Entdecken Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Gemeinde Urbach. Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen aus Ihrer Region.

Beispielfoto: NABU Münsterland
Meldung vom 17. Februar 2026

Am Freibad wird wieder Baumschnittgut gesammelt

Auch in diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung in Ergänzung zu den Entsorgungsangeboten der Abfallwirtschaft Rems-Murr einen Sammelplatz für Baumschnittgut betreiben. Die beliebte Aktion gibt es seit 2012 und unterstützt die hiesigen Stücklesbesitzenden. Diese Aktion findet dieses Jahr wieder auf dem altbewährten Freibadparkplatz statt, der in diesem Zeitraum den Besuchenden unserer touristischen Attraktionen nicht zur Verfügung steht. Die Aktion beginnt am Freitag, dem 20.02.2026, und endet am Samstag, den 06.03.2026. Auf dem Parkplatz des Urbacher Freibads kann im genannten Zeitraum täglich außer sonntags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr holziges Baumschnittgut angeliefert werden. Bitte die um eine Woche verlängerte Annahmezeit beachten. 

Ab dem 09.03.2026 wird alles vor Ort zu Hackschnitzeln verarbeitet und einer energetischen Verwertung zugeführt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Schnittgut geordnet an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen und kein Bindematerial aus Metall oder Kunststoff darin verbleibt. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich verholztes Material angenommen wird. Grüngut, Wurzelstöcke, Steine, Draht, Erde etc. dürfen nicht abgelegt werden, da sonst keine sinnvolle Verwertung möglich ist.
Sollten Sie Ihr Schnittgut zu anderen Zeiten entsorgen möchten, so stehen Ihnen die Entsorgungsangebote der Abfallwirtschaft (z. B. Grüngutsammelplatz neben der Kläranlage oder in anderen Gemeinden) während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung,
 
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Rolf Koch im Ortsbauamt, Tel. 07181/8007-60, oder E-Mail bauamt@urbach.de

Beispielfoto: Pixabay
Meldung vom 17. Februar 2026

Richtiges und Wichtiges im Umgang mit Hunden

Einige Vorfälle in letzter Zeit, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, veranlassen dieses, wieder einmal auf ein paar elementare Regeln hinzuweisen, die die meisten Urbacher Hundehalter ohnehin schon befolgen.   Trotzdem kommt es immer wieder zum Fehlverhalten einzelner, meist zu sorgloser Hundehalter, mit teilweise gravierenden Folgen. In jüngerer Zeit beklagen sich Jagdpächter und Spaziergänger über streunende Hunde, die leider – vor allem, wenn sie zu zweit oder mehreren unterwegs sind – auch schon Wildtiere angefallen oder auch gerissen haben. Diese Tiere verenden dann qualvoll, wenn sie nicht rechtzeitig vom Jäger oder Förster gefunden werden. Solche Vorfälle sind absolut inakzeptabel und können für die Hundebesitzer auch folgenschwer mit harten Strafen und Maßnahmen enden, die bis zur Wegnahme des Hundes führen können.   Weniger folgenschwer, jedoch ebenso beachtenswert ist Folgendes: Im Frühjahr werden von den Landwirten bald wieder die Äcker bestellt, und das Gras für die Frischfuttergewinnung und die Heuproduktion befindet sich in der entscheidenden Wachstumsphase. Die Landwirte empfinden es zu Recht als Ärgernis, wenn Hundeführer aus Unwissenheit durch Wiesen oder frisch eingesäte Felder stapfen oder dort sogar, wie auch schon geschehen, frisch eingesäten Äckern Ausbildung mit ihren Vierbeinern betreiben.   Der § 44 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg sagt dazu u.a. aus:   (2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.   (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.   Letzteres gilt auch für Hundekot oder Apportiergegenstände (Stöckchen usw.), die schon erhebliche Schäden in den Mähwerken der Landwirte verursacht haben.   Auch stundenlanges Gebell von Hunden, deren Besitzer Ihre(n) Hund(e) tagsüber, wenn sie bei der Arbeit sind, in einen Außenzwinger sperren, ist nicht zu akzeptieren. Notfalls müssen Hunde, die aus nichtigen Anlässen (oder aus Einsamkeit?) bellen oder jaulen, im Haus gehalten werden.    Dass Raufereien oder gar Beißvorfälle unter Hunden vermieden werden müssen, indem Hunde rechtzeitig an die Leine zu nehmen sind und nur von dafür geeigneten Personen geführt werden dürfen, die in der Lage sind, ihren Hund auch zu beherrschen, versteht sich eigentlich von selbst.    Damit jeglicher Ärger tunlichst vermieden wird, sollten verantwortungsvolle Hundehalter die folgenden Regeln beachten: Vorausschickend sei dabei erwähnt, dass viele Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit auf der örtlichen Polizeiverordnung beruhen. Das bedeutet, dass das, was in Urbach gilt, anderswo anders gehandhabt werden kann. In Urbach gilt :
Meldung vom 17. Februar 2026

