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Aktuelle Meldungen

Beispielfoto: NABU Münsterland
Meldung vom 17.02.2026

Am Freibad wird wieder Baumschnittgut gesammelt

Auch in diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung in Ergänzung zu den Entsorgungsangeboten der Abfallwirtschaft Rems-Murr einen Sammelplatz für Baumschnittgut betreiben. Die beliebte Aktion gibt es seit 2012 und unterstützt die hiesigen Stücklesbesitzenden. Diese Aktion findet dieses Jahr wieder auf dem altbewährten Freibadparkplatz statt, der in diesem Zeitraum den Besuchenden unserer touristischen Attraktionen nicht zur Verfügung steht.  Die Aktion beginnt am Freitag, dem 20.02.2026, und endet am Samstag, den 06.03.2026 . Auf dem Parkplatz des Urbacher Freibads kann im genannten Zeitraum  täglich außer sonntags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr   holziges Baumschnittgut  angeliefert werden. Bitte die um eine Woche verlängerte Annahmezeit beachten.  Ab dem 09.03.2026 wird alles vor Ort zu Hackschnitzeln verarbeitet und einer energetischen Verwertung zugeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Schnittgut geordnet an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen und kein Bindematerial aus Metall oder Kunststoff darin verbleibt. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  ausschließlich verholztes Material  angenommen wird.  Grüngut, Wurzelstöcke, Steine, Draht, Erde  etc. dürfen nicht abgelegt werden, da sonst keine sinnvolle Verwertung möglich ist. Sollten Sie Ihr Schnittgut zu anderen Zeiten entsorgen möchten, so stehen Ihnen die Entsorgungsangebote der Abfallwirtschaft (z. B. Grüngutsammelplatz neben der Kläranlage oder in anderen Gemeinden) während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung,   Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Rolf Koch im Ortsbauamt, Tel. 07181/8007-60, oder E-Mail bauamt@urbach.de
Beispielfoto: Pixabay
Meldung vom 17.02.2026

Richtiges und Wichtiges im Umgang mit Hunden

Einige Vorfälle in letzter Zeit, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, veranlassen dieses, wieder einmal auf ein paar elementare Regeln hinzuweisen, die die meisten Urbacher Hundehalter ohnehin schon befolgen.   Trotzdem kommt es immer wieder zum Fehlverhalten einzelner, meist zu sorgloser Hundehalter, mit teilweise gravierenden Folgen. In jüngerer Zeit beklagen sich Jagdpächter und Spaziergänger über streunende Hunde, die leider – vor allem, wenn sie zu zweit oder mehreren unterwegs sind – auch schon Wildtiere angefallen oder auch gerissen haben. Diese Tiere verenden dann qualvoll, wenn sie nicht rechtzeitig vom Jäger oder Förster gefunden werden. Solche Vorfälle sind absolut inakzeptabel und können für die Hundebesitzer auch folgenschwer mit harten Strafen und Maßnahmen enden, die bis zur Wegnahme des Hundes führen können.   Weniger folgenschwer, jedoch ebenso beachtenswert ist Folgendes: Im Frühjahr werden von den Landwirten bald wieder die Äcker bestellt, und das Gras für die Frischfuttergewinnung und die Heuproduktion befindet sich in der entscheidenden Wachstumsphase. Die Landwirte empfinden es zu Recht als Ärgernis, wenn Hundeführer aus Unwissenheit durch Wiesen oder frisch eingesäte Felder stapfen oder dort sogar, wie auch schon geschehen, frisch eingesäten Äckern Ausbildung mit ihren Vierbeinern betreiben.   Der § 44 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg sagt dazu u.a. aus:   (2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.   (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.   Letzteres gilt auch für Hundekot oder Apportiergegenstände (Stöckchen usw.), die schon erhebliche Schäden in den Mähwerken der Landwirte verursacht haben.   Auch stundenlanges Gebell von Hunden, deren Besitzer Ihre(n) Hund(e) tagsüber, wenn sie bei der Arbeit sind, in einen Außenzwinger sperren, ist nicht zu akzeptieren. Notfalls müssen Hunde, die aus nichtigen Anlässen (oder aus Einsamkeit?) bellen oder jaulen, im Haus gehalten werden.    Dass Raufereien oder gar Beißvorfälle unter Hunden vermieden werden müssen, indem Hunde rechtzeitig an die Leine zu nehmen sind und nur von dafür geeigneten Personen geführt werden dürfen, die in der Lage sind, ihren Hund auch zu beherrschen, versteht sich eigentlich von selbst.    Damit jeglicher Ärger tunlichst vermieden wird, sollten verantwortungsvolle Hundehalter die folgenden Regeln beachten: Vorausschickend sei dabei erwähnt, dass viele Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit auf der örtlichen Polizeiverordnung beruhen. Das bedeutet, dass das, was in Urbach gilt, anderswo anders gehandhabt werden kann. In Urbach gilt :
Meldung vom 17.02.2026

