Entdecken Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Gemeinde Urbach. Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen aus Ihrer Region.

Meldung vom 21. April 2026

Großes Interesse an gemeinsamer PV- und Wärmepumpen-Bündelungsaktion in Schorndorf und Urbach

Die gemeinsame Bündelungsaktion für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen der Kommunen Urbach und Schorndorf stößt auf sehr große Resonanz. Nach Ablauf der Anmeldefrist am 15. April verzeichnen die beiden Kommunen insgesamt rund 170 Teilnehmende – ein starkes Signal für das wachsende Interesse an klimafreundlicher Energieversorgung in der Region.
Alleine aus Urbach kamen knapp 50 Anmeldungen. Aus Schorndorf meldeten sich gut 120 Bürger an. Dabei herrschte ähnlich großes Interesse an Photovoltaikanlagen wie an Wärmepumpen. Rund 75 Interessenten ziehen sogar beide Technologien in Betracht und denken damit ganzheitlich über die zukünftige Energieversorgung in ihrem Zuhause nach.
Flankierend zur Bündelungsaktion wurden im März gemeinsam mit der Energieagentur Rems-Murr Gebäude- und Heizungschecks in beiden Kommunen angeboten. Dieses Angebot wurde ebenfalls intensiv genutzt.
Im nächsten Schritt übernimmt die FÜNF PROZENT GmbH als beauftragter Dienstleister die Auswertung der Anmeldungen und erstellt ein sogenanntes Mengengerüst. Auf dieser Basis werden Richtpreisangebote von regionalen Fachbetrieben eingeholt. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich Unternehmen aus einem Umkreis von maximal etwa einer Fahrstunde, um die lokale Wertschöpfung zu stärken und kurze Wege sicherzustellen.
Die Richtpreisabfrage umfasst dabei nicht nur Kostenschätzungen, sondern auch weiterführende Informationen – etwa zu eingesetzten Herstellern, technischen Lösungen, Garantiebedingungen sowie Zahlungsmodalitäten. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die hohe Beteiligung zeigt deutlich: Das Interesse an erneuerbaren Energien und zukunftsfähigen Heizlösungen ist groß. Durch die Bündelung der Nachfrage profitieren die Teilnehmenden von besserer Marktübersicht, effizienteren Prozessen und potenziell attraktiveren Konditionen.

Dieses Foto erhielt die Gemeindeverwaltung von einem vorbeikommenden Radfahrer mit folgendem Kommentar: „ich bin heute über den Remstalradweg nach Schorndorf gefahren. Und damit auch vorbei an dem Rast- und Grillplatz zwischen Urbach und Schorndorf. Es ist schockierend, dass dieser idyllisch an der Rems gelegene Platz übers Wochenende so vermüllt wurde. Mein Urteil: Schweine verlassen ihren Fressplatz sauberer.“ Dem ist nichts hinzuzufügen!
Meldung vom 21. April 2026

Dem Gemeindebauhof bietet sich zum Wochenbeginn ein trauriger Anblick vom „Rastplatz an der Rems“

Am vergangenen Wochenende kam es am Rastplatz an der Rems zu erheblichen Vandalismusschäden und einer massiven Vermüllung, die bei vielen Besucherinnen und Besuchern für Unverständnis sorgt. Offenbar hatten sich dort mehrere Personen zu einer Feier getroffen – zurück blieb jedoch ein Bild der Verwüstung. Über den gesamten Platz verteilt fanden sich Müllreste, leere Verpackungen sowie zahlreiche Pfandflaschen, die achtlos liegen gelassen wurden. Besonders ärgerlich ist dabei nicht nur die Menge des Abfalls, sondern auch die offensichtliche Gleichgültigkeit gegenüber der Natur und den Mitmenschen, die diesen Ort zur Erholung nutzen. Neben der Vermüllung wurden auch Einrichtungen mutwillig beschädigt. Ein Hinweisschild sowie eine Reparatur-Säule des ADFC für Radfahrende wurden aus ihrer Verankerung gerissen und stark beschädigt. Diese Infrastruktur ist eigentlich dafür gedacht, Radfahrerinnen und Radfahrern unkompliziert Hilfe bei kleineren Pannen zu bieten – ein Angebot, das durch die Zerstörung vorerst nicht mehr zur Verfügung steht.            Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf ein wachsendes Problem: den respektlosen Umgang mit öffentlichen Freizeiteinrichtungen. Solche Schäden verursachen unnötige Kosten für die Allgemeinheit, die letztlich von Kommunen und damit von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich zunehmend die Frage, ob und wie lange es verantwortbar ist, solche frei zugänglichen Angebote aufrechtzuerhalten. Denn wenn Einrichtungen wiederholt Ziel von Vandalismus werden, könnte dies langfristig dazu führen, dass sie zurückgebaut oder gar nicht erst neu errichtet werden. Leidtragende wären dann vor allem jene, die diese Orte verantwortungsvoll nutzen und schätzen. Der Vorfall an der Rems ist somit nicht nur ein lokales Ärgernis, sondern auch ein deutliches Signal dafür, wie wichtig ein bewusster und respektvoller Umgang mit gemeinschaftlichem Eigentum ist.
Meldung vom 21. April 2026