Öffentliche Vorstellung der für die Bürgermeisterwahl am 8. März Kandidierenden

Am 8. März wird in Urbach eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister für die nächsten 8 Jahre gewählt. Zur Wahl stehen Martina Fehrlen und Marcel Schindler.
Die Bürgerschaft hat die Gelegenheit, sich bei öffentlichen Veranstaltungen ein Bild von den Kandidierenden zu machen und deren kommunalpolitischen Ziele und Grundsätze zu erfahren.
 
Die offizielle Vorstellung der Bewerbenden findet statt am
Donnerstag, 26. Februar 2026 um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15
(nähere Infos dazu unter „Urbach aktuell“ in dieser Ausgabe)
 
Möglichkeiten, beide Kandidierende gemeinsam zu erleben, bestehen noch bei zwei weiteren Veranstaltungen am:
 
Mittwoch, 25. Februar 2026, um 19.30 Uhr im Foyer der Auerbachhalle: Diskussionsrunde des Frauenforums Urbach unter dem Motto: „Was bewegt Frauen in Urbach“.Dienstag, 3. März 2026, 19.00 Uhr, Auerbachhalle: Wahlforum des Zeitungsverlags Waiblingen, moderiert von Jutta Pöschko-Kopp und Martina Glücks.

Meldung vom 16. Februar 2026

Photovoltaik- & Wärmepumpen-Bündelungsaktion Urbach-Schorndorf

Kommunale Photovoltaik-Bündelungsaktionen bieten Bürgerinnen und Bürgern attraktive Konditionen durch gemeinsames Investieren. Auch die Gemeinde Urbach beteiligt sich an diesem bewährten Modell – gemeinsam mit der Stadt Schorndorf und dem Dienstleister „Fünf Prozent“. Der Dienstleister bündelt die Anfragen, holt geprüfte Angebote qualifizierter Fachbetriebe ein und stellt diese transparent zur Verfügung. Teilnehmende können die Angebote vergleichen und gemeinsam über den bevorzugten Installationsbetrieb abstimmen. Durch die Bündelung entstehen Kostenvorteile und der individuelle Aufwand für die Angebotseinholung wird deutlich reduziert. Nach dem erfolgreichen Schorndorfer Projekt im Jahr 2024 wird die Bündelungsaktion gemeinsam mit Urbach neu aufgelegt – und erstmals können auch Wärmepumpenbestellungen nach dem gleichen Prinzip gebündelt werden.
Meldung vom 10. Februar 2026

Personalausweis kostet seit 7. Februar 2026 mehr

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits seit 7. Februar 2026.
 
Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis, statt bisher 37,00 Euro. 
Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. 
 
Hinzu kommen ggf. noch 6,00 € für ein biometrisches Passbild, wenn es im Servicebüro gemacht wird.
Fragen zum Thema beantwortet das Team vom Urbacher Servicebüro gerne persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten, telefonisch unter 07181 8007-99 oder per E-Mail an servicebuero@urbach.de
 
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgte im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026.