Öffentliche Vorstellung der für die Bürgermeisterwahl am 8. März Kandidierenden

Am 8. März wird in Urbach eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister für die nächsten 8 Jahre gewählt. Zur Wahl stehen Martina Fehrlen und Marcel Schindler. Die Bürgerschaft hat die Gelegenheit, sich bei öffentlichen Veranstaltungen ein Bild von den Kandidierenden zu machen und deren kommunalpolitischen Ziele und Grundsätze zu erfahren.   Die offizielle Vorstellung der Bewerbenden findet statt am Donnerstag, 26. Februar 2026 um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15 (nähere Infos dazu unter „Urbach aktuell“ in dieser Ausgabe)   Möglichkeiten, beide Kandidierende gemeinsam zu erleben, bestehen noch bei zwei weiteren Veranstaltungen am:   Mittwoch, 25. Februar 2026, um 19.30 Uhr im Foyer der Auerbachhalle: Diskussionsrunde des Frauenforums Urbach unter dem Motto: „Was bewegt Frauen in Urbach“.Dienstag, 3. März 2026, 19.00 Uhr, Auerbachhalle: Wahlforum des Zeitungsverlags Waiblingen, moderiert von Jutta Pöschko-Kopp und Martina Glücks.
Meldung vom 16.02.2026

Photovoltaik- & Wärmepumpen-Bündelungsaktion Urbach-Schorndorf

Kommunale Photovoltaik-Bündelungsaktionen bieten Bürgerinnen und Bürgern attraktive Konditionen durch gemeinsames Investieren. Auch die Gemeinde Urbach beteiligt sich an diesem bewährten Modell – gemeinsam mit der Stadt Schorndorf und dem Dienstleister „Fünf Prozent“. Der Dienstleister bündelt die Anfragen, holt geprüfte Angebote qualifizierter Fachbetriebe ein und stellt diese transparent zur Verfügung. Teilnehmende können die Angebote vergleichen und gemeinsam über den bevorzugten Installationsbetrieb abstimmen. Durch die Bündelung entstehen Kostenvorteile und der individuelle Aufwand für die Angebotseinholung wird deutlich reduziert. Nach dem erfolgreichen Schorndorfer Projekt im Jahr 2024 wird die Bündelungsaktion gemeinsam mit Urbach neu aufgelegt – und erstmals können auch Wärmepumpenbestellungen nach dem gleichen Prinzip gebündelt werden.
Meldung vom 10.02.2026

Personalausweis kostet seit 7. Februar 2026 mehr

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits seit 7. Februar 2026.   Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis, statt bisher 37,00 Euro.  Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.    Hinzu kommen ggf. noch 6,00 € für ein biometrisches Passbild , wenn es im Servicebüro gemacht wird. Fragen zum Thema beantwortet das Team vom Urbacher Servicebüro gerne persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten, telefonisch unter 07181 8007-99 oder per E-Mail an servicebuero@urbach.de   Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgte im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026.
Meldung vom 05.02.2026

Urbacher Rathaus am Mittwoch, 11. Februar telefonisch und per E-Mail eingeschränkt erreichbar

Wegen wichtiger Wartungsarbeiten an der EDV der Gemeindeverwaltung steht im Rathaus am kommenden Mittwoch, 11. Februar voraussichtlich bis 14.00 Uhr keine Verbindung zum Internet zur Verfügung. Das Rathaus mit allen Nebenstellen ist deswegen weder telefonisch, noch per E-Mail zu erreichen. Auch elektronische Verfahren im Pass-, Ausweis- und Meldeverfahren stehen an diesem Tag nicht zur Verfügung. Um Verständnis wird gebeten!
Demnächst steht hier eine Ampel - mit Behinderungen muss gerechnet werden
Meldung vom 03.02.2026

Querspange zwischen Schorndorfer Straße und Anschlussstelle B 29 wegen Leitungsarbeiten nur halbseitig befahrbar

Von Donnerstag, 12. Februar bis voraussichtlich Montag, 23. Februar 2026 ist die so genannte Querspange zwischen der Schorndorfer Straße (K 1881) und der B 29-Auffahrt Richtung Stuttgart (bzw. Abfahrt aus Schwäbisch Gmünd) halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Baustellenampel. Grund für die Baumaßnahme ist die Verlegung einer Hochspannungsleitung von einer Trafostation in den „Mühlwiesen“ zu der neu errichteten Ladestation auf dem P+M-Parkplatz gegenüber der Einmündung der Straße „Mühlwiesen“. Die Hauptarbeiten werden dabei in den Fasnetsferien durchgeführt, um die Behinderungen für den Verkehr zur und von der B 29 so gering wie möglich zu halten. Trotzdem muss aufgrund der Ampelregelung mit Verzögerungen gerechnet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten! Dafür kann dann in Kürze eine neue, leistungsfähige „Strom-Tankstelle“ in Urbach in Betrieb genommen werden.

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