Verabschiedung von Bürgermeisterin Martina Fehrlen

Für die musikalische Umrahmung der Verabschiedung sorgte der Gesangverein Eintracht Urbach 1925 e.V. Die erste stellvertretende Bürgermeisterin, Ursula Jud, begrüßte die Anwesenden nach dem musikalischen Auftakt und führte in das Programm ein.  Es folgten die Grußworte des ersten Landesbeamten, Herr Dr. Zaar, der die Verdienste von Martina Fehrlen aus übergeordneter Sicht würdigte und ihren Einsatz für die Kommune hervorhob.  Auch Bürgermeister Thomas Bernlöhr richtete persönliche Worte an die scheidende Amtsinhaberin und betonte die gute Zusammenarbeit sowie ihre prägenden Leistungen. In ihren Schlussworten blickte Martina Fehrlen selbst auf ihre Amtszeit zurück. Sie dankte den Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung während ihrer Tätigkeit.
Meldung vom 14. April 2026

Eingeschränkte Parkmöglichkeiten beim Remstäler Töpfermarkt

Die Veranstalter weisen darauf hin, dass es im Umfeld des Töpfermarkts nur eine beschränkte Anzahl von Parkmöglichkeiten gibt. Diese befinden sich beim Wittumsportzentrum (Linsenbergweg 6) bzw. beim Freibad (Hagsteige 1). Aus diesem Grund empfehlen die Veranstalter, nach Möglichkeit mit der Bahn anzureisen. Urbach ist mit dem MEX 13 (Stuttgart-Aalen-Crailsheim) bequem im 30-Minuten-Takt zu erreichen. Fahrplanauskunft
Meldung vom 14. April 2026

35. Remstäler Töpfermarkt Urbach lockt Keramikfreunde ins Remstal

Zum 35. Mal verwandelt sich das malerische Schloss Urbach am letzten April-Wochenende in ein Paradies für Liebhaber handgefertigter Keramik und hochwertigen Kunsthandwerks. Der traditionsreiche Remstäler Töpfermarkt findet am Samstag, 25. April und Sonntag, 26. April 2026 statt und gilt als eine der renommierteren keramischen Plattformen in Süddeutschland.
Meldung vom 14. April 2026

Schon angemeldet zum Frühlingsplausch?

Am Freitag, 24.04.2026 findet der diesjährige Frühlingsplausch der Gemeinde statt.
 
Sie haben sich noch nicht zum Frühlingsplausch am 24. April 2026 in der Auerbachhalle angemeldet? Dann holen Sie das bis zum 20. April 2026 gerne noch nach!
 
Ab 14.30 Uhr beginnt der gesellige Nachmittag bei Kaffee und Kuchen für alle Bürgerinnen und Bürger aus Urbach, ab 75 Jahren. 
 
Melden Sie sich einfach – wir freuen uns auf Sie!
 
Kontaktdaten: 
Frau Sing: 07181 8007-39
E-Mail: sing@urbach.de

Meldung vom 24. März 2026

Finnenlaufbahn am Wittumstadion ist kein Offroad-Trail für Räder

In den vergangenen Tagen wurde die Finnenbahn bei der Wittumhalle von den Mitarbeitern des Bauhofs mit großem Einsatz und viel Sorgfalt wieder instand gesetzt. Für diese aufwendige Arbeit gilt ihnen ein ausdrücklicher Dank.
Umso bedauerlicher ist ein Vorfall, der sich vor kurzem ereignete: Während einer abendlichen Laufrunde wurde ein Läufer von einem jugendlichen Radfahrer auf der Finnenbahn überholt. Auf den freundlichen Hinweis, dass die Bahn nicht für Radfahrer vorgesehen ist, reagierte dieser jedoch uneinsichtig. Statt Rücksicht zu zeigen, beschleunigte er mehrfach und führte wiederholte Vollbremsungen über die gesamte Runde hinweg durch. Dabei hinterließ er meterlange, tiefe Rillen in den frisch aufgebrachten Hackschnitzeln.
Dieses Verhalten ist nicht nur unsportlich, sondern auch äußerst rücksichtslos gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern der Finnenbahn. Die entstandenen Spuren stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar und beeinträchtigen die Sicherheit beim Laufen deutlich.
Der betroffene Läufer sah sich schließlich gezwungen, seine nächste Runde im Schritttempo zurückzulegen und die entstandenen Bremsspuren notdürftig mit den Füßen wieder zu glätten.
Dieser Vorfall macht deutlich, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit öffentlichen Anlagen ist. Die Finnenbahn ist für Läuferinnen und Läufer gedacht – darauf weisen eigentlich auch die dort vorhandenen Schilder deutlich hin. Bitte tragen Sie alle dazu bei, dass sie in einem guten und sicheren Zustand bleibt!

