Entdecken Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Gemeinde Urbach. Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen aus Ihrer Region.

Meldung vom 24. Juni 2026

Hocketse der Modellflieger "Burgfalken" am kommenden Sonntag wegen Hitze abgesagt!

"Aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Belastung für Besucher, Helfer und Teilnehmer haben wir uns entschieden, unser Flugplatzfest der Modellfliegergruppe Burgfalken Urbach e.V.  am 28.06.2026 abzusagen.
Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Vielen Dank für euer Verständnis". 
Dies teilen die Verantwortlichen des Modellfliegervereins mit.

Meldung vom 23. Juni 2026

29.06. bis 30.08.: Zugausfälle zwischen Stuttgart Hbf und Aalen (RE1) sowie Crailsheim (MEX13) – Schienenersatzverkehr (SEV) wird eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es  im Zeitraum vom 29.06. bis 30.08.26  mit Unterbrechungen vereinzelt zu Zugausfällen bei den Regionallinien MEX13 und RE1-Ost zwischen Stuttgart Hbf und Aalen bzw. Crailsheim. Zwischen Schorndorf und Stuttgart Hbf verweisen wir teilweise auf die S-Bahn. Zusätzlich wird zwischen unterschiedlichen Orten Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Ersatzhaltestellen des SEV befindet sich an der Lininbushaltestelle „Hauptstraße“. Fahrräder können in den Bussen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Die Fahrzeiten der Busse weichen vom regulären Zugfahrplan ab. Zudem gibt es im SEV ein Mitnahmeverbot von E-Scootern, Rollern und E-Bikes. Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien wie DB Navigator oder in der bwegt App , um keine Änderungen zu verpassen. Dies teilt das Verkehrsunternenehmen Arverio mit Ersatzfahrplan Stuttgart - Crailsheim (PDF / 911 KB ) Ersatzfahrplan Crailsheim - Stuttgart (PDF / 907 KB )
Die Ersatzhaltestelle des Linien- und Schulbusses für die Haltestelle "Schloss" befindet ich bei der Wittumschule
Meldung vom 23. Juni 2026

Wegen Bauarbeiten in der Hofackerstraße kann die Haltestelle Schloss derzeit nicht angefahren werden

Wegen der Verlegung von Glasfaserleitungen der Deutschen Telekom kommt es derzeit in der Hofackerstraße zu Behinderungen im Straßenverkehr. U.a. ist der Verkehr mit Linien- und Schulbussen leider nicht möglich. Die Busse fahren deshalb über die Wittumstraße. Im Bereich der Wittumschule wurde eine Behelfshaltestelle eingerichtet für die Haltestelle „Schloss“ in der Hofackerstraße, die derzeit nicht bedient werden kann.
Während der Bauarbeiten ist der GVD zum Schulbeginn und Unterichtsende an der Wittumschule vor Ort, um ggf. kleinen Schulkindern im Straßenverkehr zu helfen auf ihrem Schulweg.
Wenn alles glatt läuft, sollten die Bauarbeiten zum Wochenbeginn beendet sein, so dass dort alles wieder normal laufen kann.

Meldung vom 23. Juni 2026

Achtung Waldbrandgefahr! Kein offenes Feuer an den öffentlichen Grillstellen

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit der letzten Tage steigt leider auch die Waldbrandgefahr. Im Moment hat der Deutsche Wetterdienst die zweithöchste Warnstufe ausgerufen. Falls es nicht anhaltend regnen sollte in den nächsten Tagen, ist sogar die höchste Warnstufe vorhergesagt. Nachzulesen ist dies auch auf folgender Internetseite: http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html. Feuerwehr, Forst- und Ordnungsamt weisen darauf hin, dass an den öffentlichen Grillplätzen „Hauwiesen“ am Hag und an der Rems kein offenes Feuer gemacht werden darf, solange der Wald- und Wie-senbrandindex auf 4 oder höher steht. Durch einen möglichen Funkenflug könnten angrenzendes Unterholz und trockene Wiesenflächen schnell Feuer fangen! Was für die öffentlichen Grillstellen gilt, sollte natürlich auch von privaten Stücklesbesitzern beachtet werden. Wer dennoch nicht auf das Grillen verzichten möchte, dem sei empfohlen, statt ein offenes Feuer zu machen, Holz-kohle- oder Gasgrills einzusetzen. Aber auch hier gilt es zu bedenken, dass Asche oder heiße Teile des Grills schnell ein Feuer entfachen können. Das Verbot des offenen Feuers gilt zunächst unbefristet. Sobald sich die Lage entspannt, werden die Schilder an den Grillpätzen wieder entfernt. Folgende Regeln bitten wir zu beachten:   Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und Beachtung folgender Hinweise:
Meldung vom 16. Juni 2026

Das Sommerferienprogramm ist jetzt online

Ab sofort ist das Sommerferienprogramm online und Anmeldungen sind möglich.  In Kooperation mit Vereinen, Privatpersonen, Organisationen und vielen ehrenamtlichen Helfern wird das Sommerferienprogramm über die Dauer der Sommerferien angeboten. Die Veranstaltungen reichen von Sportaktivitäten, Basteln und Werkeln, Entdecken bis hin zu Ausflügen, Musik und mehr -  sodass den Urbacher Kindern ein spannendes und abwechslungsweises Programm während den Sommerferien geboten werden kann. Wir danken HERZLICH allen Veranstaltern, die sich am Urbacher Ferienprogramm beteiligen!
Meldung vom 09. Juni 2026

Hochwasser- und Katastrophenschutztage auf dem Marktplatz am 10. und 11. Juli

Das Urbach-Hochwasser vom Juni 2024 jährt sich nun zum zweiten Mal. In der Zwischenzeit ist einiges angestoßen und auch umgesetzt worden, damit ein solches Starkregenereignis nicht noch einmal solch verheerende Auswirkungen auf den Ort hat.
Die Gemeinde kann allerdings keinen umfassenden Schutz für alles und jeden gewährleisten. Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, Vorkehrungen zu treffen, dass sich die Schäden im Falle eines neuerlichen Starkregen- oder Hochwasserereignisses in möglichst geringem Umfang bewegen.

