Entdecken Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Gemeinde Urbach. Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen aus Ihrer Region.

Demnächst steht hier eine Ampel - mit Behinderungen muss gerechnet werden
Meldung vom 03. Februar 2026

Querspange zwischen Schorndorfer Straße und Anschlussstelle B 29 wegen Leitungsarbeiten nur halbseitig befahrbar

Von Donnerstag, 12. Februar bis voraussichtlich Montag, 23. Februar 2026 ist die so genannte Querspange zwischen der Schorndorfer Straße (K 1881) und der B 29-Auffahrt Richtung Stuttgart (bzw. Abfahrt aus Schwäbisch Gmünd) halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Baustellenampel. Grund für die Baumaßnahme ist die Verlegung einer Hochspannungsleitung von einer Trafostation in den „Mühlwiesen“ zu der neu errichteten Ladestation auf dem P+M-Parkplatz gegenüber der Einmündung der Straße „Mühlwiesen“. Die Hauptarbeiten werden dabei in den Fasnetsferien durchgeführt, um die Behinderungen für den Verkehr zur und von der B 29 so gering wie möglich zu halten. Trotzdem muss aufgrund der Ampelregelung mit Verzögerungen gerechnet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten! Dafür kann dann in Kürze eine neue, leistungsfähige „Strom-Tankstelle“ in Urbach in Betrieb genommen werden.
Meldung vom 29. Januar 2026

Finkenweg wegen Leitungs- und Schachtarbeiten voll gesperrt

Im Finkenweg muss der Abschnitt zwischen den Einmündungen Kürzestraße und Höhenweg wegen Arbeiten am Leitungsnetz und Sanierung der Schächte im Kreuzungsbereich voll gesperrt werden. Die Baufirma beginnt mit der Baustelle am 3. Februar und rechnet mit einer Dauer von rund drei Wochen, also bis Ende Februar.
Die Atriumschule und der Kindergarten Lerchennest sollten während der Baustelle nur über die Widerscheinstraße bzw. die Bärenhofstraße und den Drosselweg angefahren werden. Anlieger werden gebeten, die örtliche Umleitung über die Lerchenstraße und den Höhenweg zu nehmen bzw. von der anderen Seite über die Bärenhofstraße und die Kürzestraße. Anwohner im gesperrten Abschnitt werden gebeten, Ihre Fahrzeuge und Mülleimer aus dem Baustellenbereich herauszustellen. Es erfolgt noch eine Info der Baufirma.

Meldung vom 27. Januar 2026

Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Urbach nimmt leicht ab in 2025

Die Anzahl der Menschen, die in Urbach leben, war im vergangenen Jahr leicht rückläufig. Dies weist die angehängte Statistik aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung aus. Vermutlich hängt dies mit dem verminderten Zustrom von Geflüchteten zusammen, der sich auch in unserer Kommune auswirkt. So lebten in Urbach zum 31.12.2025 9.190 Menschen in Urbach, 96 weniger als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Die Zahlen und weitere Informationen aus dem Einwohnermeldeamt können der angehängten pdf-Datei entnommen werden. Zum Vergleich sind darin auch die Zahlen der letzten 5 Jahre sowie die der Jahre 2005 und 2015 enthalten. Bevölkerungsstatistik 2025 (PDF / 9 KB )   Weiteres interessantes Zahlenmaterial über Urbach findet man auch auf den Seiten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg
Meldung vom 26. Januar 2026

Winterdienst im Einsatz – bitte um Verständnis

Die aktuellen winterlichen Wetterbedingungen stellen unseren Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Aufgrund unserer maschinellen und personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich, alle Straßen und Wege gleichzeitig zu räumen und zu streuen.
Wie bei solchen Wetterlagen üblich, setzen wir klare Prioritäten: Zunächst werden stark frequentierte Verkehrswege, sicherheitsrelevante Bereiche sowie Steil- und Gefällstrecken berücksichtigt. Erst im Anschluss können nachrangige Straßen und Wege bearbeitet werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass der gewohnte Normalzustand bei extremen Witterungsverhältnissen nicht immer sofort hergestellt werden kann. Gleichzeitig appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Passen Sie Ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen an und planen Sie zusätzliche Zeit ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Unser Winterdienst arbeitet mit Hochdruck daran, die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.