Nachrichten Gemeinde Urbach
Meldung vom 24. März 2026

Award Staatsanzeiger fürs JuZe

So bitte nicht - mit dem E-Scooter darf der Gehweg nicht benutzt werden!
Meldung vom 10. März 2026

E-Scooter in Urbach: Regeln beachten und Risiken vermeiden

In letzter Zeit sind nicht nur in größeren Städten, sondern auch in Urbach vermehrt sogenannte E-Scooter (batteriebetriebene Tretroller) im Straßenverkehr zu beobachten. Während in den Medien häufig über den Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher diskutiert wird, sollten Eltern, die ihren Kindern die Nutzung solcher Fahrzeuge ermöglichen, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Risiken hinweisen. Gerade Jugendliche neigen mitunter zu Leichtsinn und Risikobereitschaft. Dabei wird häufig unterschätzt, welche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können – sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere für kleine Kinder oder ältere Menschen. Zudem ist zu beachten, dass E-Scooter nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dieses Kennzeichen wird jährlich im März gewechselt. Fahrzeuge, die noch mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, verfügen nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz und dürfen nicht benutzt werden.   Für die Nutzung von E-Scootern gelten unter anderem folgende Regeln:
Meldung vom 10. März 2026

Schranke an der Hagsteige wieder in Betrieb genommen

Mit dem Beginn der Frühlingssaison steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher am Wanderparkplatz an der Hagsteige. Um ein ungeordnetes und übermäßiges Parken zu vermeiden und sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall jederzeit ungehindert zum Einsatzort gelangen können, wird die Zufahrt zu diesem Bereich an den Wochenenden erneut durch eine Schranke geregelt.

Von Mitte März bis Ende Oktober bleibt die Schranke jeweils samstags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit können ausschließlich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie weitere berechtigte Personen im Einzugsgebiet der Hagsteige die Schranke mithilfe einer Karte oder Münze in Richtung Hagsteige öffnen.
Die hierfür erforderlichen Karten und Münzen werden ausschließlich an Berechtigte im Servicebüro des Rathauses ausgegeben. Nach Öffnung des Freibads sind diese zudem auch dort erhältlich.
Alle übrigen Gäste und Besucherinnen und Besucher des Wald-Erlebnispfades oder des Bergrutsches werden gebeten, möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle „Banrain“, VVS-Buslinie 249) anzureisen oder ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz am Freibad abzustellen.

Weitere Parkmöglichkeiten für einen Besuch des Wald-Erlebnispfades bestehen zudem an den Wanderparkplätzen „Buchs“ und „Lauftreff“ im Bärenbachtal. Link zum Walderlebnispfad. 

Meldung vom 10. März 2026

Verkaufsangebot Hofackerstraße 22 & 24

Hier finden Sie das vollständige Exposé und Alle Infos zum Vergabeverfahren:
Meldung vom 04. März 2026

Sanierung Spielplatz Krebenhalde gestartet

Der Bauhof der Gemeinde hat in der Kalenderwoche 10 mit der Sanierung des Spielplatzes Krebenhalde begonnen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen bestehende Spielgeräte entfernt werden.

Das wird erneuert:

- der bisherige Spielturm wird ersetzt,
- die Doppelschaukel wird durch eine neue Schaukelanlage ersetzt,
- das kleine Kletterhäusle am Sandkasten wird ebenfalls abgebaut.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.

Das Foto zeigt die Baustelle im Herbst 2025. Sie geht jetzt ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 04. März 2026

Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle für knapp zwei Wochen voll gesperrt

Im Zuge von Hangsicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn muss die Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle im Bereich oberhalb der Bahnbrücke nächste Woche voll gesperrt werden. Die Sperrung wird am Montag, 9. März 2026, eingerichtet und dauert voraussichtlich bis Donnerstag, 2. April.