Gelegenheit zur Information möchte die Gemeinde geben bei einer Info-Veranstaltung auf dem Urbacher Marktplatz.
Am Freitag, 10. Juli 2026 kommt das Hochwassermobil des Hochwasserkompetenz Centrums Köln e.V. auf den Wochenmarkt. Dort erfahren Interessierte, wie man sich selbst vor Hochwasser schützen kann und worauf es dabei ankommt.
Ein weiterer Gast wird das Extremwassermobil der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH aus Karlsruhe sein.
Mit diesem Mobil können äußerst anschaulich mit Hilfe eines Modells die Auswirkungen von Starkregenfällen veranschaulicht werden.
Außerdem erklärt der DRK Ortsverein Urbach an diesem Nachmittag, wie man sich im Falle einer solchen Naturkatastrophe am besten verhält. 
Am Samstagmorgen, 11. Juli  2026 präsentieren sich die Freiwillige Feuerwehr Urbach und das DLRG Schorndorf und stellen dar, wie sie sich für Einsätze im Rahmen von Hochwasser- und Starkegenereignissen aufgestellt haben und ausgerüstet sind.
Weitere Informationen zu den Hochwasser- und Katastrophenschutztagen folgen.

Beispielfoto WAZ
Meldung vom 01. Juni 2026

Mit dem Fahrrad oder E-Scooter über den Zebrastreifen - was ist erlaubt?

Fußgängerüberwege – umgangssprachlich „Zebrastreifen“ – sorgen immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei Fahrrädern und E-Scootern stellt sich die Frage: Darf man darüber fahren? Muss man absteigen? Und wer hat eigentlich Vorrang? Auch in Urbach gibt es solche besonders stark frequentierte Fußgängerüberwege, an denen es immer wieder zu prekären Situationen kommt. Beispielhaft sei hier der Zebrastreifen an der Hauptstraße von und zum Marktplatz genannt. 
Deswegen seien an dieser Stelle einmal die geltenden gesetzlichen Regeln dargestellt:
 
Der Grundsatz: Der Zebrastreifen ist für Fußgänger da
Nach § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben an Fußgängerüberwegen grundsätzlich zu Fuß Gehende Vorrang. Fahrzeuge müssen ihnen das sichere Überqueren ermöglichen. 
Das bedeutet:
Autos, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter müssen bremsbereit sein. Wer zu Fuß den Überweg benutzen möchte, hat Vorrang. Überholen am Zebrastreifen ist verboten. 
Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Ja. Das Befahren eines Fußgängerüberwegs mit dem Fahrrad ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings gilt dabei ein wichtiger Unterschied:
Fahrend = kein Vorrang
Wer auf dem Fahrrad sitzt und über den Zebrastreifen fährt, gilt rechtlich als Fahrzeugführer – nicht als Fußgänger. Dadurch entsteht kein Vorrang gegenüber dem Autoverkehr
Das heißt konkret:
Radfahrende dürfen den Zebrastreifen fahrend nutzen. Sie müssen jedoch warten, wenn Fahrzeuge Vorrang haben oder nicht rechtzeitig anhalten können. Autofahrer müssen für fahrende Radfahrer nicht automatisch stoppen. 
Kommt es zu einem Unfall, kann Radfahrenden eine Mitschuld zugesprochen werden. 
 
Wann haben Radfahrende Vorrang?
Nur dann, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. In diesem Moment gelten sie als Fußgänger und genießen dieselben Rechte wie andere Fußgänger am Überweg. 
In der Praxis ist das die sicherste und rechtlich eindeutigste Lösung – insbesondere an stark befahrenen Straßen.
 
Wie ist die Lage bei E-Scootern?
Für E-Scooter gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Fahrräder:
Fahrend gelten E-Scooter als Fahrzeuge. Fahrende E-Scooter-Fahrer haben am Zebrastreifen keinen besonderen Vorrang. Wer absteigt und den E-Scooter schiebt, gilt als Fußgänger. 
Da E-Scooter sehr kompakt sind und schnell beschleunigen können, entstehen häufig Missverständnisse im Straßenverkehr. Deshalb sollten Nutzer besonders defensiv fahren und niemals davon ausgehen, dass Autos automatisch anhalten.
 
Häufige Irrtümer

„Radfahrer müssen immer absteigen“
Nein. Das Fahren über den Zebrastreifen ist erlaubt. Ohne Absteigen besteht jedoch kein Vorrang. 

„Autos müssen für fahrende Radfahrer immer anhalten“
Ebenfalls falsch. Der Vorrang des Fußgängerüberwegs gilt in erster Linie für Fußgänger. 

„Kinder auf dem Fahrrad haben automatisch Vorrang“
Auch Kinder gelten fahrend grundsätzlich als Fahrzeugführer. Trotzdem müssen Autofahrer natürlich besonders vorsichtig sein.
 
Tipps für mehr Sicherheit

Für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer
Geschwindigkeit vor dem Überweg deutlich reduzieren Blickkontakt mit Autofahrern suchen Nicht überraschend auf den Zebrastreifen fahren Im Zweifel absteigen und schieben 

Für Autofahrer
Immer bremsbereit an Zebrastreifen heranfahren Auch auf schnell herannahende Fahrräder oder E-Scooter achten Besonders vorsichtig bei Kindern und unübersichtlichen Situationen sein 

Fazit
Mit Fahrrad oder E-Scooter darf man einen Fußgängerüberweg zwar fahrend überqueren – einen automatischen Vorrang hat man dabei jedoch nicht. Erst durch das Absteigen und Schieben wird man rechtlich zum Fußgänger und erhält die entsprechenden Vorrechte.
Wer Missverständnisse vermeiden möchte, fährt defensiv und steigt im Zweifel lieber ab. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
 
Und übrigens ist das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter auf dem Urbacher Marktplatz ebenfalls nicht erlaubt. Der Marktplatz ist nämlich als Fußgängerzone beschildert. Das heißt für Radelnde oder E-Scooter-Piloten: absteigen und schieben!
Gerade jetzt in den Sommermonaten, wo sich oft viele kleine Kinder am Wasserspiel am Marktplatz aufhalten und herumtollen, sollte von seiten der Radfahrer und E-Scooter-Piloten mehr Rück- und Vorsicht erwartet werden dürfen!
 
