Bürgermeisterwahl am 8. März: redaktioneller Fehler in den Briefwahlunterlagen
Die Gemeinde Urbach bittet alle Personen, die bis zum 19.02.2026 für die Bürgermeisterwahl Briefwahl beantragt haben, um Beachtung.
Was ist passiert?
Auf dem gelben Wahlschein für die Bürgermeisterwahl ist ein redaktioneller Fehler abgedruckt. Auf der Vorderseite heißt es in dem Abschnitt „Achtung Briefwählerinnen und Briefwähler“: „[…] Dann erst den Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken.“ Richtigerweise müsste dort stehen: „[…] Dann erst den Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.“.
Alle Briefwählerinnen und -wähler werden gebeten, ihre Unterlagen vor der Stimmabgabe genau zu prüfen und ihre Stimmzettel sowie die dazu gehörenden Wahlscheine korrekt in die vorgesehenen Umschläge (siehe Ziffer 3) einzulegen. Bei Anträgen auf Briefwahl, die ab dem 19.02.2026 gestellt wurden, ist dieser Fehler bereits korrigiert.
Hat der redaktionelle Fehler Auswirkungen auf die Gültigkeit der Briefwahlstimmen?
Bezüglich des Sachverhalts wurde Rücksprache mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis gehalten. Es kann festgestellt werden, dass für die Zulassung von Wahlbriefen durch die Briefwahlvorstände die Farbe des Briefumschlags, in dem die Stimmzettelumschläge und die Wahlscheine transportiert wurden, keine Auswirkung hat. Am Sonntag, den 8. März 2026, werden ab 15 Uhr die Wahlbriefumschläge durch die Briefwahlvorstände geöffnet und überprüft. Sollte in einem roten Briefumschlag sowohl der gültige Wahlschein für die Bürgermeisterwahl, als auch für die Landtagswahl zusammen mit den dazugehörigen Stimmzettelumschlägen eingepackt worden sein, werden die Stimmzettelumschläge dennoch zugelassen. Gleiches gilt, wenn beide gültigen Wahlscheine und beide Stimmzettelumschläge in dem gelben Wahlbriefumschlag eingeworfen oder versendet wurden.
Richtige Verpackung der Wahlunterlagen
Befolgen Sie beim Verpacken folgende Schritte:
- Legen Sie den gekennzeichneten gelben Stimmzettel, den Sie für die Stimmabgabe verwenden, in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag. Kleben Sie den Stimmzettelumschlag zu.
- Unterschreiben Sie auf der Vorderseite des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und geben Sie das Datum an.
- Legen Sie den unterzeichneten Wahlschein und den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den gelben Wahlbriefumschlag zu.
- Falls Sie auch an der Landtagswahl teilnehmen, legen Sie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag sowie den weißen Wahlschein für die Landtagswahl in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den roten Wahlbriefumschlag zu.
- Geben Sie die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post oder werfen Sie diese im Rathaus ein.
Eine Anleitung zur korrekten Verpackung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl liegen den Briefwahlunterlagen ebenfalls bei.
Übersicht farbliche Zuordnung:
Betrifft der Fehler auch die Landtagswahl?
Nein. Die Briefwahlunterlagen für die zeitgleich stattfindende Landtagswahl sind von dem Fehler nicht betroffen.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen oder sind sich unsicher, ob Sie Ihre Briefwahlunterlagen korrekt abgegeben haben? Dann melden Sie sich.
Das Team des Servicebüros und Frau Naun (Hauptamtsleitung) stehen Ihnen per Mail oder telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
Servicebüro:
07181 / 8007-99
servicebuero@urbach.de
Frau Naun
07181 / 8007-30
naun@urbach.de
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.