 
Die Umleitung erfolgt über die Kleingartenanlage Schorndorf, Richtung Schützenhaus Schorndorf und umgekehrt. (Landwirtschaftliche) Grundstücke vor und nach dem Sperrungsabschnitt können von den Anliegern angefahren werden, eine Durchfahrt ist jedoch nicht möglich.

Meldung vom 27. Februar 2026

Öffentliche Vorstellung der Bewerbenden um die Bürgermeisterwahl

Am Donnerstag, den 26.02.2026, fand die öffentliche Vorstellung der Bewerbenden um die Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 in der Auerbachhalle statt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht, hier können Sie sich die Vorstellung noch einmal ansehen:
Symbolbild: Arverio
Meldung vom 24. Februar 2026

Einschränkungen im Zugverkehr auf der Remsbahn

Das auf der Remsbahn verkehrende Eisenbahnunternehmen Arverio teilt zur derzeitigen Lage bezüglich Baustellen, Streckensperrungen und Ausfällen von planmäßigen Zugverbindungen auf der Remsbahn folgendes mit:
 
"Baustellen am Schienennetz sind notwendig, um die Infrastruktur in einen besseren Zustand zu bringen. Damit erhoffen wir uns künftig weniger Infrastrukturstörungen, die maßgeblich für die täglichen Verspätungen verantwortlich sind. 

Die Baustellenfahrplanunterlagen erreichen uns leider immer wieder sehr spät. Damit Sie als politische Entscheidungsträger:innen oder Multiplikator:innen besser über die Auswirkungen in Ihrer Region Bescheid wissen, informieren wir Sie auf diesem Weg transparent und frühzeitig über angekündigte Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG. Es geht hierbei ausschließlich um solche Bauarbeiten am Schienennetz, die unseren Zugverkehr sehr stark einschränken und für unsere Fahrgäste große Auswirkungen haben werden.

Die zugrunde liegenden Informationen erhalten wir direkt von der Deutschen Bahn AG und geben sie hier nach bestem Wissen und mit dem Stand vom 16.02.2026 weiter. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Arverio selbst führt keine Bauarbeiten am Schienennetz der Deutschen Bahn AG durch und hat auf deren Planung oder Durchführung keinen Einfluss."
 
 
Hier ein Überblick über Baustellen, die mit Einschränkungen im Zugverkehr verbunden sind, zum Stand Februar 2026:
 
MEX 13 Stuttgart – Aalen – Crailsheim


20.02. - 06.03.2026 Ellwangen – Crailsheim: Totalsperrung. 
24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung. 
06.03. - 20.03.2026 Aalen - Essingen (b. Aalen): Totalsperrung. 
06.03. - 30.03.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung 
31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung
10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung
24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
 
RE 1 Karlsruhe – Stuttgart – Aalen 


24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung. 
06.03. - 20.03.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung. 
21.03. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet. 
31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung
19.04. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet
29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf: Totalsperrung
29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung
15.07. - 20.07.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
29.08. - 11.09.2026 Weingarten (Ba) – Karlsruhe-Durlach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
01.09. - 14.09.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs
04.09. - 11.09.2026 Wilferdingen-Singen – Grötzingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung
 
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Zugverbindungen und Ersatzverkehren erhalten Bahnkunden unter:
 
www.efa-bw.de/
www.bahn.de/angebot
www.vvs.de/verbindungen-und-mobilitaet/fahrplanauskunft

Beispielfoto:Pixabay
Meldung vom 24. Februar 2026

Angepasste Geschwindigkeit auf landwirtschaftlichen Wegen – Feldwege sind keine Rennstrecken!

Aus gegebenem Anlass bittet das Ordnungsamt alle Verkehrsteilnehmenden auch auf landwirtschaftlichen Wegen um besondere Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit – zum Schutz von Fußgängern, Radfahrenden, landwirtschaftlichen Betrieben und nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit.
Immer wieder wird fälschlicherweise die Auffassung vertreten, dass auf landwirtschaftlichen Wegen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelte, sofern keine gesonderte Beschilderung vorhanden ist. Diese Annahme ist rechtlich unzutreffend und kann zu erheblichen Gefahren führen.
 
Rechtslage nach § 3 StVO
Nach § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt der Grundsatz der angepassten Geschwindigkeit. Dort heißt es sinngemäß:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Zwar sieht § 3 Abs. 3 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor – dies gilt jedoch nur, soweit die Straßenverhältnisse dies überhaupt zulassen. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
 
Besondere Gefahren auf landwirtschaftlichen Wegen
Landwirtschaftliche Wege sind regelmäßig nicht für den allgemeinen schnellen Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt. 
 