 

Das Rauchverbot an Haltestellen gilt ab sofort an Haltestellen des VVS.
Meldung vom 01. Juni 2026

Neues Nichtrauchergesetz in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg und damit auch in Urbach gelten seit dem 1. Juni 2026 deutlich strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher. Mit der Reform des Landesnichtraucherschutzgesetzes will die Landesregierung vor allem Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauch schützen. Besonders betroffen ist das Rauchen im öffentlichen Raum.    Diese neuen Rauchverbote gelten künftig Ab Juni ist das Rauchen nicht mehr nur in vielen Innenräumen verboten, sondern auch an zahlreichen Orten im Freien. Neu betroffen sind insbesondere Bereiche, an denen sich häufig Familien und Minderjährige aufhalten. Verboten ist das Rauchen künftig unter anderem:   auf öffentlichen Kinderspielplätzen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen auf Schulhöfen in Freibädern in Zoos in Freizeitparks    Das Gesetz betrifft dabei nicht nur klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und Shishas fallen unter die neuen Vorschriften – selbst dann, wenn kein Nikotin oder Tabak konsumiert wird. Hintergrund ist laut Gesetzesbegründung die mögliche Freisetzung gesundheitsschädlicher Stoffe beim Erhitzen oder Verdampfen.    Raucherzonen nur noch eingeschränkt erlaubt In einigen Einrichtungen dürfen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden – allerdings nur abseits sensibler Bereiche. Das gilt beispielsweise für Freibäder, Zoos oder Freizeitparks. Dort müssen die Raucherzonen so angelegt sein, dass andere Besucher möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Freibad Urbach wurden solche Raucherzonen eingerichtet.
Meldung vom 29. Mai 2026

Kabelarbeiten im Umfeld des Wittumstadions sorgen für Einschränkungen

Die Deutsche Telekom lässt im Juni ein Glasfaserkabel für den Mobilfunkbetrieb vom Sendemast beim Wittumstadion an einen Verteiler in der Schraienstraße verlegen. Die Kabelarbeiten erfolgen dabei überwiegend im Gehwegbereich (sofern vorhanden). Sie beginnen im Wirtschaftsweg „Merzengraben“, der im Abschnitt zwischen dem Sendemast und der Hofackerstraße voll gesperrt werden muss (wegen der geringen Straßenbreite). Anschließend geht die Kabelverlegung weiter über die Hofackerstraße und Wittumstraße, Schraienstraße. Für die Bauarbeiten wird ein Zeitraum von etwa einem Monat (abschnittsweise) angesetzt, in deren Verlauf es zeitweise zu Einschränkungen im Gehweg und Fahrbahnbereich sowie bei Grundstückszufahrten kommen kann. Das hier tätige Bauunterehmen ist angehalten, die betroffenen Anwohnenden rechtzeitig über mögliche Behinderungen zu informieren. Der zuständige Bauleiter vor Ort , Herr Kästner, ist zu erreichen unter: 0160 90385045.
So haben Mitarbeiter jüngst wieder den Grillplatz "ErlebnisReich" Rems angetroffen - einfach unfassbar! 
Meldung vom 26. Mai 2026

Es reicht langsam: Rücksichtsloses Verhalten am Grillplatz „ErlebnisReich Rems“ sorgt erneut für Empörung

Man fragt sich inzwischen ernsthaft, was in manchen Köpfen vorgeht. Erneut bot sich den Mitarbeitern des Bauhofs am Donnerstagmorgen vergangener Woche ein Bild des völligen Respektsverlustes an am „ErlebnisReich Rems“. Müll, Essensreste, Verpackungen, Flaschen und achtlos weggeworfene Grillabfälle lagen verstreut auf dem gesamten Platz.
Offenbar halten manche Nutzerinnen und Nutzer öffentliche Einrichtungen inzwischen für rechtsfreie Räume, in denen man sich benehmen kann wie auf einer wilden Müllkippe. Anders lässt sich kaum erklären, weshalb Menschen einen Platz derart verdreckt und verwüstet hinterlassen. Wer so handelt, zeigt nicht nur mangelnden Anstand, sondern auch eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber Mitmenschen und Umwelt.
 
Besonders ärgerlich ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der Lebensmittel und Verpackungen einfach liegen gelassen werden. Damit werden Tiere angelockt – von Krähen über Waschbären bis hin zu Ratten. Die Folgen dürfen dann wieder andere beseitigen: die Mitarbeiter des Bauhofs, die ohnehin genug andere wichtige Aufgaben zu erledigen haben.
 
Als wäre das alles noch nicht genug gewesen, musste am frühen Pfingstmontag-Morgen auch noch die Feuerwehr ausrücken. Grund dafür war ein brennender Mülleimer an der Grillstelle, der gelöscht werden musste. Auch hier stellt sich zwangsläufig die Frage, wie verantwortungslos man eigentlich sein muss, um eine solche Situation zu verursachen. Ob Gedankenlosigkeit oder gar Vorsatz dahintersteckt, lässt sich nicht sagen – in jedem Fall jedoch ist ein solches Verhalten völlig inakzeptabel.

Immer wieder wird in solchen Fällen der Ruf nach Überwachungskameras laut. Tatsache ist jedoch, dass eine lückenlose Überwachung öffentlicher Plätze aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist - auch nicht nach der Novellierung des Gesetzes! Ebenso wenig können Polizei oder Gemeindevollzugsdienst dauerhaft an solchen Orten präsent sein. Umso mehr sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand und ein Mindestmaß an Rücksichtnahme selbstverständlich sein.
 
