E-Scooter in Urbach: Regeln beachten und Risiken vermeiden

So bitte nicht - mit dem E-Scooter darf der Gehweg nicht benutzt werden!

In letzter Zeit sind nicht nur in größeren Städten, sondern auch in Urbach vermehrt sogenannte E-Scooter (batteriebetriebene Tretroller) im Straßenverkehr zu beobachten. Während in den Medien häufig über den Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher diskutiert wird, sollten Eltern, die ihren Kindern die Nutzung solcher Fahrzeuge ermöglichen, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Risiken hinweisen.
Gerade Jugendliche neigen mitunter zu Leichtsinn und Risikobereitschaft. Dabei wird häufig unterschätzt, welche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können – sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere für kleine Kinder oder ältere Menschen.
Zudem ist zu beachten, dass E-Scooter nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dieses Kennzeichen wird jährlich im März gewechselt. Fahrzeuge, die noch mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, verfügen nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz und dürfen nicht benutzt werden.
 
Für die Nutzung von E-Scootern gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Die Nutzung zu zweit oder nebeneinander ist nicht erlaubt.
  • E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße gefahren werden. Gehwege, Fußgängerzonen und öffentliche Grünanlagen sind tabu.
  • Beim Abbiegen ist ein Handzeichen zu geben.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5; für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für Personen unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.
  • In Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter grundsätzlich verboten.
  • E-Scooter dürfen im Straßenverkehr maximal 20 km/h schnell sein und müssen über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen.
  • Eine Klingel sowie eine ausreichende Beleuchtung sind vorgeschrieben.

Auch Abmessungen und Motorleistung sind gesetzlich begrenzt (Elektromotor maximal 500 Watt).
 
Der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei werden in der kommenden Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Bereichen, in denen sich häufig Kinder oder ältere Menschen aufhalten – etwa auf dem Marktplatz, im Umfeld von Spielplätzen und Grünanlagen in der Urbacher Mitte sowie bei Seniorenwohnanlagen rund um das Schloss Urbach und das Alexanderstift.
 
Die Gemeinde bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern um Rücksichtnahme und die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften, damit alle sicher unterwegs sein können.