Typische Merkmale sind:
schmale Fahrbahnen ohne Ausweichmöglichkeitenfehlende Fahrbahnmarkierungenunbefestigte oder weiche StraßenränderSchotter-, Erd- oder BetonspurbauweiseSchlaglöcher, Spurrillen und Verschmutzungenunübersichtliche Kurven und Kuppen
 
Hinzu kommt die besondere Nutzung dieser Wege:
Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (z. B. Traktoren, Anhänger, Erntemaschinen)querende oder entgegenkommende Fußgänger und RadfahrerReiterinnen und Reiterfreilaufende oder querende Tiere
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind häufig breiter, langsamer und aufgrund von Anbaugeräten schwerer einschätzbar. Verschmutzungen durch Erde oder Erntereste können die Fahrbahn zusätzlich rutschig machen.
Konsequenz: Nur geringe, angepasste Geschwindigkeit zulässig

Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h auf landwirtschaftlichen Wegen faktisch und rechtlich nicht zulässig. In der Praxis bedeutet „angepasste Geschwindigkeit“ hier regelmäßig deutlich reduzierte Werte – oftmals im Bereich von 20 bis 30 km/h, je nach Situation auch darunter.
Wer schneller fährt und dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verliert oder andere gefährdet, verstößt gegen § 3 StVO – selbst dann, wenn kein ausdrückliches Tempolimit angeordnet ist.

So sah die Baustelle vor ziemlich genau einem Jahr aus - nun geht sie ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 24. Februar 2026

B 29 Urbach – Lorch: Letzter Bauabschnitt beginnt


Die Sanierung der B 29 zwischen Urbach und Lorch schreitet voran. Der achte und letzte Bauabschnitt startet am 2. März 2026. Die Verkehrssicherung dafür wird bereits ab 25. Februar aufgebaut. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist wie geplant im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) saniert seit Mai 2024 die B 29 zwischen Urbach und Lorch. Die Verkehrssicherung des letzten achten Bauabschnitts zwischen Haubersbronn bis Plüderhausen wird seit gestern eingerichtet. Die Bauarbeiten sollen am Montag, 2. März 2026, starten. Im achten Bauabschnitt werden Sanierungsarbeiten an Brücken der B 29 zwischen Haubersbronn und Plüderhausen durchgeführt. Dazu zählt auch der Austausch von Leitplanken auf, vor und nach den Brücken. Auch die Leitplanken beim Parkplatz auf Höhe Plüderhausen in Fahrtrichtung Aalen werden instand gesetzt. 
Die Bauarbeiten und die Verkehrssicherung beschränken sich auf den Bereich der einzelnen Brücken. Insgesamt werden fünf Brücken saniert. Mit Ausnahme der Wieslauftalbrücke beschränken sich die Sanierungsarbeiten auf die Fahrtrichtung Aalen. Im Bereich der Wieslauftalbrücke werden in beide Richtungen die Leitplanken erneuert. Die Bauarbeiten starten auf Höhe der Zufahrt Plüderhausen an zwei Brücken. Darauf folgen zwei weitere Brücken zwischen Urbach und Plüderhausen. Abschließend werden die Arbeiten an der Wieslauftalbrücke durchgeführt. Im Bereich der Brückensanierungen wird es Geschwindigkeitsreduzierungen, verringerte Fahrstreifenbreiten und stellenweise eine Reduzierung auf einen Fahrstreifen geben. Diese Sanierungsarbeiten sollen im April 2026 abgeschlossen werden.
Abschließend wird im Baufeld der Gesamtmaßnahme die vorläufige Markierung zur Verkehrsfreigabe durch die hochwertige und dauerhafte Endmarkierung ersetzt. Diese Arbeiten sind in den Pfingstferien geplant und stellen den Abschluss der zweijährigen Sanierungsmaßnahme dar. Hierzu wird rechtzeitig in einer gesonderten Medienmitteilung informiert.
Der Bund investiert mit der Gesamtmaßnahme rund 22 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo
 

Meldung vom 23. Februar 2026

Bürgermeisterwahl am 8. März: redaktioneller Fehler in den Briefwahlunterlagen

Die Gemeinde Urbach bittet alle Personen, die bis zum 19.02.2026 für die Bürgermeisterwahl Briefwahl beantragt haben, um Beachtung.
Meldung vom 23. Februar 2026

Kostenloses WLAN an öffentlichen Standorten in Urbach

Die Gemeinde Urbach stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen ein kostenfreies WLAN-Angebot zur Verfügung. Mit FreeKey steht ein leistungsfähiger Anbieter bereit, der öffentliches Internet sicher und flächendeckend ermöglicht.
Beispielfoto: NABU Münsterland
Meldung vom 17. Februar 2026