Meldung vom 05. Februar 2026

Urbacher Rathaus am Mittwoch, 11. Februar telefonisch und per E-Mail eingeschränkt erreichbar

Wegen wichtiger Wartungsarbeiten an der EDV der Gemeindeverwaltung steht im Rathaus am kommenden Mittwoch, 11. Februar voraussichtlich bis 14.00 Uhr keine Verbindung zum Internet zur Verfügung. Das Rathaus mit allen Nebenstellen ist deswegen weder telefonisch, noch per E-Mail zu erreichen. Auch elektronische Verfahren im Pass-, Ausweis- und Meldeverfahren stehen an diesem Tag nicht zur Verfügung.

Um Verständnis wird gebeten!

Demnächst steht hier eine Ampel - mit Behinderungen muss gerechnet werden
Meldung vom 03. Februar 2026

Querspange zwischen Schorndorfer Straße und Anschlussstelle B 29 wegen Leitungsarbeiten nur halbseitig befahrbar

Von Donnerstag, 12. Februar bis voraussichtlich Montag, 23. Februar 2026 ist die so genannte Querspange zwischen der Schorndorfer Straße (K 1881) und der B 29-Auffahrt Richtung Stuttgart (bzw. Abfahrt aus Schwäbisch Gmünd) halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Baustellenampel. Grund für die Baumaßnahme ist die Verlegung einer Hochspannungsleitung von einer Trafostation in den „Mühlwiesen“ zu der neu errichteten Ladestation auf dem P+M-Parkplatz gegenüber der Einmündung der Straße „Mühlwiesen“. Die Hauptarbeiten werden dabei in den Fasnetsferien durchgeführt, um die Behinderungen für den Verkehr zur und von der B 29 so gering wie möglich zu halten. Trotzdem muss aufgrund der Ampelregelung mit Verzögerungen gerechnet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten! Dafür kann dann in Kürze eine neue, leistungsfähige „Strom-Tankstelle“ in Urbach in Betrieb genommen werden.
Meldung vom 29. Januar 2026

Finkenweg wegen Leitungs- und Schachtarbeiten voll gesperrt

Im Finkenweg muss der Abschnitt zwischen den Einmündungen Kürzestraße und Höhenweg wegen Arbeiten am Leitungsnetz und Sanierung der Schächte im Kreuzungsbereich voll gesperrt werden. Die Baufirma beginnt mit der Baustelle am 3. Februar und rechnet mit einer Dauer von rund drei Wochen, also bis Ende Februar.
Die Atriumschule und der Kindergarten Lerchennest sollten während der Baustelle nur über die Widerscheinstraße bzw. die Bärenhofstraße und den Drosselweg angefahren werden. Anlieger werden gebeten, die örtliche Umleitung über die Lerchenstraße und den Höhenweg zu nehmen bzw. von der anderen Seite über die Bärenhofstraße und die Kürzestraße. Anwohner im gesperrten Abschnitt werden gebeten, Ihre Fahrzeuge und Mülleimer aus dem Baustellenbereich herauszustellen. Es erfolgt noch eine Info der Baufirma.

Beispielfoto einer Baustelle zur Behebung eines Wasserrohrbruchs in der Gaisbergstraße
Meldung vom 29. Januar 2026

Schurwaldstraße wegen der Behebung eines Wasserrohrbruchs voll gesperrt

Wegen eines Rohrbruchs an einer Hauptwasserleitung muss die Schurwaldstraße leider mit sofortiger Wirkung voll gesperrt. werden. Betroffen von der Vollsperrung ist der Abschnitt zwischen Einmmündung Elchinger Straße und Kapffstraße (bei der ehem. Pizzeria „La Gondola“). Die ausführende Firma geht von einer Dauer der Baustelle bis zum 27.02.2026 aus.
Da die Wasserleitung in der Fahrbahnmitte liegt, ist eine Verkehrsfühung mit einer halbseitigen Straßensperrung nicht möglich. Anwohner im betroffenen Straßenabschnitt werden gebeten, nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge aus dem Baustellenbereich herauszustellen. Sie werden von der beauftragten Baufirma informiert.

