Top Themen

Aktuelle Meldungen

Meldung vom 24.03.2026

Finnenlaufbahn am Wittumstadion ist kein Offroad-Trail für Räder

In den vergangenen Tagen wurde die Finnenbahn bei der Wittumhalle von den Mitarbeitern des Bauhofs mit großem Einsatz und viel Sorgfalt wieder instand gesetzt. Für diese aufwendige Arbeit gilt ihnen ein ausdrücklicher Dank. Umso bedauerlicher ist ein Vorfall, der sich vor kurzem ereignete: Während einer abendlichen Laufrunde wurde ein Läufer von einem jugendlichen Radfahrer auf der Finnenbahn überholt. Auf den freundlichen Hinweis, dass die Bahn nicht für Radfahrer vorgesehen ist, reagierte dieser jedoch uneinsichtig. Statt Rücksicht zu zeigen, beschleunigte er mehrfach und führte wiederholte Vollbremsungen über die gesamte Runde hinweg durch. Dabei hinterließ er meterlange, tiefe Rillen in den frisch aufgebrachten Hackschnitzeln. Dieses Verhalten ist nicht nur unsportlich, sondern auch äußerst rücksichtslos gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern der Finnenbahn. Die entstandenen Spuren stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar und beeinträchtigen die Sicherheit beim Laufen deutlich. Der betroffene Läufer sah sich schließlich gezwungen, seine nächste Runde im Schritttempo zurückzulegen und die entstandenen Bremsspuren notdürftig mit den Füßen wieder zu glätten. Dieser Vorfall macht deutlich, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit öffentlichen Anlagen ist. Die Finnenbahn ist für Läuferinnen und Läufer gedacht – darauf weisen eigentlich auch die dort vorhandenen Schilder deutlich hin. Bitte tragen Sie alle dazu bei, dass sie in einem guten und sicheren Zustand bleibt!
So bitte nicht - mit dem E-Scooter darf der Gehweg nicht benutzt werden!
Meldung vom 10.03.2026

E-Scooter in Urbach: Regeln beachten und Risiken vermeiden

In letzter Zeit sind nicht nur in größeren Städten, sondern auch in Urbach vermehrt sogenannte E-Scooter (batteriebetriebene Tretroller) im Straßenverkehr zu beobachten. Während in den Medien häufig über den Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher diskutiert wird, sollten Eltern, die ihren Kindern die Nutzung solcher Fahrzeuge ermöglichen, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Risiken hinweisen. Gerade Jugendliche neigen mitunter zu Leichtsinn und Risikobereitschaft. Dabei wird häufig unterschätzt, welche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können – sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere für kleine Kinder oder ältere Menschen. Zudem ist zu beachten, dass E-Scooter nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dieses Kennzeichen wird jährlich im März gewechselt. Fahrzeuge, die noch mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, verfügen nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz und dürfen nicht benutzt werden.   Für die Nutzung von E-Scootern gelten unter anderem folgende Regeln:
Meldung vom 10.03.2026

Schranke an der Hagsteige wieder in Betrieb genommen

Mit dem Beginn der Frühlingssaison steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher am Wanderparkplatz an der Hagsteige. Um ein ungeordnetes und übermäßiges Parken zu vermeiden und sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall jederzeit ungehindert zum Einsatzort gelangen können, wird die Zufahrt zu diesem Bereich an den Wochenenden erneut durch eine Schranke geregelt. Von Mitte März bis Ende Oktober bleibt die Schranke jeweils samstags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit können ausschließlich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie weitere berechtigte Personen im Einzugsgebiet der Hagsteige die Schranke mithilfe einer Karte oder Münze in Richtung Hagsteige öffnen. Die hierfür erforderlichen Karten und Münzen werden ausschließlich an Berechtigte im Servicebüro des Rathauses ausgegeben. Nach Öffnung des Freibads sind diese zudem auch dort erhältlich. Alle übrigen Gäste und Besucherinnen und Besucher des Wald-Erlebnispfades oder des Bergrutsches werden gebeten, möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle „Banrain“, VVS-Buslinie 249) anzureisen oder ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz am Freibad abzustellen. Weitere Parkmöglichkeiten für einen Besuch des Wald-Erlebnispfades bestehen zudem an den Wanderparkplätzen „Buchs“ und „Lauftreff“ im Bärenbachtal. Link zum Walderlebnispfad. 
Beispielfoto Pixabay
Meldung vom 10.03.2026

In Urbach werden die Straßen gereinigt - bitte nach Möglichkeit nicht am Straßenrand parken

In den Wochen vom 12. bis 28. März 2025 werden die Straßen im ganzen Ort gereinigt. Um möglichst alle Straßenbereiche reinigen zu können, möchten wir Sie bitten, nach Möglichkeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr keine Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Bitte parken Sie auf Ihren Grundstücken, in Einfahrten und Garagen. Wenn Straßenränder zugeparkt sind, findet keine Reinigung statt.  Bitte geben Sie diese Information an Ihre Nachbarn weiter , um nachträgliche Reklamationen über die eventuelle Nichtreinigung zu vermeiden. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Ihre Gemeindeverwaltung Urbach Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt, E-Mail: bauamt@urbach.de wenden. 

alle Meldungen

Ratsinfosystem (Link zum Ratsinfosystem)
Remstal (Link zur Remstal Homepage)
Urbach verschenkt (Link zur Seite Urbach verschenkt)