Am Freibad wird wieder Baumschnittgut gesammelt

Auch in diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung in Ergänzung zu den Entsorgungsangeboten der Abfallwirtschaft Rems-Murr einen Sammelplatz für Baumschnittgut betreiben. Die beliebte Aktion gibt es seit 2012 und unterstützt die hiesigen Stücklesbesitzenden. Diese Aktion findet dieses Jahr wieder auf dem altbewährten Freibadparkplatz statt, der in diesem Zeitraum den Besuchenden unserer touristischen Attraktionen nicht zur Verfügung steht. Die Aktion beginnt am Freitag, dem 20.02.2026, und endet am Samstag, den 06.03.2026. Auf dem Parkplatz des Urbacher Freibads kann im genannten Zeitraum täglich außer sonntags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr holziges Baumschnittgut angeliefert werden. Bitte die um eine Woche verlängerte Annahmezeit beachten. 

Ab dem 09.03.2026 wird alles vor Ort zu Hackschnitzeln verarbeitet und einer energetischen Verwertung zugeführt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Schnittgut geordnet an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen und kein Bindematerial aus Metall oder Kunststoff darin verbleibt. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich verholztes Material angenommen wird. Grüngut, Wurzelstöcke, Steine, Draht, Erde etc. dürfen nicht abgelegt werden, da sonst keine sinnvolle Verwertung möglich ist.
Sollten Sie Ihr Schnittgut zu anderen Zeiten entsorgen möchten, so stehen Ihnen die Entsorgungsangebote der Abfallwirtschaft (z. B. Grüngutsammelplatz neben der Kläranlage oder in anderen Gemeinden) während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung,
 
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Rolf Koch im Ortsbauamt, Tel. 07181/8007-60, oder E-Mail bauamt@urbach.de

Beispielfoto: Pixabay
Meldung vom 17. Februar 2026

Richtiges und Wichtiges im Umgang mit Hunden

Einige Vorfälle in letzter Zeit, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, veranlassen dieses, wieder einmal auf ein paar elementare Regeln hinzuweisen, die die meisten Urbacher Hundehalter ohnehin schon befolgen.   Trotzdem kommt es immer wieder zum Fehlverhalten einzelner, meist zu sorgloser Hundehalter, mit teilweise gravierenden Folgen. In jüngerer Zeit beklagen sich Jagdpächter und Spaziergänger über streunende Hunde, die leider – vor allem, wenn sie zu zweit oder mehreren unterwegs sind – auch schon Wildtiere angefallen oder auch gerissen haben. Diese Tiere verenden dann qualvoll, wenn sie nicht rechtzeitig vom Jäger oder Förster gefunden werden. Solche Vorfälle sind absolut inakzeptabel und können für die Hundebesitzer auch folgenschwer mit harten Strafen und Maßnahmen enden, die bis zur Wegnahme des Hundes führen können.   Weniger folgenschwer, jedoch ebenso beachtenswert ist Folgendes: Im Frühjahr werden von den Landwirten bald wieder die Äcker bestellt, und das Gras für die Frischfuttergewinnung und die Heuproduktion befindet sich in der entscheidenden Wachstumsphase. Die Landwirte empfinden es zu Recht als Ärgernis, wenn Hundeführer aus Unwissenheit durch Wiesen oder frisch eingesäte Felder stapfen oder dort sogar, wie auch schon geschehen, frisch eingesäten Äckern Ausbildung mit ihren Vierbeinern betreiben.   Der § 44 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg sagt dazu u.a. aus:   (2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.   (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.   Letzteres gilt auch für Hundekot oder Apportiergegenstände (Stöckchen usw.), die schon erhebliche Schäden in den Mähwerken der Landwirte verursacht haben.   Auch stundenlanges Gebell von Hunden, deren Besitzer Ihre(n) Hund(e) tagsüber, wenn sie bei der Arbeit sind, in einen Außenzwinger sperren, ist nicht zu akzeptieren. Notfalls müssen Hunde, die aus nichtigen Anlässen (oder aus Einsamkeit?) bellen oder jaulen, im Haus gehalten werden.    Dass Raufereien oder gar Beißvorfälle unter Hunden vermieden werden müssen, indem Hunde rechtzeitig an die Leine zu nehmen sind und nur von dafür geeigneten Personen geführt werden dürfen, die in der Lage sind, ihren Hund auch zu beherrschen, versteht sich eigentlich von selbst.    Damit jeglicher Ärger tunlichst vermieden wird, sollten verantwortungsvolle Hundehalter die folgenden Regeln beachten: Vorausschickend sei dabei erwähnt, dass viele Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit auf der örtlichen Polizeiverordnung beruhen. Das bedeutet, dass das, was in Urbach gilt, anderswo anders gehandhabt werden kann. In Urbach gilt :
Meldung vom 17. Februar 2026

