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Meldung vom 28.05.2026

Zugausfälle zwischen Stuttgart Hbf und Aalen (RE1) sowie Crailsheim (MEX13)Schienenersatzverkehr (SEV) wird eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es  im Zeitraum vom 29.05. bis 12.06.26  zu Zugausfällen bei der Linie MEX 13 zwischen Stuttgart Hbf und Crailsheim sowie bei der Linie RE 1 zwischen Stuttgart Hbf und Aalen. In Urbach verkehren während dieses Zeitraums keine Züge. Es wurde entsprechend Schienenersatzverkehr eingerichtet, der sich in drei unterschiedliche Routen aufteilt: Ersatzbusse, welche zwischen Waiblingen und Aalen alle Halte bedienen.Direktbusse, welche nur Aalen, Schwäbisch Gmünd, Schorndorf und Waiblingen bedienen.Direktbusse, welche nur zwischen Stuttgart und Aalen fahren ohne Zwischenhalt (in der zeitlichen Lage des ausfallenden RE 1). Die Ersatzhaltestellen des SEV findet man in folgender  Stationsdatenbank  – bitte beachten: diese befinden sich nicht immer direkt am Bahnhof. In Urbach sind die Ersatzhaltestellen an den regulären Bushaltestellen in der Hauptstraße eingerichtet. Fahrräder können in den Bussen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Die Fahrzeiten der Busse weichen vom regulären Zugfahrplan ab. Zudem gibt es im SEV ein Mitnahmeverbot von E-Scootern, Rollern und E-Bikes. Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien wie  DB Navigator  oder in der  bwegt App , um keine Änderungen zu verpassen. Weitere Informationen: Der Ersatzfahrplan steht unten zum Download bereit.
So haben Mitarbeiter jüngst wieder den Grillplatz "ErlebnisReich" Rems angetroffen - einfach unfassbar! 
Meldung vom 26.05.2026

Es reicht langsam: Rücksichtsloses Verhalten am Grillplatz „ErlebnisReich Rems“ sorgt erneut für Empörung

Man fragt sich inzwischen ernsthaft, was in manchen Köpfen vorgeht. Erneut bot sich den Mitarbeitern des Bauhofs am Donnerstagmorgen vergangener Woche ein Bild des völligen Respektsverlustes an am „ErlebnisReich Rems“. Müll, Essensreste, Verpackungen, Flaschen und achtlos weggeworfene Grillabfälle lagen verstreut auf dem gesamten Platz. Offenbar halten manche Nutzerinnen und Nutzer öffentliche Einrichtungen inzwischen für rechtsfreie Räume, in denen man sich benehmen kann wie auf einer wilden Müllkippe. Anders lässt sich kaum erklären, weshalb Menschen einen Platz derart verdreckt und verwüstet hinterlassen. Wer so handelt, zeigt nicht nur mangelnden Anstand, sondern auch eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber Mitmenschen und Umwelt.   Besonders ärgerlich ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der Lebensmittel und Verpackungen einfach liegen gelassen werden. Damit werden Tiere angelockt – von Krähen über Waschbären bis hin zu Ratten. Die Folgen dürfen dann wieder andere beseitigen: die Mitarbeiter des Bauhofs, die ohnehin genug andere wichtige Aufgaben zu erledigen haben.   Als wäre das alles noch nicht genug gewesen, musste am frühen Pfingstmontag-Morgen auch noch die Feuerwehr ausrücken. Grund dafür war ein brennender Mülleimer an der Grillstelle, der gelöscht werden musste. Auch hier stellt sich zwangsläufig die Frage, wie verantwortungslos man eigentlich sein muss, um eine solche Situation zu verursachen. Ob Gedankenlosigkeit oder gar Vorsatz dahintersteckt, lässt sich nicht sagen – in jedem Fall jedoch ist ein solches Verhalten völlig inakzeptabel. Immer wieder wird in solchen Fällen der Ruf nach Überwachungskameras laut. Tatsache ist jedoch, dass eine lückenlose Überwachung öffentlicher Plätze aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist - auch nicht nach der Novellierung des Gesetzes! Ebenso wenig können Polizei oder Gemeindevollzugsdienst dauerhaft an solchen Orten präsent sein. Umso mehr sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand und ein Mindestmaß an Rücksichtnahme selbstverständlich sein.   Die Leidtragenden sind am Ende all jene Bürgerinnen und Bürger, Familien, Kinder und Radfahrer, die solche Plätze ordentlich nutzen und dort ihre Freizeit verbringen möchten. Denn wenn sich die Zustände weiter verschlechtern, wird früher oder später zwangsläufig die Frage im Raum stehen, ob solche öffentlichen Grill- und Freizeiteinrichtungen überhaupt noch betrieben werden können. Dabei wäre alles so einfach: Müll gehört in die vorgesehenen Behälter oder wieder mit nach Hause genommen. Ein Platz sollte grundsätzlich so verlassen werden, wie man ihn selbst gerne vorfinden würde. Offenbar ist dieser einfache Grundsatz für manche jedoch bereits zu viel verlangt.  
Meldung vom 26.05.2026