Die Leidtragenden sind am Ende all jene Bürgerinnen und Bürger, Familien, Kinder und Radfahrer, die solche Plätze ordentlich nutzen und dort ihre Freizeit verbringen möchten. Denn wenn sich die Zustände weiter verschlechtern, wird früher oder später zwangsläufig die Frage im Raum stehen, ob solche öffentlichen Grill- und Freizeiteinrichtungen überhaupt noch betrieben werden können.
Dabei wäre alles so einfach: Müll gehört in die vorgesehenen Behälter oder wieder mit nach Hause genommen. Ein Platz sollte grundsätzlich so verlassen werden, wie man ihn selbst gerne vorfinden würde. Offenbar ist dieser einfache Grundsatz für manche jedoch bereits zu viel verlangt.
 

Meldung vom 12. Mai 2026

Auch im Sommer 2026 wieder „Musik am alten Espach“ – save the Dates!

„Musik am alten Espach“ heißt die vor drei Jahren gestartete kleine Konzertreihe auf der ehemaligen Zuschauertribüne am früheren Espach-Sportplatz in der Urbacher Mitte. Diese von vielen Musikfreunden inzwischen lieb gewonnenen Open-Air-Konzerte von regionalen Musikerinnen und Musikern, die dort unter freiem Himmel meist „unplugged“, also mit akustischen Instrumenten ohne viel „Tamtam“ Musik machen, werden auch in diesem Sommer fortgesetzt. Hier schon mal vorab die diesjährigen Termine und Bands, die auftreten werden:
Meldung vom 12. Mai 2026

Gut vorbereitet: Die Hausapotheke im Blick behalten

Ein kleiner Unfall im Haushalt, plötzliches Fieber oder eine Verstauchung beim Spielen – im Alltag können Situationen auftreten, in denen schnelle Hilfe gefragt ist. Eine gut ausgestattete Hausapotheke sorgt dafür, dass kleinere Beschwerden sofort versorgt werden können und man im Notfall ruhig und handlungsfähig bleibt. Darauf weist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hin.
Zu einer sinnvollen Grundausstattung gehören vor allem Verbandmaterialien wie sterile Kompressen, Mullbinden, Pflaster und Wunddesinfektionsmittel. Auch wichtige Medikamente sollten griffbereit sein – beispielsweise Schmerzmittel, fiebersenkende Mittel oder regelmäßig benötigte persönliche Arzneimittel.
Hilfreiche Utensilien wie ein Fieberthermometer, eine Pinzette oder eine Schere ergänzen die Hausapotheke sinnvoll. Wichtig ist außerdem die richtige Lagerung: Medikamente und Verbandsmaterial sollten kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
Das BBK empfiehlt zudem, die Hausapotheke mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere Verfallsdaten kontrolliert und fehlende oder aufgebrauchte Produkte ersetzt werden.
Wer vorbereitet ist, kann in vielen Situationen schnell und sicher reagieren – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge im eigenen Zuhause.

Weitere Infos zum Thema finden Sie unter folgenden Links:

Checklisten BBK

Hochwasser- und Katatstrophenschutz in Urbach

Meldung vom 29. April 2026

Reh vermutlich von Hund(en) gerissen

In der Nähe der örtlichen Kläranlage wurde in der vergangenen Woche ein verendetes Reh aufgefunden, das nach ersten Einschätzungen deutliche Verletzungen aufwies, die auf einen Angriff durch einen oder mehrere Hunde hindeuten könnten.  Gerade in der aktuellen Jahreszeit, der sogenannten Setzzeit, sind Rehe besonders gefährdet. In dieser Phase bringen die weiblichen Tiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie im hohen Gras oder im Unterholz auf. Die Kitze drücken sich bei Gefahr instinktiv regungslos auf den Boden und sind dadurch für Feinde – darunter auch wildernde oder unangeleinte Hunde – zwar schwer zu erkennen, aber auch leicht verletzlich. Trächtige Rehe sind weniger agil in ihrem Fluchtverhalten und können deshalb schnell zur Beute jagender Hunde werden, vor allem wenn diese zu zweit oder im Rudel unterwegs sind. Dieser Vorfall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig verantwortungsbewusstes Verhalten von Hundebesitzern in der freien Landschaft ist. Auch gut erzogene Hunde können ihrem Jagdinstinkt folgen, wenn sie Wildtiere wittern oder überraschend aufscheuchen. Dies gilt im Übrigen auch für Haus- und Nutztiere, wie Schafe, Ziegen oder Rinder auf ihren Weiden.   Appell an Hundebesitzer: - Hunde im Wald und in der freien Natur konsequent anleinen - Besonders in unübersichtlichem Gelände auf ausreichende Kontrolle achten - In der Setzzeit (Frühjahr bis Frühsommer) besondere Rücksicht auf Wildtiere nehmen Bekannte Wildruhezonen und Wiesenbereiche möglichst meiden oder besonders umsichtig passieren  Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kann das Zusammenleben von Mensch, Hund und Wildtieren in unserer Landschaft funktionieren. Bei jedem einzelnen Spaziergang mit Hund tragen die Hundeführer dabei Verantwortung – insbesondere in sensiblen Zeiten wie der Reh-Setzzeit.
Meldung vom 21. April 2026

Großes Interesse an gemeinsamer PV- und Wärmepumpen-Bündelungsaktion in Schorndorf und Urbach

