Bitte denken Sie jetzt an den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher aus privaten Gärten wachsen häufig über Zäune und Grundstücksgrenzen hinaus in Gehwege oder auf die Straße. Das kann Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindern und im schlimmsten Fall gefährlich werden.
Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können, müssen Pflanzen entlang öffentlicher Wege regelmäßig zurückgeschnitten werden. Wichtig ist dabei:
Über Fahrbahnen muss eine freie Höhe von mindestens 4,50 Meter bestehen.
Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter freizuhalten.
Entlang von Geh- und Radwegen ist der Bewuchs bis zur Hinterkante des Weges zurückzuschneiden.Gibt es keinen Gehweg, ist seitlich zur Fahrbahn ein Abstand von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Ist ein Randstein vorhanden, reicht ein Abstand von 0,50 Meter aus.
Bitte bedenken Sie auch, dass Pflanzen während der Wachstumszeit schnell wieder austreiben und gegebenenfalls mehrmals im Jahr geschnitten werden müssen.
Besonders wichtig ist ein freier Blick an Kreuzungen und Einmündungen: Verkehrsteilnehmer müssen beim Anfahren andere Fahrzeuge rechtzeitig sehen können, um sicher abbiegen oder die Straße überqueren zu können.
Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihren Bewuchs zu überprüfen und notwendige Rückschnitte bis spätestens 28.02.2026 vorzunehmen, sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu sicheren Straßen und Wegen in unserer Gemeinde!
