemberg mindestens seit dem 8. Dezember 2025 innehaben. Automatisch ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Urbach eingetragen werden alle am 25. Januar 2026 in Urbach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 31. Januar 2026 zugestellt. Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Wahlschein online beantragen

Zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Urbach beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung

Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Servicebüro der Gemeinde Urbach, Schießgasse 10, 73660 Urbach, Tel. 07181 8007-99.

Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

zum Online-Wahlscheinantrag

Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 12.01.202600:00 Uhr bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12.00 Uhr möglich.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl. Eine Aufgabe bei der Post sollte bis spätestens Donnerstag, 05.03.2026 erfolgen, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an servicebuero@urbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.Bitte beachten Sie: wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte mit folgenden Kontaktmöglichkeiten an das Team: Servicebüro Schießgasse 10 73660 Urbach Telefon: 07181 8007-99E-Mail: servicebuero@urbach.de

Öffnungszeiten des Servicebüros: 
Montag 8.00 Uhr -19.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzliche Öffnungszeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
 
Fr. 06.03.2026            Landtagswahl: 12.00 – 15.00 Uhr
                                   Bürgermeisterwahl: 12.00 – 18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachungen

Das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Urbach ist die Homepage. Alle öffentlichen Bekanntmachungen rund um die Landtagswahl finden Sie hier

Wahlergebnisse online

Die Wahlergebnisse werden digital erfasst und veröffentlicht. Der Link, über welchen die Ergebnisse abrufbar sind, wird zu gegebener Zeit hier eingefügt. 

Weitere nützliche Informationen zur Landtagswahl

Auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie viele Informationen zur Landtagswahl kompakt zusammengefasst. 

Insbesondere über die Neuerungen (2 Stimmen Wahlrecht, Wahlberechtigung ab 16 Jahren) werden dort dargestellt. 

Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

Bürgermeisterwahl

Zeitplan zur Bürgermeisterwahl

  • Stellenausschreibung: 12.12.2025
  • Bewerbungsschluss: 09.02.2026, 18.00 Uhr
  • Sitzung des Gemeindewahlausschusses: 09.02.2026, 18.30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus
  • Öffentliche Vorstellung der Bewerbenden: 26.02.2026, 18.30 Uhr, Auerbachhalle
  • Podiumsdiskussion ZVW: 03.03.2026, 19.00 Uhr, Auerbachhalle
  • Wahltag: 08.03.2026
  • ggf. Stichwahl: 29.03.2026

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Urbacherinnen und Urbacher mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Urbach ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlschein online beantragen

Zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Urbach beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung

Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Servicebüro der Gemeinde Urbach, Schießgasse 10, 73660 Urbach, Tel. 07181 8007-99.

Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

zum Online-Wahlscheinantrag

Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 12.01.202600:00 Uhr bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12.00 Uhr möglich.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl. Eine Aufgabe bei der Post sollte bis spätestens Donnerstag, 05.03.2026 erfolgen, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an servicebuero@urbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.Bitte beachten Sie: wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte mit folgenden Kontaktmöglichkeiten an das Team: Servicebüro Schießgasse 10 73660 Urbach Telefon: 07181 8007-99E-Mail: servicebuero@urbach.de

Öffnungszeiten des Servicebüros: 
Montag 8.00 Uhr -19.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzliche Öffnungszeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
 
Fr. 06.03.2026            Landtagswahl: 12.00 – 15.00 Uhr
                                   Bürgermeisterwahl: 12.00 – 18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachungen

Das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Urbach ist die Homepage. Alle öffentlichen Bekanntmachungen rund um die Bürgermeisterwahl finden Sie hier

Wahlergebnisse online

Die Wahlergebnisse werden digital erfasst und veröffentlicht. Der Link, über welchen die Ergebnisse abrufbar sind, wird zu gegebener Zeit hier eingefügt.