Meldung vom 27. Januar 2026

Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Urbach nimmt leicht ab in 2025

Die Anzahl der Menschen, die in Urbach leben, war im vergangenen Jahr leicht rückläufig. Dies weist die angehängte Statistik aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung aus. Vermutlich hängt dies mit dem verminderten Zustrom von Geflüchteten zusammen, der sich auch in unserer Kommune auswirkt. So lebten in Urbach zum 31.12.2025 9.190 Menschen in Urbach, 96 weniger als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Die Zahlen und weitere Informationen aus dem Einwohnermeldeamt können der angehängten pdf-Datei entnommen werden. Zum Vergleich sind darin auch die Zahlen der letzten 5 Jahre sowie die der Jahre 2005 und 2015 enthalten. Bevölkerungsstatistik 2025 (PDF / 9 KB )   Weiteres interessantes Zahlenmaterial über Urbach findet man auch auf den Seiten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg
Meldung vom 26. Januar 2026

Winterdienst im Einsatz – bitte um Verständnis

Die aktuellen winterlichen Wetterbedingungen stellen unseren Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Aufgrund unserer maschinellen und personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich, alle Straßen und Wege gleichzeitig zu räumen und zu streuen.
Wie bei solchen Wetterlagen üblich, setzen wir klare Prioritäten: Zunächst werden stark frequentierte Verkehrswege, sicherheitsrelevante Bereiche sowie Steil- und Gefällstrecken berücksichtigt. Erst im Anschluss können nachrangige Straßen und Wege bearbeitet werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass der gewohnte Normalzustand bei extremen Witterungsverhältnissen nicht immer sofort hergestellt werden kann. Gleichzeitig appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Passen Sie Ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen an und planen Sie zusätzliche Zeit ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Unser Winterdienst arbeitet mit Hochdruck daran, die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.

Meldung vom 20. Januar 2026

Kanalsanierung in mehreren Straßen in Urbach – geringe Verkehrsbeeinträchtigungen möglich

Die Gemeinde Urbach lässt im Zuge der Kanalsanierung 2026 mehrere schadhafte Abwasserkanalhaltungen im geschlossenen Sanierungsverfahren instand setzen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma Kanal Türpe Gerolzheim GmbH beauftragt.
Die Bauarbeiten sind im Zeitraum vom 26.01.2026 bis zum 05.04.2026 vorgesehen. Betroffen sind die Straßen Kelterweg, Kelterhalde, Nelkenstraße, Lilienstraße, Vogelsang, Finkenweg, Kürzestraße sowie die August-Lämmle-Straße.
Da die Sanierungsarbeiten unterirdisch erfolgen, ist mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen für die Anwohner zu rechnen. Lediglich die erforderlichen Sanierungsfahrzeuge werden zeitweise im Straßenraum stehen, wobei die Durchfahrt für den Verkehr gewährleistet bleibt.
Die betroffenen Anwohner werden vor Beginn der Arbeiten in der jeweiligen Straße rechtzeitig und direkt durch die Mitarbeiter der Firma Kanal Türpe informiert.

Meldung vom 20. Januar 2026

Bitte denken Sie jetzt an den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher aus privaten Gärten wachsen häufig über Zäune und Grundstücksgrenzen hinaus in Gehwege oder auf die Straße. Das kann Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindern und im schlimmsten Fall gefährlich werden.
Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können, müssen Pflanzen entlang öffentlicher Wege regelmäßig zurückgeschnitten werden. Wichtig ist dabei:

Über Fahrbahnen muss eine freie Höhe von mindestens 4,50 Meter bestehen.
Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter freizuhalten.
Entlang von Geh- und Radwegen ist der Bewuchs bis zur Hinterkante des Weges zurückzuschneiden.Gibt es keinen Gehweg, ist seitlich zur Fahrbahn ein Abstand von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Ist ein Randstein vorhanden, reicht ein Abstand von 0,50 Meter aus.