Die gemeinsame Bündelungsaktion für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen der Kommunen Urbach und Schorndorf stößt auf sehr große Resonanz. Nach Ablauf der Anmeldefrist am 15. April verzeichnen die beiden Kommunen insgesamt rund 170 Teilnehmende – ein starkes Signal für das wachsende Interesse an klimafreundlicher Energieversorgung in der Region.
Alleine aus Urbach kamen knapp 50 Anmeldungen. Aus Schorndorf meldeten sich gut 120 Bürger an. Dabei herrschte ähnlich großes Interesse an Photovoltaikanlagen wie an Wärmepumpen. Rund 75 Interessenten ziehen sogar beide Technologien in Betracht und denken damit ganzheitlich über die zukünftige Energieversorgung in ihrem Zuhause nach.
Flankierend zur Bündelungsaktion wurden im März gemeinsam mit der Energieagentur Rems-Murr Gebäude- und Heizungschecks in beiden Kommunen angeboten. Dieses Angebot wurde ebenfalls intensiv genutzt.
Im nächsten Schritt übernimmt die FÜNF PROZENT GmbH als beauftragter Dienstleister die Auswertung der Anmeldungen und erstellt ein sogenanntes Mengengerüst. Auf dieser Basis werden Richtpreisangebote von regionalen Fachbetrieben eingeholt. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich Unternehmen aus einem Umkreis von maximal etwa einer Fahrstunde, um die lokale Wertschöpfung zu stärken und kurze Wege sicherzustellen.
Die Richtpreisabfrage umfasst dabei nicht nur Kostenschätzungen, sondern auch weiterführende Informationen – etwa zu eingesetzten Herstellern, technischen Lösungen, Garantiebedingungen sowie Zahlungsmodalitäten. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die hohe Beteiligung zeigt deutlich: Das Interesse an erneuerbaren Energien und zukunftsfähigen Heizlösungen ist groß. Durch die Bündelung der Nachfrage profitieren die Teilnehmenden von besserer Marktübersicht, effizienteren Prozessen und potenziell attraktiveren Konditionen.

Dieses Foto erhielt die Gemeindeverwaltung von einem vorbeikommenden Radfahrer mit folgendem Kommentar: „ich bin heute über den Remstalradweg nach Schorndorf gefahren. Und damit auch vorbei an dem Rast- und Grillplatz zwischen Urbach und Schorndorf. Es ist schockierend, dass dieser idyllisch an der Rems gelegene Platz übers Wochenende so vermüllt wurde. Mein Urteil: Schweine verlassen ihren Fressplatz sauberer.“ Dem ist nichts hinzuzufügen!
Meldung vom 21. April 2026

Dem Gemeindebauhof bietet sich zum Wochenbeginn ein trauriger Anblick vom „Rastplatz an der Rems“

Am vergangenen Wochenende kam es am Rastplatz an der Rems zu erheblichen Vandalismusschäden und einer massiven Vermüllung, die bei vielen Besucherinnen und Besuchern für Unverständnis sorgt. Offenbar hatten sich dort mehrere Personen zu einer Feier getroffen – zurück blieb jedoch ein Bild der Verwüstung. Über den gesamten Platz verteilt fanden sich Müllreste, leere Verpackungen sowie zahlreiche Pfandflaschen, die achtlos liegen gelassen wurden. Besonders ärgerlich ist dabei nicht nur die Menge des Abfalls, sondern auch die offensichtliche Gleichgültigkeit gegenüber der Natur und den Mitmenschen, die diesen Ort zur Erholung nutzen. Neben der Vermüllung wurden auch Einrichtungen mutwillig beschädigt. Ein Hinweisschild sowie eine Reparatur-Säule des ADFC für Radfahrende wurden aus ihrer Verankerung gerissen und stark beschädigt. Diese Infrastruktur ist eigentlich dafür gedacht, Radfahrerinnen und Radfahrern unkompliziert Hilfe bei kleineren Pannen zu bieten – ein Angebot, das durch die Zerstörung vorerst nicht mehr zur Verfügung steht.            Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf ein wachsendes Problem: den respektlosen Umgang mit öffentlichen Freizeiteinrichtungen. Solche Schäden verursachen unnötige Kosten für die Allgemeinheit, die letztlich von Kommunen und damit von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich zunehmend die Frage, ob und wie lange es verantwortbar ist, solche frei zugänglichen Angebote aufrechtzuerhalten. Denn wenn Einrichtungen wiederholt Ziel von Vandalismus werden, könnte dies langfristig dazu führen, dass sie zurückgebaut oder gar nicht erst neu errichtet werden. Leidtragende wären dann vor allem jene, die diese Orte verantwortungsvoll nutzen und schätzen. Der Vorfall an der Rems ist somit nicht nur ein lokales Ärgernis, sondern auch ein deutliches Signal dafür, wie wichtig ein bewusster und respektvoller Umgang mit gemeinschaftlichem Eigentum ist.
Meldung vom 21. April 2026

Verabschiedung von Bürgermeisterin Martina Fehrlen

Für die musikalische Umrahmung der Verabschiedung sorgte der Gesangverein Eintracht Urbach 1925 e.V. Die erste stellvertretende Bürgermeisterin, Ursula Jud, begrüßte die Anwesenden nach dem musikalischen Auftakt und führte in das Programm ein.  Es folgten die Grußworte des ersten Landesbeamten, Herr Dr. Zaar, der die Verdienste von Martina Fehrlen aus übergeordneter Sicht würdigte und ihren Einsatz für die Kommune hervorhob.  Auch Bürgermeister Thomas Bernlöhr richtete persönliche Worte an die scheidende Amtsinhaberin und betonte die gute Zusammenarbeit sowie ihre prägenden Leistungen. In ihren Schlussworten blickte Martina Fehrlen selbst auf ihre Amtszeit zurück. Sie dankte den Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung während ihrer Tätigkeit.
Meldung vom 24. März 2026

