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Baugenehmigungsverfahren/Digitales Baurechtsamt

Landratsamt führt digitalen Bauantrag in Urbach ein
Mit dem Virtuellen Baurechtsamt werden die Verfahren schneller, effizienter und bürgerfreundlicher  Ende 2023 wurde durch das Land Baden-Württemberg der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ freigegeben. Ziel ist es, Antragstellern und Behörden ein medienbruchfreies, digitales Verfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung zu ermöglichen. Eine Schnittstelle zwischen dem „Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) und den jeweiligen Fachsoftwares der unteren Baurechtsbehörden gibt es bislang allerdings noch nicht. Als wichtige Ergänzung im Digitalisierungs- und Modernisierungsprozess der Baugenehmigungsverfahren hat der Rems-Murr-Kreis daher eine geeignete Übergangslösung zwischen ViBa BW und der Fachsoftware programmiert. Zum 1. Februar 2024 wurden die Gemeinde Winterbach und die Stadt Welzheim als Pilotkommunen im Rems-Murr-Kreis an das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg angeschlossen. Zum 1. März folgen die Gemeinden Rudersberg und Urbach.  Damit die Daten von der Eingangs- und Onlineplattform des „Virtuellen Bauamts“ auch in die Fachsoftware der Baurechtsbehörde medienbruchfrei eingepflegt werden können, bedarf es einer Schnittstelle. Eine Schnittstelle zwischen dem „Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) und den jeweiligen Fachsoftwares der unteren Baurechtsbehörden wurde zwar von der Landesverwaltung angekündigt, jedoch verzögert sich deren Einführung. Ohne diese Schnittstelle müssen derzeit in der Praxis die Daten durch die Beschäftigten der Baurechtsbehörden heruntergeladen, zwischengespeichert, abgetippt und zur Bearbeitung wieder in die Fachsoftware hochgeladen werden. Dies ist ein aufwendiger Medienbruch, der fehleranfällig ist und daher letztlich das Verwaltungsverfahren bisher nicht beschleunigt. Die Baurechtsbehörde des Rems-Murr-Kreises hat deshalb mit dem Start und der Einführung des Digitalen Bauantrags zum 1. Februar eine Interimslösung mittels Robotic Process Automation (RPA) durch die hauseigene IT-Abteilung programmieren lassen. Der RPA-Roboter übernimmt dabei die Funktion der Datenübergabe, indem er die Informationen der Plattform ViBa BW an die Fachsoftware weiterleitet und dort als digitale Akte anlegt. Mit der Einführung dieser Automatisierung hat der Rems-Murr-Kreis eine eigene Lösung entwickelt, bis landesseitig Lösungen verfügbar sind. Die Schnittstelle zwischen den beiden Verfahren ist sehr wichtig und wird mit dem RPA-Roboter überbrückt, um Medienbrüche zu vermeiden und damit eine vollständige Ende-zu-Ende Digitalisierung zu realisieren. „Der Rems-Murr-Kreis hat das erklärte Ziel moderner und digitaler zu werden. Nach meiner Überzeugung müssen wir deshalb als Landkreisverwaltung bereit sein, immer wieder Dinge auszuprobieren und neue Wege zu gehen. Das Team unseres Baurechtsamts hat sich daher als einer der Pilotlandkreise in Baden-Württemberg mit viel Engagement für das „Virtuelle Baurechtsamt“ eingebracht. Die fehlenden Schnittstellen hindern uns aber schon viel zu lange daran, endlich auf die Zielgerade einzubiegen und Baugenehmigungsverfahren vollständig digital zu bearbeiten. Das bindet unnötige Ressourcen und passt nicht zu der Geschwindigkeit, mit der wir im Landrastamt an einer Umstellung auf vollständig digitale Akten und Prozesse arbeiten“ erklärte Landrat Dr. Richard Sigel. Um nicht  weiterhin bis zu einem landesweiten vollständig digitalen Lösung warten zu müssen, habe das Landratsamt daher seine eigenen Erfahrungen genutzt.  Für die Gemeindeverwaltung ist der digitale Bauantrag ein weiterer wichtiger Schritt hin zum Digitalen Bürgermeisteramt. Die Einwohnerinnen und Einwohner, die Antragstellerinnen und Antragsteller und die  Gemeindeverwaltung werden von den vielen Vorteilen wie zum Beispiel kürzere Bearbeitungszeiten und einem effizienteren Verwaltungshandeln profitieren.  Das Baurechtsamt des LRA Rems-Murr-Kreis ist als eine von 207 unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg für die Erteilung von Baugenehmigungen und baurechtlichen Maßnahmen zuständig. Das Amt beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet und hat Genehmigungszuständigkeit für 13 Städte und Gemeinden. Das „Virtuelle Baurechtsamt“ ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Der Informationsaustausch zwischen Gemeinde und Baurechtsbehörde findet dabei ohne Zeitverzögerung statt. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Unter folgendem Link können Bürgerinnen und Bürger ihren Bauantrag digital stellen und hochladen: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/

1. Virtueller Bauantrag - Infografik LRA

2. Merkblatt - Hinweise für das Einreichen von digitalen Bauanträgen

3. Merkblatt zum Virtuellen Bauamt

pdfMerkblatt 2.pdf (256,9 KB)
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