Meldung vom 20. Januar 2026

Kanalsanierung in mehreren Straßen in Urbach – geringe Verkehrsbeeinträchtigungen möglich

Die Gemeinde Urbach lässt im Zuge der Kanalsanierung 2026 mehrere schadhafte Abwasserkanalhaltungen im geschlossenen Sanierungsverfahren instand setzen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma Kanal Türpe Gerolzheim GmbH beauftragt.
Die Bauarbeiten sind im Zeitraum vom 26.01.2026 bis zum 05.04.2026 vorgesehen. Betroffen sind die Straßen Kelterweg, Kelterhalde, Nelkenstraße, Lilienstraße, Vogelsang, Finkenweg, Kürzestraße sowie die August-Lämmle-Straße.
Da die Sanierungsarbeiten unterirdisch erfolgen, ist mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen für die Anwohner zu rechnen. Lediglich die erforderlichen Sanierungsfahrzeuge werden zeitweise im Straßenraum stehen, wobei die Durchfahrt für den Verkehr gewährleistet bleibt.
Die betroffenen Anwohner werden vor Beginn der Arbeiten in der jeweiligen Straße rechtzeitig und direkt durch die Mitarbeiter der Firma Kanal Türpe informiert.

Meldung vom 20. Januar 2026

Bitte denken Sie jetzt an den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher aus privaten Gärten wachsen häufig über Zäune und Grundstücksgrenzen hinaus in Gehwege oder auf die Straße. Das kann Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindern und im schlimmsten Fall gefährlich werden.
Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können, müssen Pflanzen entlang öffentlicher Wege regelmäßig zurückgeschnitten werden. Wichtig ist dabei:

Über Fahrbahnen muss eine freie Höhe von mindestens 4,50 Meter bestehen.
Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter freizuhalten.
Entlang von Geh- und Radwegen ist der Bewuchs bis zur Hinterkante des Weges zurückzuschneiden.Gibt es keinen Gehweg, ist seitlich zur Fahrbahn ein Abstand von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Ist ein Randstein vorhanden, reicht ein Abstand von 0,50 Meter aus.

Bitte bedenken Sie auch, dass Pflanzen während der Wachstumszeit schnell wieder austreiben und gegebenenfalls mehrmals im Jahr geschnitten werden müssen.
Besonders wichtig ist ein freier Blick an Kreuzungen und Einmündungen: Verkehrsteilnehmer müssen beim Anfahren andere Fahrzeuge rechtzeitig sehen können, um sicher abbiegen oder die Straße überqueren zu können.
Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihren Bewuchs zu überprüfen und notwendige Rückschnitte bis spätestens 28.02.2026 vorzunehmen, sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu sicheren Straßen und Wegen in unserer Gemeinde!

Meldung vom 20. Januar 2026

Wissenswertes zum Thema Winterdienst

Auch wenn der Winter gerade eine Pause macht – er ist noch nicht vorbei, und wie die letzten Tage gezeigt haben, besteht immer noch hoher Informationsbedarf zum Thema „Räumen und Streuen bei Schnee und Eis“. Deshalb nachfolgend nochmals alles Wichtige, was in Urbach zu beachten ist (kann in anderen Kommunen satzungsbedingt anders sein!): 
 
Was muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich sind Anlieger verpflichtet, den Gehweg entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dabei ist eine Mindestbreite von 1 Meter freizuhalten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn kein baulich angelegter Gehweg vorhanden ist oder es sich um einen Fußweg handelt. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass der geräumte Streifen an den des Nachbarn anschließt, sodass ein durchgehend begehbarer Weg entsteht.
Die Räum- und Streupflicht besteht außerdem für Grundstücke, bei denen sich zwischen Grundstücks- und Straßengrenze ein Grünstreifen befindet, sofern dieser nicht breiter als 10 Meter ist.
Nicht räumpflichtig sind Anlieger nur dann, wenn in ihrer Straße lediglich ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und dieser sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.  

Wer ist verantwortlich?
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach verpflichtet Haus- und Grundstückseigentümer sowie deren Mieter zur Durchführung des Winterdienstes. Leben mehrere Parteien in einem Haus, müssen diese untereinander regeln, wer den Winterdienst übernimmt. Die Haftung erfolgt in diesem Fall gesamtschuldnerisch.
 
Bis wann muss geräumt sein? 
Die Gehwege, Fußwege und Straßenränder müssen werktags bis 7.00 Uhr,sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis ist der Winterdienst gegebenenfalls zu wiederholen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
 
Wie ist richtig zu räumen und zu streuen?
Der geräumte Schnee sollte – sofern kein anderer Platz vorhanden ist – zwischen Fahrbahn und Gehweg gelagert werden. Bitte werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Bei Tauwetter ist außerdem darauf zu achten, dass die Straßeneinläufe freigehalten werden, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Der Einsatz von Streusalz ist gemäß der Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Eisregen, erlaubt. Aufgrund der erheblichen Umweltbelastung ist Salz ansonsten verboten. Stattdessen sind abstumpfende Materialien wie Sand, Split oder Asche zu verwenden, die nach dem Tauwetter wieder aufgekehrt werden sollten.
 
Gassen für Räumfahrzeuge freihalten
Gerade in älteren Wohngebieten sind die Straßen oft sehr schmal. Räumfahrzeuge mit bis zu drei Meter breiten Schilden benötigen ausreichend Platz und einen gewissen Schwung beim Schneeschieben. Beidseitiges Parken kann die Durchfahrt erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Bitte nehmen Sie daher beim Parken Rücksicht, da es andernfalls vorkommen kann, dass Straßen nicht oder nur unzureichend geräumt werden können.
 