Finnenlaufbahn am Wittumstadion ist kein Offroad-Trail für Räder

In den vergangenen Tagen wurde die Finnenbahn bei der Wittumhalle von den Mitarbeitern des Bauhofs mit großem Einsatz und viel Sorgfalt wieder instand gesetzt. Für diese aufwendige Arbeit gilt ihnen ein ausdrücklicher Dank.
Umso bedauerlicher ist ein Vorfall, der sich vor kurzem ereignete: Während einer abendlichen Laufrunde wurde ein Läufer von einem jugendlichen Radfahrer auf der Finnenbahn überholt. Auf den freundlichen Hinweis, dass die Bahn nicht für Radfahrer vorgesehen ist, reagierte dieser jedoch uneinsichtig. Statt Rücksicht zu zeigen, beschleunigte er mehrfach und führte wiederholte Vollbremsungen über die gesamte Runde hinweg durch. Dabei hinterließ er meterlange, tiefe Rillen in den frisch aufgebrachten Hackschnitzeln.
Dieses Verhalten ist nicht nur unsportlich, sondern auch äußerst rücksichtslos gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern der Finnenbahn. Die entstandenen Spuren stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar und beeinträchtigen die Sicherheit beim Laufen deutlich.
Der betroffene Läufer sah sich schließlich gezwungen, seine nächste Runde im Schritttempo zurückzulegen und die entstandenen Bremsspuren notdürftig mit den Füßen wieder zu glätten.
Dieser Vorfall macht deutlich, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit öffentlichen Anlagen ist. Die Finnenbahn ist für Läuferinnen und Läufer gedacht – darauf weisen eigentlich auch die dort vorhandenen Schilder deutlich hin. Bitte tragen Sie alle dazu bei, dass sie in einem guten und sicheren Zustand bleibt!

Nachrichten Gemeinde Urbach
Meldung vom 24. März 2026

Award Staatsanzeiger fürs JuZe

So bitte nicht - mit dem E-Scooter darf der Gehweg nicht benutzt werden!
Meldung vom 10. März 2026

E-Scooter in Urbach: Regeln beachten und Risiken vermeiden

In letzter Zeit sind nicht nur in größeren Städten, sondern auch in Urbach vermehrt sogenannte E-Scooter (batteriebetriebene Tretroller) im Straßenverkehr zu beobachten. Während in den Medien häufig über den Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher diskutiert wird, sollten Eltern, die ihren Kindern die Nutzung solcher Fahrzeuge ermöglichen, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Risiken hinweisen. Gerade Jugendliche neigen mitunter zu Leichtsinn und Risikobereitschaft. Dabei wird häufig unterschätzt, welche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können – sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere für kleine Kinder oder ältere Menschen. Zudem ist zu beachten, dass E-Scooter nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dieses Kennzeichen wird jährlich im März gewechselt. Fahrzeuge, die noch mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, verfügen nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz und dürfen nicht benutzt werden.   Für die Nutzung von E-Scootern gelten unter anderem folgende Regeln:
Meldung vom 10. März 2026

Schranke an der Hagsteige wieder in Betrieb genommen

Mit dem Beginn der Frühlingssaison steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher am Wanderparkplatz an der Hagsteige. Um ein ungeordnetes und übermäßiges Parken zu vermeiden und sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall jederzeit ungehindert zum Einsatzort gelangen können, wird die Zufahrt zu diesem Bereich an den Wochenenden erneut durch eine Schranke geregelt.

Von Mitte März bis Ende Oktober bleibt die Schranke jeweils samstags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit können ausschließlich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie weitere berechtigte Personen im Einzugsgebiet der Hagsteige die Schranke mithilfe einer Karte oder Münze in Richtung Hagsteige öffnen.
Die hierfür erforderlichen Karten und Münzen werden ausschließlich an Berechtigte im Servicebüro des Rathauses ausgegeben. Nach Öffnung des Freibads sind diese zudem auch dort erhältlich.
Alle übrigen Gäste und Besucherinnen und Besucher des Wald-Erlebnispfades oder des Bergrutsches werden gebeten, möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle „Banrain“, VVS-Buslinie 249) anzureisen oder ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz am Freibad abzustellen.

Weitere Parkmöglichkeiten für einen Besuch des Wald-Erlebnispfades bestehen zudem an den Wanderparkplätzen „Buchs“ und „Lauftreff“ im Bärenbachtal. Link zum Walderlebnispfad. 

Meldung vom 10. März 2026

Verkaufsangebot Hofackerstraße 22 & 24

Hier finden Sie das vollständige Exposé und Alle Infos zum Vergabeverfahren:
Meldung vom 04. März 2026

Sanierung Spielplatz Krebenhalde gestartet

Der Bauhof der Gemeinde hat in der Kalenderwoche 10 mit der Sanierung des Spielplatzes Krebenhalde begonnen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen bestehende Spielgeräte entfernt werden.

Das wird erneuert:

- der bisherige Spielturm wird ersetzt,
- die Doppelschaukel wird durch eine neue Schaukelanlage ersetzt,
- das kleine Kletterhäusle am Sandkasten wird ebenfalls abgebaut.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.

Das Foto zeigt die Baustelle im Herbst 2025. Sie geht jetzt ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 04. März 2026

Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle für knapp zwei Wochen voll gesperrt

Im Zuge von Hangsicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn muss die Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle im Bereich oberhalb der Bahnbrücke nächste Woche voll gesperrt werden. Die Sperrung wird am Montag, 9. März 2026, eingerichtet und dauert voraussichtlich bis Donnerstag, 2. April.


 
Die Umleitung erfolgt über die Kleingartenanlage Schorndorf, Richtung Schützenhaus Schorndorf und umgekehrt. (Landwirtschaftliche) Grundstücke vor und nach dem Sperrungsabschnitt können von den Anliegern angefahren werden, eine Durchfahrt ist jedoch nicht möglich.

Symbolbild: Arverio
Meldung vom 24. Februar 2026

Einschränkungen im Zugverkehr auf der Remsbahn

Das auf der Remsbahn verkehrende Eisenbahnunternehmen Arverio teilt zur derzeitigen Lage bezüglich Baustellen, Streckensperrungen und Ausfällen von planmäßigen Zugverbindungen auf der Remsbahn folgendes mit:
 
"Baustellen am Schienennetz sind notwendig, um die Infrastruktur in einen besseren Zustand zu bringen. Damit erhoffen wir uns künftig weniger Infrastrukturstörungen, die maßgeblich für die täglichen Verspätungen verantwortlich sind. 

