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Aktuelle Meldungen

Meldung vom 23.06.2026

29.06. bis 30.08.: Zugausfälle zwischen Stuttgart Hbf und Aalen (RE1) sowie Crailsheim (MEX13) – Schienenersatzverkehr (SEV) wird eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es  im Zeitraum vom 29.06. bis 30.08.26  mit Unterbrechungen vereinzelt zu Zugausfällen bei den Regionallinien MEX13 und RE1-Ost zwischen Stuttgart Hbf und Aalen bzw. Crailsheim. Zwischen Schorndorf und Stuttgart Hbf verweisen wir teilweise auf die S-Bahn. Zusätzlich wird zwischen unterschiedlichen Orten Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Ersatzhaltestellen des SEV befindet sich an der Lininbushaltestelle „Hauptstraße“. Fahrräder können in den Bussen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Die Fahrzeiten der Busse weichen vom regulären Zugfahrplan ab. Zudem gibt es im SEV ein Mitnahmeverbot von E-Scootern, Rollern und E-Bikes. Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien wie DB Navigator oder in der bwegt App , um keine Änderungen zu verpassen. Dies teilt das Verkehrsunternenehmen Arverio mit Ersatzfahrplan Stuttgart - Crailsheim (PDF / 911 KB ) Ersatzfahrplan Crailsheim - Stuttgart (PDF / 907 KB )
Die Ersatzhaltestelle des Linien- und Schulbusses für die Haltestelle "Schloss" befindet ich bei der Wittumschule
Meldung vom 23.06.2026

Wegen Bauarbeiten in der Hofackerstraße kann die Haltestelle Schloss derzeit nicht angefahren werden

Wegen der Verlegung von Glasfaserleitungen der Deutschen Telekom kommt es derzeit in der Hofackerstraße zu Behinderungen im Straßenverkehr. U.a. ist der Verkehr mit Linien- und Schulbussen leider nicht möglich. Die Busse fahren deshalb über die Wittumstraße. Im Bereich der Wittumschule wurde eine Behelfshaltestelle eingerichtet für die Haltestelle „Schloss“ in der Hofackerstraße, die derzeit nicht bedient werden kann. Während der Bauarbeiten ist der GVD zum Schulbeginn und Unterichtsende an der Wittumschule vor Ort, um ggf. kleinen Schulkindern im Straßenverkehr zu helfen auf ihrem Schulweg. Wenn alles glatt läuft, sollten die Bauarbeiten zum Wochenbeginn beendet sein, so dass dort alles wieder normal laufen kann.
Meldung vom 23.06.2026

Achtung Waldbrandgefahr! Kein offenes Feuer an den öffentlichen Grillstellen

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit der letzten Tage steigt leider auch die Waldbrandgefahr. Im Moment hat der Deutsche Wetterdienst die zweithöchste Warnstufe ausgerufen. Falls es nicht anhaltend regnen sollte in den nächsten Tagen, ist sogar die höchste Warnstufe vorhergesagt. Nachzulesen ist dies auch auf folgender Internetseite: http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html. Feuerwehr, Forst- und Ordnungsamt weisen darauf hin, dass an den öffentlichen Grillplätzen „Hauwiesen“ am Hag und an der Rems kein offenes Feuer gemacht werden darf, solange der Wald- und Wie-senbrandindex auf 4 oder höher steht. Durch einen möglichen Funkenflug könnten angrenzendes Unterholz und trockene Wiesenflächen schnell Feuer fangen! Was für die öffentlichen Grillstellen gilt, sollte natürlich auch von privaten Stücklesbesitzern beachtet werden. Wer dennoch nicht auf das Grillen verzichten möchte, dem sei empfohlen, statt ein offenes Feuer zu machen, Holz-kohle- oder Gasgrills einzusetzen. Aber auch hier gilt es zu bedenken, dass Asche oder heiße Teile des Grills schnell ein Feuer entfachen können. Das Verbot des offenen Feuers gilt zunächst unbefristet. Sobald sich die Lage entspannt, werden die Schilder an den Grillpätzen wieder entfernt. Folgende Regeln bitten wir zu beachten:   Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und Beachtung folgender Hinweise:
Meldung vom 16.06.2026