Wenn der Schneepflug den Weg wieder zuschiebt
Der kommunale Bauhof und die Straßenmeisterei beginnen häufig bereits in den frühen Morgenstunden mit dem Räumen, um den Berufsverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Bei extremen Wetterlagen ist es jedoch nicht immer möglich, das gesamte Straßen- und Wegenetz rechtzeitig zu räumen. Dadurch kann es vorkommen, dass frisch geräumte Gehwege oder Einfahrten durch den Schneepflug erneut zugeschoben werden. Auch wenn die Fahrer versuchen, solche Situationen zu vermeiden, lässt sich dies nicht immer verhindern. Wir bitten die betroffenen Anlieger hierfür um Verständnis.
 
Weitere Informationen
Für Fragen zur Räum- und Streupflicht wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, Telefon: 8007-36, E-Mail: ordnungsamt@urbach.de
Anregungen oder Fragen zum Winterdienst des kommunalen Bauhofs richten Sie bitte an das Ortsbauamt, Telefon: 8007-63, E-Mail: bauamt@urbach.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit in der winterlichen Jahreszeit.

Meldung vom 13. Januar 2026

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Urbach beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...
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Meldung vom 07. Januar 2026

Online-Anmeldung für Kita-Plätze startet

Ab sofort ist die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz bequem von zu Hause aus online möglich.  Die Anmeldung für einen Krippenplatz kann frühestens ab der Geburt des Kindes erfolgen, für einen Kindergartenplatz genügt eine Anmeldung ab dem 2. Lebensjahr. Für Familien ohne Internetzugang stehen weiterhin Formulare zur schriftlichen Anmeldung bereit. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kindertageseinrichtungen
Meldung vom 19. September 2025

Gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte aus Urbach und Plüderhausen zum 50-jährigen Bestehen des Gemeindeverwaltungsverbands

Die Gemeinderäte von Plüderhausen und Urbach treffen sich traditionell einmal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung. In diesem Jahr stand das Treffen ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Gemeindeverwaltungsverbands und fand im Rahmen einer Besichtigung der Kläranlage statt – mit anschließendem geselligen Ausklang.
 
In ihren Redebeiträgen würdigten sowohl Bürgermeisterin Fehrlen als auch von Bürgermeister Treiber die seit über 50 Jahren bestehende Zusammenarbeit als für beide Seiten sehr gewinnbringend. Zudem wurde der gemeinsame Verband als Chance bewertet, die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu stärken und auszubauen. Anschließend erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von dem Betriebsleiter der Kläranlage, Herrn Michael Schütz, eine kurze Führung durch die Kläranlage. Dabei wurden die geplanten Investitionen in der Schlammbehandlung und deren Notwendigkeit erläutert. Anhand anschaulicher Beispiele wurde der Aufbau der Zentrifuge, der Weg des Schlamms sowie die anfallenden Mengen erklärt. Die einzelnen Schritte und Zusammenhänge der technischen Anlagen wurden vorgestellt und gaben einen guten Einblick in die vielseitigen Aufgaben auf der Kläranlage. Auch die „geschmacklichen“ Herausforderungen blieben nicht aus, sodass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Abwassertechnik mit allen Sinnen erfahren konnten. Den Abschluss bildete ein gemütliches Beisammensein, bei dem die Gelegenheit zum Austausch in lockerer Atmosphäre genutzt wurde.
 
Rückblick - Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands
Im Jahr 1974 gründeten die Gemeinden Plüderhausen und Urbach den Gemeindeverwaltungsverband, der zum 01.01.1975 wichtige Themen wie die Flächennutzungsplanung, die Abwasserbeseitigung aber auch die Wasserversorgung übertragen bekam. Dazu gehört die Organisation des Betriebs der Gemeinschaftskläranlage.
 
Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands erfolgte im Kontext der Gemeindegebietsreform. Im zweiten Regierungsentwurf war 1972 noch die Gründung einer Einheitsgemeinde mit dem Doppelnamen „Plüderhausen-Urbach“ vorgesehen. Als Ergebnis intensiver gemeinsamer politischer Bemühungen der Bürgermeister und des Landtagsabgeordneten Dr. Steeb war im dritten und finalen Regierungsentwurf nur noch die Gründung eines Teilverwaltungsraum vorgesehen und die Wahrung der Selbstständigkeit der beiden Kommunen gewahrt werden konnte.

Meldung vom 08. September 2025

Achtung: Schule beginnt - ABC-Schützen werden eingeschult

Falls Sie noch Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Aalen, Verkehrserziehungsdienst, E-Mail: aalen.pp.praevention@polizei.bwl.de