Die Baustellenfahrplanunterlagen erreichen uns leider immer wieder sehr spät. Damit Sie als politische Entscheidungsträger:innen oder Multiplikator:innen besser über die Auswirkungen in Ihrer Region Bescheid wissen, informieren wir Sie auf diesem Weg transparent und frühzeitig über angekündigte Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG. Es geht hierbei ausschließlich um solche Bauarbeiten am Schienennetz, die unseren Zugverkehr sehr stark einschränken und für unsere Fahrgäste große Auswirkungen haben werden.

Die zugrunde liegenden Informationen erhalten wir direkt von der Deutschen Bahn AG und geben sie hier nach bestem Wissen und mit dem Stand vom 16.02.2026 weiter. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Arverio selbst führt keine Bauarbeiten am Schienennetz der Deutschen Bahn AG durch und hat auf deren Planung oder Durchführung keinen Einfluss."
 
 
Hier ein Überblick über Baustellen, die mit Einschränkungen im Zugverkehr verbunden sind, zum Stand Februar 2026:
 
MEX 13 Stuttgart – Aalen – Crailsheim


20.02. - 06.03.2026 Ellwangen – Crailsheim: Totalsperrung. 
24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung. 
06.03. - 20.03.2026 Aalen - Essingen (b. Aalen): Totalsperrung. 
06.03. - 30.03.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung 
31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung
10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung
24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
 
RE 1 Karlsruhe – Stuttgart – Aalen 


24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung. 
06.03. - 20.03.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung. 
21.03. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet. 
31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung
19.04. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet
29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf: Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung
15.07. - 20.07.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
29.08. - 11.09.2026 Weingarten (Ba) – Karlsruhe-Durlach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
01.09. - 14.09.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
04.09. - 11.09.2026 Wilferdingen-Singen – Grötzingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
 
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Zugverbindungen und Ersatzverkehren erhalten Bahnkunden unter:
 
www.efa-bw.de/
www.bahn.de/angebot
www.vvs.de/verbindungen-und-mobilitaet/fahrplanauskunft

Beispielfoto:Pixabay
Meldung vom 24. Februar 2026

Angepasste Geschwindigkeit auf landwirtschaftlichen Wegen – Feldwege sind keine Rennstrecken!

Aus gegebenem Anlass bittet das Ordnungsamt alle Verkehrsteilnehmenden auch auf landwirtschaftlichen Wegen um besondere Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit – zum Schutz von Fußgängern, Radfahrenden, landwirtschaftlichen Betrieben und nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit.
Immer wieder wird fälschlicherweise die Auffassung vertreten, dass auf landwirtschaftlichen Wegen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelte, sofern keine gesonderte Beschilderung vorhanden ist. Diese Annahme ist rechtlich unzutreffend und kann zu erheblichen Gefahren führen.
 
Rechtslage nach § 3 StVO
Nach § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt der Grundsatz der angepassten Geschwindigkeit. Dort heißt es sinngemäß:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Zwar sieht § 3 Abs. 3 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor – dies gilt jedoch nur, soweit die Straßenverhältnisse dies überhaupt zulassen. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
 
Besondere Gefahren auf landwirtschaftlichen Wegen
Landwirtschaftliche Wege sind regelmäßig nicht für den allgemeinen schnellen Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt. 
 
Typische Merkmale sind:
schmale Fahrbahnen ohne Ausweichmöglichkeitenfehlende Fahrbahnmarkierungenunbefestigte oder weiche StraßenränderSchotter-, Erd- oder BetonspurbauweiseSchlaglöcher, Spurrillen und Verschmutzungenunübersichtliche Kurven und Kuppen
 
Hinzu kommt die besondere Nutzung dieser Wege:
Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (z. B. Traktoren, Anhänger, Erntemaschinen)querende oder entgegenkommende Fußgänger und RadfahrerReiterinnen und Reiterfreilaufende oder querende Tiere
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind häufig breiter, langsamer und aufgrund von Anbaugeräten schwerer einschätzbar. Verschmutzungen durch Erde oder Erntereste können die Fahrbahn zusätzlich rutschig machen.
Konsequenz: Nur geringe, angepasste Geschwindigkeit zulässig

Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h auf landwirtschaftlichen Wegen faktisch und rechtlich nicht zulässig. In der Praxis bedeutet „angepasste Geschwindigkeit“ hier regelmäßig deutlich reduzierte Werte – oftmals im Bereich von 20 bis 30 km/h, je nach Situation auch darunter.
Wer schneller fährt und dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verliert oder andere gefährdet, verstößt gegen § 3 StVO – selbst dann, wenn kein ausdrückliches Tempolimit angeordnet ist.

So sah die Baustelle vor ziemlich genau einem Jahr aus - nun geht sie ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 24. Februar 2026

B 29 Urbach – Lorch: Letzter Bauabschnitt beginnt


Die Sanierung der B 29 zwischen Urbach und Lorch schreitet voran. Der achte und letzte Bauabschnitt startet am 2. März 2026. Die Verkehrssicherung dafür wird bereits ab 25. Februar aufgebaut. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist wie geplant im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) saniert seit Mai 2024 die B 29 zwischen Urbach und Lorch. Die Verkehrssicherung des letzten achten Bauabschnitts zwischen Haubersbronn bis Plüderhausen wird seit gestern eingerichtet. Die Bauarbeiten sollen am Montag, 2. März 2026, starten. Im achten Bauabschnitt werden Sanierungsarbeiten an Brücken der B 29 zwischen Haubersbronn und Plüderhausen durchgeführt. Dazu zählt auch der Austausch von Leitplanken auf, vor und nach den Brücken. Auch die Leitplanken beim Parkplatz auf Höhe Plüderhausen in Fahrtrichtung Aalen werden instand gesetzt. 
Die Bauarbeiten und die Verkehrssicherung beschränken sich auf den Bereich der einzelnen Brücken. Insgesamt werden fünf Brücken saniert. Mit Ausnahme der Wieslauftalbrücke beschränken sich die Sanierungsarbeiten auf die Fahrtrichtung Aalen. Im Bereich der Wieslauftalbrücke werden in beide Richtungen die Leitplanken erneuert. Die Bauarbeiten starten auf Höhe der Zufahrt Plüderhausen an zwei Brücken. Darauf folgen zwei weitere Brücken zwischen Urbach und Plüderhausen. Abschließend werden die Arbeiten an der Wieslauftalbrücke durchgeführt. Im Bereich der Brückensanierungen wird es Geschwindigkeitsreduzierungen, verringerte Fahrstreifenbreiten und stellenweise eine Reduzierung auf einen Fahrstreifen geben. Diese Sanierungsarbeiten sollen im April 2026 abgeschlossen werden.
Abschließend wird im Baufeld der Gesamtmaßnahme die vorläufige Markierung zur Verkehrsfreigabe durch die hochwertige und dauerhafte Endmarkierung ersetzt. Diese Arbeiten sind in den Pfingstferien geplant und stellen den Abschluss der zweijährigen Sanierungsmaßnahme dar. Hierzu wird rechtzeitig in einer gesonderten Medienmitteilung informiert.
Der Bund investiert mit der Gesamtmaßnahme rund 22 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo
 