Bitte bedenken Sie auch, dass Pflanzen während der Wachstumszeit schnell wieder austreiben und gegebenenfalls mehrmals im Jahr geschnitten werden müssen.
Besonders wichtig ist ein freier Blick an Kreuzungen und Einmündungen: Verkehrsteilnehmer müssen beim Anfahren andere Fahrzeuge rechtzeitig sehen können, um sicher abbiegen oder die Straße überqueren zu können.
Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihren Bewuchs zu überprüfen und notwendige Rückschnitte bis spätestens 28.02.2026 vorzunehmen, sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu sicheren Straßen und Wegen in unserer Gemeinde!

Meldung vom 20. Januar 2026

Wissenswertes zum Thema Winterdienst

Auch wenn der Winter gerade eine Pause macht – er ist noch nicht vorbei, und wie die letzten Tage gezeigt haben, besteht immer noch hoher Informationsbedarf zum Thema „Räumen und Streuen bei Schnee und Eis“. Deshalb nachfolgend nochmals alles Wichtige, was in Urbach zu beachten ist (kann in anderen Kommunen satzungsbedingt anders sein!): 
 
Was muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich sind Anlieger verpflichtet, den Gehweg entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dabei ist eine Mindestbreite von 1 Meter freizuhalten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn kein baulich angelegter Gehweg vorhanden ist oder es sich um einen Fußweg handelt. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass der geräumte Streifen an den des Nachbarn anschließt, sodass ein durchgehend begehbarer Weg entsteht.
Die Räum- und Streupflicht besteht außerdem für Grundstücke, bei denen sich zwischen Grundstücks- und Straßengrenze ein Grünstreifen befindet, sofern dieser nicht breiter als 10 Meter ist.
Nicht räumpflichtig sind Anlieger nur dann, wenn in ihrer Straße lediglich ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und dieser sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.  

Wer ist verantwortlich?
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach verpflichtet Haus- und Grundstückseigentümer sowie deren Mieter zur Durchführung des Winterdienstes. Leben mehrere Parteien in einem Haus, müssen diese untereinander regeln, wer den Winterdienst übernimmt. Die Haftung erfolgt in diesem Fall gesamtschuldnerisch.
 
Bis wann muss geräumt sein? 
Die Gehwege, Fußwege und Straßenränder müssen werktags bis 7.00 Uhr,sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis ist der Winterdienst gegebenenfalls zu wiederholen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
 
Wie ist richtig zu räumen und zu streuen?
Der geräumte Schnee sollte – sofern kein anderer Platz vorhanden ist – zwischen Fahrbahn und Gehweg gelagert werden. Bitte werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Bei Tauwetter ist außerdem darauf zu achten, dass die Straßeneinläufe freigehalten werden, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Der Einsatz von Streusalz ist gemäß der Streupflichtsatzung der Gemeinde Urbach nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Eisregen, erlaubt. Aufgrund der erheblichen Umweltbelastung ist Salz ansonsten verboten. Stattdessen sind abstumpfende Materialien wie Sand, Split oder Asche zu verwenden, die nach dem Tauwetter wieder aufgekehrt werden sollten.
 
Gassen für Räumfahrzeuge freihalten
Gerade in älteren Wohngebieten sind die Straßen oft sehr schmal. Räumfahrzeuge mit bis zu drei Meter breiten Schilden benötigen ausreichend Platz und einen gewissen Schwung beim Schneeschieben. Beidseitiges Parken kann die Durchfahrt erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Bitte nehmen Sie daher beim Parken Rücksicht, da es andernfalls vorkommen kann, dass Straßen nicht oder nur unzureichend geräumt werden können.
 