Öffentliche Vorstellung der für die Bürgermeisterwahl am 8. März Kandidierenden

Am 8. März wird in Urbach eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister für die nächsten 8 Jahre gewählt. Zur Wahl stehen Martina Fehrlen und Marcel Schindler.
Die Bürgerschaft hat die Gelegenheit, sich bei öffentlichen Veranstaltungen ein Bild von den Kandidierenden zu machen und deren kommunalpolitischen Ziele und Grundsätze zu erfahren.
 
Die offizielle Vorstellung der Bewerbenden findet statt am
Donnerstag, 26. Februar 2026 um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15
(nähere Infos dazu unter „Urbach aktuell“ in dieser Ausgabe)
 
Möglichkeiten, beide Kandidierende gemeinsam zu erleben, bestehen noch bei zwei weiteren Veranstaltungen am:
 
Mittwoch, 25. Februar 2026, um 19.30 Uhr im Foyer der Auerbachhalle: Diskussionsrunde des Frauenforums Urbach unter dem Motto: „Was bewegt Frauen in Urbach“.Dienstag, 3. März 2026, 19.00 Uhr, Auerbachhalle: Wahlforum des Zeitungsverlags Waiblingen, moderiert von Jutta Pöschko-Kopp und Martina Glücks.

Meldung vom 16. Februar 2026

Photovoltaik- & Wärmepumpen-Bündelungsaktion Urbach-Schorndorf

Kommunale Photovoltaik-Bündelungsaktionen bieten Bürgerinnen und Bürgern attraktive Konditionen durch gemeinsames Investieren. Auch die Gemeinde Urbach beteiligt sich an diesem bewährten Modell – gemeinsam mit der Stadt Schorndorf und dem Dienstleister „Fünf Prozent“. Der Dienstleister bündelt die Anfragen, holt geprüfte Angebote qualifizierter Fachbetriebe ein und stellt diese transparent zur Verfügung. Teilnehmende können die Angebote vergleichen und gemeinsam über den bevorzugten Installationsbetrieb abstimmen. Durch die Bündelung entstehen Kostenvorteile und der individuelle Aufwand für die Angebotseinholung wird deutlich reduziert. Nach dem erfolgreichen Schorndorfer Projekt im Jahr 2024 wird die Bündelungsaktion gemeinsam mit Urbach neu aufgelegt – und erstmals können auch Wärmepumpenbestellungen nach dem gleichen Prinzip gebündelt werden.
Meldung vom 10. Februar 2026

Personalausweis kostet seit 7. Februar 2026 mehr

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits seit 7. Februar 2026.
 
Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis, statt bisher 37,00 Euro. 
Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. 
 
Hinzu kommen ggf. noch 6,00 € für ein biometrisches Passbild, wenn es im Servicebüro gemacht wird.
Fragen zum Thema beantwortet das Team vom Urbacher Servicebüro gerne persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten, telefonisch unter 07181 8007-99 oder per E-Mail an servicebuero@urbach.de
 
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgte im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026.

Meldung vom 05. Februar 2026

Urbacher Rathaus am Mittwoch, 11. Februar telefonisch und per E-Mail eingeschränkt erreichbar

Wegen wichtiger Wartungsarbeiten an der EDV der Gemeindeverwaltung steht im Rathaus am kommenden Mittwoch, 11. Februar voraussichtlich bis 14.00 Uhr keine Verbindung zum Internet zur Verfügung. Das Rathaus mit allen Nebenstellen ist deswegen weder telefonisch, noch per E-Mail zu erreichen. Auch elektronische Verfahren im Pass-, Ausweis- und Meldeverfahren stehen an diesem Tag nicht zur Verfügung.

Um Verständnis wird gebeten!