Meldung vom 23. Februar 2026

Kostenloses WLAN an öffentlichen Standorten in Urbach

Die Gemeinde Urbach stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen ein kostenfreies WLAN-Angebot zur Verfügung. Mit FreeKey steht ein leistungsfähiger Anbieter bereit, der öffentliches Internet sicher und flächendeckend ermöglicht.
Beispielfoto: Pixabay
Meldung vom 17. Februar 2026

Richtiges und Wichtiges im Umgang mit Hunden

Einige Vorfälle in letzter Zeit, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, veranlassen dieses, wieder einmal auf ein paar elementare Regeln hinzuweisen, die die meisten Urbacher Hundehalter ohnehin schon befolgen.   Trotzdem kommt es immer wieder zum Fehlverhalten einzelner, meist zu sorgloser Hundehalter, mit teilweise gravierenden Folgen. In jüngerer Zeit beklagen sich Jagdpächter und Spaziergänger über streunende Hunde, die leider – vor allem, wenn sie zu zweit oder mehreren unterwegs sind – auch schon Wildtiere angefallen oder auch gerissen haben. Diese Tiere verenden dann qualvoll, wenn sie nicht rechtzeitig vom Jäger oder Förster gefunden werden. Solche Vorfälle sind absolut inakzeptabel und können für die Hundebesitzer auch folgenschwer mit harten Strafen und Maßnahmen enden, die bis zur Wegnahme des Hundes führen können.   Weniger folgenschwer, jedoch ebenso beachtenswert ist Folgendes: Im Frühjahr werden von den Landwirten bald wieder die Äcker bestellt, und das Gras für die Frischfuttergewinnung und die Heuproduktion befindet sich in der entscheidenden Wachstumsphase. Die Landwirte empfinden es zu Recht als Ärgernis, wenn Hundeführer aus Unwissenheit durch Wiesen oder frisch eingesäte Felder stapfen oder dort sogar, wie auch schon geschehen, frisch eingesäten Äckern Ausbildung mit ihren Vierbeinern betreiben.   Der § 44 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg sagt dazu u.a. aus:   (2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.   (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.   Letzteres gilt auch für Hundekot oder Apportiergegenstände (Stöckchen usw.), die schon erhebliche Schäden in den Mähwerken der Landwirte verursacht haben.   Auch stundenlanges Gebell von Hunden, deren Besitzer Ihre(n) Hund(e) tagsüber, wenn sie bei der Arbeit sind, in einen Außenzwinger sperren, ist nicht zu akzeptieren. Notfalls müssen Hunde, die aus nichtigen Anlässen (oder aus Einsamkeit?) bellen oder jaulen, im Haus gehalten werden.    Dass Raufereien oder gar Beißvorfälle unter Hunden vermieden werden müssen, indem Hunde rechtzeitig an die Leine zu nehmen sind und nur von dafür geeigneten Personen geführt werden dürfen, die in der Lage sind, ihren Hund auch zu beherrschen, versteht sich eigentlich von selbst.    Damit jeglicher Ärger tunlichst vermieden wird, sollten verantwortungsvolle Hundehalter die folgenden Regeln beachten: Vorausschickend sei dabei erwähnt, dass viele Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit auf der örtlichen Polizeiverordnung beruhen. Das bedeutet, dass das, was in Urbach gilt, anderswo anders gehandhabt werden kann. In Urbach gilt :
Meldung vom 16. Februar 2026

Photovoltaik- & Wärmepumpen-Bündelungsaktion Urbach-Schorndorf

Kommunale Photovoltaik-Bündelungsaktionen bieten Bürgerinnen und Bürgern attraktive Konditionen durch gemeinsames Investieren. Auch die Gemeinde Urbach beteiligt sich an diesem bewährten Modell – gemeinsam mit der Stadt Schorndorf und dem Dienstleister „Fünf Prozent“. Der Dienstleister bündelt die Anfragen, holt geprüfte Angebote qualifizierter Fachbetriebe ein und stellt diese transparent zur Verfügung. Teilnehmende können die Angebote vergleichen und gemeinsam über den bevorzugten Installationsbetrieb abstimmen. Durch die Bündelung entstehen Kostenvorteile und der individuelle Aufwand für die Angebotseinholung wird deutlich reduziert. Nach dem erfolgreichen Schorndorfer Projekt im Jahr 2024 wird die Bündelungsaktion gemeinsam mit Urbach neu aufgelegt – und erstmals können auch Wärmepumpenbestellungen nach dem gleichen Prinzip gebündelt werden.
Meldung vom 10. Februar 2026

Personalausweis kostet seit 7. Februar 2026 mehr

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits seit 7. Februar 2026.
 
Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis, statt bisher 37,00 Euro. 
Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. 
 
Hinzu kommen ggf. noch 6,00 € für ein biometrisches Passbild, wenn es im Servicebüro gemacht wird.
Fragen zum Thema beantwortet das Team vom Urbacher Servicebüro gerne persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten, telefonisch unter 07181 8007-99 oder per E-Mail an servicebuero@urbach.de
 
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgte im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026.