Achtung Waldbrandgefahr! Kein offenes Feuer an den öffentlichen Grillstellen

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit der letzten Tage steigt leider auch die Waldbrandgefahr. Im Moment hat der Deutsche Wetterdienst die zweithöchste Warnstufe ausgerufen. Falls es nicht anhaltend regnen sollte in den nächsten Tagen, ist sogar die höchste Warnstufe vorhergesagt. Nachzulesen ist dies auch auf folgender Internetseite: http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html .   Feuerwehr, Forst- und Ordnungsamt weisen darauf hin, dass an den öffentlichen Grillplätzen „Hauwiesen“ am Hag und an der Rems kein offenes Feuer gemacht werden darf, solange der Wald- und Wiesenbrandindex auf 4 oder höher steht. Durch einen möglichen Funkenflug könnten angrenzendes Unterholz und trockene Wiesenflächen schnell Feuer fangen! Was für die öffentlichen Grillstellen gilt, sollte natürlich auch von privaten Stücklesbesitzern beachtet werden. Wer dennoch nicht auf das Grillen verzichten möchte, dem sei empfohlen, statt ein offenes Feuer zu machen, Holzkohle- oder Gasgrills einzusetzen. Aber auch hier gilt es zu be-denken, dass Asche oder heiße Teile des Grills schnell ein Feuer entfachen können. Das Verbot des offenen Feuers gilt zunächst unbefristet. Sobald sich die Lage entspannt, werden die Schilder an den Grillpätzen zugeklappt.   Vorsicht geboten ist übrigens auch beim Befahren von Feldwegen oder den gerade staubtrockenen abgemähten Wiesen mit Autos. Heiße Auspuff-Anlagen und Katalysatoren können ebenfalls ein Feuer entfachen.
Meldung vom 12.05.2026

Einladung zur feierlichen Amtseinsetzung von Bürgermeister Marcel Schindler

Bürgermeister Marcel Schindler wird im Rahmen einer festlichen Gemeinderatssitzung auf sein Amt vereidigt und verpflichtet. Die öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt Dienstag, 9. Juni 2026 Beginn 18.30 Uhr in der Auerbachhalle Urbach, Seebrunnenweg 15. Hierzu und zum anschließenden Stehempfang lade ich auch im Namen des Gemeinderates herzlich ein. Ursula Jud 1. Stellv. Bürgermeisterin   Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind! Anmeldung erwünscht bis 22. Mai 2026 über nachfolgenden Link , per E-Mail an info@ubach.de oder 07181/8007-31  
Meldung vom 12.05.2026

Auch im Sommer 2026 wieder „Musik am alten Espach“ – save the Dates!

„Musik am alten Espach“ heißt die vor drei Jahren gestartete kleine Konzertreihe auf der ehemaligen Zuschauertribüne am früheren Espach-Sportplatz in der Urbacher Mitte. Diese von vielen Musikfreunden inzwischen lieb gewonnenen Open-Air-Konzerte von regionalen Musikerinnen und Musikern, die dort unter freiem Himmel meist „unplugged“, also mit akustischen Instrumenten ohne viel „Tamtam“ Musik machen, werden auch in diesem Sommer fortgesetzt. Hier schon mal vorab die diesjährigen Termine und Bands, die auftreten werden:
Meldung vom 12.05.2026

Gut vorbereitet: Die Hausapotheke im Blick behalten

Ein kleiner Unfall im Haushalt, plötzliches Fieber oder eine Verstauchung beim Spielen – im Alltag können Situationen auftreten, in denen schnelle Hilfe gefragt ist. Eine gut ausgestattete Hausapotheke sorgt dafür, dass kleinere Beschwerden sofort versorgt werden können und man im Notfall ruhig und handlungsfähig bleibt. Darauf weist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hin. Zu einer sinnvollen Grundausstattung gehören vor allem Verbandmaterialien wie sterile Kompressen, Mullbinden, Pflaster und Wunddesinfektionsmittel. Auch wichtige Medikamente sollten griffbereit sein – beispielsweise Schmerzmittel, fiebersenkende Mittel oder regelmäßig benötigte persönliche Arzneimittel. Hilfreiche Utensilien wie ein Fieberthermometer, eine Pinzette oder eine Schere ergänzen die Hausapotheke sinnvoll. Wichtig ist außerdem die richtige Lagerung: Medikamente und Verbandsmaterial sollten kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Das BBK empfiehlt zudem, die Hausapotheke mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere Verfallsdaten kontrolliert und fehlende oder aufgebrauchte Produkte ersetzt werden. Wer vorbereitet ist, kann in vielen Situationen schnell und sicher reagieren – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge im eigenen Zuhause. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter folgenden Links: Checklisten BBK Hochwasser- und Katatstrophenschutz in Urbach

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