Das Sommerferienprogramm ist jetzt online

Ab sofort ist das Sommerferienprogramm online und Anmeldungen sind möglich.  In Kooperation mit Vereinen, Privatpersonen, Organisationen und vielen ehrenamtlichen Helfern wird das Sommerferienprogramm über die Dauer der Sommerferien angeboten. Die Veranstaltungen reichen von Sportaktivitäten, Basteln und Werkeln, Entdecken bis hin zu Ausflügen, Musik und mehr -  sodass den Urbacher Kindern ein spannendes und abwechslungsweises Programm während den Sommerferien geboten werden kann. Wir danken HERZLICH allen Veranstaltern, die sich am Urbacher Ferienprogramm beteiligen!
Meldung vom 09.06.2026

Hochwasser- und Katastrophenschutztage auf dem Marktplatz am 10. und 11. Juli

Das Urbach-Hochwasser vom Juni 2024 jährt sich nun zum zweiten Mal. In der Zwischenzeit ist einiges angestoßen und auch umgesetzt worden, damit ein solches Starkregenereignis nicht noch einmal solch verheerende Auswirkungen auf den Ort hat. Die Gemeinde kann allerdings keinen umfassenden Schutz für alles und jeden gewährleisten. Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, Vorkehrungen zu treffen, dass sich die Schäden im Falle eines neuerlichen Starkregen- oder Hochwasserereignisses in möglichst geringem Umfang bewegen. Gelegenheit zur Information möchte die Gemeinde geben bei einer Info-Veranstaltung auf dem Urbacher Marktplatz. Am Freitag, 10. Juli 2026 kommt das Hochwassermobil des Hochwasserkompetenz Centrums Köln e.V . auf den Wochenmarkt. Dort erfahren Interessierte, wie man sich selbst vor Hochwasser schützen kann und worauf es dabei ankommt. Ein weiterer Gast wird das Extremwassermobil der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH aus Karlsruhe sein. Mit diesem Mobil können äußerst anschaulich mit Hilfe eines Modells die Auswirkungen von Starkregenfällen veranschaulicht werden. Außerdem erklärt der DRK Ortsverein Urbach an diesem Nachmittag, wie man sich im Falle einer solchen Naturkatastrophe am besten verhält.  Am Samstagmorgen, 11. Juli  2026 präsentieren sich die Freiwillige Feuerwehr Urbach und das DLRG Schorndorf und stellen dar, wie sie sich für Einsätze im Rahmen von Hochwasser- und Starkegenereignissen aufgestellt haben und ausgerüstet sind. Weitere Informationen zu den Hochwasser- und Katastrophenschutztagen folgen.
Beispielfoto WAZ
Meldung vom 01.06.2026

Mit dem Fahrrad oder E-Scooter über den Zebrastreifen - was ist erlaubt?