Wenn der Schneepflug den Weg wieder zuschiebt
Der kommunale Bauhof und die Straßenmeisterei beginnen häufig bereits in den frühen Morgenstunden mit dem Räumen, um den Berufsverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Bei extremen Wetterlagen ist es jedoch nicht immer möglich, das gesamte Straßen- und Wegenetz rechtzeitig zu räumen. Dadurch kann es vorkommen, dass frisch geräumte Gehwege oder Einfahrten durch den Schneepflug erneut zugeschoben werden. Auch wenn die Fahrer versuchen, solche Situationen zu vermeiden, lässt sich dies nicht immer verhindern. Wir bitten die betroffenen Anlieger hierfür um Verständnis.
 
Weitere Informationen
Für Fragen zur Räum- und Streupflicht wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, Telefon: 8007-36, E-Mail: ordnungsamt@urbach.de
Anregungen oder Fragen zum Winterdienst des kommunalen Bauhofs richten Sie bitte an das Ortsbauamt, Telefon: 8007-63, E-Mail: bauamt@urbach.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit in der winterlichen Jahreszeit.

Meldung vom 13. Januar 2026

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Urbach beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...
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Meldung vom 07. Januar 2026

Online-Anmeldung für Kita-Plätze startet

Ab sofort ist die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz bequem von zu Hause aus online möglich.  Die Anmeldung für einen Krippenplatz kann frühestens ab der Geburt des Kindes erfolgen, für einen Kindergartenplatz genügt eine Anmeldung ab dem 2. Lebensjahr. Für Familien ohne Internetzugang stehen weiterhin Formulare zur schriftlichen Anmeldung bereit. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kindertageseinrichtungen
Meldung vom 19. September 2025

Gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte aus Urbach und Plüderhausen zum 50-jährigen Bestehen des Gemeindeverwaltungsverbands

Die Gemeinderäte von Plüderhausen und Urbach treffen sich traditionell einmal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung. In diesem Jahr stand das Treffen ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Gemeindeverwaltungsverbands und fand im Rahmen einer Besichtigung der Kläranlage statt – mit anschließendem geselligen Ausklang.
 
In ihren Redebeiträgen würdigten sowohl Bürgermeisterin Fehrlen als auch von Bürgermeister Treiber die seit über 50 Jahren bestehende Zusammenarbeit als für beide Seiten sehr gewinnbringend. Zudem wurde der gemeinsame Verband als Chance bewertet, die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu stärken und auszubauen. Anschließend erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von dem Betriebsleiter der Kläranlage, Herrn Michael Schütz, eine kurze Führung durch die Kläranlage. Dabei wurden die geplanten Investitionen in der Schlammbehandlung und deren Notwendigkeit erläutert. Anhand anschaulicher Beispiele wurde der Aufbau der Zentrifuge, der Weg des Schlamms sowie die anfallenden Mengen erklärt. Die einzelnen Schritte und Zusammenhänge der technischen Anlagen wurden vorgestellt und gaben einen guten Einblick in die vielseitigen Aufgaben auf der Kläranlage. Auch die „geschmacklichen“ Herausforderungen blieben nicht aus, sodass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Abwassertechnik mit allen Sinnen erfahren konnten. Den Abschluss bildete ein gemütliches Beisammensein, bei dem die Gelegenheit zum Austausch in lockerer Atmosphäre genutzt wurde.
 
Rückblick - Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands
Im Jahr 1974 gründeten die Gemeinden Plüderhausen und Urbach den Gemeindeverwaltungsverband, der zum 01.01.1975 wichtige Themen wie die Flächennutzungsplanung, die Abwasserbeseitigung aber auch die Wasserversorgung übertragen bekam. Dazu gehört die Organisation des Betriebs der Gemeinschaftskläranlage.
 
Die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands erfolgte im Kontext der Gemeindegebietsreform. Im zweiten Regierungsentwurf war 1972 noch die Gründung einer Einheitsgemeinde mit dem Doppelnamen „Plüderhausen-Urbach“ vorgesehen. Als Ergebnis intensiver gemeinsamer politischer Bemühungen der Bürgermeister und des Landtagsabgeordneten Dr. Steeb war im dritten und finalen Regierungsentwurf nur noch die Gründung eines Teilverwaltungsraum vorgesehen und die Wahrung der Selbstständigkeit der beiden Kommunen gewahrt werden konnte.