Demnächst steht hier eine Ampel - mit Behinderungen muss gerechnet werden
Meldung vom 03. Februar 2026

Querspange zwischen Schorndorfer Straße und Anschlussstelle B 29 wegen Leitungsarbeiten nur halbseitig befahrbar

Von Donnerstag, 12. Februar bis voraussichtlich Montag, 23. Februar 2026 ist die so genannte Querspange zwischen der Schorndorfer Straße (K 1881) und der B 29-Auffahrt Richtung Stuttgart (bzw. Abfahrt aus Schwäbisch Gmünd) halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Baustellenampel. Grund für die Baumaßnahme ist die Verlegung einer Hochspannungsleitung von einer Trafostation in den „Mühlwiesen“ zu der neu errichteten Ladestation auf dem P+M-Parkplatz gegenüber der Einmündung der Straße „Mühlwiesen“. Die Hauptarbeiten werden dabei in den Fasnetsferien durchgeführt, um die Behinderungen für den Verkehr zur und von der B 29 so gering wie möglich zu halten. Trotzdem muss aufgrund der Ampelregelung mit Verzögerungen gerechnet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten! Dafür kann dann in Kürze eine neue, leistungsfähige „Strom-Tankstelle“ in Urbach in Betrieb genommen werden.
Meldung vom 29. Januar 2026

Finkenweg wegen Leitungs- und Schachtarbeiten voll gesperrt

Im Finkenweg muss der Abschnitt zwischen den Einmündungen Kürzestraße und Höhenweg wegen Arbeiten am Leitungsnetz und Sanierung der Schächte im Kreuzungsbereich voll gesperrt werden. Die Baufirma beginnt mit der Baustelle am 3. Februar und rechnet mit einer Dauer von rund drei Wochen, also bis Ende Februar.
Die Atriumschule und der Kindergarten Lerchennest sollten während der Baustelle nur über die Widerscheinstraße bzw. die Bärenhofstraße und den Drosselweg angefahren werden. Anlieger werden gebeten, die örtliche Umleitung über die Lerchenstraße und den Höhenweg zu nehmen bzw. von der anderen Seite über die Bärenhofstraße und die Kürzestraße. Anwohner im gesperrten Abschnitt werden gebeten, Ihre Fahrzeuge und Mülleimer aus dem Baustellenbereich herauszustellen. Es erfolgt noch eine Info der Baufirma.

Beispielfoto einer Baustelle zur Behebung eines Wasserrohrbruchs in der Gaisbergstraße
Meldung vom 29. Januar 2026

Schurwaldstraße wegen der Behebung eines Wasserrohrbruchs voll gesperrt

Wegen eines Rohrbruchs an einer Hauptwasserleitung muss die Schurwaldstraße leider mit sofortiger Wirkung voll gesperrt. werden. Betroffen von der Vollsperrung ist der Abschnitt zwischen Einmmündung Elchinger Straße und Kapffstraße (bei der ehem. Pizzeria „La Gondola“). Die ausführende Firma geht von einer Dauer der Baustelle bis zum 27.02.2026 aus.
Da die Wasserleitung in der Fahrbahnmitte liegt, ist eine Verkehrsfühung mit einer halbseitigen Straßensperrung nicht möglich. Anwohner im betroffenen Straßenabschnitt werden gebeten, nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge aus dem Baustellenbereich herauszustellen. Sie werden von der beauftragten Baufirma informiert.

Meldung vom 27. Januar 2026

Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Urbach nimmt leicht ab in 2025

Die Anzahl der Menschen, die in Urbach leben, war im vergangenen Jahr leicht rückläufig. Dies weist die angehängte Statistik aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung aus. Vermutlich hängt dies mit dem verminderten Zustrom von Geflüchteten zusammen, der sich auch in unserer Kommune auswirkt. So lebten in Urbach zum 31.12.2025 9.190 Menschen in Urbach, 96 weniger als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Die Zahlen und weitere Informationen aus dem Einwohnermeldeamt können der angehängten pdf-Datei entnommen werden. Zum Vergleich sind darin auch die Zahlen der letzten 5 Jahre sowie die der Jahre 2005 und 2015 enthalten. Bevölkerungsstatistik 2025 (PDF / 9 KB )   Weiteres interessantes Zahlenmaterial über Urbach findet man auch auf den Seiten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg
Meldung vom 26. Januar 2026

Winterdienst im Einsatz – bitte um Verständnis

Die aktuellen winterlichen Wetterbedingungen stellen unseren Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Aufgrund unserer maschinellen und personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich, alle Straßen und Wege gleichzeitig zu räumen und zu streuen.
Wie bei solchen Wetterlagen üblich, setzen wir klare Prioritäten: Zunächst werden stark frequentierte Verkehrswege, sicherheitsrelevante Bereiche sowie Steil- und Gefällstrecken berücksichtigt. Erst im Anschluss können nachrangige Straßen und Wege bearbeitet werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass der gewohnte Normalzustand bei extremen Witterungsverhältnissen nicht immer sofort hergestellt werden kann. Gleichzeitig appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Passen Sie Ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen an und planen Sie zusätzliche Zeit ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Unser Winterdienst arbeitet mit Hochdruck daran, die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.