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Meldung vom 17.12.2025

Appell zum Verzicht auf privates Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Anlass zur Freude und zum gemeinsamen Feiern. Zugleich möchten wir eindringlich dazu aufrufen, auf das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Aus Gründen der  Sicherheit  stellt Feuerwerk – insbesondere der Gebrauch illegaler oder unsachgemäß verwendeter Böller – eine erhebliche Gefahr dar. Jährlich kommt es zu schweren Verletzungen an Händen, Augen und Ohren sowie zu Bränden an Gebäuden, Fahrzeugen und in der Natur. Diese Risiken gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte und binden wertvolle Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Auch aus Sicht des  Tierschutzes  ist Feuerwerk problematisch. Die lauten Knallgeräusche und Lichtblitze versetzen Haus- und Wildtiere in große Angst und Panik. Viele Tiere erleiden erheblichen Stress, Verletzungen oder flüchten orientierungslos. Besonders betroffen sind Hunde, Katzen, Pferde sowie Vögel und Wildtiere. Darüber hinaus belastet Silvesterfeuerwerk die  Luftqualität  erheblich. In kurzer Zeit werden große Mengen an Feinstaub freigesetzt, die die Atemluft verschlechtern und insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesundheitsschädlich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die  Rücksichtnahme auf Mitmenschen , insbesondere auf Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten. Für viele von ihnen können die lauten Explosionen Erinnerungen an traumatische Erlebnisse wachrufen und starke Angstgefühle auslösen. Bitte beachten Sie zudem die  geltenden gesetzlichen Regelungen :  Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) ist  ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar  erlaubt.  Außerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen von Pyrotechnik grundsätzlich verboten . Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Grundsätzlich unterlassen werden sollte das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Pflegeheimen und Ortsteilen mit alten Gebäuden und Fachwerkhäusern.   Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein und appellieren, den Jahreswechsel ohne privates Feuerwerk zu feiern. Es gibt zahlreiche alternative Möglichkeiten, das neue Jahr stimmungsvoll, gemeinschaftlich und friedlich zu begrüßen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Meldung vom 17.12.2025

Kein Wochenmarkt "zwischen den Jahren" in Urbach - dafür am Dienstag, 23.12.2025

Die Urbacher Marktleute sind wie gewohnt am kommenden Freitag, 19. Dezember 2025, für ihre Kundschaft da. Zusätzlich wird es vor Weihnachten noch einen weiteren  Markttag  geben, und zwar am  Dienstag, 23.12.2025 von 13.00 bis 18.00 Uhr.   "Zwischen den Jahren" sowie am Freitag, 2. Januar 2026 findet kein Wochenmarkt statt, da einige Marktbeschicker sich noch im Winterurlaub befinden. Der erste Wochenmarkt im neuen Jahr ist dann am Freitag, 9. Januar 2026, regulär von 13.00 bis 18.00 Uhr. Darauf weist die Gemeindeverwaltung hin.
Meldung vom 16.12.2025

Schließzeiten des Urbacher Rathauses

Das Urbacher Rathaus (inkl. Servicebüro und Ortsbauamt) bleibt von Mittwoch, 24.12.2025 (Heiligabend), bis einschließlich Montag, 06.01.2026 geschlossen. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ausweisdokumente zu beantragen, falls Sie über den Jahreswechsel verreisen möchten. Im Servicebüro wird kein Notdienst angeboten. Erreichbarkeit des Standesamts in dringenden Fällen (z. B. Sterbefälle): 07181 8007-34 standesamt@urbach.de Montag, 29.12.2025 | 09:00–11:00 Uhr Dienstag, 30.12.2025 | 09:00–11:00 Uhr Montag, 05.01.2025 | 09:00–11:00 Uhr Hinweis: Am Dienstag, 23.12.2025 ist das Standesamt nicht besetzt. Das Wahlamt ist am 29. + 30.12. sowie an den Brückentagen 02.01. + 05.01. zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Kontakt: Frau Naun – 07181 8007-30
Meldung vom 15.12.2025

Stellenausschreibung Bürgermeister/in (m/w/d)

