Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan Nr. 132 "Hofackerstraße + Beckengasse"
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 132 "Hofackerstraße + Beckengasse" mit örtlicher Bauvorschrift öffentlich auszulegen. Ergänzend zur Planauslage im Ortsbauamt, die im Mitteilungsblatt vom 28.04.2022 bekannt gemacht wurde, kann der Planentwurf auch auf der Homepage eingesehen werden. Während der genannten Auslegungsfrist (06.05.2022 bis 07.06.2022) können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Urbach Stellungnahmen in Textform (per Post, per Fax, per E-Mail) oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. In Textform vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks, Gebäudes und des Bebauungsplanes enthalten. Abgegebene Stellungnahmen werden im Wortlaut und unter Angabe des Verfassers in der öffentlichen Gemeinderatsvorlage wiedergegeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben.
Zeichnerische Festsetzung (475,8 KB)
Textliche Festsetzung (128,7 KB)
Begründung (264,5 KB)
Merkblatt Bodenschutz (352,9 KB)
Artenschutzfachliche Übersichtsbegehung (1,716 MB)