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Bodenrichtwerte



Bodenrichtwerte 2023

Bodenrichtwerte für die Abgabe der Feststellungserklärung bezüglich der Grundsteuerreform

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2023 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind ab sofort unter dem Link

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

 

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.





Ältere Bodenrichtwertkarten:


Zur Bodenrichtwertkarte 2020 (1,595 MB) des Gutachterausschusses

Mittleres Remstal


Bodenrichtwerte (1,452 MB) des Gutachterausschusses

Mittleres Remstal


Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle

des Gutachterausschusses Mittleres Remstal

zur Verfügung. Deren Aufgaben und Ihre

Kontaktdaten finden sie hier



Bodenrichtwertkarte 2019 (905 KB) der Gemeinde Urbach



Bodenrichtwertkarte 2017 (440,1 KB) der Gemeinde Urbach




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