Fußgängerüberwege – umgangssprachlich „Zebrastreifen“ – sorgen immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei Fahrrädern und E-Scootern stellt sich die Frage: Darf man darüber fahren? Muss man absteigen? Und wer hat eigentlich Vorrang? Auch in Urbach gibt es solche besonders stark frequentierte Fußgängerüberwege, an denen es immer wieder zu prekären Situationen kommt. Beispielhaft sei hier der Zebrastreifen an der Hauptstraße von und zum Marktplatz genannt.  Deswegen seien an dieser Stelle einmal die geltenden gesetzlichen Regeln dargestellt:   Der Grundsatz: Der Zebrastreifen ist für Fußgänger da Nach § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben an Fußgängerüberwegen grundsätzlich zu Fuß Gehende Vorrang. Fahrzeuge müssen ihnen das sichere Überqueren ermöglichen.  Das bedeutet: Autos, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter müssen bremsbereit sein. Wer zu Fuß den Überweg benutzen möchte, hat Vorrang. Überholen am Zebrastreifen ist verboten.  Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren? Ja. Das Befahren eines Fußgängerüberwegs mit dem Fahrrad ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings gilt dabei ein wichtiger Unterschied: Fahrend = kein Vorrang Wer auf dem Fahrrad sitzt und über den Zebrastreifen fährt, gilt rechtlich als Fahrzeugführer – nicht als Fußgänger. Dadurch entsteht kein Vorrang gegenüber dem Autoverkehr .  Das heißt konkret: Radfahrende dürfen den Zebrastreifen fahrend nutzen. Sie müssen jedoch warten, wenn Fahrzeuge Vorrang haben oder nicht rechtzeitig anhalten können. Autofahrer müssen für fahrende Radfahrer nicht automatisch stoppen.  Kommt es zu einem Unfall, kann Radfahrenden eine Mitschuld zugesprochen werden.    Wann haben Radfahrende Vorrang? Nur dann, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben . In diesem Moment gelten sie als Fußgänger und genießen dieselben Rechte wie andere Fußgänger am Überweg.  In der Praxis ist das die sicherste und rechtlich eindeutigste Lösung – insbesondere an stark befahrenen Straßen.   Wie ist die Lage bei E-Scootern? Für E-Scooter gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Fahrräder: Fahrend gelten E-Scooter als Fahrzeuge. Fahrende E-Scooter-Fahrer haben am Zebrastreifen keinen besonderen Vorrang. Wer absteigt und den E-Scooter schiebt, gilt als Fußgänger.  Da E-Scooter sehr kompakt sind und schnell beschleunigen können, entstehen häufig Missverständnisse im Straßenverkehr. Deshalb sollten Nutzer besonders defensiv fahren und niemals davon ausgehen, dass Autos automatisch anhalten.   Häufige Irrtümer „Radfahrer müssen immer absteigen“ Nein. Das Fahren über den Zebrastreifen ist erlaubt. Ohne Absteigen besteht jedoch kein Vorrang.  „Autos müssen für fahrende Radfahrer immer anhalten“ Ebenfalls falsch. Der Vorrang des Fußgängerüberwegs gilt in erster Linie für Fußgänger.  „Kinder auf dem Fahrrad haben automatisch Vorrang“ Auch Kinder gelten fahrend grundsätzlich als Fahrzeugführer. Trotzdem müssen Autofahrer natürlich besonders vorsichtig sein.   Tipps für mehr Sicherheit Für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer Geschwindigkeit vor dem Überweg deutlich reduzieren Blickkontakt mit Autofahrern suchen Nicht überraschend auf den Zebrastreifen fahren Im Zweifel absteigen und schieben  Für Autofahrer Immer bremsbereit an Zebrastreifen heranfahren Auch auf schnell herannahende Fahrräder oder E-Scooter achten Besonders vorsichtig bei Kindern und unübersichtlichen Situationen sein  Fazit Mit Fahrrad oder E-Scooter darf man einen Fußgängerüberweg zwar fahrend überqueren – einen automatischen Vorrang hat man dabei jedoch nicht. Erst durch das Absteigen und Schieben wird man rechtlich zum Fußgänger und erhält die entsprechenden Vorrechte. Wer Missverständnisse vermeiden möchte, fährt defensiv und steigt im Zweifel lieber ab. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.   Und übrigens ist das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter auf dem Urbacher Marktplatz ebenfalls nicht erlaubt. Der Marktplatz ist nämlich als Fußgängerzone beschildert. Das heißt für Radelnde oder E-Scooter-Piloten: absteigen und schieben! Gerade jetzt in den Sommermonaten, wo sich oft viele kleine Kinder am Wasserspiel am Marktplatz aufhalten und herumtollen, sollte von seiten der Radfahrer und E-Scooter-Piloten mehr Rück- und Vorsicht erwartet werden dürfen!    

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