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Urbach (ca. 9.200 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaberin zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.  Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 8. März 2026 , eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 29. März 2026 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerbenden (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und müssen spätestens am Montag, den 9. Februar 2026, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach – in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt. • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; •eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt; Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Bewerbervorstellung werden den zugelassenen Bewerbenden rechtzeitig mitgeteilt.
Meldung vom 27.11.2025

KabCom 2026 – Karten für das neue Kabarett- & Comedy-Programm der Gemeinde Urbach ab sofort erhältlich

Wie jedes Jahr zur Adventszeit präsentiert Urbach mit Freude das Jahresprogramm KabCom 2026 , das erneut hochkarätige Kabarettistinnen, Comedians und musikalische Humorformate in die Urbacher Auerbachhalle bringt. Die Veranstaltungsreihe wird seit mehr als 30 Jahren vom Konzertbüro Braun aus Welzheim in Kooperation mit dem Urbacher Kulturamt veranstaltet und organisiert. Zahlreiche, inzwischen in der Szene sehr bekannte Namen wie Dieter Nuhr, Bülent Ceylan, Torsten Sträter, Hazel Brugger, Ingo Appelt, Michael Mittermeier, Eure Mütter, Urban Priol u.v.a. waren schon zu Gast auf der Bühne in der Auerbachhalle. Auch für 2026 beinhaltet das Programm wieder einen Mix aus klassischem Kabarett, Standup Comedy, musikalischen und circensischen Acts und Alltagskomik mit internationalen und oft mehrfach preisgekrönten Künstlerinnen und Künstlern.   Programmübersicht KabCom 2026 23. Januar 2026, Paul Morocco & Olé – Olé – Die Flamenco Comedyshow 6. März 2026, BlöZinger – Das Ziel ist im Weg (KopfKinoKabarett) 17. April 2026, Die Grabowskis – Die unteren 10.000 8. Mai 2026, Professor Timm Sigg – Die formelhafte Welt des Mathé-Profs 25. September 2026, Bernd Stelter – Reg’ dich nicht auf. Gibt nur Falten! 9. Oktober 2026, Sara Brandhuber – A scheena Schmarrn!  30. Oktober 2026, Pigor & Eichhorn – Volumen X 5. Dezember 2026, Uli Böttcher – Ü60, das Leben rächt sich Die Auerbachhalle (Adresse: Seebrunnenweg 15) bleibt das zentrale Veranstaltungszentrum für KabCom in Urbach – ein bewährter Ort, der die nötige intime Atmosphäre mit professioneller Ausstattung verbindet. Alle Veranstaltungen beginnen um 20.00 Uhr (Saalöffnung um 19.00 Uhr).   Mit dieser Auswahl decken die Veranstalter wieder ein breites Spektrum innerhalb der Kleinkunst ab: Es gibt musikalische Comedy (Paul Morocco & Olé), skurriles Kabarett (BlöZinger), makabren Humor (Die Grabowskis), intellektuelle Comedy (Professor Sigg), Alltagskomik (Bernd Stelter), dialektischen Witz (Sara Brandhuber), poetischen Chanson-Rap (Pigor & Eichhorn) und lebenskluge Beobachtungen zum Alter (Uli Böttcher).   Der Vorverkauf läuft über das Servicebüro Urbach und über das Ticketportal Reservix .   Wie in den Jahren zuvor gibt es für alle Fans der Kleinkunstreihe ein Abo für alle acht Veranstaltungen. Dabei wird für den Ticketblock ein Preisnachlass von rund 30% gegenüber dem regulären Preis für die Einzelkarten an der Abendkasse gewährt. Dieses Angebot ist allerdings zeitlich beschränkt bis zur ersten Veranstaltung am 23. Januar 2026. Das Abo gibt es ausschließlich im Servicebüro der Gemeindeverwaltung, Tel. 07181 8007-99, E-Mail: servicebuero@urbach.de . Gegen Vorauskasse wird das Abo ggf. auch gerne zugeschickt.   Bei allen Veranstaltungen sorgt ein Team von Eltern der Kindergartenkinder vom Urbacher Schloss-Kindi mit kleinen Snacks vor der Veranstaltung und in den Pausen für das leibliche Wohl der Gäste.

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