Neues Nichtrauchergesetz in Baden-Württemberg
Wo Rauchen seit 1. Juni verboten ist
In Baden-Württemberg und damit auch in Urbach gelten seit dem 1. Juni 2026 deutlich strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher. Mit der Reform des Landesnichtraucherschutzgesetzes will die Landesregierung vor allem Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauch schützen. Besonders betroffen ist das Rauchen im öffentlichen Raum.
Diese neuen Rauchverbote gelten künftig
Ab Juni ist das Rauchen nicht mehr nur in vielen Innenräumen verboten, sondern auch an zahlreichen Orten im Freien. Neu betroffen sind insbesondere Bereiche, an denen sich häufig Familien und Minderjährige aufhalten. Verboten ist das Rauchen künftig unter anderem:
auf öffentlichen Kinderspielplätzen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen auf Schulhöfen in Freibädern in Zoos in Freizeitparks
Das Gesetz betrifft dabei nicht nur klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und Shishas fallen unter die neuen Vorschriften – selbst dann, wenn kein Nikotin oder Tabak konsumiert wird. Hintergrund ist laut Gesetzesbegründung die mögliche Freisetzung gesundheitsschädlicher Stoffe beim Erhitzen oder Verdampfen.
Raucherzonen nur noch eingeschränkt erlaubt
In einigen Einrichtungen dürfen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden – allerdings nur abseits sensibler Bereiche. Das gilt beispielsweise für Freibäder, Zoos oder Freizeitparks. Dort müssen die Raucherzonen so angelegt sein, dass andere Besucher möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Freibad Urbach wurden solche Raucherzonen eingerichtet.
Anders sieht es auf Schulgeländen und in Behörden aus: Dort sind Raucherbereiche künftig komplett verboten. Auch bisher mögliche Raucherräume in Behörden entfallen.
Was bleibt erlaubt?
Trotz der Verschärfungen bleiben einige Ausnahmen bestehen. In kleinen Einraumkneipen ohne warmes Essen darf weiterhin geraucht werden. Auch abgetrennte Raucherräume in größeren Gaststätten oder Diskotheken bleiben zulässig, wenn sie klar gekennzeichnet sind und nur Erwachsene Zutritt haben.
Keine zusätzlichen Verbote gibt es außerdem für:
Außengastronomie Bier- und Festzelte bestehende Raucherkneipen
Ein ursprünglich diskutiertes komplettes Rauchverbot in Festzelten wurde letztlich nicht umgesetzt. Die Landesregierung argumentierte, solche Veranstaltungen seien zeitlich begrenzt und hätten eher Eventcharakter.
Welche Strafen drohen?
Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Beim ersten Verstoß können bis zu 200 Euro fällig werden, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres bis zu 500 Euro. Betreiber von Einrichtungen oder Gaststätten riskieren deutlich höhere Strafen – im Wiederholungsfall bis zu 6.500 Euro.
Ziel: Mehr Schutz vor Passivrauch
Die Landesregierung begründet die Reform vor allem mit dem Gesundheitsschutz. Besonders Kinder gelten als gefährdet durch Passivrauchen. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 130.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