Meldung vom 08. September 2025

Achtung: Schule beginnt - ABC-Schützen werden eingeschult

Falls Sie noch Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Aalen, Verkehrserziehungsdienst, E-Mail: aalen.pp.praevention@polizei.bwl.de 
Meldung vom 23. Juni 2025

Das Sommerferienprogramm ist online

Ab sofort ist das Sommerferienprogramm online und Anmeldungen sind möglich.  In Kooperation mit Vereinen, Privatpersonen, Organisationen und vielen ehrenamtlichen Helfern wird das Sommerferienprogramm über die Dauer der Sommerferien angeboten. Die Veranstaltungen reichen von Sportaktivitäten, Basteln und Werkeln, Entdecken bis hin zu Ausflügen, Musik und mehr -  sodass den Urbacher Kindern ein spannendes und abwechslungsweises Programm während den Sommerferien geboten werden kann. Wir danken HERZLICH allen Veranstaltern, die sich am Urbacher Ferienprogramm beteiligen!
Meldung vom 26. Mai 2025

Urbach beim Fußverkehrs-Check 2025 dabei

Gute Nachrichten für alle, die in Urbach zu Fuß unterwegs sind: Die Gemeinde wurde für den Fußverkehrs-Check 2025 des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ausgewählt. Ziel ist es, die Sicherheit und Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens weiter zu verbessern – insbesondere für Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. „Der Fußverkehrs-Check ergänzt unser Mobilitätskonzept sinnvoll. Wir wollen Gehwege so gestalten, dass sie für alle sicher und bequem nutzbar sind – auch mit Kinderwagen oder Rollator“, erklärt Bürgermeisterin Martina Fehrlen.  Im Rahmen des Programms finden zwei Workshops und zwei Begehungen statt. Dabei werden zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen vor Ort erarbeitet. Der erste Workshop dient der Sensibilisierung und Planung, der zweite der Auswertung und Diskussion. Die Begehungen analysieren typische Routen im Ort – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Sicherheit für alle Generationen. Staatssekretärin Elke Zimmer betonte bei der Urkundenübergabe in Stuttgart: „Zu Fuß gehen macht nur dann wirklich Spaß, wenn wir uns auf den Bürgersteigen sicher bewegen können. Die Fußverkehrs-Checks sind eine wertvolle Möglichkeit, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort konkrete Lösungen zu entwickeln. Damit machen wir den Fußverkehr zu einem wichtigen und sichtbaren Thema in jeder Gemeinde.“ Neben Urbach wurden 14 weitere Kommunen ausgewählt – von der Kleinstgemeinde bis zur Großstadt. Die Checks werden vom Fachbüro Planersocietät begleitet. Die Kosten trägt das Land. Baden-Württemberg gilt bundesweit als Vorreiter in der Förderung des Fußverkehrs. Seit 2015 haben bereits 120 Kommunen am Programm teilgenommen – und jetzt ist Urbach auch dabei!
Meldung vom 25. April 2025

Neuer Mietspiegel für Urbach

💰 Was kostet die Miete in Urbach? Das verrät der neue einfache Mietspiegel 2025/2026 – jetzt mit online Berechnungsschema und vielen Vergleichsdaten.
 
Hier geht’s direkt zur Online-Ermittlung:
🔗 mietspiegel-urbach.de
 
Erarbeitet wurde der Mietspiegel von der immo.consult GmbH in Kooperation mit unseren Nachbarkommunen.
 
Mitgewirkt haben außerdem:
🏠 DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.
🏡 Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e. V.
🏘️ Haus & Grund Schorndorf e V.
 
So schaffen wir gemeinsam Transparenz, Fairness und Planungssicherheit. Für alle, die mieten oder vermieten wollen.